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Beschlussvorlage (Einführung der Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Beschlussvorlage (Einführung der Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Kaster) Beschlussvorlage (Einführung der Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Kaster) Beschlussvorlage (Einführung der Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Kaster)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-9/2013 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Stadtentwicklungsausschuss 16.04.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Einführung der Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Kaster Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einführung einer Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz vor dem Rathaus Kaster, im Bereich der äußeren Parkplätze, auf der Adenauerstraße für die sechs gekennzeichneten Stellplätze auf der Parallelstraße zur St.-Rochus-Straße gegenüber den Ladenlokalen mit folgender Regelung Parkdauer: maximal 2 Stunden im Bereich des Außenrings auf dem Parkplatzes vor dem Rathaus Parkdauer: 1 Stunde im Bereich der Straßen Am Rathaus und Adenauerstraße montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.01.2013 von Herrn Schmeier erläutert, sind in der Baugenehmigung für das Rathaus Kaster 70 Stellplätze festgesetzt worden. Hierin sind auch die Besucherparkplätze enthalten. Gemäß damaliger Rechtsgrundlage waren 20 % der Stellplätze als Besucherparkplätze vorzuhalten, die in den 70 Stellplätzen mit eingerechnet sind. Eine Überprüfung der derzeitig vorhandenen Parkplätze hat ergeben, dass im rückwärtigen Bereich des Rathauses 23 Stellplätze vorhanden sind. Hierbei sind zwei Stellplätze für behinderte Mitarbeiter reserviert. Dieser Parkraum ist ausschließlich für die Mitarbeiter vorgesehen. Vor dem Rathaus sind insgesamt 53 Parkplätze vorhanden. Die mittleren Doppelreihen mit 24 Parkplätzen sind für die Mitarbeiter des Rathauses und den Beschäftigten der umliegenden Geschäftslokale weiterhin ohne Parkscheibenpflicht vorzuhalten. Somit verbleiben im Bereich der äußeren Parkplätze (Außenring) 29 Parkplätze, die der Parkscheibenpflicht unterworfen werden können. Die Parkdauer im Außenring des Parkplatzes vor dem Rathauses soll auf zwei Stunden begrenzt werden, damit Nutzer der Parkflächen die Möglichkeit haben, entsprechend lange dauernde Termine, z.B. bei ärztlichen Untersuchungen, wahrzunehmen. Im Bereich der Adenauerstraße sind 7 Parkplätze ausgewiesen. Ein Parkplatz ist als Schwerbehindertenparkplatz unmittelbar vor der Arztpraxis angelegt. Für den Bereich, der parallel zur St.-Rochus-Straße verläuft, wird vorgeschlagen, die Parkscheibenpflicht lediglich für den Bereich der unmittelbaren Geschäftslokale einzuführen. Im Bereich der Wohnbebauung sollten die Parkplätze nach wie vor als Dauerparkplätze nutzbar sein. Gegenüber dem Sanitätshaus Hemmerich ist ein Behindertenparkplatz einzurichten. Dieser Parkplatz wäre dann auch von der Parkscheibenpflicht ausgenommen. Somit wären hier 12 Stellplätze vorhanden, die unter die Parkscheibenpflicht fallen. Aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite von 4,50 m ist nach der Straßenverkehrsordnung ein Parken auf der Straße grundsätzlich nicht zulässig, da ansonsten das Ausparken aus den vorhandenen Stellplätzen nicht möglich ist. Daher ist für den gesamten Bereich ein Halteverbot anzuordnen. Die Parkdauer für die Parkplätze in der Adenauerstraße und der Straße Am Rathaus soll auf eine Stunde beschränkt werden. Die Zeitbeschränkung auf eine Stunde ist bereits jetzt auf der Straße Am Rathaus auf den vorhandenen Parkplätzen vor den Geschäften (von Grüne Apotheke bis Postannahmestelle) vorhanden. Somit würde hier eine einheitliche Regelung für diesen Ringbereich entstehen. Insgesamt werden damit weitere 47 Stellplätze der Parkscheibenpflicht unterworfen. Die Parkscheibenpflicht soll wie folgt bestehen: montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Der Wochenmarkt Kaster soll nach wie vor auf dem Parkplatz vor dem Rathaus freitags vormittags durchgeführt werden. Beschlussvorlage WP8-9/2013 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Für Dauerparker stehen neben dem Parkplatz Stresemannstraße (Kirmesplatz) auch Parkplätze auf dem Gelände des Parkplatzes am REWE-Markt zur Verfügung. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-9/2013 1. Ergänzung Seite 3