Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
208 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
19.06.12, 13:02
Aktualisiert
19.06.12, 13:02
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NIEDERSCHRIFT
über die 17. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 12.06.2012
Mitgliederzahl:
19
Vorsitzender:
Bürgermeister Ramm, Walter
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Badur, Krister, vertritt Burmester,
Wolfgang
2. Braks, Egbert
3. Breuer, Adolf
4. Eßer, Ingo
5. Heidbüchel, Rolf
6. Hohn, Astrid
7. Kammer, Jürgen, vertritt Iven, Axel
8. Kaptain, Johannes
9. Kilian, Manfred, vertritt Lüttgen,
Wolfgang
10. Meier, Helga
11. Prof. Dr. Meurer, Erik
12. Ramm, Walter
13. Schmitz, Hermann-Josef
14. Schnitzler, Josef
15. Schröder, Josef
16. Seel, Rolf, MdL
17. Stoffels, Manfred
18. Strohpagel, Birgit, vertritt Tesch,
Michael
19. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. Verw.Fachwirt Lenzen
4. Verw.Fachwirtin Lennartz
5. VA Gottstein
Es fehlen entschuldigt:
1. Burmester, Wolfgang
2. Iven, Axel
3. Lüttgen, Wolfgang
4. Tesch, Michael
Kreuzau, den 12.06.2012
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
22:45 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er
fragt
an,
ob Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. BM Ramm merkt an, dass
der Tagesordnungspunkt 1 geändert werden
müsste in TOP 1.1 „Mitteilungen“. Dafür soll
der TOP 1 „Wahl eines stellv. Schriftführers“
eingefügt werden. Weiterhin soll der TOP 7.4
in die Tagesordnung aufgenommen werden.
AM Heidbüchel beantragt die Absetzung des
TOP 12.1 und die Verschiebung der
Beratungen in die kommende Sitzungsrunde.
BM Ramm teilt mit, dass sich durch eine
Verschiebung evtl. negative Folgen für die
Gemeinde ergeben können. Daher bietet er
an, im nichtöffentlichen Teil über die weitere
Vorgehensweise zu entscheiden. AM Hohn
teilt mit, dass sie diesen Punkt ebenfalls
gerne abgesetzt sehe. Weiterhin stellt sie
den Antrag, dass alles, was zu TOP 12.1
öffentlich diskutiert werden kann, auch im
öffentlichen Teil besprochen werden soll. Mit
16 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
wird der TOP in die Tagesordnung
aufgenommen. Der neue TOP soll unter Nr.
10 „Sachinformationen zu Strom- und
Gaskonzessionsverträgen“
behandelt
werden. Der bisherige TOP 10 wird zu TOP
10.1. Die Ausschussmitglieder erklären sich
mit
den
sonstigen
Änderungen
einverstanden.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Wahl eines stellv. Schriftführers für den Hauptausschuss
1.1
Mitteilungen
2.
Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Drove, Neubaugebiet D 15
Vorlage: 31/2012
3.
Festsetzung von Straßennamen im Neubaugebiet F 14, Ortsteil Stockheim
Vorlage: 32/2012
4.
Hundesteuerbefreiung für mind. acht Jahre alte aus dem Tierheim Düren
aufgenommene Hunde;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage: 37/2012 1. Ergänzung
5.
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
Vorlage: 34/2012
6.
Warneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung
Vorlage: 33/2012
7.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 14. Sitzung des Bauausschusses vom 22.05.2012, und zwar:
7.1
Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: 1. Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Vorlage: 30/2012
7.2
1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier:
Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gemäß § 2 (1) BauGB,
Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der
Offenlage.
Vorlage: 29/2012
7.3
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke
Maubacher Straße/Urbanusstraße“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 3/2012 1. Ergänzung
7.4
Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau,
(Peschstraße/Im Hirnfeld);
hier: Aufhebungsbeschluss
Vorlage: 27/2012
8.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 14. Sitzung des Bauausschusses vom 22.05.2012 und der 8. Sitzung des
Umweltausschusses vom 23.05.2012
-38.1
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier:
Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur
Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem
Ziel der
Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle
GmbH
Vorlage: 28/2012
8.2
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
(Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 39/2011 1. Ergänzung
9.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der
08. Sitzung des Umweltausschusses vom 23.05.2012, und zwar:
9.1
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Maßnahmen der Gemeinde zum Erhalt
der Streuobstwiesen
Vorlage: 25/2012
10.
Sachinformation zu Strom- und Gaskonzessionsverträgen
10.1
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
11.
Mitteilungen
12.
Beratung und Beschlussvorschlag in Miet- und Pachtangelegenheiten
12.1
Neuabschluss des Strom- und Gas-Konzessionsvertrages ab 01.07.2013;
hier: Zustimmung zum vorgesehenen Auswahlverfahren
Vorlage: 48/2011 1. Ergänzung
13.
Übernahme einer Bürgschaft für die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH
Vorlage: 35/2012
14.
Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
Vorlage: 36/2012
15.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Wahl eines stellv. Schriftführers für den Hauptausschuss
BM Ramm bittet, Herrn Verwaltungsfachwirt Mark Lenzen als zusätzlichen stellv. Schriftführer zu
bestellen. Hiergegen bestehen keine Bedenken.
Beratungsergebnis: Einstimmig.
1.1
Mitteilungen
Mitteilungen liegen nicht vor.
2.
Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Drove, Neubaugebiet D 15
Vorlage: 31/2012
Beschlussvorschlag:
Für die im Neubaugebiet D 15, Ortsteil Drove, entstehenden neuen Straßen werden folgende
Straßenbezeichnungen festgelegt:
- „Im Gassefeld“, (Haupterschließungsstraße),
- Christian-Richter-Straße, (Querverbindung aus dem bestehenden Baugebiet D 9).
Beratungsergebnis:
3.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Festsetzung von Straßennamen im Neubaugebiet F 14, Ortsteil Stockheim
Vorlage: 32/2012
Beschlussvorschlag:
Im Neubaugebiet F 14, Ortsteil Stockheim, werden für die dort entstehenden Straßen folgende
Straßenbezeichnungen festgelegt:
- Planstraße A:
- Planstraße B:
- Planstraße C:
„Zur Marieneiche“,
“Anni-Kohl-Straße”,
„Parkstraße“.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Hundesteuerbefreiung für mind. acht Jahre alte aus dem Tierheim Düren
aufgenommene Hunde;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage: 37/2012 1. Ergänzung
Auf Anfrage der Ausschussmitglieder teilt die Verwaltung mit, dass derzeit etwa 10 über acht
Jahre alte Hunde im Tierheim verweilen. In den vergangenen Jahren wurden aus dem Gebiet der
Gemeinde Kreuzau im Schnitt zwei Hunde über acht Jahre vermittelt. AM Eßer spricht den
Gleichbehandlungsgrundsatz an, trägt seitens der Fraktion den Antrag aber mit. BM Ramm
erläutert, dass durch die Steuerbefreiung ein Anreiz für die Übernahme eines über acht Jahre
alten Tieres geschaffen werden soll.
Beschlussvorschlag:
-5Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.03.2012 auf Befreiung von der
Hundesteuer für mindestens acht Jahre alte Hunde, die aus dem Tierheim Düren aufgenommen
werden, wird gefolgt.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur
Hundesteuersatzung vom 14.12.2006.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig, bei 1 Enthaltungen
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
Vorlage: 34/2012
AM Eßer merkt an, dass die Festlegungen im Rahmen der Haushaltberatungen bereits getroffen
wurden. Er weist darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen in den nächsten Jahren kein
Fixum sind. Der BM soll in Abstimmung mit der Feuerwehr die politischen Gremien im jährlichen
Turnus über Änderungen informieren.
Beschlussvorschlag:
„Der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Brandschutzbedarfsplan entsprechende Finanzplanung
vorzunehmen.
Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahre 2018 fortzuschreiben.“
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Warneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung
Vorlage: 33/2012
Beschlussvorschlag:
Der Sachstand über die Sirenen der Gemeinde Kreuzau wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Sirenennetz weiterhin zu warten und die
notwendigen Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Sirenen neu zu beschaffen, da
Maßnahmen durch den WVER und den Kreis Düren nicht zu erwarten sind.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
7.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 14. Sitzung des Bauausschusses vom 22.05.2012, und zwar:
7.1
Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: 1. Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen
Bauvorschriften
Vorlage: 30/2012
Beschlussvorschlag:
Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.10.2011 gemäß § 86 BauO NRW festgelegten
örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, „Nordwestlicher Ortsrand“,
werden unter Ziffer 3.2 Nr. 4 wie folgt geändert:
-6Höhe der baulichen Anlagen:
- bei eingeschossiger Bebauung maximal 8,0 m OK Straße vor Gebäudemitte bzw.
- bei zweigeschossiger Bebauung 9,5 m OK Straße vor Gebäudemitte (unverändert).
Beratungsergebnis:
7.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier:
Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gemäß § 2 (1)
BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur
Durchführung der
Offenlage.
Vorlage: 29/2012
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, wird gemäß
§ 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. E 14 beinhaltet eine Ausweitung der überbaubaren
Fläche, der die bisher genehmigten Erweiterungen sowie die derzeit beantragte Erweiterung
umfasst. Des Weiteren beinhaltet die Änderung die Umwidmung vom Mischgebiet (MI) zu
einem Kerngebiet (MK). In Anwendung des § 1 (5) BauNVO werden die gem. § 7 (2) Nr. 2
BauNVO im Kerngebiet zulässigen Vergnügungsstätten für nicht zulässig erklärt. Des
Weiteren wird im Bebauungsplan eine zweigeschossige Bauweise mit einer GRZ von 1,0
sowie einer GFZ von 3,0 festgelegt.
2. Das Bauleitverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 (2) Satz 2 BauGB die Offenlage nach
§ 3 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
7.3
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke
Maubacher Straße/Urbanusstraße“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 3/2012 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, „Ecke Maubacher
Straße/Urbanusstraße“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen
Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-77.4
Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau,
(Peschstraße/Im Hirnfeld);
hier: Aufhebungsbeschluss
Vorlage: 27/2012
Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau, (Peschstraße/Im Hirnfeld),
wird beschlossen.
2.
Auf die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Planbereich wird verzichtet.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4
(1) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
8.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 14. Sitzung des Bauausschusses vom 22.05.2012 und der 8. Sitzung des
Umweltausschusses vom 23.05.2012
8.1
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH",
hier:
Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V.
zur Änderung
des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer
Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen
durch die Niederauer Mühle GmbH
Vorlage: 28/2012
Herr Schmühl erläutert die am Vortag eingegangene Stellungnahme des Rechtsanwaltes und teilt
mit, dass die wesentliche Auffassung der Verwaltung bestätigt wird, dass ein öffentlich-rechtlicher
Vertrag das beste Regelungswerkzeug sei. Der Beschluss zur Aufstellung eines neuen
Bebauungsplanes sei jedoch Voraussetzung. Er erläutert den neuen Beschlussvorschlag. AM
Eßer merkt an, dass auch die Bezirksregierung erinnert werden solle, die Einhaltung der
vorgeschriebenen Richtwerte zu kontrollieren. Ebenfalls soll sie mitteilen, welche Maßnahmen
ihrerseits erfolgt sind, um die Grenzwerte zu sichern. Er beantragt die entsprechende Aufnahme in
den Beschluss. Ebenfalls stellt er fest, dass die zu treffende Entscheidung des Ausschusses für
alle Beteiligten rechtssicher sein müsse. AM Heidbüchel trägt seine Auffassung zu dem Gutachten
des Rechtsanwaltes vor. Er beantragt die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes und den
Erlass einer Veränderungssperre. Auch er spricht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten an. Herr
Schmühl erläutert, dass alle das gleiche Ziel erreichen wollen, die Aufhebung des
Bebauungsplanes aber nichts bewirke.
AM Eßer spricht die Thematik der Nennwärmeleistung an, da dies noch nicht durch das Gutachten
geklärt ist. Herr Schmühl erläutert, dass, wenn keine Entscheidung getroffen werde, nach dem
bestehenden Bebauungsplan mehr Wärmeleistung genehmigt werden müsse. Er geht auf die
Unterscheidung von Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und Zurückstellung von Baugesuchen (§
15 BauGB) ein. Aufgrund verschiedener Nachfragen wird die Wirkungsweise eines
städtebaulichen Vertrages seitens der Verwaltung erläutert.
Die Sitzung wird auf Antrag der Bündnis 90/Die Grünen- Fraktion von 20.12 Uhr bis 20.22 Uhr
unterbrochen.
-8AM Heidbüchel beantragt, eine Veränderungssperre zu beschließen. Die Verwaltung weist darauf
hin, dass zur Wirksamkeit der Veränderungssperre in der Ratssitzung dann aber noch die
positiven Ziele des neuen Bebauungsplanes beschlossen werden müssen. AM Hohn bittet, künftig
umfangreiche Beschlussvorschläge visuell über das SmartBoard darzustellen. AM Heidbüchel
erkundigt sich nach dem Bereich des neuen Bebauungsplanes und fragt nach, ob die Grenzen
des Planes nur auf die Eigentumsflächen der Firma Autenrieb eingegrenzt werden können, um
hierdurch Planungskosten zu sparen. BM Ramm sagt eine Prüfung zur kommenden Ratssitzung
zu.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. E
19, Ortsteil Kreuzau; zukünftig ausgenommen wird das Grundstück Gemarkung Kreuzau,
Flur 13, Parzelle Nr. 52.
2.
Der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB wird beschlossen.
3.
Bei
kurzfristig
eingehenden
Bauanträgen
bzw.
Anträgen
nach
dem
Bundesimmissionsschutzgesetz ist § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen)
anzuwenden.
4.
Parallel wird die Verwaltung beauftragt, mit der Firma Niederauer Mühle einen
städtebaulichen Vertrag in Anwendung des § 11 BauGB auszuhandeln, der nicht einseitig
kündbar ist und in dem festgelegt wird, dass eventuelle Änderungen oder eine Aufhebung
nur nach vorheriger Beratung und Beschlussfassung im Rat in öffentlicher Sitzung möglich
sind.
Der entsprechende Vertragsentwurf ist zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
5.
Der Rat bittet den Bürgermeister, die Bezirksregierung aufzufordern, die Einhaltung der
rechtlich vorgeschriebenen Lärmimmissionswerte durch die Niederauer Mühle
sicherzustellen. Über die im Rahmen des Probebetriebs und seit der endgültigen
Betriebsgenehmigung Anfang März 2012 diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen und
deren Wirkung wird die Bezirksregierung gebeten, zu berichten.
Hinweis: In der Ratssitzung müssen die positiven Ziele für den neuen Bebauungsplan als
Voraussetzung für den Erlass der Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen
noch beschlossen werden. Die Verwaltung ist bemüht, diese Ziele rechtssicher in Zusammenarbeit
mit einem Rechtsanwaltsbüro zu formulieren.
Beratungsergebnis:
8.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 39/2011 1. Ergänzung
Wie im Bauausschuss vorgeschlagen, wurde eine Untersuchung der Abstandsflächen für
Windräder von nunmehr 700m durchgeführt. Ebenfalls wurde eine Präsentation mit 2D-Ansichten
erstellt. Herr Gehm von der Firma VDH Projektmanagement präsentierte die neuen Erkenntnisse
und beantwortet die Fragen. AM Eßer teilt mit, dass neben den Festlegungen im
Flächennutzungsplan auch vorhabenbezogene Bebauungspläne für die betroffenen Gebiete
beschlossen werden sollen. BM Ramm teilt mit, dass sich die Fläche G im Bereich des Neubaus
-9der Brunnenanlage 4 der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH befinde. Eine Stellungnahme
des Ingenieurbüros Bieske & Partner zu dieser Problematik werde dieser Niederschrift beigefügt.
AM Hohn fragt nach, ob die Einschränkungen durch den Fliegerhorst Nörvenich inzwischen
bekannt seien. Herr Gehm teilt mit, dass dies erst geprüft werden könne, wenn feststehe, wo und
mit welcher Höhe die Windenergieanlagen gebaut werden. AM Hohn beantragt, die Aufnahme der
im 700m Schutzabstand liegenden Flächen in den Flächennutzungsplan.
BM Ramm lässt hierüber abstimmen. Der Antrag wird mit 15 Nein-Stimmen, 3 Ja-Stimmen und 1
Enthaltung abgelehnt.
Danach erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Beschlussvorschlag:
Die in der Standortuntersuchung der VDH Projektmanagement aufgeführten 7 analysierten
Flächen (800m-Zone) sollen in das Verfahren „33. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Kreuzau als Konzentrationszone für die Windkraft“ eingebracht werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
9.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis
aus der 08. Sitzung des Umweltausschusses vom 23.05.2012, und zwar:
9.1
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Maßnahmen der Gemeinde zum
Erhalt der Streuobstwiesen
Vorlage: 25/2012
AM Heidbüchel stellt fest, dass die Streuobstwiesen zunehmend verwildern. Eine Änderung des
Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen solle geprüft werden. BM Ramm erläutert die Thematik und
teilt mit, dass die untere Landschaftsbehörde mehrfach seitens der Verwaltung um Anpassung
gebeten wurde, diese sich aber auf die geltenden Festsetzungen berufe. Der BM sagt eine
erneute Kontaktaufnahme mit dem Kreis Düren zu.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen auf Unterstützung der Streuobstwiesenbesitzer in der
Gemeinde Kreuzau wird insofern zugestimmt, als das in der Verwaltung eine
Streuobstwiesenbörse eingerichtet wird, in der sich alle auf eigenen Wunsch eintragen lassen
können, die eine Streuobstwiese übernehmen oder abgeben möchten.
Der Antrag, ein Streuobstwiesenkataster anzulegen wird abgelehnt, da dies aus Gründen des
Datenschutzes rechtlich nicht möglich ist.
Beratungsergebnis:
10.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Sachinformation zu Strom- und Gaskonzessionsverträgen
Herr Schmühl erläutert die Grundzüge von Konzessionsverträgen. Es gehe hierbei um die
Nutzung des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes, um Versorgungsleitungen verlegen zu
dürfen. Er erläutert das Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren und teilt mit, dass eine
Konzessionsabgabe an die Gemeinde zu zahlen ist, welche nach der KonzessionsabgabenVerordnung geregelt sei. Ebenfalls könnten auf kommunale Stromverbräuche Rabatte gewährt
werden.
- 10 Die für den Bürger wichtigsten drei Aspekte seien die Kosten eines Hausanschlusses im Falle
eines Neubaus, die Höhe des Netznutzungsentgeltes und die Sicherheit im Leitungsnetz
(Störungsbeseitigung).
AM Hohn spricht die Berücksichtigung zusätzlicher Aspekte an. So solle zum Beispiel die
Konzernpolitik der Anbieter Beachtung finden. Hierzu würden die Grünen eine Infoveranstaltung
durchführen.
AM Eßer merkt an, dass über die Ausschreibung im Bundesanzeiger ein Teilnehmerwettbewerb
erfolgt sei, wonach sich jeder Interessent bei der Gemeinde Kreuzau bewerben konnte.
10.1
Anfragen
a) AM Heidbüchel fragt an, inwieweit die Höhe des neuen Gebäudes einschließlich der Aufbauten
der Firma Niederauer Mühle mit den Vorgaben des Bebauungsplanes übereinstimmen. Er bittet
um Klärung mit dem Kreis Düren. Die Verwaltung sagt zu, den Kreis schriftlich um eine
Stellungnahme zu bitten.
b) AM Heidbüchel fragt weiterhin an, ob bekannt sei, dass nach einer ihm vorliegenden
Drucksache eine Papierfabrik in Kreuzau dem Kreis untersagt hatte, ihr Betriebsgelände zu
betreten, um Altlastenuntersuchungen durchzuführen.
Herr Schmühl teilt mit, dass derzeit seitens des Kreises Düren außerhalb des Betriebsgeländes
im öffentlichen Bereich Untersuchungen durchgeführt werden. Sollten diese Untersuchungen
zu näheren Anhaltspunkten führen, so werde der Kreis sicherlich ordnungsbehördlich gegen
den Betrieb vorgehen. Die Ergebnisse der Untersuchungen im öffentlichen Bereich sollen durch
den Kreis an die Gemeinde übermittelt werden.
c) AM Badur fragt an, inwieweit die damals im Rat festgelegten Auflagen für die Steigerung der
Produktion im Bereich der Firma Niederauer Mühle festgeschrieben wurden. Herr Schmühl teilt
mit, dass im Genehmigungsbescheid der Niederauer Mühle alle Belange der Gemeinde und
der Bürger behandelt worden seien. Ob positiv oder negativ darüber entschieden wurde, sei
dem Bescheid zu entnehmen. Dieser Bescheid liege den Fraktionsvorsitzenden vor.
d) AM Kammer fragt bezüglich der Fliegenplage im Bereich der Niederauer Mühle nach dem
aktuellen Sachstand. Herr Schmühl teilt mit, dass mit der Firma, der Bezirksregierung Köln
sowie dem Gesundheitsamt des Kreises Düren Gespräche geführt worden sind. Es folge
derzeit noch die juristische Klärung, ob das Gesundheitsamt evtl. zuständig ist. Die
Beschwerden wurden bei der Gemeinde aufgenommen und umgehend an die Bezirksregierung
Köln weitergeleitet.
B. Nichtöffentliche Sitzung