Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
202/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Erhöhung der Nutzungsgebühr für neue Sonnenbänke im Gartenhallenbad
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
14.08.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 202/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
14.08.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Erhöhung der Nutzungsgebühr für neue Sonnenbänke im Gartenhallenbad
Beschlussentwurf:
nach Beratungsergebnis
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Sport und Freizeit wird in seiner Sitzung am 24.08.2006 darüber beraten, ob er
einer Auftragsvergabe für die Beschaffung von vier neuen Sonnenbänken im Gartenhallenbad zustimmt und dem Stadtrat dann empfiehlt, die Nutzungsgebühr von bisher 2,50 EUR auf 4,00 EUR zu
erhöhen – bei einer Besonnungszeit von zehn Minuten (alternativ 2,00 EUR für fünf Minuten) – siehe
Vorlage Nr. 189/2006.
2. Lösung
Ein Vergleich zwischen Kauf oder Aufstellungsvertrag von vier neuen Sonnenbänken bezogen auf
fünf Jahre zeigt, dass ein Kauf günstiger ist, wenn die bisherige Nutzungsgebühr in Höhe von 2,50
EUR auf mindestens 3,00 EUR angehoben wird.
Der einzige Anbieter für einen Aufstellungsvertrag hat eine Nutzungsgebühr in Höhe von 4,00 EUR
von vorneherein festgelegt.
Die Verwaltung wird dem Auschuss für Sport und Freizeit in seiner Sitzung am 24.08.06 vorschlagen, dem Kauf von vier neuen Sonnenbänken zu einem Angebotspreis in Höhe von 41.945,60 EUR
zuzustimmen.
Sie wird dem Ausschuss ferner vorschlagen, die Nutzungsgebühr von bisher 2,50 EUR auf 4,00 EUR
zu erhöhen, da die Qualität der Besonnung durch die Neuanschaffung entsprechend steigen wird und
bei einem Aufstellungsvertrag die Nutzungsgebühr auch in dieser Höhe angefallen wäre.
Als Alternative wird dem Ausschuss vorgeschlagen, bei einer Besonnungszeit von fünf Minuten (statt
zehn) die Nutzungsgebühr auf 2,00 EUR festzusetzen.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Erhöhung der Nutzungsgebühr auf 4,00 EUR wird bei gleicher Nutzerzahl wie bisher eine
Einnahmesteigerung innerhalb der nächsten fünf Jahre in Höhe von insgesamt 81.480 EUR erzielt,
und damit die Kosten für die Beschaffung von vier neuen Sonnenbänke einschl. Wartung und Röhrenwechsel kompensiert.
TUIV 08/1998