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Beschlusstext (1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gemäß § 2 (1) BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
19.06.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;

hier: 	Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gemäß § 2 (1) BauGB, 	Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der 	Offenlage.)

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BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 12.06.2012 TOP Betreff 7.2 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gemäß § 2 (1) BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage. Vorlage: 29/2012 Beschluss: 1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. E 14 beinhaltet eine Ausweitung der überbaubaren Fläche, der die bisher genehmigten Erweiterungen sowie die derzeit beantragte Erweiterung umfasst. Des Weiteren beinhaltet die Änderung die Umwidmung vom Mischgebiet (MI) zu einem Kerngebiet (MK). In Anwendung des § 1 (5) BauNVO werden die gem. § 7 (2) Nr. 2 BauNVO im Kerngebiet zulässigen Vergnügungsstätten für nicht zulässig erklärt. Des Weiteren wird im Bebauungsplan eine zweigeschossige Bauweise mit einer GRZ von 1,0 sowie einer GFZ von 3,0 festgelegt. 2. Das Bauleitverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 (2) Satz 2 BauGB die Offenlage nach § 3 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen