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Beschlusstext (Kanalsanierungsarbeiten hier: Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlussstutzen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
14 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
23.02.10, 23:22
Aktualisiert
23.02.10, 23:22
Beschlusstext (Kanalsanierungsarbeiten 
hier: Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlussstutzen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 12.02.2010 A U S Z U G aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 09.02.2010, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. Punkt 5: Kanalsanierungsarbeiten hier: Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlussstutzen (V-3/2010) Ausschussvorsitzender H. Kemmerling erläutert die Sachlage. Herr J. Kemmerling verweist auf das Kanalsanierungskonzept. Künftig soll das Ingenieurbüro Berg & Partner dem Ausschuss anhand von aktuellen Fotos die notwendigen Maßnahmen erläutern. Frau Küpper bittet darauf zu achten, dass derjenige der seinen Hausanschluss privat saniert, die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme auch nachweist. Ausschussvorsitzender Kemmerling schlägt dann folgenden Beschluss vor, der einstimmig gefasst wird: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, er möge die Anregung oder Beschwerde als abgehandelt ansehen. Der Sachverhalt „Sanierungsverpflichtung von schadhaften Kanalhausanschlüssen“ ist im Sinne der Entwässerungssatzung der Gemeinde Vettweiß rechtmäßig. Der Inhalt der Anregung oder Beschwerde des „Bürgerforumgs Kanal Martinusstraße“ kann keine Tatsachen offen legen, die zu einem anderen Ergebnis führen.