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Beschlussvorlage (Antrag der Lessingschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
1,7 MB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 12/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Lessingschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 10.01.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 12/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 10.01.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Antrag der Lessingschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule Beschlussentwurf: Dem Antrag der Lessingschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2006/2007 wird unter der Voraussetzung stattgegeben, dass die zu beantragenden Landes- und Bundesmittel bewilligt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge zur Errichtung einer Offenen Ganztagsschule fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Schulkonferenz der Lessingschule hat sich in einer Sitzung am 15.12.2005 für die Umwandlung der Schule in eine Offene Ganztagsschule ausgesprochen und bittet die Stadt Wesseling als Schulträger, die erforderlichen Schritte einzuleiten. 2. Lösung Für die Umwandlung der Lessingschule in eine Offene Ganztagsschule ist ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses erforderlich. Das pädagogische Ganztagskonzept der Lessingschule für die Offene Ganztagsschule ist in der Anlage beigefügt. Nach derzeitigem Stand ist mit 50 zu betreuenden Kindern im Ganztag ab dem Schuljahr 2006/2007 zu rechnen. Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ werden Investitionen zum Aufund Ausbau Offener Ganztagsschulen im Primarbereich gefördert. Fördermittel werden im einzelnen gewährt für: - Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung von geeigneten Räumen aller Arten für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke von Schülerinnen und Schülern sowie für Arbeits- und Aufenthaltszwecke von Lehrerinnen und Lehrern und des weiteren an Ganztagsschulen tätigen Personals bis zu 80.000 EUR, - Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln bis zu 25.000 EUR, - Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks für Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke der Schulkinder bis zu 10.000 EUR je betreuter Gruppe mit jeweils mindestens 25 Kindern. Der Förderbetrag darf 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten. Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen . Der Antrag auf Bundesmittel ist als Absichtserklärung zur Installierung einer Offenen Ganztagsschule bis zum 31.01.2006 und spätestens bis zum 30.04.2006 mit allen geforderten Anlagen und beabsichtigten Bautätigkeiten an die Bezirksregierung zu stellen. Weitere Fördermittel werden vom Land für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote Offener Ganztagssschulen im Primarbereich auf Antrag bereitgestellt. Für jedes an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmende Kind wird ein Festbetrag n Höhe von 615 EUR pro Schuljahr gewährt. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schulkinder zugewiesen. Bis zum 31.07.2007 können davon 0,1 Lehrerstellen in Form eines weiteren Festbetrages in Höhe von 205 EUR pro betreutem Schulkind und Schuljahr gewährt werden. Ab 01.08.2007 reduziert sich dieser kapitalisierbare Anteil auf 103 EUR. Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Eigenanteile in Höhe von 410 EUR pro Schulkind und Schuljahr. Elternbeiträge können hierauf angerechnet werden. Der Antrag auf Landesmittel ist bis zum 30.04.2006 bei der Bezirksregierung zu stellen. Ein Anspruch auf Gewährung der o.g. Fördermittel (Bundes- und Landesmittel) besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. -2- TUIV 08/1998 -24. Finanzielle Auswirkungen Der von der Stadt Wesseling zu leistende Eigenanteil in Höhe von 410 EUR pro teilnehmendem Schulkind an der Offenen Ganztagsschule pro Schuljahr soll aus den Elternbeiträgen gemäß der vom Rat der Stadt Wesseling mit Wirkung vom 01.08.2004 erlassenen „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling“ und ein etwaiger Rest aus disponiblen Mitteln des Budgets „Schulen“ , und zwar ohne Ausweitung des Zuschussbedarfs des Budgets, erbracht werden. TUIV 08/1998 TUIV 08/1998 TUIV 08/1998 TUIV 08/1998 TUIV 08/1998 TUIV 08/1998 TUIV 08/1998