Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
114/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
- 140 -
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2005
hier: Vergabe der erforderlichen Sanierungsleistungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
24.04.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 140 -
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 114/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Birk
24.04.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2005
hier: Vergabe der erforderlichen Sanierungsleistungen
Beschlussentwurf:
Die Kanalsanierung im Inliner-Verfahren wird durchgeführt. Der Absicht der Betriebsleitung, Planung,
Ausschreibung und Auftragsvergabe unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling
durchzuführen, wird zugestimmt.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung-Kanal (SüwV-Kan) wurden die Abwasserkanäle der Kanalnetze Rodderweg und Weidenweg innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren (19962005) mittels Kanal-TV-Befahrung untersucht.
Nach SüwV-Kan waren die bei den Befahrungen festgestellten Schäden, zumindest die der Schadensklassen 0 und 1, möglichst zeitnah zu sanieren.
Die Ergebnisse der Befahrungen 1996-2004 führten zu einer Inlinersanierung mit einem Kostenvolumen von rund 5,24 Mio DM (rd. 2,68 Mio €). Der damalige Werksausschuss hatte der Sanierung
zugestimmt.
Restliche Arbeiten mit einem geschätzten Kostenaufwand von rd. 100.000 € sind noch auszuführen.
Die Kanal-TV-Befahrung 2005 wurde ausgeführt und ausgewertet.
Für die Sanierung der festgestellten Schäden sind nach Schätzung 400.000 € aufzuwenden.
2. Lösung
Die Sanierung der mittels Kanal-TV-Befahrung des Jahres 2005 festgestellten Schäden und der
restlichen Schäden aus Vorjahren erfolgt wie bisher im erfolgreich durchgeführten InlinerVerfahren.
Die Leistungen werden beschränkt ausgeschrieben.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Mittel stehen im Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe, Bereich Abwasser,
zur Verfügung.
TUIV 08/1998