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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: 1. Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen Bauvorschriften)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
19.06.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: 1. Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen Bauvorschriften)

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BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 12.06.2012 TOP Betreff 7.1 Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand"; hier: 1. Änderung der gemäß § 86 BauO NRW erlassenen örtlichen Bauvorschriften Vorlage: 30/2012 Beschluss: Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.10.2011 gemäß § 86 BauO NRW festgelegten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. D 15, Ortsteil Drove, „Nordwestlicher Ortsrand“, werden unter Ziffer 3.2 Nr. 4 wie folgt geändert: Höhe der baulichen Anlagen: - bei eingeschossiger Bebauung maximal 8,0 m OK Straße vor Gebäudemitte bzw. - bei zweigeschossiger Bebauung 9,5 m OK Straße vor Gebäudemitte (unverändert). Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen