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Beschlussvorlage (Erhöhung der Nutzungsgebühr für neue Sonnenbänke im Gartenhallenbad)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 202/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Erhöhung der Nutzungsgebühr für neue Sonnenbänke im Gartenhallenbad Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 14.08.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 202/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 14.08.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Erhöhung der Nutzungsgebühr für neue Sonnenbänke im Gartenhallenbad Beschlussentwurf: nach Beratungsergebnis TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Sport und Freizeit wird in seiner Sitzung am 24.08.2006 darüber beraten, ob er einer Auftragsvergabe für die Beschaffung von vier neuen Sonnenbänken im Gartenhallenbad zustimmt und dem Stadtrat dann empfiehlt, die Nutzungsgebühr von bisher 2,50 EUR auf 4,00 EUR zu erhöhen – bei einer Besonnungszeit von zehn Minuten (alternativ 2,00 EUR für fünf Minuten) – siehe Vorlage Nr. 189/2006. 2. Lösung Ein Vergleich zwischen Kauf oder Aufstellungsvertrag von vier neuen Sonnenbänken bezogen auf fünf Jahre zeigt, dass ein Kauf günstiger ist, wenn die bisherige Nutzungsgebühr in Höhe von 2,50 EUR auf mindestens 3,00 EUR angehoben wird. Der einzige Anbieter für einen Aufstellungsvertrag hat eine Nutzungsgebühr in Höhe von 4,00 EUR von vorneherein festgelegt. Die Verwaltung wird dem Auschuss für Sport und Freizeit in seiner Sitzung am 24.08.06 vorschlagen, dem Kauf von vier neuen Sonnenbänken zu einem Angebotspreis in Höhe von 41.945,60 EUR zuzustimmen. Sie wird dem Ausschuss ferner vorschlagen, die Nutzungsgebühr von bisher 2,50 EUR auf 4,00 EUR zu erhöhen, da die Qualität der Besonnung durch die Neuanschaffung entsprechend steigen wird und bei einem Aufstellungsvertrag die Nutzungsgebühr auch in dieser Höhe angefallen wäre. Als Alternative wird dem Ausschuss vorgeschlagen, bei einer Besonnungszeit von fünf Minuten (statt zehn) die Nutzungsgebühr auf 2,00 EUR festzusetzen. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Durch die Erhöhung der Nutzungsgebühr auf 4,00 EUR wird bei gleicher Nutzerzahl wie bisher eine Einnahmesteigerung innerhalb der nächsten fünf Jahre in Höhe von insgesamt 81.480 EUR erzielt, und damit die Kosten für die Beschaffung von vier neuen Sonnenbänke einschl. Wartung und Röhrenwechsel kompensiert. TUIV 08/1998