Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
230 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
26.04.12, 18:46
Aktualisiert
26.04.12, 18:46
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NIEDERSCHRIFT
über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 18.04.2012
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender:
Bürgermeister Ramm, Walter
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Badur, Krister
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar
4. Böcking, Paul
5. Braks, Egbert
6. Breuer, Adolf
7. Bühl, Bert
8. Burmester, Wolfgang
9. Eßer, Ingo
10. Gunkel, Dirk
11. Heidbüchel, Rolf
12. Hohn, Astrid
13. Iven, Axel
14. Kammer, Jürgen
15. Kaptain, Johannes
16. Kilian, Manfred
17. Lüttgen, Wolfgang
18. Macherey, Peter
19. Meier, Helga
20. Prof. Dr. Meurer, Erik
21. Poensgen, Helmut
22. Pütz, Elisabeth
23. Ramm, Walter
24. Schmitz, Hermann-Josef
25. Schnitzler, Josef
26. Schröder, Josef
27. Schroif, Thea
28. Seel, Rolf
29. Servatius, Stephan
30. Stoffels, Manfred
31. Strohpagel, Birgit
32. Dr. Süreth, Harald
33. Winter, Heinrich
b) als Gäste:
1. Eismar, Karl-Heinz
2. Klüser, Guido
c) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. GOAR Steg
4. GAR Stirnberg
5. Verw.Fachwirt Drewes-Janssen
Es fehlen entschuldigt:
1. Gerards, Elmar
2. Tesch, Michael
Kreuzau, den 18.04.2012
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:10 Uhr
Ende der Sitzung:
21:10 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er
fragt
an,
ob Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden.
Bürgermeister Ramm hat mit Datum vom
12.04.2012 den Ratsmitgliedern einen Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.
Resolution zum Verbot der Kameradschaft
Aachener Land (KAL) übersandt. BM Ramm
bittet, die Tagesordnung um diesen Punkt
unter TOP 7 zu erweitern.
Hiermit erklären sich die Ratsmitglieder
einverstanden.
Die nachfolgenden Punkte verschieben sich
entsprechend.
Zur Erweiterung der Tagesordnung unter
TOP 7 wird durch Prof. Meurer angefragt, ob
die s.E. notwendige Vorprüfung zu § 3 Abs. 3
der
Geschäftsordnung
des
Rates
durchgeführt worden sei. BM Ramm erwidert
hierauf, dass es bei der Resolution lediglich
um eine Meinungsäußerung des Rates gehe.
Es werde kein bindender Beschluss gefasst.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Neues Botenfahrzeug für die Gemeinde Kreuzau
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.
Bestätigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 (1) Satz 3 GO, und zwar:
3.1
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Genehmigungsverfahren hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW
Vorlage: 24/2012
4.
Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 14/2012
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der
15. Sitzung des Hauptausschusses vom 27.03.2012, und zwar:
5.1
Interkommunale Zusammenarbeit;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung der
Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen
Vorlage: 17/2012
5.2
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen
Vorlage: 22/2012
5.3
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau;
hier:
Finanzielle Auswirkungen 2012
Vorlage: 19/2012
5.4
Ernennung eines Wehrführers sowie eines stellvertretenden Wehrführers für die
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 21/2012
5.5
Ausstattung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Standort Kreuzau
Vorlage: 23/2012
5.6
Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie Antrag
der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz
Vorlage: 62/2009 3. Ergänzung
5.7
Medienunterhaltungskonzept;
hier: Netzwerkverkabelung in den Schulen
Vorlage: 15/2012
-35.8
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1)
BauGB
(frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 50/2011 1. Ergänzung
5.9
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung
5.10
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme
einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung
6.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der
16. Sitzung des Hauptausschusses vom 18.04.2012, und zwar:
6.1
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2009
und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 18/2012
6.2
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2012
Vorlage: 6/2012 2. Ergänzung
7.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Resolution zum Verbot der
Kameradschaft Aachener Land (KAL)
Vorlage: 26/2012
8.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
9.
Mitteilungen
10.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
10.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
11.
Beratung und Beschlussfassung in Grundstücksangelegenheiten
11.1
Antrag auf Erwerb des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Drove, Flur 1, Parz.
Nr. 446, Grünfläche im Bereich der Pfarrer-Kreitz-Straße
Vorlage: 20/2012
11.2
Nachlassangelegenheit
Vorlage: 51/2011 1. Ergänzung
12.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Neues Botenfahrzeug für die Gemeinde Kreuzau
RM Heidbüchel moniert, dass er erst durch den Pressebericht über die Angelegenheit erfahren
habe und stellt fest, dass die gefundenen Sponsoringpartner teilweise zu den größten
Auftragnehmern der Gemeinde gehören. BM Ramm erwidert, dass sich nur diese Firmen für ein
Sponsoring entschieden haben. Herr Stolz stellt ferner fest, dass es letztlich sehr schwierig
gewesen sei, eine kostenneutrale Finanzierung des Botenfahrzeuges zu finden.
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen.
3.
Bestätigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 (1) Satz 3 GO, und
zwar:
3.1
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Genehmigungsverfahren hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW
Vorlage: 24/2012
Zu diesem TOP wird den RM ein Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 10.04.2012 bezüglich
der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Aachen zur Kenntnisnahme überreicht. Herr Steg führt
erläuternd aus, dass nunmehr entschieden werden müsse, ob der 6. Zug in Kreuzau oder
Nideggen eingerichtet werde.
Fest stehe auch, dass die Hauptschule Vettweiß keine neue Eingangsklasse genehmigt
bekomme, da nur 12 Kinder angemeldet worden seien. Er informiert weiterhin, dass die
Bezirksregierung Köln die Besetzung der Schulleitung noch nicht schriftlich bestätigt habe.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass Frau Volk, Konrektorin der Hauptschule Kreuzau,
zwischenzeitlich zur kommissarischen Schulleiterin ernannt worden ist.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom
19.03.2012 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau beauftragt die Verwaltung, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, um
den ortsansässigen Kindern aus Kreuzau und Düren Niederau eine wohnortnahe Beschulung an
der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen, Standort Kreuzau, zu ermöglichen.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 14/2012
Beschluss:
Auf Antrag der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion werden folgende Neu- bzw. Umbesetzungen
-5von Ausschüssen vorgenommen:
Bauausschuss
Bisheriges Mitglied, sachkundiger Bürger
Robert Weikum
Sozialausschuss
Bisheriges Mitglied, sachkundiger Bürger
Thomas Grahl
Beratungsergebnis:
Neues Mitglied, sachkundiger Bürger
Dr. Heinrich Kranke
Neues Mitglied, sachkundiger Bürger
Guido Harperscheidt
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen
aus der 15. Sitzung des Hauptausschusses vom 27.03.2012, und zwar:
5.1
Interkommunale Zusammenarbeit;
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung
der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen
Vorlage: 17/2012
Beschluss:
Die Gemeinde Kreuzau schließt mit dem Kreis Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über
die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen ab. Die Vereinbarung soll
zum 01.07.2012 in Kraft treten.
Beratungsergebnis:
5.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen
Vorlage: 22/2012
Beschluss:
Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, das Angebot der Stadt Düren zur gemeinsamen Wahrnehmung
der Weiterbildungsaufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 10 Weiterbildungsgesetz
NRW eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Düren zur Gründung
der „Volkshochschule Rur-Eifel“ abzuschließen.
Die Räumlichkeiten im Schulzentrum Kreuzau und im Bürgerhaus Kreuzau werden im bisherigen
Umfang kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Düren und der Gemeinde Kreuzau ist
fristgerecht zum 31.12.2012 zu kündigen, es sei denn, dass seitens des Kreises Düren die
Auflösung zu einem früheren Zeitpunkt eingeräumt wird. Dieser früheren Auflösung wird
zugestimmt, wenn seitens der Volkshochschule Rur-Eifel das Angebot ohne zeitliche Verzögerung
weitergeführt wird.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-65.3
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau;
hier:
Finanzielle Auswirkungen 2012
Vorlage: 19/2012
RM Eßer stellt nochmals heraus, es müsse klar sein, dass der Brandschutz eine Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung sei und die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden müssen.
RM Hohn fragt an, ob der neue Mitarbeiter für den Bereich Feuerwehr auch bei Einsätzen mitfahre
und warum ein entsprechendes Fahrzeug für den Einsatz beschafft werden müsse. BM Ramm
führt aus, dass erwartet werde, dass der neue Mitarbeiter eine entsprechende Vor- und
Ausbildung mitbringe, um die Tagesbereitschaft bei Einsätzen zu verstärken. Der als Gast
anwesende Gemeindebrandmeister Eismar, dem das Wort erteilt wird, erläutert weitergehend,
dass die Beschaffung des Fahrzeuges nur für diesen Einsatzleitdienst erforderlich sei. Der neu
einzustellende Mitarbeiter decke den Tagesdienst ab, an Wochenenden und in Abend- und
Nachtstunden werde das Fahrzeug durch weitere Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr genutzt.
Beschluss:
Im Haushaltsjahr 2012 werden 455.600,00 € zur Verfügung gestellt, wovon bereits 105.000,00 €
veranschlagt sind. Die Verwaltung prüft die unbedingte Notwendigkeit. Das Ergebnis wird zu
gegebener Zeit in separaten Vorlagen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Beratungsergebnis:
5.4
Einstimmig, bei 1 Enthaltungen
Ernennung eines Wehrführers sowie eines stellvertretenden Wehrführers für die
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 21/2012
Beschluss:
Herr Gemeindebrandinspektor Karlheinz Eismar wird mit Wirkung vom 01.05.2012 für einen
Zeitraum von 6 Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt
und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum
Ehrenbeamten ernannt.
Herr Brandinspektor Guido Klüser wird mit Wirkung vom 19. April 2012 für höchstens 2 Jahre zum
kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
bestellt.
Beratungsergebnis:
5.5
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Ausstattung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Standort Kreuzau
Vorlage: 23/2012
Beschluss:
Zur Einrichtung der neu gegründeten Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Standort Kreuzau –
sind folgende Anschaffungen noch in diesem Jahr zwingend erforderlich 2012:
Einrichtung von 4 Klassenzimmern:
Einrichtung von 10 Lehrerarbeitsplätzen
im Lehrerzimmer:
Büro Schulleitung:
Sekretariat:
Allgemeines (Türschilder, Wegweiser etc.)
gesamt
je 5.000 €
20.000 €
je 1.500 €
15.000 €
2.500 €
2.500 €
5.000 €
45.000 €
-7Die Verwaltung wird beauftragt, die Anschaffungen in Abstimmung mit der Start Nideggen
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.6
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie
Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz
Vorlage: 62/2009 3. Ergänzung
Beschluss:
Der Rat stimmt den überarbeiteten Eckpunkten für eine Kinder- und Jugendarbeit in der
Gemeinde Kreuzau in der als Anlage beigefügten Form zu.
Beratungsergebnis:
5.7
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Medienunterhaltungskonzept;
hier: Netzwerkverkabelung in den Schulen
Vorlage: 15/2012
Beschluss:
Der Rat stimmt folgendem Ausbauplan bezüglich der Netzwerkverkabelung in den gemeindlichen
Schulen zu:
2012 Grundschule Stockheim
Grundschule Winden
Haupt- und Sekundarschule
2013 Grundschule Obermaubach
Grundschule Drove
Schulzentrum
2014 Grundschule Kreuzau
Schulzentrum
Die entsprechenden Arbeiten sind in enger Kooperation mit dem Schulsupport der Stadt Jülich
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-85.8
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der
Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene
Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB
(frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 50/2011 1. Ergänzung
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F
13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.9
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher
Ortsrand“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung
Beschluss:
1.
Die im Rahmen der Offenlage eingegangene Stellungnahme der Rechtsanwälte Verweyen
und Partner, Köln, wird zurückgewiesen, da die Aufstellung des Bebauungsplanes den
Zielen der Landesplanung entspricht und das öffentliche Interesse an der sinnvollen
Folgenutzung einer ehemaligen Konversionsfläche sowie die Schaffung von ca. 100
Baugrundstücken der Vorrang gegenüber den privaten Interessen eingeräumt wird.
2.
Der Bebauungsplan Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“, wird gemäß § 10
BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.10
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie
Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung
Beschluss:
1.
Auf die Darstellung des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 8, Nr. 33, als Fläche für
die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Grundstückseigentümern
(Erbengemeinschaft) entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch
entsteht hierdurch eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung.
2.
Die Grundstücke Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, sowie der
-9Grundstücksbereich entlang der Straße „Am Pfarrgarten“ sind nicht Gegenstand des
Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt.
Ob und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt
wird, bleibt abzuwarten.
3.
Die 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird in
Anwendung des § 6 Abs. 6 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt, diese Flächennutzungsplanänderung neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
6.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen
aus der 16. Sitzung des Hauptausschusses vom 18.04.2012, und zwar:
6.1
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr
2009 und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 18/2012
BM Ramm gibt die Sitzungsleitung an die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Meier, ab und wirkt bei
der Beratung und Beschlussfassung nicht mit.
Beschluss:
a)
b)
c)
Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2012 gem. §
96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 zur
Kenntnis.
Der Jahresabschluss 2009 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe
von 3.013.731,87 € erfolgt aus der Ausgleichsrücklage.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis:
6.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
das Haushaltsjahr 2012
Vorlage: 6/2012 2. Ergänzung
Die Fraktionsvorsitzenden Eßer (CDU), Heidbüchel (SPD), Hohn (Bündnis 90/Die Grünen) und
Braks (FDP) halten ihre Haushaltsreden, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind.
BM Ramm teilt mit, dass analog der Verfahrensweise im Hauptausschuss vorgegangen werden
soll und die von ihm vorgebrachten Punkte 1 – 4 ebenfalls in die Beschlussfassung einfließen
müssen. Damit sind die RM einverstanden. Sodann lässt der BM wie folgt abstimmen:
1.
Antrag der CDU-Fraktion gemäß TOP 2 Nr. 1 – 7 der Niederschrift des Hauptausschusses
vom 18.04.2012:
1.1 Produkt P12101, Kostenstelle 1210101 Statistik und Wahlen:
Bei den Sachkonten 448102 und 542107 sind in Ertrag und Aufwand jeweils 8.000 € für
die Wahlkosten der Landtagswahlen einzusetzen.
2.1 Produkt P21101, Kostenstelle 2110105 Grundschule Obermaubach:
Beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung steht ein Ansatz in Höhe von 28.000 €;
- 10 Produkt P21102, Kostenstelle 2110203 Turnhalle Obermaubach:
Beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung steht ebenfalls ein Ansatz in Höhe von
28.000 €.
Das Produkt P53102, Kostenstelle 5310201 BHKW Grundschule Obermaubach, ist neu
hinzugekommen. Hier stehen beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung ebenfalls
28.000 €. Da dies nicht richtig sein könne, müsse eine Anpassung der Sachkonten
erfolgen.
3.1 Produktbereich Schulträgeraufgaben:
Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2013 ist ein Produkt Sekundarschule und ein Produkt
Schulzweckverband Sekundarschule aufzunehmen, um die entstehenden Aufwendungen
verursachergerecht ausweisen zu können.
4.1 Produkt 23401, Kostenstelle 2430101 Schulverwaltung:
Das Sachkonto 521107 – Umsetzung Medienkonzept ist auch über das Jahr 2015 hinaus
mit einem gleichbleibenden Ansatz fortzuschreiben, da dauerhaft Aufwendungen in
diesem Bereich entstehen werden.
5.1 Produkt P31503, Kostenstelle 3150302 altes Feuerwehrgerätehaus Kreuzau:
Hier hat eine redaktionelle Berichtigung der irrtümlichen Planzahlen 2014 zu erfolgen.
6.1 Die finanziellen Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes sind ebenfalls über die
maßgeblichen Haushaltsjahre darzustellen.
7.1 Anlage Stellenplan:
Die Veranschlagung einer Stelle für den Generationenbeauftragten wird befürwortet, evtl.
in einer Probephase zunächst für 5 Jahre befristet.
Die Veranschlagung einer im Brandschutzbedarfsplan dargestellten Stelle für eine
unterstützende Verwaltungskraft wird ebenfalls befürwortet.
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
2.
Erhöhung der Gemeindesteuern in den Haushaltsjahren 2016 und 2021, und zwar bei der
Grundsteuer A um 20 Punkte, bei der Grundsteuer B um 20 Punkte, bei der Gewerbesteuer
um 15 Punkte und bei der Hundesteuer um 20 %.
BM Ramm erläutert, dass es letztlich dem dann amtierenden Rat vorbehalten bleibe, über
eine evtl. Erhöhung der Steuern zu beschließen. Dies würde aber die „freie Spitze“ beim
angestrebten Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2022 erhöhen.
Beratungsergebnis: 26 Ja, 2 Nein, 5 Enthaltungen
3.
Zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Ortsteil Winden gem. Ziff. 8 des CDU-Antrages
zum Haushalt soll ein Zuschuss in Höhe von 200.000 € bereit gestellt werden. Es handelt sich
hierbei um einen einmaligen Zuschuss an den VfVuJ Winden in Höhe von 200.000 € im
Haushaltsjahr 2013.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit der Kommunalaufsicht des Kreises Düren sofort
nach Vorlage des Haushalts 2012 über eine Vorweggenehmigung für das Jahr 2013 zu
verhandeln.
Die Verwaltung soll desweiteren beauftragt werden, einen Vertrag in Abstimmung mit dem
genannten Verein entscheidungsreif zu erarbeiten, der die Gemeinde von weiteren Kosten
freistellt.
Beratungsergebnis: 28 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung
4.
Abstimmung über den Gesamthaushalt 2012 einschließlich
- der Änderungen und Ergänzungen gemäß Vorlage 6/2012 2. Ergänzung
- Punkt 1 – 7 des CDU-Antrages
- 11 - Erhöhung der Gemeindesteuern in 2016 und 2021
- Gewährung eines Zuschusses zur Einrichtung eines Kunstrasenplatzes im Ortsteil Winden in
Höhe von 200.000 €
- Punkte 5.1, 5.2, 5.3 und 5.5 der heutigen Sitzung des Rates.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
7.
mit
Einstimmig, bei 4 Enthaltungen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Resolution zum Verbot der
Kameradschaft Aachener Land (KAL)
Vorlage: 26/2012
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau fordert ein Verbot der Kameradschaft Aachener Land (KAL) und
übermittelt diese Resolution an die Innenminister des Landes und des Bundes.
Beratungsergebnis:
8.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
a)
RM Prof. Meurer regt an, die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse zu
überarbeiten, da sich einige Rechtsgrundlagen geändert hätten.
b)
RM Iven teilt mit, er habe über die Ortsinfo der CDU Drove erfahren, dass eine
behindertengerechte Rampe auf dem Friedhof in Drove installiert werden soll; hierüber habe
der Rat nie beschlossen. BM Ramm erwidert, dass die Verwaltung ein entsprechendes
Problem erkannt und dieses einer guten Lösung zugeführt habe. Herr Schmühl erläutert
weitergehend die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahme.
c)
RM Pütz fragt im Hinblick auf die durch den Kreis durchgeführte Sanierung der Maubacher
Straße an, ob die eingebauten Schikanen noch bepflanzt werden. Herr Schmühl erläutert,
dass der Kreis Düren zuständig sei und er dort nachfragen werde. (Nach Angaben des
Kreises erfolgt die Bepflanzung kurzfristig).
d)
RM Prof. Meurer teilt mit, dass er keine Zweifel am Sparwillen der Verwaltung habe, aus
seiner Sicht müsse das Controlling und das betriebswirtschaftliche Handeln aber eine größere
Priorität erhalten.
e)
RM Meier bittet, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen an der Grundschule in Winden
durchzuführen. BM Ramm sagt eine entsprechende Information an die Polizei zu.
f)
RM Hohn fragt an, warum der Antrag der Grünen hinsichtlich der Gefährlichkeit der Einfahrt
beim REWE in Winden nicht mehr bei den Sachstandsinformationen aufgeführt sei. Herr
Schmühl erläutert, dass der Antrag im Fachausschuss beraten und an den Kreis Düren als
zuständige Behörde weitergegeben worden sei. Der Sachstand werde kurzfristig erfragt und,
da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen sei, auch wieder in die Sachstandsinformationen
aufgenommen.
g)
RM Böcking teilt mit, das die Kiesgrube Drove einen neuen Besitzer habe und fragt, ob
weiterhin ein Zustand entsprechend der Betriebsgenehmigung bestehe und bittet um
- 12 entsprechende Information seitens der Fachabteilung. Dies wird durch die Verwaltung
zugesagt. (Nach Angaben des Kreises Düren wird die Kiesgrube vom neuen Eigentümer
ordnungsgemäß betrieben).
h)
RM Meier fragt wegen einer separaten Zugangsmöglichkeit für Fußgänger zum REWEParkplatz in Winden an. Herr Schmühl informiert, dass es eine Lösungsmöglichkeit gebe, er
warte auf die Kostenübernahmeerklärung des Eigentümers.
B. Nichtöffentliche Sitzung