Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,3 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
08.02.10, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 02.02.2010
TOP
Betreff
4.2
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Automarktes am 28.03.2010,
des Ortsfestes am 05.09.2010 und des Adventmarktes am 28.11.2010 sowie im
Gewerbegebiet Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 09.05.2010
Vorlage: 3/2010
Beschluss:
„Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten wird der Erlass einer
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil
Kreuzau aus Anlass des
a)
b)
c)
d)
Automarktes am
Frühlingsfest am
Ortsfestes am
Adventmarktes am
28.03.2010,
09.05.2010,
05.09.2010,
28.11.2010
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnungen ist als Anlage beigefügt und gilt als
Bestandteil dieses Beschlusses.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen