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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,3 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
08.02.10, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 02.02.2010 TOP Betreff 4.2 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Automarktes am 28.03.2010, des Ortsfestes am 05.09.2010 und des Adventmarktes am 28.11.2010 sowie im Gewerbegebiet Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 09.05.2010 Vorlage: 3/2010 Beschluss: „Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des a) b) c) d) Automarktes am Frühlingsfest am Ortsfestes am Adventmarktes am 28.03.2010, 09.05.2010, 05.09.2010, 28.11.2010 beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnungen ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen