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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 34/2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
16 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
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Anlage zur Vorlage 34/2006 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I, Nr. 39, S. 1818) m. W. V. 01.07.2005 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke i. d. Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) i. d. z. Zt. geltenden Fassung Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) v. 14.07.1994 (GV NRW S. 666/ SGV NRW S. 2023), zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV. NRW S. 245) i. d. z. Zt. geltenden Fassung Textliche Darstellungen Sonstige Sondergebiete (SO) I. Sondergebiet „Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt“ Zulässig sind Bau-, Heimwerker- und Gartenmärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche (den Kunden zugängliche Flächen für Präsentation von Waren, Verkaufsregale u. Ä. inklusive der Kassenzonen, Verkehrsflächen (Windfang, Gänge, Treppen, Aufzüge, etc.), Schaufensterbereiche, der Kunden zugänglichen Lager- und Verkaufsflächen im Freien, Flächen für die Kinderbetreuung und Kundentoiletten) von nicht mehr als 13.200 qm. Für den Bestand zentrenrelevanter Sortimente innerhalb des bestehenden Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt werden Verkaufsflächenobergrenzen festgesetzt. Innerhalb der max. zulässigen Verkaufsfläche von 13.200 qm wird die Verkaufsfläche für einzelne zentrenrelevante Sortimentsgruppen wie folgt begrenzt: Einzelhandel mit (Schnitt-)Blumen: Einzelhandel mit Zooartikeln: Einzelhandel mit Bekleidung: Einzelhandel mit Schuhen, Lederwaren: Einzelhandel mit Campingartikeln: Einzelhandel mit Fahrrädern, Zubehör: Einzelhandel mit Künstlerbedarf, Bastelzubehör: Einzelhandel mit Spielwaren: Einzelhandel mit Geschenkartikeln: Einzelhandel mit Haushaltswaren, Bestecke: Einzelhandel mit Gardinen: Einzelhandel mit Haus-, Bett-, Tischwäsche: Einzelhandel mit Heimtextilien: Einzelhandel mit Bilderrahmen: Einzelhandel mit Elektroinstallation: Einzelhandel mit Leuchten: Einzelhandel mit Gartenbedarf: Einzelhandel mit Gartenbedarf frei: Einzelhandel mit Aktionsware: Einzelhandel mit Autozubehör: max. 40 qm max. 10 qm max. 30 qm max. 10 qm max. 20 qm max. 110 qm max. 240 qm max. 20 qm max. 330 qm max. 390 qm max. 110 qm max. 40 qm max. 110 qm max. 50 qm max. 180 qm max. 440 qm max. 470 qm max. 1320 qm max. 220 qm max. 50 qm II. Sondergebiet „Elektrofachmarkt“ Zulässig sind Elektrofachmärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche (den Kunden zugängliche Flächen für Präsentation von Waren, Verkaufsregale u. Ä. inklusive der Kassenzonen, Verkehrsflächen (Windfang, Gänge, Treppen, Aufzüge, etc.), Schaufensterbereiche, der Kunden zugänglichen Lager- und Verkaufsflächen im Freien, Flächen für die Kinderbetreuung und Kundentoiletten) von nicht mehr als 1.260 qm. Für den Bestand zentrenrelevanter Sortimente innerhalb Elektrofachmarktes werden Verkaufsflächenobergrenzen festgesetzt. des bestehenden Innerhalb der max. zulässigen Verkaufsfläche von 1.260 qm wird die Verkaufsfläche für einzelne zentrenrelevanten Sortimentsgruppen wie folgt begrenzt: Einzelhandel mit Computer, Zubehör: Einzelhandel mit Telekommunikation: Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik: Einzelhandel mit Elektrokleingeräte: Einzelhandel mit Elektrogroßgeräte: Einzelhandel mit Ton-, Bildträger: max. 110 qm max. 40 qm max. 270 qm max. 130 qm max. 220 qm max. 80 qm Unzulässig in den Sondergebieten „Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt“ und „Elektrofachmarkt“ ist eine Ausweitung der zentrenrelevanten Sortimente gem. der „Sortimentsliste Wesseling“, resultierend aus dem Einzelhandelskonzept der Stadt Wesseling vom Februar 2006, sowohl in der Anzahl der Sortimente als auch in der Verkaufsfläche. Zentrenrelevante Sortimente gem. der „Sortimentsliste Wesseling“ sind: (Schnitt-)Blumen, Bastel- und Geschenkartikel, Bekleidung aller Art, Briefmarken, Bücher, Campingartikel, Computer, Kommunikationselektronik, Drogeriewaren, Elektrogeräte, Fahrräder und Zubehör, Foto, Video, Gardinen und Zubehör, Glas, Porzellan, Keramik, Haus-/ Heimtextilien, Stoffe, Haushaltswaren/ Bestecke, Kosmetika, Parfümerieartikel, Kunstgewerbe/ Bilder und -rahmen, Kurzwaren, Handarbeiten, Wolle, Leder- und Kürschnerwaren, Musikalien, Nähmaschinen, Nahrungs- und Genussmittel, Optik und Akustik, Papier-/ Schreibwaren, Schulbedarf, Pharmazeutika, Reformwaren, Sanitätswaren, Schmuck, Gold- und Silberwaren, Schuhe und Zubehör, Spielwaren, Sportartikel einschließlich Sportgeräte, Tonträger, Uhren, Unterhaltungselektronik und Zubehör, Waffen und Jagdbedarf, Wasch- und Putzmittel, Zeitungen/ Zeitschriften, Zooartikel