Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
139/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Standortvorschlag für eine neue Spielplatzfläche in Urfeld
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
17.05.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 139/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
17.05.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Hauptausschuss
Betreff:
Standortvorschlag für eine neue Spielplatzfläche in Urfeld
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Einrichtung eines neuen Spielplatzes in Urfeld im Bereich
Bolemer Weg / Hennebüchelsweg (Parzelle 587 und 589, Variante 1). Die Verwaltung wird beauftragt,
mit den jetzigen Eigentümern über den Erwerb der entsprechende Fläche zu verhandeln und die Beschlussfassung für die Ausweisung als Spielplatzfläche im Bebauungsplan vorzubereiten.
Die im Bebauungsplan ausgewiesene Spielplatzfläche an der Rheinstraße kann umgewidmet werden
und steht ggf. für andere Zwecke zur Verfügung.
Bei der Auswahl der Spielgeräte sollen die Anwohner einbezogen werden.
TUIV 08/1998
.....
.....
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Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.02.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, alternative Spielplatzflächen in Urfeld zu prüfen, da die vorgesehene Spielplatzfläche an der Rheinstraße als
kritisch angesehen wurde.
2. Lösung
Nach mehreren Gesprächen mit dem Bereich Stadtplanung und Liegenschaften werden nun zwei
mögliche Spielplatzflächen vorgeschlagen. Beide Flächen liegen in der Nähe des Friedhofs in Urfeld.
Variante 1:
Flächengröße ca. 1.800 qm. Diese Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und ist noch nicht
in städtischem Eigentum.
Variante 2:
Flächengröße ca. 2.200 qm, hiervon 1.000 qm als dauerhafte Spielplatzfläche und 1.200 qm als temporäre Spielplatzfläche bis zum Ausbau des Friedhofs Urfeld. Diese Fläche ist gleichzeitig als Friedhofsbedarfsfläche ausgewiesen und befindet sich ebenfalls im Landschaftsschutz. Auch hier ist die
Stadt noch nicht Eigentümerin.
Die Verwaltung schlägt vor, die Variante 1 vorrangig zu betrachten. Die Fläche befindet sich im Bereich Bolemer Weg und Hennebüchelsweg. Sie ist somit bereits jetzt über bestehende Straßen zu
erreichen und befindet sich in der Nähe zum Neubaugebiet „Auf der Trift“. Die Fläche ist zudem durch
die rechteckige Anordnung sehr gut für das Aufstellen von Spielgeräten geeignet.
Bürgeranhörung
Die Verwaltung hat sich intensiv bemüht, eine geeignete alternative Fläche für die Errichtung eines
neuen Spielplatzes in Urfeld zu finden. Die jetzt vorgestellte Lösung ist aus Sicht der Verwaltung hervorragend geeignet. Durch die Lage und die vorhandene Erschließung der Fläche kann sie alle Voraussetzungen für einen guten Spielplatz erfüllen. Es wird daher vorgeschlagen, auf eine Bürgeranhörung zur Findung eines Grundstücks zu verzichten und stattdessen die Anhörung zu nutzen, um Vorschläge für die Gestaltung der Spielfläche zu erhalten. Bereits bei der Ausstattung des Spielplatzes
Moselstraße konnten positive Erfahrungen bei der damals durchgeführten Anwohneranhörung gesammelt werden.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung müsste beauftragt werden, mit den Eigentümern der Fläche Kaufverhandlung zu führen.
Die Kosten für den Erwerb des Grundstücks können in der Sitzung nachgereicht werden.
Die im Bebauungsplan vorgesehen Spielplatzfläche in der Rheinstraße wird für diesen Zweck nicht
mehr benötigt und kann umgewidmet werden.
3. Alternativen
Die in der Anlage ausgeführte Variante 2 könnte als Alternative ebenfalls als Spielplatzfläche ausgebaut werden. Es handelt sich teilweise um eine Reservefläche für die Friedhofserweiterung. Gemäß
der Friedhofsbedarfsplanung wird diese Fläche frühestens in 20 Jahren benötigt.
4.Finanzielle Auswirkungen:
Für die Ausstattung der Spielfläche mit Spielgeräten stehen im Haushalt 30.000,00 € zur Verfügung.
Die Kosten für den Erwerb und die Herrichtung des Grundstücke können in der Sitzung nachgereicht
werden.
TUIV 08/1998