Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
14.12.10, 13:04
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 07.12.2010
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Betreff
4.13
Antrag auf verkehrsrechtliche Maßnahmen in einem Teilbereich der
Brigidastraße in Untermaubach
Vorlage: 75/2010
Beschluss:
1.
Nach Überprüfung besteht in der Brigidastraße zwischen Rurstraße bzw. Weideweg und
Molbachstraße keine verkehrsrechtliche Notwendigkeit zur Einrichtung einer
Anwohnerparkzone, einer Sperrung für den Schwerlastverkehr und für eine Ausweisung
als Einbahnstraße. Die derzeitige Verkehrslage wird daher unverändert beibehalten.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller entsprechend zu unterrichten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen