Daten
Kommune
Wesseling
Größe
1,7 MB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
12/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Lessingschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
10.01.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 12/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
10.01.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Antrag der Lessingschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule
Beschlussentwurf:
Dem Antrag der Lessingschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr
2006/2007 wird unter der Voraussetzung stattgegeben, dass die zu beantragenden Landes- und Bundesmittel bewilligt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge zur Errichtung einer Offenen Ganztagsschule fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Schulkonferenz der Lessingschule hat sich in einer Sitzung am 15.12.2005 für die Umwandlung
der Schule in eine Offene Ganztagsschule ausgesprochen und bittet die Stadt Wesseling als Schulträger, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
2. Lösung
Für die Umwandlung der Lessingschule in eine Offene Ganztagsschule ist ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses erforderlich.
Das pädagogische Ganztagskonzept der Lessingschule für die Offene Ganztagsschule ist in der Anlage beigefügt.
Nach derzeitigem Stand ist mit 50 zu betreuenden Kindern im Ganztag ab dem Schuljahr 2006/2007
zu rechnen.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ werden Investitionen zum Aufund Ausbau Offener Ganztagsschulen im Primarbereich gefördert.
Fördermittel werden im einzelnen gewährt für:
- Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung von geeigneten Räumen aller Arten für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke von Schülerinnen und Schülern
sowie für Arbeits- und Aufenthaltszwecke von Lehrerinnen und Lehrern und des weiteren an
Ganztagsschulen tätigen Personals bis zu 80.000 EUR,
- Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln bis zu 25.000 EUR,
- Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks für Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke der Schulkinder bis zu 10.000 EUR
je betreuter Gruppe mit jeweils mindestens 25 Kindern.
Der Förderbetrag darf 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten.
Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel
einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen .
Der Antrag auf Bundesmittel ist als Absichtserklärung zur Installierung einer Offenen Ganztagsschule
bis zum 31.01.2006 und spätestens bis zum 30.04.2006 mit allen geforderten Anlagen und beabsichtigten Bautätigkeiten an die Bezirksregierung zu stellen.
Weitere Fördermittel werden vom Land für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote Offener Ganztagssschulen im Primarbereich auf Antrag bereitgestellt.
Für jedes an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmende Kind wird ein Festbetrag n Höhe von
615 EUR pro Schuljahr gewährt.
Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schulkinder
zugewiesen. Bis zum 31.07.2007 können davon 0,1 Lehrerstellen in Form eines weiteren Festbetrages in Höhe von 205 EUR pro betreutem Schulkind und Schuljahr gewährt werden. Ab 01.08.2007
reduziert sich dieser kapitalisierbare Anteil auf 103 EUR.
Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Eigenanteile in Höhe von 410 EUR pro Schulkind und Schuljahr. Elternbeiträge können hierauf angerechnet werden.
Der Antrag auf Landesmittel ist bis zum 30.04.2006 bei der Bezirksregierung zu stellen.
Ein Anspruch auf Gewährung der o.g. Fördermittel (Bundes- und Landesmittel) besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
-2-
TUIV 08/1998
-24. Finanzielle Auswirkungen
Der von der Stadt Wesseling zu leistende Eigenanteil in Höhe von 410 EUR pro teilnehmendem
Schulkind an der Offenen Ganztagsschule pro Schuljahr soll aus den Elternbeiträgen gemäß der vom
Rat der Stadt Wesseling mit Wirkung vom 01.08.2004 erlassenen „Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der
Schulen der Stadt Wesseling“ und ein etwaiger Rest aus disponiblen Mitteln des Budgets „Schulen“ ,
und zwar ohne Ausweitung des Zuschussbedarfs des Budgets, erbracht werden.
TUIV 08/1998
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