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Beschlusstext (Antrag der BI-Fraktion auf Übertragung der Gemeindekanäle auf den Erftverband)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
16 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
08.07.13, 18:02
Aktualisiert
08.07.13, 18:02
Beschlusstext (Antrag der BI-Fraktion auf Übertragung der Gemeindekanäle auf den Erftverband)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 08.07.2013 Beschlussauszug aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 02.07.2013, 18:00 Uhr. 2. Antrag der BI-Fraktion auf Übertragung der Gemeindekanäle auf den Erftverband (V-62/2013) Ausschussvorsitzender Kemmerling erläutert, dass die Übertragung des Kanalnetzes nach heute geltendem Recht nicht mehr zulässig ist. Ausschussmitglied Demke wendet für die Antrag stellende BI-Fraktion ein, dass es nach seinem Kenntnisstand die Möglichkeit gibt, eine Ausnahmegenehmigung wegen der schlechten Haushaltslage anzustreben. Ausschussvorsitzender Kemmerling berichtet über seine Anfrage bei der kommunalpolitischen Vereinigung. Auch nach deren Auskunft ist eine Übertragung nicht mehr möglich, Ausnahmen sollte es nicht geben. Die Diskussion zum Thema im Jahre 2005 hatte zum Ergebnis, dass eine Übertragung wegen der Abschreibungsmodalitäten und der zu erwartenden steigenden Gebühren nicht rentabel war. Bürgermeister Kranz bietet an, die Unterlagen aus den Jahren 2005/2006 zur Verfügung zu stellen, damit die Fraktionen sich nochmals mit der alten Thematik vertraut machen können. Damals wurde die Übertragung nicht nur aus wirtschaftlichen Erwägungen abgelehnt. Schließlich müsste der Erwerber den Kauf finanzieren und den Finanzierungsaufwand wieder auf die Gemeinde umlegen. Ausschussmitglied Demke äußert die Auffassung, dass zwar die dargestellte, aus der Übertragung folgende Erhöhung der Gebühren für ihn nicht nachvollziehbar ist, man sich mit dem Vorschlag, in die alten Unterlagen zu schauen, aber einverstanden erklären könnte. Der Ausschuss für Bau- Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, das vor Beantragung einer evtl. Ausnahmegenehmigung die wirtschaftlichen Auswirkungen betrachtet werden müssen. Hierzu werden den Fraktionen die Unterlagen aus der früheren Prüfung und Beratung zeitnah überlassen.