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Beschlusstext (Antrag der Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E 19 zum Zwecke der Errichtung einer Papiermaschinenhalle und eines Papierrollenlagers; hier: Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
08.02.10, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Antrag der Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E 19 zum Zwecke der Errichtung einer Papiermaschinenhalle und eines Papierrollenlagers;
hier: Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 Abs. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 02.02.2010 TOP Betreff 4.6 Antrag der Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E 19 zum Zwecke der Errichtung einer Papiermaschinenhalle und eines Papierrollenlagers; hier: Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 Abs. 1 BauGB Vorlage: 97/2009 Beschluss: Den von der Firma Niederauer Mühle GmbH beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, bezüglich der Überschreitung der überbaubaren Flächen und der Überschreitung der maximalen Firsthöhe für das geplante Papierrollenlager um 3,00 m wird zugestimmt. Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma über die äußere Gestaltung der Baukörper zu verhandeln, damit sich diese dem Landschaftsbild anpassen. Die von der Gemeinde Kreuzau gesondert abzugebende Stellungnahme zum beabsichtigten BImSchG-Änderungsantrag bleibt vom vorstehenden Beschluss unberührt. Der wie vor gefasste Beschluss ist für diese Stellungnahme nicht bindend. Beratungsergebnis: 19 Stimmen dafür, 12 dagegen, 0 Enthaltungen