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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2009 und Erteilung der Entlastung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
68 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
26.04.12, 18:46
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2009 und Erteilung der Entlastung)

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BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 18.04.2012 TOP Betreff 6.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2009 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 18/2012 Beschluss: a) b) c) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2012 gem. § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2009 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 3.013.731,87 € erfolgt aus der Ausgleichsrücklage. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen