Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
12.03.10, 13:10
Aktualisiert
12.03.10, 13:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z 1/F 3/2010
18.02.2010
Investitionen 2010
hier: Anfrage der UWV-Fraktion
Zu Frage 1:
111 17: Erwerb ALKIS
Die für das Jahr 2009 vorgesehenen Maßnahmen konnten nicht abgeschlossen bzw. begonnen
werden. Im einzelnen sind dies:
Schnittstellen zu ProBauG, Avenida, Geschäftsbuch, Kassenprogramm–KIRP
elektr. Warenkorb
Virtualisierung Server
Erweiterung von ALKIS Lizenzen.
Laufendes Projekt, 205.300 € Restmittel
111 19: Immobilienmanagement
a) Bauunterhaltung (Sondermaßnahmen) - PSK 11119 5211001
Kreishaus:
Erneuerung der Bodenbeläge im 1. und 3. OG,
laufendes Projekt, 106.220 € Restmittel
Thomas-Esser-Berufskolleg:
Sanierung von Elektrounterverteilungen, 160.000 € Restmittel
Berufskolleg Eifel:
Erneuerung des Trinkwassernetzes,
laufendes Projekt, 170.220 € Restmittel
b) Energetische Optimierung Kreishaus - PSK 010 11119 7211002
Beleuchtung, Decke, EDV-Verkabelung, KMF-Sanierung,
laufendes Projekt, 570.730 € Restmittel
Produkt 126 01, Maßnahme 7831000, begonnen in 2009:
Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen
hier: Aufrüstung der Leitstelle für Großschadensereignisse und Aufrüstung des Krisenstabes für
Großschadensereignisse
Betrag: 114.200 €
Produkte 127 01/ 127 02, Maßnahmen 7831002, begonnen in 2009:
Auszahlung für den Erwerb von Rettungsfahrzeugen
hier:
Rettungwagen: 240.000 €
Notfallkrankenwagen: 240.000 €
Krankenwagen: 160.000 €
Infektionskrankentransportwagen: 110.000 €
-2-
Produkte 127 01/ 127 02, Maßnahmen 7851002, begonnen in 2009:
Auszahlung für den Erweiterungsbau der Rettungswache Mechernich
Betrag: 276.000 €
Produkte 126 01 / 127 01/ 127 02, Maßnahmen 7831003:
Auszahlung für den Erwerb von Digitalfunktechnik für die Leitstelle:
Noch nicht begonnen (da Bund und Land in der Umsetzung der bundesweiten technischen Neueinrichtung noch nicht abschließend und verbindlich terminiert haben), es erfolgt über die 1. Veränderungsliste eine Anpassung der Ansätze.
365 01: Zuwendungen zu U-3-Neubau-Investitionen
Einrichtung
Mechernich, Nord
EU, GottfriedDisse-Str.
Schleiden,
Sturmiusstraße
Zülpich, Blayer
Str.
Roggendorf
Euskirchen,
Robert-Koch-Str.
Träger
AWO RheinErft-EU
Stadt
Euskirchen
Caritas
Lebenswelten
Stadt Zülpich
AWO RheinErft-EU
Stadt
Euskirchen
PSK
7812000
PSK
7818000
190.000 €
190.000 €
122.455 €
247.000 €
190.000 €
190.000 €
noch kein Zuwendungsbescheid vom
Landesjugendamt
Beschluss JHA 03.09.2009, 1. Rate
(66.500 €) ausgezahlt am 08.01.2010
noch kein Zuwendungsbescheid vom
Landesjugendamt
noch kein Zuwendungsbescheid vom
Landesjugendamt
Vorlage für nächsten JHA, Abruf v.
133.000 € am 22.01.2010
Vorlage für nächsten JHA, 1. Rate
(66.500 €) ausgezahlt am 08.01.2010
542 01: Kreisstraßen
siehe Anlage 1
571 04: Umbau Forum Vogelsang
Beschlussvorlage: V 555/2009
Zu Frage 2:
Die angesprochene Regelung des Haushaltsgesetzes 2010 findet sich in § 28 des Gesetzes über die
Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010
(Haushaltsgesetz 2010) vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW Ausgabe 2009 Nr.42 Seite 878):
„(3) Ausnahmen von der Erbringung des kommunalen Eigenanteils
Abweichend von Nr. 2.3.3 und Nr. 2.4 VVG zu § 44 LHO (Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung – Runderlass des Finanzministeriums vom 30.09.2003, zuletzt geändert durch
Runderlass des Finanzministeriums vom 24.09.2007, MBl. NRW.2007 S. 688) kann der Förderrahmen bis zu 90 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Zweckgebundene
Spenden können für die Bemessung der Zuwendung außer Betracht bleiben und insoweit den
verbleibenden Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ersetzen. Die Regelungen nach den Sätzen
1 und 2 gelten ausschließlich für Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes
Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen) in
den folgenden investiven Förderbereichen:
-3-
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
(f)
(g)
Städtebauförderung – Unterpunkt Soziale Stadt
Ökologie-Programm Emscher Lippe (ÖPEL)
REGIONALEN
Wasserrahmenrichtlinie
Luftqualität
Förderung von Kulturbauten
Progres.nrw - European Energy Award.
Diese Regelung geht abweichenden Bestimmungen bezüglich der Erbringung des kommunalen
Eigenanteils in den Förderrichtlinien zu den vorstehenden Förderbereichen vor.“
Investitionen des Kreises Euskirchen sind von dieser Neuregelung derzeit nicht erfasst.
Zu Frage 3:
Angesichts der Formulierung
„Die Regelungen nach den Sätzen 1 und 2 gelten ausschließlich für
Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter
Kommunen)…“
wird davon ausgegangen, dass sich die Regelung nicht nur auf Städte und Gemeinden, sondern auf
sämtliche Kommunen bezieht.
gez. I. V. Poth