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Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
208 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
19.06.12, 13:02
Aktualisiert
19.06.12, 13:02

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 12.06.2012 Mitgliederzahl: 19 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Badur, Krister, vertritt Burmester, Wolfgang 2. Braks, Egbert 3. Breuer, Adolf 4. Eßer, Ingo 5. Heidbüchel, Rolf 6. Hohn, Astrid 7. Kammer, Jürgen, vertritt Iven, Axel 8. Kaptain, Johannes 9. Kilian, Manfred, vertritt Lüttgen, Wolfgang 10. Meier, Helga 11. Prof. Dr. Meurer, Erik 12. Ramm, Walter 13. Schmitz, Hermann-Josef 14. Schnitzler, Josef 15. Schröder, Josef 16. Seel, Rolf, MdL 17. Stoffels, Manfred 18. Strohpagel, Birgit, vertritt Tesch, Michael 19. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. Verw.Fachwirt Lenzen 4. Verw.Fachwirtin Lennartz 5. VA Gottstein Es fehlen entschuldigt: 1. Burmester, Wolfgang 2. Iven, Axel 3. Lüttgen, Wolfgang 4. Tesch, Michael Kreuzau, den 12.06.2012 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 22:45 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. BM Ramm merkt an, dass der Tagesordnungspunkt 1 geändert werden müsste in TOP 1.1 „Mitteilungen“. Dafür soll der TOP 1 „Wahl eines stellv. Schriftführers“ eingefügt werden. Weiterhin soll der TOP 7.4 in die Tagesordnung aufgenommen werden. AM Heidbüchel beantragt die Absetzung des TOP 12.1 und die Verschiebung der Beratungen in die kommende Sitzungsrunde. BM Ramm teilt mit, dass sich durch eine Verschiebung evtl. negative Folgen für die Gemeinde ergeben können. Daher bietet er an, im nichtöffentlichen Teil über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. AM Hohn teilt mit, dass sie diesen Punkt ebenfalls gerne abgesetzt sehe. Weiterhin stellt sie den Antrag, dass alles, was zu TOP 12.1 öffentlich diskutiert werden kann, auch im öffentlichen Teil besprochen werden soll. Mit 16 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird der TOP in die Tagesordnung aufgenommen. Der neue TOP soll unter Nr. 10 „Sachinformationen zu Strom- und Gaskonzessionsverträgen“ behandelt werden. Der bisherige TOP 10 wird zu TOP 10.1. Die Ausschussmitglieder erklären sich mit den sonstigen Änderungen einverstanden. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Wahl eines stellv. Schriftführers für den Hauptausschuss 1.1 Mitteilungen 2. Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Drove, Neubaugebiet D 15 Vorlage: 31/2012 3. Festsetzung von Straßennamen im Neubaugebiet F 14, Ortsteil Stockheim Vorlage: 32/2012 4. Hundesteuerbefreiung für mind. acht Jahre alte aus dem Tierheim Düren aufgenommene Hunde; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vorlage: 37/2012 1. Ergänzung 5. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Vorlage: 34/2012 6. Warneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung Vorlage: 33/2012 7. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 14. Sitzung des Bauausschusses vom 22.05.2012, und zwar: 7.1 Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: 1. Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen Bauvorschriften Vorlage: 30/2012 7.2 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gemäß § 2 (1) BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage. Vorlage: 29/2012 7.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 3/2012 1. Ergänzung 7.4 Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau, (Peschstraße/Im Hirnfeld); hier: Aufhebungsbeschluss Vorlage: 27/2012 8. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 14. Sitzung des Bauausschusses vom 22.05.2012 und der 8. Sitzung des Umweltausschusses vom 23.05.2012 -38.1 Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH Vorlage: 28/2012 8.2 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB Vorlage: 39/2011 1. Ergänzung 9. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der 08. Sitzung des Umweltausschusses vom 23.05.2012, und zwar: 9.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Maßnahmen der Gemeinde zum Erhalt der Streuobstwiesen Vorlage: 25/2012 10. Sachinformation zu Strom- und Gaskonzessionsverträgen 10.1 Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 11. Mitteilungen 12. Beratung und Beschlussvorschlag in Miet- und Pachtangelegenheiten 12.1 Neuabschluss des Strom- und Gas-Konzessionsvertrages ab 01.07.2013; hier: Zustimmung zum vorgesehenen Auswahlverfahren Vorlage: 48/2011 1. Ergänzung 13. Übernahme einer Bürgschaft für die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH Vorlage: 35/2012 14. Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Vorlage: 36/2012 15. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Wahl eines stellv. Schriftführers für den Hauptausschuss BM Ramm bittet, Herrn Verwaltungsfachwirt Mark Lenzen als zusätzlichen stellv. Schriftführer zu bestellen. Hiergegen bestehen keine Bedenken. Beratungsergebnis: Einstimmig. 1.1 Mitteilungen Mitteilungen liegen nicht vor. 2. Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Drove, Neubaugebiet D 15 Vorlage: 31/2012 Beschlussvorschlag: Für die im Neubaugebiet D 15, Ortsteil Drove, entstehenden neuen Straßen werden folgende Straßenbezeichnungen festgelegt: - „Im Gassefeld“, (Haupterschließungsstraße), - Christian-Richter-Straße, (Querverbindung aus dem bestehenden Baugebiet D 9). Beratungsergebnis: 3. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Festsetzung von Straßennamen im Neubaugebiet F 14, Ortsteil Stockheim Vorlage: 32/2012 Beschlussvorschlag: Im Neubaugebiet F 14, Ortsteil Stockheim, werden für die dort entstehenden Straßen folgende Straßenbezeichnungen festgelegt: - Planstraße A: - Planstraße B: - Planstraße C: „Zur Marieneiche“, “Anni-Kohl-Straße”, „Parkstraße“. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Hundesteuerbefreiung für mind. acht Jahre alte aus dem Tierheim Düren aufgenommene Hunde; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vorlage: 37/2012 1. Ergänzung Auf Anfrage der Ausschussmitglieder teilt die Verwaltung mit, dass derzeit etwa 10 über acht Jahre alte Hunde im Tierheim verweilen. In den vergangenen Jahren wurden aus dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau im Schnitt zwei Hunde über acht Jahre vermittelt. AM Eßer spricht den Gleichbehandlungsgrundsatz an, trägt seitens der Fraktion den Antrag aber mit. BM Ramm erläutert, dass durch die Steuerbefreiung ein Anreiz für die Übernahme eines über acht Jahre alten Tieres geschaffen werden soll. Beschlussvorschlag: -5Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.03.2012 auf Befreiung von der Hundesteuer für mindestens acht Jahre alte Hunde, die aus dem Tierheim Düren aufgenommen werden, wird gefolgt. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2006. Beratungsergebnis: 5. Einstimmig, bei 1 Enthaltungen Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Vorlage: 34/2012 AM Eßer merkt an, dass die Festlegungen im Rahmen der Haushaltberatungen bereits getroffen wurden. Er weist darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen in den nächsten Jahren kein Fixum sind. Der BM soll in Abstimmung mit der Feuerwehr die politischen Gremien im jährlichen Turnus über Änderungen informieren. Beschlussvorschlag: „Der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Brandschutzbedarfsplan entsprechende Finanzplanung vorzunehmen. Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahre 2018 fortzuschreiben.“ Beratungsergebnis: 6. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Warneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung Vorlage: 33/2012 Beschlussvorschlag: Der Sachstand über die Sirenen der Gemeinde Kreuzau wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Sirenennetz weiterhin zu warten und die notwendigen Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Sirenen neu zu beschaffen, da Maßnahmen durch den WVER und den Kreis Düren nicht zu erwarten sind. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 7. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 14. Sitzung des Bauausschusses vom 22.05.2012, und zwar: 7.1 Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: 1. Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen Bauvorschriften Vorlage: 30/2012 Beschlussvorschlag: Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.10.2011 gemäß § 86 BauO NRW festgelegten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, „Nordwestlicher Ortsrand“, werden unter Ziffer 3.2 Nr. 4 wie folgt geändert: -6Höhe der baulichen Anlagen: - bei eingeschossiger Bebauung maximal 8,0 m OK Straße vor Gebäudemitte bzw. - bei zweigeschossiger Bebauung 9,5 m OK Straße vor Gebäudemitte (unverändert). Beratungsergebnis: 7.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gemäß § 2 (1) BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage. Vorlage: 29/2012 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. E 14 beinhaltet eine Ausweitung der überbaubaren Fläche, der die bisher genehmigten Erweiterungen sowie die derzeit beantragte Erweiterung umfasst. Des Weiteren beinhaltet die Änderung die Umwidmung vom Mischgebiet (MI) zu einem Kerngebiet (MK). In Anwendung des § 1 (5) BauNVO werden die gem. § 7 (2) Nr. 2 BauNVO im Kerngebiet zulässigen Vergnügungsstätten für nicht zulässig erklärt. Des Weiteren wird im Bebauungsplan eine zweigeschossige Bauweise mit einer GRZ von 1,0 sowie einer GFZ von 3,0 festgelegt. 2. Das Bauleitverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 (2) Satz 2 BauGB die Offenlage nach § 3 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 7.3 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss Vorlage: 3/2012 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, „Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -77.4 Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau, (Peschstraße/Im Hirnfeld); hier: Aufhebungsbeschluss Vorlage: 27/2012 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau, (Peschstraße/Im Hirnfeld), wird beschlossen. 2. Auf die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Planbereich wird verzichtet. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 8. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 14. Sitzung des Bauausschusses vom 22.05.2012 und der 8. Sitzung des Umweltausschusses vom 23.05.2012 8.1 Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH Vorlage: 28/2012 Herr Schmühl erläutert die am Vortag eingegangene Stellungnahme des Rechtsanwaltes und teilt mit, dass die wesentliche Auffassung der Verwaltung bestätigt wird, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag das beste Regelungswerkzeug sei. Der Beschluss zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes sei jedoch Voraussetzung. Er erläutert den neuen Beschlussvorschlag. AM Eßer merkt an, dass auch die Bezirksregierung erinnert werden solle, die Einhaltung der vorgeschriebenen Richtwerte zu kontrollieren. Ebenfalls soll sie mitteilen, welche Maßnahmen ihrerseits erfolgt sind, um die Grenzwerte zu sichern. Er beantragt die entsprechende Aufnahme in den Beschluss. Ebenfalls stellt er fest, dass die zu treffende Entscheidung des Ausschusses für alle Beteiligten rechtssicher sein müsse. AM Heidbüchel trägt seine Auffassung zu dem Gutachten des Rechtsanwaltes vor. Er beantragt die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre. Auch er spricht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten an. Herr Schmühl erläutert, dass alle das gleiche Ziel erreichen wollen, die Aufhebung des Bebauungsplanes aber nichts bewirke. AM Eßer spricht die Thematik der Nennwärmeleistung an, da dies noch nicht durch das Gutachten geklärt ist. Herr Schmühl erläutert, dass, wenn keine Entscheidung getroffen werde, nach dem bestehenden Bebauungsplan mehr Wärmeleistung genehmigt werden müsse. Er geht auf die Unterscheidung von Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB) ein. Aufgrund verschiedener Nachfragen wird die Wirkungsweise eines städtebaulichen Vertrages seitens der Verwaltung erläutert. Die Sitzung wird auf Antrag der Bündnis 90/Die Grünen- Fraktion von 20.12 Uhr bis 20.22 Uhr unterbrochen. -8AM Heidbüchel beantragt, eine Veränderungssperre zu beschließen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Wirksamkeit der Veränderungssperre in der Ratssitzung dann aber noch die positiven Ziele des neuen Bebauungsplanes beschlossen werden müssen. AM Hohn bittet, künftig umfangreiche Beschlussvorschläge visuell über das SmartBoard darzustellen. AM Heidbüchel erkundigt sich nach dem Bereich des neuen Bebauungsplanes und fragt nach, ob die Grenzen des Planes nur auf die Eigentumsflächen der Firma Autenrieb eingegrenzt werden können, um hierdurch Planungskosten zu sparen. BM Ramm sagt eine Prüfung zur kommenden Ratssitzung zu. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; zukünftig ausgenommen wird das Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 13, Parzelle Nr. 52. 2. Der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB wird beschlossen. 3. Bei kurzfristig eingehenden Bauanträgen bzw. Anträgen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) anzuwenden. 4. Parallel wird die Verwaltung beauftragt, mit der Firma Niederauer Mühle einen städtebaulichen Vertrag in Anwendung des § 11 BauGB auszuhandeln, der nicht einseitig kündbar ist und in dem festgelegt wird, dass eventuelle Änderungen oder eine Aufhebung nur nach vorheriger Beratung und Beschlussfassung im Rat in öffentlicher Sitzung möglich sind. Der entsprechende Vertragsentwurf ist zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 5. Der Rat bittet den Bürgermeister, die Bezirksregierung aufzufordern, die Einhaltung der rechtlich vorgeschriebenen Lärmimmissionswerte durch die Niederauer Mühle sicherzustellen. Über die im Rahmen des Probebetriebs und seit der endgültigen Betriebsgenehmigung Anfang März 2012 diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen und deren Wirkung wird die Bezirksregierung gebeten, zu berichten. Hinweis: In der Ratssitzung müssen die positiven Ziele für den neuen Bebauungsplan als Voraussetzung für den Erlass der Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen noch beschlossen werden. Die Verwaltung ist bemüht, diese Ziele rechtssicher in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwaltsbüro zu formulieren. Beratungsergebnis: 8.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB Vorlage: 39/2011 1. Ergänzung Wie im Bauausschuss vorgeschlagen, wurde eine Untersuchung der Abstandsflächen für Windräder von nunmehr 700m durchgeführt. Ebenfalls wurde eine Präsentation mit 2D-Ansichten erstellt. Herr Gehm von der Firma VDH Projektmanagement präsentierte die neuen Erkenntnisse und beantwortet die Fragen. AM Eßer teilt mit, dass neben den Festlegungen im Flächennutzungsplan auch vorhabenbezogene Bebauungspläne für die betroffenen Gebiete beschlossen werden sollen. BM Ramm teilt mit, dass sich die Fläche G im Bereich des Neubaus -9der Brunnenanlage 4 der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH befinde. Eine Stellungnahme des Ingenieurbüros Bieske & Partner zu dieser Problematik werde dieser Niederschrift beigefügt. AM Hohn fragt nach, ob die Einschränkungen durch den Fliegerhorst Nörvenich inzwischen bekannt seien. Herr Gehm teilt mit, dass dies erst geprüft werden könne, wenn feststehe, wo und mit welcher Höhe die Windenergieanlagen gebaut werden. AM Hohn beantragt, die Aufnahme der im 700m Schutzabstand liegenden Flächen in den Flächennutzungsplan. BM Ramm lässt hierüber abstimmen. Der Antrag wird mit 15 Nein-Stimmen, 3 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. Danach erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Beschlussvorschlag: Die in der Standortuntersuchung der VDH Projektmanagement aufgeführten 7 analysierten Flächen (800m-Zone) sollen in das Verfahren „33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau als Konzentrationszone für die Windkraft“ eingebracht werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 9. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der 08. Sitzung des Umweltausschusses vom 23.05.2012, und zwar: 9.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Maßnahmen der Gemeinde zum Erhalt der Streuobstwiesen Vorlage: 25/2012 AM Heidbüchel stellt fest, dass die Streuobstwiesen zunehmend verwildern. Eine Änderung des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen solle geprüft werden. BM Ramm erläutert die Thematik und teilt mit, dass die untere Landschaftsbehörde mehrfach seitens der Verwaltung um Anpassung gebeten wurde, diese sich aber auf die geltenden Festsetzungen berufe. Der BM sagt eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Kreis Düren zu. Beschlussvorschlag: Dem Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen auf Unterstützung der Streuobstwiesenbesitzer in der Gemeinde Kreuzau wird insofern zugestimmt, als das in der Verwaltung eine Streuobstwiesenbörse eingerichtet wird, in der sich alle auf eigenen Wunsch eintragen lassen können, die eine Streuobstwiese übernehmen oder abgeben möchten. Der Antrag, ein Streuobstwiesenkataster anzulegen wird abgelehnt, da dies aus Gründen des Datenschutzes rechtlich nicht möglich ist. Beratungsergebnis: 10. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Sachinformation zu Strom- und Gaskonzessionsverträgen Herr Schmühl erläutert die Grundzüge von Konzessionsverträgen. Es gehe hierbei um die Nutzung des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes, um Versorgungsleitungen verlegen zu dürfen. Er erläutert das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren und teilt mit, dass eine Konzessionsabgabe an die Gemeinde zu zahlen ist, welche nach der KonzessionsabgabenVerordnung geregelt sei. Ebenfalls könnten auf kommunale Stromverbräuche Rabatte gewährt werden. - 10 Die für den Bürger wichtigsten drei Aspekte seien die Kosten eines Hausanschlusses im Falle eines Neubaus, die Höhe des Netznutzungsentgeltes und die Sicherheit im Leitungsnetz (Störungsbeseitigung). AM Hohn spricht die Berücksichtigung zusätzlicher Aspekte an. So solle zum Beispiel die Konzernpolitik der Anbieter Beachtung finden. Hierzu würden die Grünen eine Infoveranstaltung durchführen. AM Eßer merkt an, dass über die Ausschreibung im Bundesanzeiger ein Teilnehmerwettbewerb erfolgt sei, wonach sich jeder Interessent bei der Gemeinde Kreuzau bewerben konnte. 10.1 Anfragen a) AM Heidbüchel fragt an, inwieweit die Höhe des neuen Gebäudes einschließlich der Aufbauten der Firma Niederauer Mühle mit den Vorgaben des Bebauungsplanes übereinstimmen. Er bittet um Klärung mit dem Kreis Düren. Die Verwaltung sagt zu, den Kreis schriftlich um eine Stellungnahme zu bitten. b) AM Heidbüchel fragt weiterhin an, ob bekannt sei, dass nach einer ihm vorliegenden Drucksache eine Papierfabrik in Kreuzau dem Kreis untersagt hatte, ihr Betriebsgelände zu betreten, um Altlastenuntersuchungen durchzuführen. Herr Schmühl teilt mit, dass derzeit seitens des Kreises Düren außerhalb des Betriebsgeländes im öffentlichen Bereich Untersuchungen durchgeführt werden. Sollten diese Untersuchungen zu näheren Anhaltspunkten führen, so werde der Kreis sicherlich ordnungsbehördlich gegen den Betrieb vorgehen. Die Ergebnisse der Untersuchungen im öffentlichen Bereich sollen durch den Kreis an die Gemeinde übermittelt werden. c) AM Badur fragt an, inwieweit die damals im Rat festgelegten Auflagen für die Steigerung der Produktion im Bereich der Firma Niederauer Mühle festgeschrieben wurden. Herr Schmühl teilt mit, dass im Genehmigungsbescheid der Niederauer Mühle alle Belange der Gemeinde und der Bürger behandelt worden seien. Ob positiv oder negativ darüber entschieden wurde, sei dem Bescheid zu entnehmen. Dieser Bescheid liege den Fraktionsvorsitzenden vor. d) AM Kammer fragt bezüglich der Fliegenplage im Bereich der Niederauer Mühle nach dem aktuellen Sachstand. Herr Schmühl teilt mit, dass mit der Firma, der Bezirksregierung Köln sowie dem Gesundheitsamt des Kreises Düren Gespräche geführt worden sind. Es folge derzeit noch die juristische Klärung, ob das Gesundheitsamt evtl. zuständig ist. Die Beschwerden wurden bei der Gemeinde aufgenommen und umgehend an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet. B. Nichtöffentliche Sitzung