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Beschlussvorlage (Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in den Zentren von Bedburg und Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
16.04.13, 14:54
Aktualisiert
16.04.13, 14:54
Beschlussvorlage (Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in den Zentren von Bedburg und Kaster) Beschlussvorlage (Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in den Zentren von Bedburg und Kaster) Beschlussvorlage (Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in den Zentren von Bedburg und Kaster)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-69/2013 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 16.04.2013 Betreff: Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in den Zentren von Bedburg und Kaster Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Rahmen der Überlegungen zur Reduzierung des Haushaltsdefizits wurde von der SPD-Fraktion in der Presse das Thema der Parkraumbewirtschaftung aufgegriffen. Hierzu wurde eine erste Einschätzung der Verwaltung vorgenommen: Der Bund der Steuerzahler wertet die Parkraumbewirtschaftung als legitimes Mittel, empfiehlt jedoch mit Augenmaß an die Sache heranzugehen. Die Faustformel für die meisten Städte mit Parkplätzen in bester Lage lautet: „Eine Stunde Parken – ein Euro“. Allerdings werden Innenstädte nicht unbedingt attraktiver, wenn man keine Parkgebühren verlangt. Daher spricht sich der Bund der Steuerzahler für eine maßvolle Gebührenpolitik aus, die sowohl den Geschäftsleuten als auch dem städtischen Haushalt und damit auch den Bürgern zu Gute kommt. Die durchschnittliche Einnahme pro Parkplatz bei 58 befragten (größeren) Städten liegt hiernach bei 545,00 € pro Jahr. Hohe Gebühren pro Parkstunde bedeuten nicht gleichzeitig auch hohe Einnahmen pro Parkplatz. Die Einnahmenhöhe ist unter anderen davon abhängig, ob auch bewirtschaftungsfreie Plätze in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen. Hierdurch würde sich ein evtl. Verdrängungseffekt ergeben, und somit würde keine entsprechende Auslastung der bewirtschafteten Plätze erfolgen. Die Städte Kerpen und Elsdorf verzichten bisher auf eine Bewirtschaftung der Parkplätze. Die Stadt Bergheim hatte beabsichtigt ein neuen Bewirtschaftungskonzept einzuführen. Dieses wurde durch den Beschluss des Rates der Stadt Bergheim am 26. März 2012 abgelehnt. Vielmehr wird Bergheim ab 2014 die Bewirtschaftung der Parkflächen mit Parkscheinautomaten abschaffen. Für die Bewirtschaftung der Parkplätze ist zunächst zu ermitteln welche und wie viele Parkplätze der Bewirtschaftung unterzogen werden sollen. Des weiteren ist die Dauer des Parkens sowie die Höhe der Parkgebühren festzulegen. Außerdem ist eine Entscheidung zu treffen, ob im Einzelbereichen oder grundsätzlich die sogenannte Brötchentaste integriert werden soll. Über die Stadt Pulheim wurde folgender Sachverhalt ermittelt: Dort entstehen folgende Kosten für die Parkraumbewirtschaftung: 1. Die Kosten für einen Parkscheinautomaten liegen bei ca. 6.000,00 €. Dieser investive Wert ist über eine Nutzungsdauer von 12 bis 15 Jahren abzuschreiben und entsprechend zu verzinsen. 2. Die Kosten für die Wartung der Automaten liegen bei ca. 17.000,00 € für das beauftragte Unternehmen und ca. 10.000,00 € für den städtischen Bauhof pro Jahr. 3. Für die Entleerung der Automaten werden monatlich ca. 600,00 € für eine Fremdfirma fällig. 4. Weiterhin hat die Stadt Pulheim einen Vertrag für die Fernwartung abgeschlossen, so dass auf dem Bildschirm der betreffenden Mitarbeiter angezeigt wird, welche Automaten nicht in Ordnung sind. Dieser Vertrag verursacht Kosten in Höhe von ca. 500,00 €. Im Laufe eines Jahres steht eine Zeit von ca.2.700 Stunden zur Bewirtschaftung zur Verfügung, wenn die Parkdauer montags bis freitags auf die Zeit von 09.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr beschränkt wird. Festzulegen wäre die Dauer der Parkplatznutzung, die Höhe der Gebühr, sowie die entsprechenden Parkplätze in den Stadtteilzentren. Insbesondere sind auch die Stellplätze außerhalb der Hauptgeschäftsstraßen mit zu betrachten, sowie die Stellplätze, die auf den entsprechenden angrenzenden Parkplätzen vorhanden sind. Beschlussvorlage WP8-69/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Beim Schlossparkplatz z.B. sind etliche Stellplätze durch die umliegenden Geschäftsleute als Stellplätze abgelöst worden. Außerdem müssen noch Parkplätze für die Bewohner des Schlosses vorgehalten werden. Des weiteren sollte auch den Mitarbeitern der umliegenden Geschäfte die Möglichkeit zum Dauerparken ermöglicht werden. Dies kann kostenfrei oder durch die Ausstellung einer gebührenpflichtigen Dauerparkerlaubnis erfolgen. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass entsprechende Einnahmeverluste im Bereich der bisherigen Überwachung im Rahmen der Parkscheibenregelung entstehen; es darf nicht verkannt werden, dass die meisten Einnahmen aus Verwarnungen im Bereich der Innenstädte Bedburg und Kaster generiert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-69/2013 Seite 3