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Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 "Kultur")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 "Kultur") Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 "Kultur") Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 "Kultur") Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 "Kultur")

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 194/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur und Partnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 „Kultur“ hier: a) Antrag des Herrn Helmut Ritter auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung des Kindermusicals „Geisterstunde auf Schloss Eulenstein“ Vorlage-Nr.: 194/2006 1. Ergänzung b) Antrag des Vereins „musikforum Wesseling e.V.“ auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung der Eichholzer Schlosskonzerte 05-06 Vorlage-Nr.: 194/2006 2. Ergänzung c) Antrag des Vereins Orts- und Heimatkunde e.V.“ auf Gewährung eines Zuschusses für die Erstellung eines Wesseling Stadtplanes mit bedeutsamen Bauten und Plätzen Vorlage-Nr.: 194/2006 3. Ergänzung Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 04.08.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 194/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Albert 04.08.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 „Kultur“ hier: a) Antrag des Herrn Helmut Ritter auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung des Kindermusicals „Geisterstunde auf Schloss Eulenstein“ Vorlage-Nr.: 194/2006 1. Ergänzung b) Antrag des Vereins „musikforum Wesseling e.V.“ auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung der Eichholzer Schlosskonzerte 05-06 Vorlage-Nr.: 194/2006 2. Ergänzung c) Antrag des Vereins Orts- und Heimatkunde e.V.“ auf Gewährung eines Zuschusses für die Erstellung eines Wesseling Stadtplanes mit bedeutsamen Bauten und Plätzen Vorlage-Nr.: 194/2006 3. Ergänzung Beschlussentwurf: Zu c) Antrag des Vereins für Orts- und Heimatkunde Wesseling e.V. auf Kostenübernahme für die Erstellung eines Wesseling Stadtplanes mit bedeutsamen Bauten und Plätzen Vorlage-Nr.: 194/2006 3. Ergänzung Die Zuschussgewährung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass vergleichbare Angebote Wesselinger Druckereien zur Erstellung des Stadtplanes eingeholt werden. Die Verwaltung empfiehlt, die Auflage auf 3.000 Exemplare zu erhöhen, weil dies zu nur verhältnismäßig geringfügig höheren Druckkosten führt und für den Stadtplan keine gravierenden Änderungen an den Inhalten zu erwarten sind. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Verwaltung liegen die u.a. aufgeführten und in Kopie beiliegenden Anträge auf Bezuschussung aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 „Kultur" vor, über die zu entscheiden ist. a) Antrag des Herrn Helmut Ritter auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung des Kindermusicals „Geisterstunde auf Schloss Eulenstein“ Vorlage-Nr.: 194/2006 1. Ergänzung Herr Helmut Ritter hat im März diesen Jahres mit den Kinderchören von St. Germanus und St. Thomas insgesamt dreimal das Musical „Geisterstunde auf Schloss Eulenstein“ aufgeführt. Hinsichtlich der entstandenen Kosten in Höhe von 1.622,90 € hatte Herr Ritter den Ausschuss in der Sitzung am 31.05.06 um Unterstützung gebeten. Das Anliegen von Herrn Ritter wurde in der v.g. Sitzung vertagt und die Verwaltung beauftragt, Herrn Ritter zu bitten, dem Ausschuss eine genaue Abrechnung mit Angabe der Teilnehmerentgelte vorzulegen. Daraufhin wurde von Herrn Ritter die in der Anlage beigefügte Abrechnung mit den Belegen für die Kostüm- und Materialausgaben und Unterkunfts- und Buskosten eingereicht. Die vorgelegten Belege wurden von der Verwaltung geprüft. b) Antrag des Vereins „musikforum Wesseling e.V.“ auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung der Eichholzer Schlosskonzerte 05-06 Vorlage-Nr.: 194/2006 2. Ergänzung Der Verein „musikforum Wesseling e.V.“ beantragt in einem Schreiben vom 18.07.06 einen städtischen Zuschuss zu der durch die abgelaufene Konzertsaison 05/06 entstanden Unterdeckung bei der Durchführung der Eichholzer Schlosskonzerte. Dem Verein entstanden durch die Kammermusikkonzerte ein Minus von 2.257,57 €. c) Antrag des Vereins für Orts- und Heimatkunde Wesseling e.V. auf Kostenübernahme für die Erstellung eines Wesseling Stadtplanes mit bedeutsamen Bauten und Plätzen Vorlage-Nr.: 194/2006 3. Ergänzung Die Vorsitzende des Vereins für Orts- und Heimatkunde Wesseling e.V. beantragt im Schreiben vom 24.07.06 eine städtische Kostenübernahme für die Erstellung eines Wesseling Stadtplanes mit bedeutsamen Bauten und Plätzen. Gemäß des beigefügten Kostenvoranschlages entstehen bei einer Gesamtauflage von 1.000 Stadtplänen, Kosten in Höhe von 684,00 € plus Mehrwertsteuer. 2. Lösung Die Gewährung von Zuschüssen aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 „Kultur“ liegt im Ermessen des Kultur- und Partnerschaftsausschusses. Beim Antrag des Verein „musikforum Wesseling e.V.“ bittet die Verwaltung zu beachten, dass die Ausgaben, Kosten in Höhe von 889,14 € für die Werbung an den Ortseingangsschildern beinhalten. Sollten diese Ausgaben bezuschusst werden, kann sich dadurch ein Präzedenzfall für andere Vereine ergeben. Die Verwaltung befürwortet die Erstellung eines Wesseling Stadtplanes mit bedeutsamen Bauten und Plätzen. Eine solche Broschüre ergänzt das bereits vorhandene Informationsmaterial der Stadt und kann vielseitig verwendet werden. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen TUIV 08/1998 Bei der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 „Kultur" stehen Mittel für eine Zuschussgewährung in ausreichender Höhe zur Verfügung. TUIV 08/1998