Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
19.06.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 12.06.2012
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Betreff
8.1
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH",
hier: Vorliegende Anträge der Bürgerinitiative Saubere Luft in Kreuzau e.V. zur
Änderung des Bebauungsplanes sowie zum Erlass einer Veränderungssperre
mit dem Ziel der Vermeidung steigender Umweltbelastungen durch die
Niederauer Mühle GmbH
Vorlage: 28/2012
Beschluss:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. E
19, Ortsteil Kreuzau; zukünftig ausgenommen wird das Grundstück Gemarkung
Kreuzau, Flur 13, Parzelle Nr. 52.
2.
Der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB wird beschlossen.
3.
Bei kurzfristig eingehenden Bauanträgen bzw. Anträgen nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz ist § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen)
anzuwenden.
4.
Parallel wird die Verwaltung beauftragt, mit der Firma Niederauer Mühle einen
städtebaulichen Vertrag in Anwendung des § 11 BauGB auszuhandeln, der nicht
einseitig kündbar ist und in dem festgelegt wird, dass eventuelle Änderungen oder eine
Aufhebung nur nach vorheriger Beratung und Beschlussfassung im Rat in öffentlicher
Sitzung möglich sind.
Der entsprechende Vertragsentwurf ist zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
5.
Der Rat bittet den Bürgermeister, die Bezirksregierung aufzufordern, die Einhaltung der
rechtlich vorgeschriebenen Lärmimmissionswerte durch die Niederauer Mühle
sicherzustellen. Über die im Rahmen des Probebetriebs und seit der endgültigen
Betriebsgenehmigung Anfang März 2012 diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen und
deren Wirkung wird die Bezirksregierung gebeten, zu berichten.
Hinweis: In der Ratssitzung müssen die positiven Ziele für den neuen Bebauungsplan als
Voraussetzung für den Erlass der Veränderungssperre und die Zurückstellung von
Baugesuchen noch beschlossen werden. Die Verwaltung ist bemüht, diese Ziele rechtssicher in
Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwaltsbüro zu formulieren.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen