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Beschlussvorlage (Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007) Beschlussvorlage (Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007) Beschlussvorlage (Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007) Beschlussvorlage (Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 157/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur und Partnerschaften Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter Datum Sachbearbeiter/in 30.05.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 157/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Albert 30.05.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei Nutzung der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 Beschlussentwurf: Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 nutzenden Karnevalsgesellschaften leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge wie folgt: a) Energiekosten: nach Aufwand b) Sonderreinigung: nach Aufwand (Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen) c) Gestaffelter Grundpreis: wie im Vorjahr bis 499 Besucher 500 bis 749 Besucher 750 bis 999 Besucher 1000 bis 1250 Besucher d) Beschallung: TUIV 08/1998 250 Euro 500 Euro 750 Euro 1000 Euro Wenn die Stadt für die Beschallung sorgen soll, wird ihr jeweils der Aufwand erstattet. ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der „Interessenverbund Catering Vergabe Wesseling 2006“ hat die Verwaltung angeschrieben (Anlage) und bittet um eine definitive Aussage bezüglich der Kosten für die Veranstalter von Karnevalsveranstaltungen bei der Inanspruchnahme der Kronenbuschhalle 2007. 2. Lösung In der Sitzung des Rates am 25.10.2005 wurde in der Vorlage-Nr. 246/2005 von der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Verwaltung mit den Karnevalsgesellschaften für die Überlassung der Kronenbuschhalle für Karnevalssitzungen in der Session 2005/2006 Nutzungsvereinbarungen abschließt, die – insoweit abweichend von den weitergehenden Regelungen in dem Beschluss des Rates vom 5. Juli 2005 über die Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm – folgende Kostendeckungsbeiträge auf der Basis von 6 Veranstaltungen als Durchschnittswert vorsehen: a) Übernahme der Bewirtschaftungskosten nach Aufwand ¾ Wärme- und Beleuchtungsenergie ¾ Wasserversorgung / Abwasserentsorgung ¾ Abfallentsorgung und Straßenreinigung Zwischensumme b) c) 165,00 € 12,50 € 10,00 € 187,50 € Übernahme der Reinigung nach Aufwand Sonderreinigung nach der Sitzung, sofern die Stadt die Sonderreinigung – wie bisher – über ein Auftragsunternehmen veranlassen soll 504,00 € Gestaffelter Grundpreis Ferner wurde ein die Erhebung eines gestaffelten Grundpreises von 100 € pro 100 Besucher vorgeschlagen. Vom Rat wurde dann mehrheitlich als Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Karnevalsgesellschaften während der Session 2005/2006 folgendes beschlossen: TUIV 08/1998 A. Energiekosten Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session 2005/2006 wird zugestimmt. B. Sonderreinigung, Beschallung, Sonderbeleuchtung, Hausdienst Der in der Vorlage beschriebenen Übergangsregelung für die Überlassung der Kronenbuschhalle an Wesselinger Karnevalsgesellschaften für ihre Sitzungen in der Session 2005/2006 wird zugestimmt. Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen. C. gestaffelter Grundpreis Folgender gestaffelter Grundpreis wird beschlossen: bis 499 Besucher 250 Euro 500 bis 749 Besucher 500 Euro 750 bis 999 Besucher 750 Euro 1000 bis 1250 Besucher 1000 Euro Gemäß dieses Ratsbeschlusses wurden die Veranstaltungen in der Kronenbuschhalle der letzten Session mit den Karnevalsvereinen abgerechnet. Da dieser Beschluss ausdrücklich nur für die Veranstaltungen 20005/2006 beschlossen wurde, bedarf es für die bevorstehende Karnevalssession einer neuen Ratsentscheidung. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass es auch für die nächste bevorstehende Karnevalssession 2006/2007 kurzfristig nicht möglich sein wird, mit den Karnevalsgesellschaften, die die Kronenbuschhalle für ihre Karnevalssitzungen nutzen, in allen Details zu Vereinbarungen auf der Grundlage der am 5. Juli 2005 beschlossenen Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm des Haushaltes zu gelangen. Nach diesen Leitlinien hätten die Vereine die bisher von der Stadt eingekauften Leistungen, wie Beschallung und Sonderbeleuchtung, sowie die durch städtisches Personal erbrachten Leistungen zur Herrichtung der Halle für die Sitzungen und den „Rückbau“ für den Sportbetrieb in Eigenleistung zu organisieren oder der Stadt einen Kostenersatz zu zahlen. Es bedarf deshalb einer Regelung über die Kostendeckungsbeiträge für die bevorstehende Karnevalssession. Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu dieser Übergangslösung für die Karnevalssession 2006/2007: Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 nutzenden Karnevalsgesellschaften leisten jeweils Kostendeckungsbeiträge wie folgt: a) Energiekosten: nach Aufwand b) Sonderreinigung: nach Aufwand (Die Sonderreinigung kann auch durch die Karnevalsgesellschaften selbst erfolgen) c) Gestaffelter Grundpreis: wie im Vorjahr bis 499 Besucher 500 bis 749 Besucher 750 bis 999 Besucher 1000 bis 1250 Besucher d) Beschallung: 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben TUIV 08/1998 250 Euro 500 Euro 750 Euro 1000 Euro Wenn die Stadt für die Beschallung sorgen soll, wird ihr jeweils der Aufwand erstattet.