Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
16 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
08.07.13, 18:02
Aktualisiert
08.07.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 08.07.2013
Beschlussauszug
aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 02.07.2013, 18:00 Uhr.
2.
Antrag der BI-Fraktion auf Übertragung der Gemeindekanäle auf den Erftverband
(V-62/2013)
Ausschussvorsitzender Kemmerling erläutert, dass die Übertragung des Kanalnetzes
nach heute geltendem Recht nicht mehr zulässig ist.
Ausschussmitglied Demke wendet für die Antrag stellende BI-Fraktion ein, dass es nach
seinem Kenntnisstand die Möglichkeit gibt, eine Ausnahmegenehmigung wegen der
schlechten Haushaltslage anzustreben.
Ausschussvorsitzender Kemmerling berichtet über seine Anfrage bei der
kommunalpolitischen Vereinigung. Auch nach deren Auskunft ist eine Übertragung nicht
mehr möglich, Ausnahmen sollte es nicht geben. Die Diskussion zum Thema im Jahre
2005 hatte zum Ergebnis, dass eine Übertragung wegen der Abschreibungsmodalitäten
und der zu erwartenden steigenden Gebühren nicht rentabel war.
Bürgermeister Kranz bietet an, die Unterlagen aus den Jahren 2005/2006 zur Verfügung
zu stellen, damit die Fraktionen sich nochmals mit der alten Thematik vertraut machen
können. Damals wurde die Übertragung nicht nur aus wirtschaftlichen Erwägungen
abgelehnt. Schließlich müsste der Erwerber den Kauf finanzieren und den
Finanzierungsaufwand wieder auf die Gemeinde umlegen.
Ausschussmitglied Demke äußert die Auffassung, dass zwar die dargestellte, aus der
Übertragung folgende Erhöhung der Gebühren für ihn nicht nachvollziehbar ist, man sich
mit dem Vorschlag, in die alten Unterlagen zu schauen, aber einverstanden erklären
könnte.
Der Ausschuss für Bau- Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, das vor Beantragung einer evtl.
Ausnahmegenehmigung die wirtschaftlichen Auswirkungen betrachtet werden müssen.
Hierzu werden den Fraktionen die Unterlagen aus der früheren Prüfung und Beratung
zeitnah überlassen.