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Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 14/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 10.01.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 14/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 10.01.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule Beschlussentwurf: Die Stadt Wesseling unterstützt als Schulträger den Antrag der Wilhelm-Busch-Schule auf Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2006/2007 unter der Voraussetzung, dass die zu beantragenden Bundesmittel bewilligt werden. Die Wilhelm-Busch-Schule entwickelt in Abstimmung mit dem Schulträger und den zuständigen Schulaufsichtsbehörden in den nächsten Wochen ein entsprechendes Gesamtkonzept. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Schulkonferenz der Wilhelm-Busch-Schule hat sich mit großer Mehrheit für die Umwandlung der Schule in eine gebundene Ganztagsschule ausgesprochen. (siehe Anlage) 2. Lösung Für diese Umwandlung ist ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses erforderlich. Der Verwaltungsvorstand unterstützt nachdrücklich den Wunsch der Schule. Die Wilhelm-Busch-Schule ist als sog. „Brennpunkthauptschule“ mit z.Z. 725 Schülern die größte Hauptschule im Rhein-Erft-Kreis. Die Verwaltung ist gemeinsam mit der Schule sehr daran interessiert, dass die Umwandlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also mit Beginn des Schuljahres 2006/2007, vollzogen werden kann. Da bis zum 15.03.2006 ein entsprechender Antrag an die Bezirksregierung zu stellen ist, sind in Kürze weitere Abstimmmungsgespräche mit der Schulrätin und der Bezirksregierung zu führen, um dann unter Einbindung der Schule und des Schulentwicklungsplaners, Herrn Hubertus Schober, ein Finanzierungs- und Raumkonzept zu entwickeln. Das Ganztagskonzept der Schule, das Bestandteil des Schulprogramms ist, ist von der Schulkonferenz mit qualifizierter Mehrheit zu beschliessen. Die Landesregierung hat zum Ausdruck gebracht, dass der Ausbau des Ganztagsangebotes ein zentraler Teil der „Qualitätsoffensiven Hauptschule“ zur Erneuerung und Stärkung der Hauptschule ist. Das Land stellt daher bis 2012 Mittel für die Errrichtung erweiterter, gebundener Ganztagsangebote an Hauptschulen bereit. Voraussetzung für eine Förderung ist eine nach schulfachlicher Einschätzung voraussichtlich dauerhaft gesicherte Schulgröße mit mindestesn zwei Parallelklassen pro Jahrgangsstufe. Vorrangig berücksichtigt werden Hauptschulen, die ihren Bildungsauftrag unter besonders schwierigen Bedingungen erfüllen. Indikatoren dafür sind insbesondere - ein überdurchschnittlich hoher Anteil von ‚Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, - besonders schwierige sozialräumliche Gegebenheiten am Schulstandort, - ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonders ausgeprägtem individuellem Förderbedarf, der sich z.Bsp. in hohen Quoten von Klassenwiederholungen, Abgängern ohne Schulabschluss oder der Zahl der Hilfen zur Erziehung niederschlägt. Weitere Voraussetzung für die Aufnahme des Ganztagsbetriebs ist die Vorlage des Ganztagskonzepts der Schule, das für alle Jahrgangsstufen ein verbindliches Ganztagsangebot vorsehen muss. Ganztagszweige mit Teilen von Jahrgangsstufen sind unzulässig. Soweit die rechtlichen, sächlichen, personellen und konzeptionellen Voraussetzungen gegeben sind, kann die Schule entsprechend der Genehmigung durch die Bezirksregierung den Ganztagsbetrieb aufnehmen. Die Aufnahme des Ganztagsbetriebs erfolgt in der Regel schrittweise ab der Jahrgangsstufe 5. Die Schule erhält einen Ganztagszuschlag an Lehrerstellen in Höhe von 30 % der Grundstellenzahl. Ein Drittel des Stellenzuschlags kann auf Vorschlag der Schule und im Rahmen der Vorgaben des Haushalts für die Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften sowie für die Beschäftigung weiterer Kräfte im Ganztagsbereich verwendet werden. Zu den erforderlichen investiven Maßnahmen für die Durchführung des Ganztagsbetriebs erhält der Schulträger nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel auf Antrag Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Initiative Zukunft Bildung und Betreuung“. Fördermittel werden im einzelnen gewährt für - Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung von geeigneten Räumen aller Arten für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke von Schülerinnen und Schülern sowie für Arbeits- und Aufenthaltszwecke von Lehrerinnen und Lehrern und des weiteren an Ganztagsschulen tätigen Personals bis zu 80.000 EUR, - Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln bis zu 25.000 EUR, - Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks für Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke der Schulkinder bis zu 10.000 EUR für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler in Hauptschulen. TUIV 08/1998 -2-2Wird die Zahl von 200 Schülerinnen und Schülern überschritten wird für jeweils weitere 20 Schülerinnen und Schüler ein Festbetrag in Höhe von insgesamt 62.500 EUR zu den tatsächlichen Ausgaben gewährt. Der Höchstbetrag der Gesamtzuwendung beträgt 2.400.000 EUR. Der Förderbetrag darf 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten. Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen. Der Antrag auf Bundesmittel ist bis zum 30.04.2006 an die Bezirksregierung zu stellen. Über die für den Unterricht an der Halbtagsschule hinaus notwendigen Räume sind für die Ganztagsschule Schüleraufenthaltsräume für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für Spiel und Entspannung, für Ruhe und für fachbezogene Einzel- und Gruppenarbeit vorzusehen. Zur Förderung besonderer fachlicher Schülerinteressen sollen Fachunterrichtsräume gegebenenfalls mit zusätzlicher Ausstattung und zusätzliche Räume mit einer dem Ganztagskonzept entsprechenden Austatttung zur Verfügung gestellt werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses zu ermöglichen. Die Räumlichkeiten dazu einschließlich der notwendigen Sach- und Personalausstattung sowie die sächlichen Betriebskosten stellt der Schulträger, die Erziehungsberechtigten tragen in der Regel die Kosten für die Mahlzeiten. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind unter Punkt 2 beschrieben. TUIV 08/1998