Daten
Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
14/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
10.01.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 14/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
10.01.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule
Beschlussentwurf:
Die Stadt Wesseling unterstützt als Schulträger den Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2006/2007 unter der Voraussetzung, dass
die zu beantragenden Bundesmittel bewilligt werden.
Die Wilhelm-Busch-Schule entwickelt in Abstimmung mit dem Schulträger und den zuständigen
Schulaufsichtsbehörden in den nächsten Wochen ein entsprechendes Gesamtkonzept.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Schulkonferenz der Wilhelm-Busch-Schule hat sich mit großer Mehrheit für die Umwandlung der
Schule in eine gebundene Ganztagsschule ausgesprochen. (siehe Anlage)
2. Lösung
Für diese Umwandlung ist ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses erforderlich.
Der Verwaltungsvorstand unterstützt nachdrücklich den Wunsch der Schule.
Die Wilhelm-Busch-Schule ist als sog. „Brennpunkthauptschule“ mit z.Z. 725 Schülern die größte
Hauptschule im Rhein-Erft-Kreis.
Die Verwaltung ist gemeinsam mit der Schule sehr daran interessiert, dass die Umwandlung zum
frühestmöglichen Zeitpunkt, also mit Beginn des Schuljahres 2006/2007, vollzogen werden kann.
Da bis zum 15.03.2006 ein entsprechender Antrag an die Bezirksregierung zu stellen ist, sind in Kürze weitere Abstimmmungsgespräche mit der Schulrätin und der Bezirksregierung zu führen, um dann
unter Einbindung der Schule und des Schulentwicklungsplaners, Herrn Hubertus Schober, ein Finanzierungs- und Raumkonzept zu entwickeln.
Das Ganztagskonzept der Schule, das Bestandteil des Schulprogramms ist, ist von der Schulkonferenz mit qualifizierter Mehrheit zu beschliessen.
Die Landesregierung hat zum Ausdruck gebracht, dass der Ausbau des Ganztagsangebotes ein zentraler Teil der „Qualitätsoffensiven Hauptschule“ zur Erneuerung und Stärkung der Hauptschule ist.
Das Land stellt daher bis 2012 Mittel für die Errrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote
an Hauptschulen bereit.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine nach schulfachlicher Einschätzung voraussichtlich dauerhaft gesicherte Schulgröße mit mindestesn zwei Parallelklassen pro Jahrgangsstufe. Vorrangig berücksichtigt werden Hauptschulen, die ihren Bildungsauftrag unter besonders schwierigen Bedingungen erfüllen.
Indikatoren dafür sind insbesondere
- ein überdurchschnittlich hoher Anteil von ‚Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund,
- besonders schwierige sozialräumliche Gegebenheiten am Schulstandort,
- ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonders ausgeprägtem individuellem
Förderbedarf, der sich z.Bsp. in hohen Quoten von Klassenwiederholungen, Abgängern ohne
Schulabschluss oder der Zahl der Hilfen zur Erziehung niederschlägt.
Weitere Voraussetzung für die Aufnahme des Ganztagsbetriebs ist die Vorlage des Ganztagskonzepts der Schule, das für alle Jahrgangsstufen ein verbindliches Ganztagsangebot vorsehen muss.
Ganztagszweige mit Teilen von Jahrgangsstufen sind unzulässig.
Soweit die rechtlichen, sächlichen, personellen und konzeptionellen Voraussetzungen gegeben sind,
kann die Schule entsprechend der Genehmigung durch die Bezirksregierung den Ganztagsbetrieb
aufnehmen. Die Aufnahme des Ganztagsbetriebs erfolgt in der Regel schrittweise ab der Jahrgangsstufe 5.
Die Schule erhält einen Ganztagszuschlag an Lehrerstellen in Höhe von 30 % der Grundstellenzahl.
Ein Drittel des Stellenzuschlags kann auf Vorschlag der Schule und im Rahmen der Vorgaben
des Haushalts für die Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften sowie für die Beschäftigung weiterer Kräfte im Ganztagsbereich verwendet werden.
Zu den erforderlichen investiven Maßnahmen für die Durchführung des Ganztagsbetriebs erhält der
Schulträger nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel auf Antrag Zuwendungen im Rahmen des
Bundesprogramms „Initiative Zukunft Bildung und Betreuung“.
Fördermittel werden im einzelnen gewährt für
- Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung von geeigneten Räumen aller Arten für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke von Schülerinnen und Schülern
sowie für Arbeits- und Aufenthaltszwecke von Lehrerinnen und Lehrern und des weiteren an
Ganztagsschulen tätigen Personals bis zu 80.000 EUR,
- Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln bis zu 25.000 EUR,
- Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks für Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke der Schulkinder bis zu 10.000 EUR
für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler in Hauptschulen.
TUIV 08/1998
-2-2Wird die Zahl von 200 Schülerinnen und Schülern überschritten wird für jeweils weitere 20 Schülerinnen und Schüler ein Festbetrag in Höhe von insgesamt 62.500 EUR zu den tatsächlichen Ausgaben
gewährt.
Der Höchstbetrag der Gesamtzuwendung beträgt 2.400.000 EUR.
Der Förderbetrag darf 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten.
Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel
einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen.
Der Antrag auf Bundesmittel ist bis zum 30.04.2006 an die Bezirksregierung zu stellen.
Über die für den Unterricht an der Halbtagsschule hinaus notwendigen Räume sind für die Ganztagsschule Schüleraufenthaltsräume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel und
Entspannung, für Ruhe und für fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit vorzusehen.
Zur Förderung besonderer fachlicher Schülerinteressen sollen Fachunterrichtsräume gegebenenfalls
mit zusätzlicher Ausstattung und zusätzliche Räume mit einer dem Ganztagskonzept entsprechenden
Austatttung zur Verfügung gestellt werden.
Den Schülerinnen und Schülern ist die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses zu
ermöglichen. Die Räumlichkeiten dazu einschließlich der notwendigen Sach- und Personalausstattung sowie die sächlichen Betriebskosten stellt der Schulträger, die Erziehungsberechtigten tragen in
der Regel die Kosten für die Mahlzeiten.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind unter Punkt 2 beschrieben.
TUIV 08/1998