Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
16.04.13, 14:54
Aktualisiert
16.04.13, 14:54
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP8-69/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
16.04.2013
Betreff:
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in den Zentren von Bedburg und Kaster
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Im Rahmen der Überlegungen zur Reduzierung des Haushaltsdefizits wurde von der SPD-Fraktion
in der Presse das Thema der Parkraumbewirtschaftung aufgegriffen.
Hierzu wurde eine erste Einschätzung der Verwaltung vorgenommen:
Der Bund der Steuerzahler wertet die Parkraumbewirtschaftung als legitimes Mittel, empfiehlt
jedoch mit Augenmaß an die Sache heranzugehen. Die Faustformel für die meisten Städte mit
Parkplätzen in bester Lage lautet: „Eine Stunde Parken – ein Euro“. Allerdings werden Innenstädte
nicht unbedingt attraktiver, wenn man keine Parkgebühren verlangt. Daher spricht sich der Bund
der Steuerzahler für eine maßvolle Gebührenpolitik aus, die sowohl den Geschäftsleuten als auch
dem städtischen Haushalt und damit auch den Bürgern zu Gute kommt. Die durchschnittliche
Einnahme pro Parkplatz bei 58 befragten (größeren) Städten liegt hiernach bei 545,00 € pro Jahr.
Hohe Gebühren pro Parkstunde bedeuten nicht gleichzeitig auch hohe Einnahmen pro Parkplatz.
Die Einnahmenhöhe ist unter anderen davon abhängig, ob auch bewirtschaftungsfreie Plätze in
unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen. Hierdurch würde sich ein evtl. Verdrängungseffekt
ergeben, und somit würde keine entsprechende Auslastung der bewirtschafteten Plätze erfolgen.
Die Städte Kerpen und Elsdorf verzichten bisher auf eine Bewirtschaftung der Parkplätze.
Die Stadt Bergheim hatte beabsichtigt ein neuen Bewirtschaftungskonzept einzuführen. Dieses
wurde durch den Beschluss des Rates der Stadt Bergheim am 26. März 2012 abgelehnt. Vielmehr
wird Bergheim ab 2014 die Bewirtschaftung der Parkflächen mit Parkscheinautomaten abschaffen.
Für die Bewirtschaftung der Parkplätze ist zunächst zu ermitteln welche und wie viele Parkplätze
der Bewirtschaftung unterzogen werden sollen. Des weiteren ist die Dauer des Parkens sowie die
Höhe der Parkgebühren festzulegen. Außerdem ist eine Entscheidung zu treffen, ob im
Einzelbereichen oder grundsätzlich die sogenannte Brötchentaste integriert werden soll.
Über die Stadt Pulheim wurde folgender Sachverhalt ermittelt:
Dort entstehen folgende Kosten für die Parkraumbewirtschaftung:
1. Die Kosten für einen Parkscheinautomaten liegen bei ca. 6.000,00 €. Dieser investive Wert ist
über eine Nutzungsdauer von 12 bis 15 Jahren abzuschreiben und entsprechend zu verzinsen.
2. Die Kosten für die Wartung der Automaten liegen bei ca. 17.000,00 € für das beauftragte
Unternehmen und ca. 10.000,00 € für den städtischen Bauhof pro Jahr.
3. Für die Entleerung der Automaten werden monatlich ca. 600,00 € für eine Fremdfirma fällig.
4. Weiterhin hat die Stadt Pulheim einen Vertrag für die Fernwartung abgeschlossen, so dass auf
dem Bildschirm der betreffenden Mitarbeiter angezeigt wird, welche Automaten nicht in Ordnung
sind. Dieser Vertrag verursacht Kosten in Höhe von ca. 500,00 €.
Im Laufe eines Jahres steht eine Zeit von ca.2.700 Stunden zur Bewirtschaftung zur Verfügung,
wenn die Parkdauer montags bis freitags auf die Zeit von 09.00 bis 19.00 Uhr und samstags von
09.00 Uhr bis 14.00 Uhr beschränkt wird.
Festzulegen wäre die Dauer der Parkplatznutzung, die Höhe der Gebühr, sowie die
entsprechenden Parkplätze in den Stadtteilzentren. Insbesondere sind auch die Stellplätze
außerhalb der Hauptgeschäftsstraßen mit zu betrachten, sowie die Stellplätze, die auf den
entsprechenden angrenzenden Parkplätzen vorhanden sind.
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Sitzungsvorlage
Beim Schlossparkplatz z.B. sind etliche Stellplätze durch die umliegenden Geschäftsleute als
Stellplätze abgelöst worden. Außerdem müssen noch Parkplätze für die Bewohner des Schlosses
vorgehalten werden. Des weiteren sollte auch den Mitarbeitern der umliegenden Geschäfte die
Möglichkeit zum Dauerparken ermöglicht werden. Dies kann kostenfrei oder durch die Ausstellung
einer gebührenpflichtigen Dauerparkerlaubnis erfolgen.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass entsprechende Einnahmeverluste im Bereich der
bisherigen Überwachung im Rahmen der Parkscheibenregelung entstehen; es darf nicht verkannt
werden, dass die meisten Einnahmen aus Verwarnungen im Bereich der Innenstädte Bedburg und
Kaster generiert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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