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Beschlussvorlage (Standortvorschlag für eine neue Spielplatzfläche in Urfeld)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 139/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Standortvorschlag für eine neue Spielplatzfläche in Urfeld Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 17.05.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 139/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 17.05.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Hauptausschuss Betreff: Standortvorschlag für eine neue Spielplatzfläche in Urfeld Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Einrichtung eines neuen Spielplatzes in Urfeld im Bereich Bolemer Weg / Hennebüchelsweg (Parzelle 587 und 589, Variante 1). Die Verwaltung wird beauftragt, mit den jetzigen Eigentümern über den Erwerb der entsprechende Fläche zu verhandeln und die Beschlussfassung für die Ausweisung als Spielplatzfläche im Bebauungsplan vorzubereiten. Die im Bebauungsplan ausgewiesene Spielplatzfläche an der Rheinstraße kann umgewidmet werden und steht ggf. für andere Zwecke zur Verfügung. Bei der Auswahl der Spielgeräte sollen die Anwohner einbezogen werden. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.02.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, alternative Spielplatzflächen in Urfeld zu prüfen, da die vorgesehene Spielplatzfläche an der Rheinstraße als kritisch angesehen wurde. 2. Lösung Nach mehreren Gesprächen mit dem Bereich Stadtplanung und Liegenschaften werden nun zwei mögliche Spielplatzflächen vorgeschlagen. Beide Flächen liegen in der Nähe des Friedhofs in Urfeld. Variante 1: Flächengröße ca. 1.800 qm. Diese Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und ist noch nicht in städtischem Eigentum. Variante 2: Flächengröße ca. 2.200 qm, hiervon 1.000 qm als dauerhafte Spielplatzfläche und 1.200 qm als temporäre Spielplatzfläche bis zum Ausbau des Friedhofs Urfeld. Diese Fläche ist gleichzeitig als Friedhofsbedarfsfläche ausgewiesen und befindet sich ebenfalls im Landschaftsschutz. Auch hier ist die Stadt noch nicht Eigentümerin. Die Verwaltung schlägt vor, die Variante 1 vorrangig zu betrachten. Die Fläche befindet sich im Bereich Bolemer Weg und Hennebüchelsweg. Sie ist somit bereits jetzt über bestehende Straßen zu erreichen und befindet sich in der Nähe zum Neubaugebiet „Auf der Trift“. Die Fläche ist zudem durch die rechteckige Anordnung sehr gut für das Aufstellen von Spielgeräten geeignet. Bürgeranhörung Die Verwaltung hat sich intensiv bemüht, eine geeignete alternative Fläche für die Errichtung eines neuen Spielplatzes in Urfeld zu finden. Die jetzt vorgestellte Lösung ist aus Sicht der Verwaltung hervorragend geeignet. Durch die Lage und die vorhandene Erschließung der Fläche kann sie alle Voraussetzungen für einen guten Spielplatz erfüllen. Es wird daher vorgeschlagen, auf eine Bürgeranhörung zur Findung eines Grundstücks zu verzichten und stattdessen die Anhörung zu nutzen, um Vorschläge für die Gestaltung der Spielfläche zu erhalten. Bereits bei der Ausstattung des Spielplatzes Moselstraße konnten positive Erfahrungen bei der damals durchgeführten Anwohneranhörung gesammelt werden. Weiteres Vorgehen: Die Verwaltung müsste beauftragt werden, mit den Eigentümern der Fläche Kaufverhandlung zu führen. Die Kosten für den Erwerb des Grundstücks können in der Sitzung nachgereicht werden. Die im Bebauungsplan vorgesehen Spielplatzfläche in der Rheinstraße wird für diesen Zweck nicht mehr benötigt und kann umgewidmet werden. 3. Alternativen Die in der Anlage ausgeführte Variante 2 könnte als Alternative ebenfalls als Spielplatzfläche ausgebaut werden. Es handelt sich teilweise um eine Reservefläche für die Friedhofserweiterung. Gemäß der Friedhofsbedarfsplanung wird diese Fläche frühestens in 20 Jahren benötigt. 4.Finanzielle Auswirkungen: Für die Ausstattung der Spielfläche mit Spielgeräten stehen im Haushalt 30.000,00 € zur Verfügung. Die Kosten für den Erwerb und die Herrichtung des Grundstücke können in der Sitzung nachgereicht werden. TUIV 08/1998