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Beschlussvorlage (Beleuchtung Geh-/Radweg Rodenkirchener Straße zwischen Mühlenweg und Keldenicher Straße)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Beleuchtung Geh-/Radweg Rodenkirchener Straße zwischen Mühlenweg und Keldenicher Straße) Beschlussvorlage (Beleuchtung Geh-/Radweg Rodenkirchener Straße zwischen Mühlenweg und Keldenicher Straße) Beschlussvorlage (Beleuchtung Geh-/Radweg Rodenkirchener Straße zwischen Mühlenweg und Keldenicher Straße)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 150/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen - 140 - - 02 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Beleuchtung Geh-/Radweg Rodenkirchener Straße zwischen Mühlenweg und Keldenicher Straße Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 22.05.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 140 - - 02 - Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 150/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Wenzke 22.05.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Beleuchtung Geh-/Radweg Rodenkirchener Straße zwischen Mühlenweg und Keldenicher Straße Beschlussentwurf: Der in der Vorlage vorgestellten Planung zur Herstellung der Beleuchtung des Fuß- und Radweges wird zugestimmt. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat hat sich mit dem Haushaltsplan 2006 dafür entschieden, den Fuß- und Radweg an der Rodenkirchener Straße auch im Teilstück zwischen Mühlenweg und Keldenicher Straße zu beleuchten. 2. Lösung Der Straßenbauabschnitt hat eine Länge von ca. 1.500 m und soll mit ca. 40 Lichtmasten, die eine Lichtpunkthöhe von 5 – 6 m zwischen dem Fuß- und Radweg und dem vorhandenen Wall in einem Abstand von 0,50 m vom Weg erstellt werden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Im Haushalt 2006 stehen für diese Maßnahme auf der HHSt. 2.670.9410 insgesamt 110.000,00 € zur Verfügung. TUIV 08/1998