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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,6 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
08.02.10, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 02.02.2010 TOP Betreff 4.4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern II"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 86/2009 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 26, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern II“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die Mittelstraße, im Süden durch die Mühlengasse im Westen durch die Teichstraße, im Osten durch die Hauptstraße. 2. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur Beratung vorzulegen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen