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Beschlusstext (Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Genehmigungsverfahren - hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
63 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
26.04.12, 18:46
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Genehmigungsverfahren -
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW)

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BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 18.04.2012 TOP Betreff 3.1 Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Genehmigungsverfahren hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW Vorlage: 24/2012 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 19.03.2012 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: Der Rat der Gemeinde Kreuzau beauftragt die Verwaltung, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, um den ortsansässigen Kindern aus Kreuzau und Düren Niederau eine wohnortnahe Beschulung an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen, Standort Kreuzau, zu ermöglichen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen