Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
19.06.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 12.06.2012
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Betreff
7.2
1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gemäß § 2 (1) BauGB,
Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung
der Offenlage.
Vorlage: 29/2012
Beschluss:
1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 14, Ortsteil Kreuzau, wird
gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. E 14 beinhaltet eine Ausweitung der überbaubaren
Fläche, der die bisher genehmigten Erweiterungen sowie die derzeit beantragte
Erweiterung umfasst. Des Weiteren beinhaltet die Änderung die Umwidmung vom
Mischgebiet (MI) zu einem Kerngebiet (MK). In Anwendung des § 1 (5) BauNVO werden
die gem. § 7 (2) Nr. 2 BauNVO im Kerngebiet zulässigen Vergnügungsstätten für nicht
zulässig erklärt. Des Weiteren wird im Bebauungsplan eine zweigeschossige Bauweise mit
einer GRZ von 1,0 sowie einer GFZ von 3,0 festgelegt.
2. Das Bauleitverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 (2) Satz 2 BauGB die Offenlage
nach § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen