Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
156/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrale Dienste
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Personelle Verstärkung des Bereiches Stadtplanung / Überplanmäßige Ausgabe
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
30.05.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 156/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
30.05.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Personelle Verstärkung des Bereiches Stadtplanung / Überplanmäßige Ausgabe
Beschlussentwurf:
Für den Bereich Stadtplanung sollen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kurzfristig zwei
Dipl. Ing. Stadtplanung/Architektur eingestellt werden, und zwar befristet für einen Zeitraum von 2,
bzw. 3 Jahren.
Der Rat stimmt vorsorglich einer überplanmäßigen Ausgabe zu.
TUIV 08/1998
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Sachdarstellung:
1. Problem
Im Bereich Stadtplanung hat sich akuter Handlungsbedarf ergeben, der kurzfristig die personelle Verstärkung für einen befristeten Zeitraum von zwei bzw. 3 Jahren erforderlich macht.
Mit dem derzeitigen Personalbestand können die umfangreichen Aufgaben der Innenstadtentwicklung, der Fortschreibung der Flächennutzungsplanung, der Überprüfung der bestehenden Bebauungspläne sowie der Neuaufstellung und Änderung wichtiger Bebauungspläne nicht zeitnah geleistet
werden. Hinzu kommen besondere Anforderungen an den Bereich Stadtplanung aus dem Projekt
Regionale 2010.
Kurzfristig verfolgt die Verwaltung die Einstellung von zwei Stadtplaner/-innen. Die beiden Stellenprofile entsprechen in einem Fall der Wertigkeit E 10, in dem anderen Fall E 12, so dass zusätzliche Personalkosten im Bereich Stadtplanung in diesem Jahr von voraussichtlich rund 59.000,00 € entstehen.
Ein Teil lässt sich im Fachbereich durch Minderausgaben bei den Ausgabeansätzen für die Beauftragung von Fachbüros einsparen; im übrigen verfolgt die Verwaltung die Finanzierung aus im Zuge der
Bewirtschaftung aller Personalausgaben der Verwaltung eingesparter Mittel.
Gegenwärtig kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine überplanmäßige Ausgabe entsteht.
2. Lösung
Der Kämmerer hat die Absicht, die gegebenenfalls in diesem Jahr zusätzlich benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen, dabei bedarf er der Zustimmung des Rates (§ 6 Abs. 4 der Haushaltssatzung), wenn sie mehr als 20.000,00 € betragen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die
überplanmäßige Ausgabe diese Wertgrenze übersteigt, wird vorsorglich die Zustimmung des Rates
erbeten.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind beschrieben.
Sollte tatsächlich eine überplanmäßige Ausgabe anfallen, will der Kämmerer die Allgemeine
Deckungsreserve heranziehen.
TUIV 08/1998