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Beschlussvorlage (Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
17 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 144/2006 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 14.08.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 144/2006 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 14.08.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling Beschlussentwurf: Die Kindertagespflege wird ab 01.01.2007 gem §§ 22-24 und § 90 SGB VIII als Leistung der Jugendhilfe gewährt. Die Arbeit des Vermittlungs- und Beratungsbüros soll zum 01.10.2006 beginnen. Für die Durchführung der Leistung werden die als Anlage beigefügten Richtlinien beschlossen. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze richtet sich in der gesetzlichen Übergangsphase nach § 24a SGB VIII nach den jährlichen Beschlüssen zu den Ausbaustufen der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren. Ab 01.10.2010 ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Für die zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation der Kindertagespflege, insbesondere die Erteilung der Pflegeerlaubnis, die Beratung der Eltern, die Vermittlung der Pflegestellen, die laufende Beratung und Betreuung der bestehenden Tagespflegestellen und die Zahlung der laufenden Geldleistungen werden Personalressourcen in erforderlichem Umfang zusätzlich bereitgestellt. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: [Die nachfolgende Darstellung ist als Ergänzung zum Text der Vorlage 144/2006 zu sehen.] 1. Problem Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2006 um eine Klärung der weiteren Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und dem Verein Familienbande e.V. im Bereich der Kindertagespflege gebeten. 2. Lösung Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Verein Familienbande e.V. Eckpunkte für die weitere Kooperation entwickelt. Zusammen wurde eine Aufgabenaufteilung und Ergänzung der jeweiligen Kompetenzen erarbeitet, die eine Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bilden sollen. Aus der Aufgabenbeschreibung in Vorlage Nr. 144/2006 wird deutlich, dass bei der Erteilung von Pflegeerlaubnissen für Tagespflegepersonen und bei der Vermittlung von Tagespflegekindern hoheitliche Aufgaben stark in den Verfahrensablauf eingebunden sind, sodass für diesen Aufgabenbereich eine Aufteilung von Aufgaben auf zwei verschiedene Träger nicht sinnvoll ist und zu Doppelarbeiten und vermehrten Anforderungen an den Informationsaustausch führt. Dies wird auch vom Verein Familienbande e.V. so gesehen. Für den Aufgabenteil, der sich auf die weitere Betreuung der Tagespflegepersonen, die laufende Unterstützung und die Qualifikation der Tagespflegepersonen bezieht, sehen sowohl das Jugendamt als auch der Verein sinnvolle Betätigungsmöglichkeiten für Familienbande e.V.. Dieser Tätigkeitsbereich entspricht auch der Aufgabenstellung und der Satzung des Vereins, indem hier die Unterstützung der Tagespflegepersonen und die Interessenvertretung für diesen Personenkreis in den Vordergrund gestellt werden können. Beide Träger streben für Ihre jeweilige Aufgabenstellung eine enge Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum in der Villa Sonnenschein an. Kindertagespflege in Wesseling Jugendamt TUIV 08/1998 Familienbande e.V. • Erteilung von Pflegeerlaubnissen • Laufende Unterstützung Tagespflegepersonen • Vermittlung von Pflegekindern in Tagespflegestellen • • Betreuung der bestehenden Tagespflegestellen in organisatorischen Fragen Organisation der Ausbildung und Qualifizierung der Tagespflegepersonen • Interessenvertretung für Tagespflegepersonen • Sicherstellung von Vertretungslösungen bei Ausfall der Tagespflegepersonen • Finanzierung der Tagespflege • Einziehung der Elternbeiträge der die Eine Aufgabenstellung in der zuvor dargestellten Form würde auch einer hohen Qualität der Arbeit und der Organisation der Kindertagespflege in Wesseling in großem Maße Rechnung tragen. Diese vorgeschlagene Aufgabenteilung trifft auf die Zustimmung beider beteiligter Partner und wird insbesondere auch vom Verein Familienbande e.V. mitgetragen. Für die Arbeit des Jugendamtes ist die in Vorlage 144/2006 dargestellte Organisation und Stellenausstattung erforderlich. Der Verein Familienbande e.V. kann in Form der bisherigen Finanzierung und Förderung seine Arbeit mit den neuen Akzenten fortsetzen. 3. Alternativen -/- 4. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen sind in Vorlage 144/2006 dargestellt. Die Förderung des Vereins Familienbande ist in der Mindestausstattung des Haushalts bereits berücksichtigt. TUIV 08/1998