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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
230 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
26.04.12, 18:46
Aktualisiert
26.04.12, 18:46

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 18.04.2012 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Badur, Krister 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar 4. Böcking, Paul 5. Braks, Egbert 6. Breuer, Adolf 7. Bühl, Bert 8. Burmester, Wolfgang 9. Eßer, Ingo 10. Gunkel, Dirk 11. Heidbüchel, Rolf 12. Hohn, Astrid 13. Iven, Axel 14. Kammer, Jürgen 15. Kaptain, Johannes 16. Kilian, Manfred 17. Lüttgen, Wolfgang 18. Macherey, Peter 19. Meier, Helga 20. Prof. Dr. Meurer, Erik 21. Poensgen, Helmut 22. Pütz, Elisabeth 23. Ramm, Walter 24. Schmitz, Hermann-Josef 25. Schnitzler, Josef 26. Schröder, Josef 27. Schroif, Thea 28. Seel, Rolf 29. Servatius, Stephan 30. Stoffels, Manfred 31. Strohpagel, Birgit 32. Dr. Süreth, Harald 33. Winter, Heinrich b) als Gäste: 1. Eismar, Karl-Heinz 2. Klüser, Guido c) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. GOAR Steg 4. GAR Stirnberg 5. Verw.Fachwirt Drewes-Janssen Es fehlen entschuldigt: 1. Gerards, Elmar 2. Tesch, Michael Kreuzau, den 18.04.2012 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:10 Uhr Ende der Sitzung: 21:10 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Bürgermeister Ramm hat mit Datum vom 12.04.2012 den Ratsmitgliedern einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Resolution zum Verbot der Kameradschaft Aachener Land (KAL) übersandt. BM Ramm bittet, die Tagesordnung um diesen Punkt unter TOP 7 zu erweitern. Hiermit erklären sich die Ratsmitglieder einverstanden. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Zur Erweiterung der Tagesordnung unter TOP 7 wird durch Prof. Meurer angefragt, ob die s.E. notwendige Vorprüfung zu § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates durchgeführt worden sei. BM Ramm erwidert hierauf, dass es bei der Resolution lediglich um eine Meinungsäußerung des Rates gehe. Es werde kein bindender Beschluss gefasst. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Neues Botenfahrzeug für die Gemeinde Kreuzau 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. Bestätigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 (1) Satz 3 GO, und zwar: 3.1 Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Genehmigungsverfahren hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW Vorlage: 24/2012 4. Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 14/2012 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 15. Sitzung des Hauptausschusses vom 27.03.2012, und zwar: 5.1 Interkommunale Zusammenarbeit; hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen Vorlage: 17/2012 5.2 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen Vorlage: 22/2012 5.3 Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau; hier: Finanzielle Auswirkungen 2012 Vorlage: 19/2012 5.4 Ernennung eines Wehrführers sowie eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 21/2012 5.5 Ausstattung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Standort Kreuzau Vorlage: 23/2012 5.6 Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz Vorlage: 62/2009 3. Ergänzung 5.7 Medienunterhaltungskonzept; hier: Netzwerkverkabelung in den Schulen Vorlage: 15/2012 -35.8 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 50/2011 1. Ergänzung 5.9 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung 5.10 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung 6. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 16. Sitzung des Hauptausschusses vom 18.04.2012, und zwar: 6.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2009 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 18/2012 6.2 Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012 Vorlage: 6/2012 2. Ergänzung 7. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Resolution zum Verbot der Kameradschaft Aachener Land (KAL) Vorlage: 26/2012 8. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 9. Mitteilungen 10. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 10.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 11. Beratung und Beschlussfassung in Grundstücksangelegenheiten 11.1 Antrag auf Erwerb des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Drove, Flur 1, Parz. Nr. 446, Grünfläche im Bereich der Pfarrer-Kreitz-Straße Vorlage: 20/2012 11.2 Nachlassangelegenheit Vorlage: 51/2011 1. Ergänzung 12. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Neues Botenfahrzeug für die Gemeinde Kreuzau RM Heidbüchel moniert, dass er erst durch den Pressebericht über die Angelegenheit erfahren habe und stellt fest, dass die gefundenen Sponsoringpartner teilweise zu den größten Auftragnehmern der Gemeinde gehören. BM Ramm erwidert, dass sich nur diese Firmen für ein Sponsoring entschieden haben. Herr Stolz stellt ferner fest, dass es letztlich sehr schwierig gewesen sei, eine kostenneutrale Finanzierung des Botenfahrzeuges zu finden. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 3. Bestätigung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 (1) Satz 3 GO, und zwar: 3.1 Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Genehmigungsverfahren hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW Vorlage: 24/2012 Zu diesem TOP wird den RM ein Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 10.04.2012 bezüglich der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Aachen zur Kenntnisnahme überreicht. Herr Steg führt erläuternd aus, dass nunmehr entschieden werden müsse, ob der 6. Zug in Kreuzau oder Nideggen eingerichtet werde. Fest stehe auch, dass die Hauptschule Vettweiß keine neue Eingangsklasse genehmigt bekomme, da nur 12 Kinder angemeldet worden seien. Er informiert weiterhin, dass die Bezirksregierung Köln die Besetzung der Schulleitung noch nicht schriftlich bestätigt habe. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass Frau Volk, Konrektorin der Hauptschule Kreuzau, zwischenzeitlich zur kommissarischen Schulleiterin ernannt worden ist. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 19.03.2012 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: Der Rat der Gemeinde Kreuzau beauftragt die Verwaltung, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, um den ortsansässigen Kindern aus Kreuzau und Düren Niederau eine wohnortnahe Beschulung an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen, Standort Kreuzau, zu ermöglichen. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 14/2012 Beschluss: Auf Antrag der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion werden folgende Neu- bzw. Umbesetzungen -5von Ausschüssen vorgenommen: Bauausschuss Bisheriges Mitglied, sachkundiger Bürger Robert Weikum Sozialausschuss Bisheriges Mitglied, sachkundiger Bürger Thomas Grahl Beratungsergebnis: Neues Mitglied, sachkundiger Bürger Dr. Heinrich Kranke Neues Mitglied, sachkundiger Bürger Guido Harperscheidt Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 15. Sitzung des Hauptausschusses vom 27.03.2012, und zwar: 5.1 Interkommunale Zusammenarbeit; hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen Vorlage: 17/2012 Beschluss: Die Gemeinde Kreuzau schließt mit dem Kreis Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bearbeitung der Beihilfen in Krankheits-/Geburts- und Todesfällen ab. Die Vereinbarung soll zum 01.07.2012 in Kraft treten. Beratungsergebnis: 5.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen Vorlage: 22/2012 Beschluss: Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, das Angebot der Stadt Düren zur gemeinsamen Wahrnehmung der Weiterbildungsaufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 10 Weiterbildungsgesetz NRW eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Düren zur Gründung der „Volkshochschule Rur-Eifel“ abzuschließen. Die Räumlichkeiten im Schulzentrum Kreuzau und im Bürgerhaus Kreuzau werden im bisherigen Umfang kostenlos zur Verfügung gestellt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Düren und der Gemeinde Kreuzau ist fristgerecht zum 31.12.2012 zu kündigen, es sei denn, dass seitens des Kreises Düren die Auflösung zu einem früheren Zeitpunkt eingeräumt wird. Dieser früheren Auflösung wird zugestimmt, wenn seitens der Volkshochschule Rur-Eifel das Angebot ohne zeitliche Verzögerung weitergeführt wird. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -65.3 Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau; hier: Finanzielle Auswirkungen 2012 Vorlage: 19/2012 RM Eßer stellt nochmals heraus, es müsse klar sein, dass der Brandschutz eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung sei und die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden müssen. RM Hohn fragt an, ob der neue Mitarbeiter für den Bereich Feuerwehr auch bei Einsätzen mitfahre und warum ein entsprechendes Fahrzeug für den Einsatz beschafft werden müsse. BM Ramm führt aus, dass erwartet werde, dass der neue Mitarbeiter eine entsprechende Vor- und Ausbildung mitbringe, um die Tagesbereitschaft bei Einsätzen zu verstärken. Der als Gast anwesende Gemeindebrandmeister Eismar, dem das Wort erteilt wird, erläutert weitergehend, dass die Beschaffung des Fahrzeuges nur für diesen Einsatzleitdienst erforderlich sei. Der neu einzustellende Mitarbeiter decke den Tagesdienst ab, an Wochenenden und in Abend- und Nachtstunden werde das Fahrzeug durch weitere Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr genutzt. Beschluss: Im Haushaltsjahr 2012 werden 455.600,00 € zur Verfügung gestellt, wovon bereits 105.000,00 € veranschlagt sind. Die Verwaltung prüft die unbedingte Notwendigkeit. Das Ergebnis wird zu gegebener Zeit in separaten Vorlagen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Beratungsergebnis: 5.4 Einstimmig, bei 1 Enthaltungen Ernennung eines Wehrführers sowie eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 21/2012 Beschluss: Herr Gemeindebrandinspektor Karlheinz Eismar wird mit Wirkung vom 01.05.2012 für einen Zeitraum von 6 Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. Herr Brandinspektor Guido Klüser wird mit Wirkung vom 19. April 2012 für höchstens 2 Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt. Beratungsergebnis: 5.5 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Ausstattung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen - Standort Kreuzau Vorlage: 23/2012 Beschluss: Zur Einrichtung der neu gegründeten Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Standort Kreuzau – sind folgende Anschaffungen noch in diesem Jahr zwingend erforderlich 2012: Einrichtung von 4 Klassenzimmern: Einrichtung von 10 Lehrerarbeitsplätzen im Lehrerzimmer: Büro Schulleitung: Sekretariat: Allgemeines (Türschilder, Wegweiser etc.) gesamt je 5.000 € 20.000 € je 1.500 € 15.000 € 2.500 € 2.500 € 5.000 € 45.000 € -7Die Verwaltung wird beauftragt, die Anschaffungen in Abstimmung mit der Start Nideggen durchzuführen. Beratungsergebnis: 5.6 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz Vorlage: 62/2009 3. Ergänzung Beschluss: Der Rat stimmt den überarbeiteten Eckpunkten für eine Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau in der als Anlage beigefügten Form zu. Beratungsergebnis: 5.7 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Medienunterhaltungskonzept; hier: Netzwerkverkabelung in den Schulen Vorlage: 15/2012 Beschluss: Der Rat stimmt folgendem Ausbauplan bezüglich der Netzwerkverkabelung in den gemeindlichen Schulen zu: 2012 Grundschule Stockheim Grundschule Winden Haupt- und Sekundarschule 2013 Grundschule Obermaubach Grundschule Drove Schulzentrum 2014 Grundschule Kreuzau Schulzentrum Die entsprechenden Arbeiten sind in enger Kooperation mit dem Schulsupport der Stadt Jülich durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -85.8 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 50/2011 1. Ergänzung Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 5.9 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 11/2010 2. Ergänzung Beschluss: 1. Die im Rahmen der Offenlage eingegangene Stellungnahme der Rechtsanwälte Verweyen und Partner, Köln, wird zurückgewiesen, da die Aufstellung des Bebauungsplanes den Zielen der Landesplanung entspricht und das öffentliche Interesse an der sinnvollen Folgenutzung einer ehemaligen Konversionsfläche sowie die Schaffung von ca. 100 Baugrundstücken der Vorrang gegenüber den privaten Interessen eingeräumt wird. 2. Der Bebauungsplan Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Beratungsergebnis: 5.10 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Beschluss der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorlage: 10/2010 2. Ergänzung Beschluss: 1. Auf die Darstellung des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 8, Nr. 33, als Fläche für die Forstwirtschaft wird nicht verzichtet. Den betroffenen Grundstückseigentümern (Erbengemeinschaft) entsteht durch diese Darstellung weder ein finanzieller Verlust noch entsteht hierdurch eine Verpflichtung zur Durchführung einer Aufforstung. 2. Die Grundstücke Gemarkung Stockheim, Flur 11, Parzelle Nr. 74, sowie der -9Grundstücksbereich entlang der Straße „Am Pfarrgarten“ sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Eine Einbeziehung wird unter Hinweis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB abgelehnt. Ob und inwieweit zu einem späteren Zeitpunkt ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. 3. Die 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung des § 6 Abs. 6 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, diese Flächennutzungsplanänderung neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 6. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 16. Sitzung des Hauptausschusses vom 18.04.2012, und zwar: 6.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2009 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 18/2012 BM Ramm gibt die Sitzungsleitung an die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Meier, ab und wirkt bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mit. Beschluss: a) b) c) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2012 gem. § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2009 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 3.013.731,87 € erfolgt aus der Ausgleichsrücklage. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: 6.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012 Vorlage: 6/2012 2. Ergänzung Die Fraktionsvorsitzenden Eßer (CDU), Heidbüchel (SPD), Hohn (Bündnis 90/Die Grünen) und Braks (FDP) halten ihre Haushaltsreden, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind. BM Ramm teilt mit, dass analog der Verfahrensweise im Hauptausschuss vorgegangen werden soll und die von ihm vorgebrachten Punkte 1 – 4 ebenfalls in die Beschlussfassung einfließen müssen. Damit sind die RM einverstanden. Sodann lässt der BM wie folgt abstimmen: 1. Antrag der CDU-Fraktion gemäß TOP 2 Nr. 1 – 7 der Niederschrift des Hauptausschusses vom 18.04.2012: 1.1 Produkt P12101, Kostenstelle 1210101 Statistik und Wahlen: Bei den Sachkonten 448102 und 542107 sind in Ertrag und Aufwand jeweils 8.000 € für die Wahlkosten der Landtagswahlen einzusetzen. 2.1 Produkt P21101, Kostenstelle 2110105 Grundschule Obermaubach: Beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung steht ein Ansatz in Höhe von 28.000 €; - 10 Produkt P21102, Kostenstelle 2110203 Turnhalle Obermaubach: Beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung steht ebenfalls ein Ansatz in Höhe von 28.000 €. Das Produkt P53102, Kostenstelle 5310201 BHKW Grundschule Obermaubach, ist neu hinzugekommen. Hier stehen beim Sachkonto 524120 Bewirtschaftung Heizung ebenfalls 28.000 €. Da dies nicht richtig sein könne, müsse eine Anpassung der Sachkonten erfolgen. 3.1 Produktbereich Schulträgeraufgaben: Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2013 ist ein Produkt Sekundarschule und ein Produkt Schulzweckverband Sekundarschule aufzunehmen, um die entstehenden Aufwendungen verursachergerecht ausweisen zu können. 4.1 Produkt 23401, Kostenstelle 2430101 Schulverwaltung: Das Sachkonto 521107 – Umsetzung Medienkonzept ist auch über das Jahr 2015 hinaus mit einem gleichbleibenden Ansatz fortzuschreiben, da dauerhaft Aufwendungen in diesem Bereich entstehen werden. 5.1 Produkt P31503, Kostenstelle 3150302 altes Feuerwehrgerätehaus Kreuzau: Hier hat eine redaktionelle Berichtigung der irrtümlichen Planzahlen 2014 zu erfolgen. 6.1 Die finanziellen Auswirkungen des Brandschutzbedarfsplanes sind ebenfalls über die maßgeblichen Haushaltsjahre darzustellen. 7.1 Anlage Stellenplan: Die Veranschlagung einer Stelle für den Generationenbeauftragten wird befürwortet, evtl. in einer Probephase zunächst für 5 Jahre befristet. Die Veranschlagung einer im Brandschutzbedarfsplan dargestellten Stelle für eine unterstützende Verwaltungskraft wird ebenfalls befürwortet. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 2. Erhöhung der Gemeindesteuern in den Haushaltsjahren 2016 und 2021, und zwar bei der Grundsteuer A um 20 Punkte, bei der Grundsteuer B um 20 Punkte, bei der Gewerbesteuer um 15 Punkte und bei der Hundesteuer um 20 %. BM Ramm erläutert, dass es letztlich dem dann amtierenden Rat vorbehalten bleibe, über eine evtl. Erhöhung der Steuern zu beschließen. Dies würde aber die „freie Spitze“ beim angestrebten Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2022 erhöhen. Beratungsergebnis: 26 Ja, 2 Nein, 5 Enthaltungen 3. Zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Ortsteil Winden gem. Ziff. 8 des CDU-Antrages zum Haushalt soll ein Zuschuss in Höhe von 200.000 € bereit gestellt werden. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Zuschuss an den VfVuJ Winden in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2013. Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit der Kommunalaufsicht des Kreises Düren sofort nach Vorlage des Haushalts 2012 über eine Vorweggenehmigung für das Jahr 2013 zu verhandeln. Die Verwaltung soll desweiteren beauftragt werden, einen Vertrag in Abstimmung mit dem genannten Verein entscheidungsreif zu erarbeiten, der die Gemeinde von weiteren Kosten freistellt. Beratungsergebnis: 28 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung 4. Abstimmung über den Gesamthaushalt 2012 einschließlich - der Änderungen und Ergänzungen gemäß Vorlage 6/2012 2. Ergänzung - Punkt 1 – 7 des CDU-Antrages - 11 - Erhöhung der Gemeindesteuern in 2016 und 2021 - Gewährung eines Zuschusses zur Einrichtung eines Kunstrasenplatzes im Ortsteil Winden in Höhe von 200.000 € - Punkte 5.1, 5.2, 5.3 und 5.5 der heutigen Sitzung des Rates. Beschluss: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 7. mit Einstimmig, bei 4 Enthaltungen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Resolution zum Verbot der Kameradschaft Aachener Land (KAL) Vorlage: 26/2012 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau fordert ein Verbot der Kameradschaft Aachener Land (KAL) und übermittelt diese Resolution an die Innenminister des Landes und des Bundes. Beratungsergebnis: 8. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen a) RM Prof. Meurer regt an, die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse zu überarbeiten, da sich einige Rechtsgrundlagen geändert hätten. b) RM Iven teilt mit, er habe über die Ortsinfo der CDU Drove erfahren, dass eine behindertengerechte Rampe auf dem Friedhof in Drove installiert werden soll; hierüber habe der Rat nie beschlossen. BM Ramm erwidert, dass die Verwaltung ein entsprechendes Problem erkannt und dieses einer guten Lösung zugeführt habe. Herr Schmühl erläutert weitergehend die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahme. c) RM Pütz fragt im Hinblick auf die durch den Kreis durchgeführte Sanierung der Maubacher Straße an, ob die eingebauten Schikanen noch bepflanzt werden. Herr Schmühl erläutert, dass der Kreis Düren zuständig sei und er dort nachfragen werde. (Nach Angaben des Kreises erfolgt die Bepflanzung kurzfristig). d) RM Prof. Meurer teilt mit, dass er keine Zweifel am Sparwillen der Verwaltung habe, aus seiner Sicht müsse das Controlling und das betriebswirtschaftliche Handeln aber eine größere Priorität erhalten. e) RM Meier bittet, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen an der Grundschule in Winden durchzuführen. BM Ramm sagt eine entsprechende Information an die Polizei zu. f) RM Hohn fragt an, warum der Antrag der Grünen hinsichtlich der Gefährlichkeit der Einfahrt beim REWE in Winden nicht mehr bei den Sachstandsinformationen aufgeführt sei. Herr Schmühl erläutert, dass der Antrag im Fachausschuss beraten und an den Kreis Düren als zuständige Behörde weitergegeben worden sei. Der Sachstand werde kurzfristig erfragt und, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen sei, auch wieder in die Sachstandsinformationen aufgenommen. g) RM Böcking teilt mit, das die Kiesgrube Drove einen neuen Besitzer habe und fragt, ob weiterhin ein Zustand entsprechend der Betriebsgenehmigung bestehe und bittet um - 12 entsprechende Information seitens der Fachabteilung. Dies wird durch die Verwaltung zugesagt. (Nach Angaben des Kreises Düren wird die Kiesgrube vom neuen Eigentümer ordnungsgemäß betrieben). h) RM Meier fragt wegen einer separaten Zugangsmöglichkeit für Fußgänger zum REWEParkplatz in Winden an. Herr Schmühl informiert, dass es eine Lösungsmöglichkeit gebe, er warte auf die Kostenübernahmeerklärung des Eigentümers. B. Nichtöffentliche Sitzung