Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
20.03.10, 04:20
Aktualisiert
20.03.10, 04:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 68/2010
15.03.2010
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
24.03.2010
Kreistag
15.04.2010
Entsendung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Verbandsversammlung des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV)
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 02251/15-438
Abt.: 20.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, neben dem Landrat und dem Vorsitzenden des Vorstandes der
Kreissparkasse Euskirchen entweder
a) das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen
Herrn Josef Reidt (CDU)
oder
-2-
b) das ordentliche Mitglied des Verwaltungsrates
_______________________________
in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) zu entsenden.
Als Ersatzvertreter wird im Falle der vorherigen Beschlussfassung nach Buchstabe b)
_______________________________
als ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen in die Verbandsversammlung des RSGV entsandt.
Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des RSGV entsenden die Kreissparkasse Euskirchen und der Kreis
Euskirchen als Träger folgende Mitglieder in die Verbandsversammlung des RSGV:
a) den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates,
b) den Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers und
c) den Vorsitzenden des Vorstandes.
Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des kommunalen Trägers.
Nach Absatz 3 des § 5 der Satzung des RSGV werden die Mitglieder nach Absatz 2 von ihren
Stellvertretern in den dort genannten Ämtern vertreten. Für das ordentliche Mitglied des
Verwaltungsrates nach Absatz 2 Buchstabe a) entsendet die Vertretung des kommunalen Trägers
aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates einen Vertreter und einen
Ersatzvertreter.
Die Mitteilung an die Kreissparkasse Euskirchen vom 18.12.2009 über die vom Kreistag am
16.12.2009 gewählten Vertreter ist als Anlage beigefügt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)