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Beschlussvorlage GB (K 82, Ausbau der OD Zülpich hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
12.03.10, 04:16
Aktualisiert
12.03.10, 04:16
Beschlussvorlage GB (K 82, Ausbau der OD Zülpich
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 82, Ausbau der OD Zülpich
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 82, Ausbau der OD Zülpich
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hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 57/2010 17.02.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 10.03.2010 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 18.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 K 82, Ausbau der OD Zülpich hier: Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer DIe Mittel sind bei Produkt 54201, Zeile 25, des Teilfinanzplanes im Haushaltsjahr 2010 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau des Kreisverkehr Kölntor sowie der Umgestaltung des Frankengrabens zu. -2Begründung: Mit der V 500/2009 stimmte der Kreisausschuss dem Vorentwurf zum Ausbau der K82 OD Zülpich zu. Neben dem Ausbau der beiden Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen schließt der Bauentwurf die Neugliederung des Querschnitts der K 82, Frankengraben zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen in die Planung ein. Vor dem Hintergrund des Ausbaus der B 56, im Zuge der Bonner und Nideggener Straße wird hierdurch künftig eine einheitliche Führung des Radverkehrs im Stadtgebiet gewährleistet und wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen. Ist-Zustand Die beiden zum Ausbau geplanten Knotenpunkte bilden mit dem 540m langen Abschnitt des Frankengrabens eine der Hauptverkehrsadern der Stadt Zülpich. Die Verkehrsstärken liegen bei bis zu 18.000 Kfz/Tag Im Bereich der lichtsignalgesteuerten Knotenpunkte Münstertor und Kölntor kommt es in den täglichen Spitzenstunden trotz der vorhandenen Abbiegespuren regelmäßig zu langen Rückstaus, welche die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs behindern und eine wesentliche Belästigung für die angrenzende Wohnbebauung darstellen. Die vorhandenen Fahrbahnbreiten der K82 im Bereich des Frankengraben betragen zwischen 8,50 und 9,00 m. Diese Dimensionierung führt in Kombination mit dem hier vorhandenen Parkdruck zu einem nicht strukturiertem Parken im Randbereich der Fahrbahn, sowie zu überhöhten Geschwindigkeiten des Kraftverkehrs. Zwar bieten die vorhandenen Gehwege einen sicheren Verkehrsraum für die Fußgänger, jedoch wird der Radfahrer ungesichert auf der Fahrbahn geführt und angesichts der vorhandenen Umstände einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. Der Zustand der vorhanden Fahrbahndecke im Bereich des Frankengrabens ist sanierungsbedürftig. Sie ist gekennzeichnet von zahlreichen Aufbrüchen und starken Abnutzungen der Oberfläche. Die notwendige Rauhigkeit der Fahrbahndecke ist weitestgehend nicht mehr gegeben. Anzeichen auf nicht standfeste Tragschichten oder einen unzureichenden Unterbau lassen sich nicht erkennen. Das vorliegende Baugrundgutachten sieht in der Erneurung der Fahrbahndecke eine Möglichkeit zur wirtschaftlichen und langlebigen Sanierung der Fahrbahn. Künftiger Zustand Der Bauentwurf sieht den Ausbau der beiden Knotenpunkte Münstertor und Kölntor zu Kreisverkehrsplätzen mit jeweils einem Durchmesser von 28 m vor. Durch die Umgestaltung der Knotenpunkte können Rückstaus weitestgehend ausgeschlossen werden. Die Verkehrssicherheit wird durch eine Minimierung von Konfliktpunkten deutlich verbessert. Beide Kreisverkehre werden mit 2,50 m breiten Querrungsinseln in den Anschlußästen ausgestattet, um ein sicheres Queren von Fußgängern zu gewährleisten. Nach neuen Erkenntnissen der Unfallforschung soll der Radfahrer bei den hier vorhandenen Verkehrsstärken im Blickfeld des Kraftverkehrs auf der Kreisfahrbahn geführt werden. Dieses Konzept steht im Einklang mit dem durch den Landesbetrieb Strassen NRW geplanten Ausbau der Anschlüsse Nideggener- und Bonner-Straße, sowie dem Ausbau der Römerstrasse durch die Stadt Zülpich. Hier ist geplant den Radfahrer ebenfalls auf Schutzstreifen im Bereich der Fahrbahn zu führen. Das Konzept in der Querschnittsgliederung im Bereich des Frankengrabens folgt ebenfalls weitestgehend den geplanten Umbaumaßnahmen des Landesbetriebes im Zuge der Nideggener- und Bonner- Straße, um eine einheitliche Führung des Radfahrers zu gewährleisten. Ausgehend vom Kreisverkehr Münstertor, entlang der Parkanlage, ermöglicht die vorhandene Fahrbahnbreite das Markieren zweier Schutzstreifen für den Radfahrer mit jeweils 1,50 m Breite. Die dabei verbleibende Fahrstreifenbreite für den Kraftverkehr beträgt, wie im angefügten Lageplan und -3Regelquerschnitt 1 dargestellt, 2 x 2,75 m. Folglich ist im Begegnungsfall LKW/LKW ein Ausweichen in den Schutzstreifenbereich notwendig. Mit der einsetzenden, linksseitigen Wohnbebauung wechselt bei Station 0+290 das Entwurfsprinzip. Die für den Verkehrsraum vorhandene Flurstückbreite, sowie der einsetzende Parkdruck bedingen einen Wechsel der Querschnittsaufteilung. Der in Richtung Kölntor rechtsseitige vorhandene Gehweg nimmt den Radfahrer auf und wird in seiner Breite von durchgehend mehr als 2,00 m zu einem Gemeinsamen Fuß-/Radweg mit Einrichtungsradverkehr umfunktioniert. Es schließen sich zwei Fahrstreifen für den Kraftverkehr von je 2,50 m, sowie eine Schutzstreifen von 1,50 m Breite für den Radverkehr in Richtung Münstertor an. Dem vorhandenen Parkdruck in diesem Bereich Rechnung tragend schließt sich ein 2,00 m breiter Parkstreifen an den Schutzstreifen für den Radfahrer an. Schutz- und Parkstreifen werden durch einen notwendigen Sicherheitsstreifen von 0,5 m getrennt, um den Radfahrer vor aufschlagenden Türen zu schützen. Da die vorhandene Fahrbahnbreite nicht der Summe der genannten Einzelbreiten entspricht, handelt es sich bei dem Parkstreifen, wie im Regelquerschnitt 2 dargestellt, um ein teilweises Parken auf dem Gehweg nach StVO. Unter Einhaltung einer verbleibenden Restbreite des Gehweges vom 1,20-2,00 m ist es möglich, 16 Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Da der Radfahrer im Bereich der Kreisverkehre auf der Fahrbahn geführt werden soll, wird er im Einmündungsbereich Düsseldorfer Strasse vom o.a. Gemeinsamen Rad-/Gehweg in einem übersichtlichen Abschnitt der Ausbaustrecke zurück auf die Fahrbahn geführt. Die im Bauentwurf dargestellte Querschnittsgestaltung zwischen den geplanten Kreisverkehrsplätzen ist ohne eine Verschiebung der Bestandsfahrbahnränder durch eine Erneuerung der Fahrbahndecke, punktuelle Absenkungen der Borde und das Aufbringen der neuen Markierung realisierbar. Dies sichert eine kostengünstige Durchführung. In diesem Zusammenhang ist beabsichtig die Fahrbahndecke über den Kreisverkehr Kölntor hinaus bis zum Anschluss an die fertig gestellte Baumaßnahme K 82 Martinsstrasse fortzuführen, um ein einheitliches Bild herzustellen. Die im Bauentwurf dargestellten Grünflächen wurden auf Wunsch der Stadt Zülpich in den Bauentwurf aufgenommen. Die Kosten zur Herstellung der Grünflächen werden von der Stadt Zülpich getragen Die Planung wurde mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen und der Stadt Zülpich abgestimmt und findet deren Zustimmung. Kosten und weiterer Ablauf Nach derzeitigem Sachstand führt der Landesbetrieb Straßen NRW die Planunterlagen zum Ausbau des Kreisverkehrs Münstertor bis zur Ausführungsreife. Die Ausführung des Kreisverkehrs Münstertor soll in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau erfolgen, um eine einheitliche Materialwahl zu gewährleisten. Seitens des Landesbetriebes liegt noch kein kompletter Bauentwurf mit Kostenberechnung zum Ausbau des Kreisverkehrs Münstertor vor. Die bauliche Umsetzung wird aller Voraussicht nach zeitversetzt zur Kreismaßnahme erfolgen. Da in den Folgejahren bis zur Landesgartenschau 2014 im Innenstadtbereich sowie im Umfeld von Zülpich zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt werden, ist vorbehaltlich des Bewilligunsbescheides eine zeitahe Umsetzung noch im Jahr 2010 notwendig. Bei verschiedenen Maßnahmen ist eine zeitliche Überschneidung aus Gründen der Verkehrsführung nicht möglich. Der Kostenanteil des Kreises Euskirchen am KVP Kölntor beträgt nach der vorliegenden Kostenbrechnung ca. 265.000€, während der Kostenanteil der Stadt bei ca. 135.000€ liegt. Das zwischenzeitlich vorliegende Bodengutachten bedingt im Bereich des KVP Kölntor bodenverbessernde Maßnahmen, welche mit einem Betrag von ca. 46.000€ einkalkuliert werden müssen. Diese Kosten trägt der Kreis Euskirchen zu 30.000€ und die Stadt Zülpich zu 16.000€. -4Ebenfalls durch die Stadt zu tragen sind die Beleuchtungsanlagen im Bereich des Kreisverkehrs zu ca. 16.000 €, dem Anlegen der Grünflächen im Zuge des Frankengrabens zu ca. 18.000 € und ein Verwaltungskostenanteil von ca. 15.000 €. Damit beträgt der Gesamtkostenanteil der Stadt ca. 200.000 €. Für diese Kosten wird ebenfalls die Förderung von 60 % beantragt. Der Kreises Euskirchen trägt die Kosten der Umstrukturierung des Frankengrabens, welche sich auf ca. 205.000€ belaufen. Der Gesamtkostenanteil zur Umstrukturierung des Frankengrabens und Ausbau des KVP Kölntor beträgt somit 500.000€. Dieser Kostenanteil wird zu 60% durch Mittel des GVFG gefördert. Die Verwaltung schlägt vor den Frankengraben und den Knoten Kölntor entsprechend des vorgelegten Bauentwurfs auszuführen. Der Ausbau des Knotens Münstertor wird nach Vorliegen der Planung des Landesbetriebes erneut dem Fachausschuss zur Beratung vorgelgt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)