Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
14.12.10, 13:04
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 07.12.2010
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Betreff
4.8
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Flur 19,
Parz. Nr. 176/37, 1. Änderung;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum
Planentwurf und
Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 76/2010
Beschluss:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung
Winden, Flur 19, Parzelle 176/37, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen. Die Änderung beinhaltet lediglich die Ergänzung der textlichen
Festsetzungen wie folgt:
a)
entlang der Maubacher Straße:
Einzel- und Doppelhäuser zulässig,
Höchstbreite eines Baugrundstückes bei Einzelhausbebauung: 19,00 m,
Höchstbreite eines Baugrundstückes bei Doppelhausbebauung: 9,50 m.
b)
entlang der Kelterstraße:
Einzel- und Doppelhäuser zulässig mit maximal zwei Wohneinheiten
je Wohngebäude.
2.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen