Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
13.12.12, 11:33
Aktualisiert
13.12.12, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-52/2012
1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
27.03.2012
Rechnungsprüfungsausschuss
15.11.2012
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 der mit der Prüfung
beauftragten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO
Deutsche
Warentreuhand
Aktiengesellschaft an.
Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage
beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
• den Jahresabschluss 2011 festzustellen,
• dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und
• den Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.388.379,92 € in Höhe von 5.852.565,83 Euro
der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 1.535.814,09 Euro der Allgemeinen
Rücklage zu entnehmen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf
des Jahresabschlusses wurde am 16.03.2012 vom Kämmerer aufgestellt und vom
Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 27.03.2012 zugeleitet.
Der Jahresabschluss 2011 wurde zum dritten Mal mit der Finanzsoftware Infoma
newsystem kommunal erstellt. Erstmalig seit der Einführung von NKF im Jahr 2005
konnte ein Entwurf des Jahresabschlusses vor dem 31.03. dem Rat der Stadt Bedburg
zugeleitet werden. Aufgrund der Kürze der Zeit konnten allerdings die internen
Leistungsverrechnungen, die Abrechnungsergebnisse der Gebührenhaushalte 2011 und
die bilanzielle Bewertung der Jahresabschlüsse der Beteiligungen der Stadt Bedburg
ergebnis- und/oder bilanzwirksam noch nicht umgesetzt werden.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 sah ein planerisches
Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 7.837.911 € vor. Das Defizit minderte planerisch in
Höhe von 4.373.000 € die Ausgleichsrücklage und in Höhe von 3.464.911 € die allgemeine
Rücklage. Zusätzlich gab es konsumtive Ermächtigungsübertragungen von 2010 nach
2011 in Höhe von 1.795.234 €.
Die Gesamtergebnisrechnung 2011 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
7.388.379,92 € aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2010 einen Stand in Höhe
von 5.852.565,83 € aus. Somit wird die Ausgleichsrücklage in voller Höhe durch den
Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2011 in Anspruch genommen. Der restliche
Jahresfehlbetrag (Differenz Jahresfehlbetrag und bestehende Ausgleichsrücklage aus
2010) muss durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (1.535.814,09 €)
gedeckt werden.
Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem
Lagebericht und dem Anhang entnommen werden.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss
der
Stadt
Bedburg
beauftragte
die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, BDO Deutsche Warentreuhand AG, die Prüfung des
Jahresabschlusses 2011 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch
die BDO wurde von Mai 2012 bis September 2012 (mit Unterbrechungen) in den Räumen
der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den
Geschäftsräumen der BDO.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich
beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Jahresfehlbetrag in Höhe
von 7.388.379,92 € ist der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage zu
entnehmen. Damit verfügt die Stadt zum 31.12.2011 über 82.955.017,98 €
Beschlussvorlage WP8-52/2012 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Eigenkapital/Quote: 35,08% (Eröffnungsbilanz: 95.135.905 € /Quote 44,20%). Die
Bilanzsumme zum 31.12.2011 beträgt rd. 236,4 Mio. Euro.
Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung
erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die
Prüfung
des
Jahresabschlusses
hat
zudem
Kontroll-,
Informationsund
Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar
und
die
Übersicht
über
örtlich
festgelegte
Restnutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der
Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem
Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art
und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten
Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Er hat ferner eine
Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob
• ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
• ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
• der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder
• der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist,
eine Beurteilung vorzunehmen.
Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert
unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den
Abschluss zu verantworten haben, auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die
Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen. Eine gedruckte
Version des Jahresabschlusses mit Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO
Deutsche
Warentreuhand
AG
wird
den
Mitgliedern
des
Rechnungsprüfungsausschusses mit den Sitzungsunterlagen zugestellt.
Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der
Rechnungsprüfungsausschuss muss gemäß § 101 Abs. 7 GO einen eigenen
Bestätigungsvermerk formulieren, der durch Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden
des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des
Bestätigungsvermerks ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der
Jahresabschluss
unterliegt
der
überörtlichen
Prüfung
durch
die
Gemeindeprüfungsanstalt. Ohne in die Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses eingreifen zu wollen, wird verwaltungsseitig empfohlen,
dem Vertreter der BDO Gelegenheit zu geben, den Prüfungsbericht vorzustellen bzw. zu
erläutern. Sofern bestimmte Bilanzpositionen bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur
Berichterstattung durch die BDO – einer eingehenden Prüfung durch die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung
eines
reibungslosen
Sitzungsverlaufs
zweckmäßig,
dies
dem
Leiter
des
Rechnungsprüfungsamtes rechtzeitig mitzuteilen, um die entsprechenden Unterlagen
gezielt bereitstellen zu können. Gleiches gilt für Themen, die entweder durch die BDO
bzw. durch die zuständigen Mitarbeiter/innen einer detaillierteren Erläuterung bedürfen.
Beschlussvorlage WP8-52/2012 1. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, 01.10.2012
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
----------------------------------Thißen
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Leiter Rechnungsprüfungsamt
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-52/2012 1. Ergänzung
Seite 4