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Beschlussvorlage GB (Entsendung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
20.03.10, 04:20
Aktualisiert
20.03.10, 04:20
Beschlussvorlage GB (Entsendung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV)) Beschlussvorlage GB (Entsendung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 68/2010 15.03.2010 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 24.03.2010 Kreistag 15.04.2010 Entsendung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 02251/15-438 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, neben dem Landrat und dem Vorsitzenden des Vorstandes der Kreissparkasse Euskirchen entweder a) das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen Herrn Josef Reidt (CDU) oder -2- b) das ordentliche Mitglied des Verwaltungsrates _______________________________ in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) zu entsenden. Als Ersatzvertreter wird im Falle der vorherigen Beschlussfassung nach Buchstabe b) _______________________________ als ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen in die Verbandsversammlung des RSGV entsandt. Begründung: Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des RSGV entsenden die Kreissparkasse Euskirchen und der Kreis Euskirchen als Träger folgende Mitglieder in die Verbandsversammlung des RSGV: a) den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates, b) den Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers und c) den Vorsitzenden des Vorstandes. Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des kommunalen Trägers. Nach Absatz 3 des § 5 der Satzung des RSGV werden die Mitglieder nach Absatz 2 von ihren Stellvertretern in den dort genannten Ämtern vertreten. Für das ordentliche Mitglied des Verwaltungsrates nach Absatz 2 Buchstabe a) entsendet die Vertretung des kommunalen Trägers aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates einen Vertreter und einen Ersatzvertreter. Die Mitteilung an die Kreissparkasse Euskirchen vom 18.12.2009 über die vom Kreistag am 16.12.2009 gewählten Vertreter ist als Anlage beigefügt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)