Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
12.03.10, 04:16
Aktualisiert
12.03.10, 04:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 57/2010
17.02.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
10.03.2010
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
18.03.2010
Kreisausschuss
24.03.2010
K 82, Ausbau der OD Zülpich
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
DIe Mittel sind bei Produkt 54201, Zeile 25, des Teilfinanzplanes im
Haushaltsjahr 2010 eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau des Kreisverkehr Kölntor sowie der
Umgestaltung des Frankengrabens zu.
-2Begründung:
Mit der V 500/2009 stimmte der Kreisausschuss dem Vorentwurf zum Ausbau der K82 OD Zülpich zu.
Neben dem Ausbau der beiden Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen schließt der Bauentwurf die
Neugliederung des Querschnitts der K 82, Frankengraben zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen
in die Planung ein. Vor dem Hintergrund des Ausbaus der B 56, im Zuge der Bonner und
Nideggener Straße wird hierdurch künftig eine einheitliche Führung des Radverkehrs im Stadtgebiet
gewährleistet und wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen.
Ist-Zustand
Die beiden zum Ausbau geplanten Knotenpunkte bilden mit dem 540m langen Abschnitt des
Frankengrabens eine der Hauptverkehrsadern der Stadt Zülpich. Die Verkehrsstärken liegen bei bis
zu 18.000 Kfz/Tag
Im Bereich der lichtsignalgesteuerten Knotenpunkte Münstertor und Kölntor kommt es in den
täglichen Spitzenstunden trotz der vorhandenen Abbiegespuren regelmäßig zu langen Rückstaus,
welche die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs behindern und eine wesentliche Belästigung für
die angrenzende Wohnbebauung darstellen. Die vorhandenen Fahrbahnbreiten der K82 im Bereich
des Frankengraben betragen zwischen 8,50 und 9,00 m. Diese Dimensionierung führt in Kombination
mit dem hier vorhandenen Parkdruck zu einem nicht strukturiertem Parken im Randbereich der
Fahrbahn, sowie zu überhöhten Geschwindigkeiten des Kraftverkehrs. Zwar bieten die vorhandenen
Gehwege einen sicheren Verkehrsraum für die Fußgänger, jedoch wird der Radfahrer ungesichert auf
der Fahrbahn geführt und angesichts der vorhandenen Umstände einer erhöhten Gefährdung
ausgesetzt.
Der Zustand der vorhanden Fahrbahndecke im Bereich des Frankengrabens ist sanierungsbedürftig.
Sie ist gekennzeichnet von zahlreichen Aufbrüchen und starken Abnutzungen der Oberfläche. Die
notwendige Rauhigkeit der Fahrbahndecke ist weitestgehend nicht mehr gegeben. Anzeichen auf
nicht standfeste Tragschichten oder einen unzureichenden Unterbau lassen sich nicht erkennen. Das
vorliegende Baugrundgutachten sieht in der Erneurung der Fahrbahndecke eine Möglichkeit zur
wirtschaftlichen und langlebigen Sanierung der Fahrbahn.
Künftiger Zustand
Der Bauentwurf sieht den Ausbau der beiden Knotenpunkte Münstertor und Kölntor zu
Kreisverkehrsplätzen mit jeweils einem Durchmesser von 28 m vor. Durch die Umgestaltung der
Knotenpunkte können Rückstaus weitestgehend ausgeschlossen werden.
Die Verkehrssicherheit wird durch eine Minimierung von Konfliktpunkten deutlich verbessert. Beide
Kreisverkehre werden mit 2,50 m breiten Querrungsinseln in den Anschlußästen ausgestattet, um ein
sicheres Queren von Fußgängern zu gewährleisten. Nach neuen Erkenntnissen der Unfallforschung
soll der Radfahrer bei den hier vorhandenen Verkehrsstärken im Blickfeld des Kraftverkehrs auf der
Kreisfahrbahn geführt werden. Dieses Konzept steht im Einklang mit dem durch den Landesbetrieb
Strassen NRW geplanten Ausbau der Anschlüsse Nideggener- und Bonner-Straße, sowie dem
Ausbau der Römerstrasse durch die Stadt Zülpich. Hier ist geplant den Radfahrer ebenfalls auf
Schutzstreifen im Bereich der Fahrbahn zu führen.
Das Konzept in der Querschnittsgliederung im Bereich des Frankengrabens folgt ebenfalls
weitestgehend den geplanten Umbaumaßnahmen des Landesbetriebes im Zuge der Nideggener- und
Bonner- Straße, um eine einheitliche Führung des Radfahrers zu gewährleisten.
Ausgehend vom Kreisverkehr Münstertor, entlang der Parkanlage, ermöglicht die vorhandene
Fahrbahnbreite das Markieren zweier Schutzstreifen für den Radfahrer mit jeweils 1,50 m Breite. Die
dabei verbleibende Fahrstreifenbreite für den Kraftverkehr beträgt, wie im angefügten Lageplan und
-3Regelquerschnitt 1 dargestellt, 2 x 2,75 m. Folglich ist im Begegnungsfall LKW/LKW ein Ausweichen
in den Schutzstreifenbereich notwendig.
Mit der einsetzenden, linksseitigen Wohnbebauung wechselt bei Station 0+290 das Entwurfsprinzip.
Die für den Verkehrsraum vorhandene Flurstückbreite, sowie der einsetzende Parkdruck bedingen
einen Wechsel der Querschnittsaufteilung. Der in Richtung Kölntor rechtsseitige vorhandene Gehweg
nimmt den Radfahrer auf und wird in seiner Breite von durchgehend mehr als 2,00 m zu einem
Gemeinsamen Fuß-/Radweg mit Einrichtungsradverkehr umfunktioniert. Es schließen sich zwei
Fahrstreifen für den Kraftverkehr von je 2,50 m, sowie eine Schutzstreifen von 1,50 m Breite für den
Radverkehr in Richtung Münstertor an. Dem vorhandenen Parkdruck in diesem Bereich Rechnung
tragend schließt sich ein 2,00 m breiter Parkstreifen an den Schutzstreifen für den Radfahrer an.
Schutz- und Parkstreifen werden durch einen notwendigen Sicherheitsstreifen von 0,5 m getrennt, um
den Radfahrer vor aufschlagenden Türen zu schützen. Da die vorhandene Fahrbahnbreite nicht der
Summe der genannten Einzelbreiten entspricht, handelt es sich bei dem Parkstreifen, wie im
Regelquerschnitt 2 dargestellt, um ein teilweises Parken auf dem Gehweg nach StVO. Unter
Einhaltung einer verbleibenden Restbreite des Gehweges vom 1,20-2,00 m ist es möglich, 16
Stellplätze zur Verfügung zu stellen.
Da der Radfahrer im Bereich der Kreisverkehre auf der Fahrbahn geführt werden soll, wird er im
Einmündungsbereich Düsseldorfer Strasse vom o.a. Gemeinsamen Rad-/Gehweg in einem
übersichtlichen Abschnitt der Ausbaustrecke zurück auf die Fahrbahn geführt.
Die im Bauentwurf dargestellte Querschnittsgestaltung zwischen den geplanten Kreisverkehrsplätzen
ist ohne eine Verschiebung der Bestandsfahrbahnränder durch eine Erneuerung der Fahrbahndecke,
punktuelle Absenkungen der Borde und das Aufbringen der neuen Markierung realisierbar. Dies
sichert eine kostengünstige Durchführung. In diesem Zusammenhang ist beabsichtig die
Fahrbahndecke über den Kreisverkehr Kölntor hinaus bis zum Anschluss an die fertig gestellte
Baumaßnahme K 82 Martinsstrasse fortzuführen, um ein einheitliches Bild herzustellen. Die im
Bauentwurf dargestellten Grünflächen wurden auf Wunsch der Stadt Zülpich in den Bauentwurf
aufgenommen. Die Kosten zur Herstellung der Grünflächen werden von der Stadt Zülpich getragen
Die Planung wurde mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen und der Stadt Zülpich
abgestimmt und findet deren Zustimmung.
Kosten und weiterer Ablauf
Nach derzeitigem Sachstand führt der Landesbetrieb Straßen NRW die Planunterlagen zum Ausbau
des Kreisverkehrs Münstertor bis zur Ausführungsreife. Die Ausführung des Kreisverkehrs Münstertor
soll in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau erfolgen, um eine einheitliche
Materialwahl zu gewährleisten. Seitens des Landesbetriebes liegt noch kein kompletter Bauentwurf
mit Kostenberechnung zum Ausbau des Kreisverkehrs Münstertor vor. Die bauliche Umsetzung wird
aller Voraussicht nach zeitversetzt zur Kreismaßnahme erfolgen. Da in den Folgejahren bis zur
Landesgartenschau 2014 im Innenstadtbereich sowie im Umfeld von Zülpich zahlreiche
Baumaßnahmen durchgeführt werden, ist vorbehaltlich des Bewilligunsbescheides eine zeitahe
Umsetzung noch im Jahr 2010 notwendig. Bei verschiedenen Maßnahmen ist eine zeitliche
Überschneidung aus Gründen der Verkehrsführung nicht möglich.
Der Kostenanteil des Kreises Euskirchen am KVP Kölntor beträgt nach der vorliegenden
Kostenbrechnung ca. 265.000€, während der Kostenanteil der Stadt bei ca. 135.000€ liegt.
Das zwischenzeitlich vorliegende Bodengutachten bedingt im Bereich des KVP Kölntor
bodenverbessernde Maßnahmen, welche mit einem Betrag von ca. 46.000€ einkalkuliert werden
müssen. Diese Kosten trägt der Kreis Euskirchen zu 30.000€ und die Stadt Zülpich zu 16.000€.
-4Ebenfalls durch die Stadt zu tragen sind die Beleuchtungsanlagen im Bereich des Kreisverkehrs zu
ca. 16.000 €, dem Anlegen der Grünflächen im Zuge des Frankengrabens zu ca. 18.000 € und ein
Verwaltungskostenanteil von ca. 15.000 €. Damit beträgt der Gesamtkostenanteil der Stadt ca.
200.000 €. Für diese Kosten wird ebenfalls die Förderung von 60 % beantragt.
Der Kreises Euskirchen trägt die Kosten der Umstrukturierung des Frankengrabens, welche sich auf
ca. 205.000€ belaufen.
Der Gesamtkostenanteil zur Umstrukturierung des Frankengrabens und Ausbau des KVP Kölntor
beträgt somit 500.000€. Dieser Kostenanteil wird zu 60% durch Mittel des GVFG gefördert.
Die Verwaltung schlägt vor den Frankengraben und den Knoten Kölntor entsprechend des
vorgelegten Bauentwurfs auszuführen. Der Ausbau des Knotens Münstertor wird nach Vorliegen der
Planung des Landesbetriebes erneut dem Fachausschuss zur Beratung vorgelgt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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