Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
19.06.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH",
hier: 	Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung 	des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der 	Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH)

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 12.06.2012 TOP Betreff 8.1 Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH", hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die Niederauer Mühle GmbH Vorlage: 28/2012 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; zukünftig ausgenommen wird das Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 13, Parzelle Nr. 52. 2. Der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB wird beschlossen. 3. Bei kurzfristig eingehenden Bauanträgen bzw. Anträgen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) anzuwenden. 4. Parallel wird die Verwaltung beauftragt, mit der Firma Niederauer Mühle einen städtebaulichen Vertrag in Anwendung des § 11 BauGB auszuhandeln, der nicht einseitig kündbar ist und in dem festgelegt wird, dass eventuelle Änderungen oder eine Aufhebung nur nach vorheriger Beratung und Beschlussfassung im Rat in öffentlicher Sitzung möglich sind. Der entsprechende Vertragsentwurf ist zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 5. Der Rat bittet den Bürgermeister, die Bezirksregierung aufzufordern, die Einhaltung der rechtlich vorgeschriebenen Lärmimmissionswerte durch die Niederauer Mühle sicherzustellen. Über die im Rahmen des Probebetriebs und seit der endgültigen Betriebsgenehmigung Anfang März 2012 diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen und deren Wirkung wird die Bezirksregierung gebeten, zu berichten. Hinweis: In der Ratssitzung müssen die positiven Ziele für den neuen Bebauungsplan als Voraussetzung für den Erlass der Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen noch beschlossen werden. Die Verwaltung ist bemüht, diese Ziele rechtssicher in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwaltsbüro zu formulieren. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen