Daten
Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
157/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur und Partnerschaften
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der
Karnevalssession 2006/2007
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter
Datum
Sachbearbeiter/in
30.05.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 157/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Albert
30.05.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007
Beschlussentwurf:
Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 nutzenden Karnevalsgesellschaften
leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge wie folgt:
a) Energiekosten:
nach Aufwand
b) Sonderreinigung:
nach Aufwand (Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen)
c) Gestaffelter Grundpreis:
wie im Vorjahr
bis 499 Besucher
500 bis 749 Besucher
750 bis 999 Besucher
1000 bis 1250 Besucher
d) Beschallung:
TUIV 08/1998
250 Euro
500 Euro
750 Euro
1000 Euro
Wenn die Stadt für die Beschallung sorgen soll, wird ihr jeweils der
Aufwand erstattet.
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der „Interessenverbund Catering Vergabe Wesseling 2006“ hat die Verwaltung angeschrieben (Anlage) und bittet um eine definitive Aussage bezüglich der Kosten für die Veranstalter von Karnevalsveranstaltungen bei der Inanspruchnahme der Kronenbuschhalle 2007.
2. Lösung
In der Sitzung des Rates am 25.10.2005 wurde in der Vorlage-Nr. 246/2005 von der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Verwaltung mit den Karnevalsgesellschaften für die Überlassung der Kronenbuschhalle für Karnevalssitzungen in der Session 2005/2006 Nutzungsvereinbarungen abschließt, die
– insoweit abweichend von den weitergehenden Regelungen in dem Beschluss des Rates vom 5. Juli
2005 über die Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm – folgende Kostendeckungsbeiträge auf
der Basis von 6 Veranstaltungen als Durchschnittswert vorsehen:
a)
Übernahme der Bewirtschaftungskosten
nach Aufwand
¾ Wärme- und Beleuchtungsenergie
¾ Wasserversorgung /
Abwasserentsorgung
¾ Abfallentsorgung und
Straßenreinigung
Zwischensumme
b)
c)
165,00 €
12,50 €
10,00 €
187,50 €
Übernahme der Reinigung
nach Aufwand
Sonderreinigung nach der Sitzung, sofern die Stadt die Sonderreinigung – wie bisher – über ein
Auftragsunternehmen veranlassen soll
504,00 €
Gestaffelter Grundpreis
Ferner wurde ein die Erhebung eines gestaffelten Grundpreises von 100 € pro 100 Besucher
vorgeschlagen.
Vom Rat wurde dann mehrheitlich als Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle
an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006 folgendes beschlossen:
TUIV 08/1998
A.
Energiekosten
Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session 2005/2006 wird zugestimmt.
B.
Sonderreinigung, Beschallung, Sonderbeleuchtung, Hausdienst
Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session 2005/2006 wird zugestimmt. Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen.
C.
gestaffelter Grundpreis
Folgender gestaffelter Grundpreis wird beschlossen:
bis 499 Besucher
250 Euro
500 bis 749 Besucher
500 Euro
750 bis 999 Besucher
750 Euro
1000 bis 1250 Besucher
1000 Euro
Gemäß dieses Ratsbeschlusses wurden die Veranstaltungen in der Kronenbuschhalle der letzten
Session mit den Karnevalsvereinen abgerechnet.
Da dieser Beschluss ausdrücklich nur für die Veranstaltungen 20005/2006 beschlossen wurde, bedarf
es für die bevorstehende Karnevalssession einer neuen Ratsentscheidung.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass es auch für die nächste bevorstehende Karnevalssession
2006/2007 kurzfristig nicht möglich sein wird, mit den Karnevalsgesellschaften, die die Kronenbuschhalle für ihre Karnevalssitzungen nutzen, in allen Details zu Vereinbarungen auf der Grundlage der
am 5. Juli 2005 beschlossenen Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm des Haushaltes zu gelangen. Nach diesen Leitlinien hätten die Vereine die bisher von der Stadt eingekauften Leistungen,
wie Beschallung und Sonderbeleuchtung, sowie die durch städtisches Personal erbrachten Leistungen zur Herrichtung der Halle für die Sitzungen und den „Rückbau“ für den Sportbetrieb in Eigenleistung zu organisieren oder der Stadt einen Kostenersatz zu zahlen.
Es bedarf deshalb einer Regelung über die Kostendeckungsbeiträge für die bevorstehende Karnevalssession.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Übergangslösung für die Karnevalssession
2006/2007:
Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 nutzenden Karnevalsgesellschaften
leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge wie folgt:
a) Energiekosten:
nach Aufwand
b) Sonderreinigung:
nach Aufwand (Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen)
c) Gestaffelter Grundpreis:
wie im Vorjahr
bis 499 Besucher
500 bis 749 Besucher
750 bis 999 Besucher
1000 bis 1250 Besucher
d) Beschallung:
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben
TUIV 08/1998
250 Euro
500 Euro
750 Euro
1000 Euro
Wenn die Stadt für die Beschallung sorgen soll, wird ihr jeweils der
Aufwand erstattet.