Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-9/2013
1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Stadtentwicklungsausschuss
16.04.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Einführung der Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Kaster
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einführung einer Parkscheibenpflicht auf
dem Parkplatz vor dem Rathaus Kaster, im Bereich der äußeren Parkplätze,
auf der Adenauerstraße für die sechs gekennzeichneten Stellplätze
auf der Parallelstraße zur St.-Rochus-Straße gegenüber den Ladenlokalen
mit folgender Regelung
Parkdauer: maximal 2 Stunden im Bereich des Außenrings auf dem Parkplatzes vor dem
Rathaus
Parkdauer: 1 Stunde im Bereich der Straßen Am Rathaus und Adenauerstraße
montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr
samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Wie in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.01.2013 von Herrn Schmeier
erläutert, sind in der Baugenehmigung für das Rathaus Kaster 70 Stellplätze festgesetzt worden.
Hierin sind auch die Besucherparkplätze enthalten.
Gemäß damaliger Rechtsgrundlage waren 20 % der Stellplätze als Besucherparkplätze
vorzuhalten, die in den 70 Stellplätzen mit eingerechnet sind.
Eine Überprüfung der derzeitig vorhandenen Parkplätze hat ergeben, dass im rückwärtigen
Bereich des Rathauses 23 Stellplätze vorhanden sind. Hierbei sind zwei Stellplätze für behinderte
Mitarbeiter reserviert. Dieser Parkraum ist ausschließlich für die Mitarbeiter vorgesehen.
Vor dem Rathaus sind insgesamt 53 Parkplätze vorhanden.
Die mittleren Doppelreihen mit 24 Parkplätzen sind für die Mitarbeiter des Rathauses und den
Beschäftigten der umliegenden Geschäftslokale weiterhin ohne Parkscheibenpflicht vorzuhalten.
Somit verbleiben im Bereich der äußeren Parkplätze (Außenring) 29 Parkplätze, die der
Parkscheibenpflicht unterworfen werden können.
Die Parkdauer im Außenring des Parkplatzes vor dem Rathauses soll auf zwei Stunden begrenzt
werden, damit Nutzer der Parkflächen die Möglichkeit haben, entsprechend lange dauernde
Termine, z.B. bei ärztlichen Untersuchungen, wahrzunehmen.
Im Bereich der Adenauerstraße sind 7 Parkplätze ausgewiesen. Ein Parkplatz ist als
Schwerbehindertenparkplatz unmittelbar vor der Arztpraxis angelegt.
Für den Bereich, der parallel zur St.-Rochus-Straße verläuft, wird vorgeschlagen, die
Parkscheibenpflicht lediglich für den Bereich der unmittelbaren Geschäftslokale einzuführen. Im
Bereich der Wohnbebauung sollten die Parkplätze nach wie vor als Dauerparkplätze nutzbar sein.
Gegenüber dem Sanitätshaus Hemmerich ist ein Behindertenparkplatz einzurichten. Dieser
Parkplatz wäre dann auch von der Parkscheibenpflicht ausgenommen. Somit wären hier 12
Stellplätze vorhanden, die unter die Parkscheibenpflicht fallen.
Aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite von 4,50 m ist nach der Straßenverkehrsordnung ein
Parken auf der Straße grundsätzlich nicht zulässig, da ansonsten das Ausparken aus den
vorhandenen Stellplätzen nicht möglich ist. Daher ist für den gesamten Bereich ein Halteverbot
anzuordnen.
Die Parkdauer für die Parkplätze in der Adenauerstraße und der Straße Am Rathaus soll auf eine
Stunde beschränkt werden. Die Zeitbeschränkung auf eine Stunde ist bereits jetzt auf der Straße
Am Rathaus auf den vorhandenen Parkplätzen vor den Geschäften (von Grüne Apotheke bis
Postannahmestelle) vorhanden. Somit würde hier eine einheitliche Regelung für diesen
Ringbereich entstehen.
Insgesamt werden damit weitere 47 Stellplätze der Parkscheibenpflicht unterworfen.
Die Parkscheibenpflicht soll wie folgt bestehen:
montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr und
Samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Der Wochenmarkt Kaster soll nach wie vor auf dem Parkplatz vor dem Rathaus freitags vormittags
durchgeführt werden.
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Sitzungsvorlage
Für Dauerparker stehen neben dem Parkplatz Stresemannstraße (Kirmesplatz) auch Parkplätze
auf dem Gelände des Parkplatzes am REWE-Markt zur Verfügung.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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