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Beschlussvorlage (Personelle Verstärkung des Bereiches Stadtplanung / Überplanmäßige Ausgabe)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 156/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Zentrale Dienste Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Personelle Verstärkung des Bereiches Stadtplanung / Überplanmäßige Ausgabe Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 30.05.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 156/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 30.05.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Personelle Verstärkung des Bereiches Stadtplanung / Überplanmäßige Ausgabe Beschlussentwurf: Für den Bereich Stadtplanung sollen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kurzfristig zwei Dipl. Ing. Stadtplanung/Architektur eingestellt werden, und zwar befristet für einen Zeitraum von 2, bzw. 3 Jahren. Der Rat stimmt vorsorglich einer überplanmäßigen Ausgabe zu. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Im Bereich Stadtplanung hat sich akuter Handlungsbedarf ergeben, der kurzfristig die personelle Verstärkung für einen befristeten Zeitraum von zwei bzw. 3 Jahren erforderlich macht. Mit dem derzeitigen Personalbestand können die umfangreichen Aufgaben der Innenstadtentwicklung, der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung, der Überprüfung der bestehenden Bebauungspläne sowie der Neuaufstellung und Änderung wichtiger Bebauungspläne nicht zeitnah geleistet werden. Hinzu kommen besondere Anforderungen an den Bereich Stadtplanung aus dem Projekt Regionale 2010. Kurzfristig verfolgt die Verwaltung die Einstellung von zwei Stadtplaner/-innen. Die beiden Stellenprofile entsprechen in einem Fall der Wertigkeit E 10, in dem anderen Fall E 12, so dass zusätzliche Personalkosten im Bereich Stadtplanung in diesem Jahr von voraussichtlich rund 59.000,00 € entstehen. Ein Teil lässt sich im Fachbereich durch Minderausgaben bei den Ausgabeansätzen für die Beauftragung von Fachbüros einsparen; im übrigen verfolgt die Verwaltung die Finanzierung aus im Zuge der Bewirtschaftung aller Personalausgaben der Verwaltung eingesparter Mittel. Gegenwärtig kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine überplanmäßige Ausgabe entsteht. 2. Lösung Der Kämmerer hat die Absicht, die gegebenenfalls in diesem Jahr zusätzlich benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen, dabei bedarf er der Zustimmung des Rates (§ 6 Abs. 4 der Haushaltssatzung), wenn sie mehr als 20.000,00 € betragen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die überplanmäßige Ausgabe diese Wertgrenze übersteigt, wird vorsorglich die Zustimmung des Rates erbeten. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind beschrieben. Sollte tatsächlich eine überplanmäßige Ausgabe anfallen, will der Kämmerer die Allgemeine Deckungsreserve heranziehen. TUIV 08/1998