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Verwaltungsergänzung (Investitionen 2010 hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
12.03.10, 13:10
Aktualisiert
12.03.10, 13:10
Verwaltungsergänzung (Investitionen 2010
hier: Anfrage der UWV-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Investitionen 2010
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 1/F 3/2010 18.02.2010 Investitionen 2010 hier: Anfrage der UWV-Fraktion Zu Frage 1: 111 17: Erwerb ALKIS Die für das Jahr 2009 vorgesehenen Maßnahmen konnten nicht abgeschlossen bzw. begonnen werden. Im einzelnen sind dies: ƒ Schnittstellen zu ProBauG, Avenida, Geschäftsbuch, Kassenprogramm–KIRP ƒ elektr. Warenkorb ƒ Virtualisierung Server ƒ Erweiterung von ALKIS Lizenzen. Laufendes Projekt, 205.300 € Restmittel 111 19: Immobilienmanagement a) Bauunterhaltung (Sondermaßnahmen) - PSK 11119 5211001 ƒ Kreishaus: Erneuerung der Bodenbeläge im 1. und 3. OG, laufendes Projekt, 106.220 € Restmittel ƒ Thomas-Esser-Berufskolleg: Sanierung von Elektrounterverteilungen, 160.000 € Restmittel ƒ Berufskolleg Eifel: Erneuerung des Trinkwassernetzes, laufendes Projekt, 170.220 € Restmittel b) Energetische Optimierung Kreishaus - PSK 010 11119 7211002 ƒ Beleuchtung, Decke, EDV-Verkabelung, KMF-Sanierung, laufendes Projekt, 570.730 € Restmittel Produkt 126 01, Maßnahme 7831000, begonnen in 2009: Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen hier: Aufrüstung der Leitstelle für Großschadensereignisse und Aufrüstung des Krisenstabes für Großschadensereignisse Betrag: 114.200 € Produkte 127 01/ 127 02, Maßnahmen 7831002, begonnen in 2009: Auszahlung für den Erwerb von Rettungsfahrzeugen hier: ƒ Rettungwagen: 240.000 € ƒ Notfallkrankenwagen: 240.000 € ƒ Krankenwagen: 160.000 € ƒ Infektionskrankentransportwagen: 110.000 € -2- Produkte 127 01/ 127 02, Maßnahmen 7851002, begonnen in 2009: Auszahlung für den Erweiterungsbau der Rettungswache Mechernich Betrag: 276.000 € Produkte 126 01 / 127 01/ 127 02, Maßnahmen 7831003: Auszahlung für den Erwerb von Digitalfunktechnik für die Leitstelle: Noch nicht begonnen (da Bund und Land in der Umsetzung der bundesweiten technischen Neueinrichtung noch nicht abschließend und verbindlich terminiert haben), es erfolgt über die 1. Veränderungsliste eine Anpassung der Ansätze. 365 01: Zuwendungen zu U-3-Neubau-Investitionen Einrichtung Mechernich, Nord EU, GottfriedDisse-Str. Schleiden, Sturmiusstraße Zülpich, Blayer Str. Roggendorf Euskirchen, Robert-Koch-Str. Träger AWO RheinErft-EU Stadt Euskirchen Caritas Lebenswelten Stadt Zülpich AWO RheinErft-EU Stadt Euskirchen PSK 7812000 PSK 7818000 190.000 € 190.000 € 122.455 € 247.000 € 190.000 € 190.000 € noch kein Zuwendungsbescheid vom Landesjugendamt Beschluss JHA 03.09.2009, 1. Rate (66.500 €) ausgezahlt am 08.01.2010 noch kein Zuwendungsbescheid vom Landesjugendamt noch kein Zuwendungsbescheid vom Landesjugendamt Vorlage für nächsten JHA, Abruf v. 133.000 € am 22.01.2010 Vorlage für nächsten JHA, 1. Rate (66.500 €) ausgezahlt am 08.01.2010 542 01: Kreisstraßen siehe Anlage 1 571 04: Umbau Forum Vogelsang Beschlussvorlage: V 555/2009 Zu Frage 2: Die angesprochene Regelung des Haushaltsgesetzes 2010 findet sich in § 28 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW Ausgabe 2009 Nr.42 Seite 878): „(3) Ausnahmen von der Erbringung des kommunalen Eigenanteils Abweichend von Nr. 2.3.3 und Nr. 2.4 VVG zu § 44 LHO (Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung – Runderlass des Finanzministeriums vom 30.09.2003, zuletzt geändert durch Runderlass des Finanzministeriums vom 24.09.2007, MBl. NRW.2007 S. 688) kann der Förderrahmen bis zu 90 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Zweckgebundene Spenden können für die Bemessung der Zuwendung außer Betracht bleiben und insoweit den verbleibenden Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ersetzen. Die Regelungen nach den Sätzen 1 und 2 gelten ausschließlich für Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen) in den folgenden investiven Förderbereichen: -3- (a) (b) (c) (d) (e) (f) (g) Städtebauförderung – Unterpunkt Soziale Stadt Ökologie-Programm Emscher Lippe (ÖPEL) REGIONALEN Wasserrahmenrichtlinie Luftqualität Förderung von Kulturbauten Progres.nrw - European Energy Award. Diese Regelung geht abweichenden Bestimmungen bezüglich der Erbringung des kommunalen Eigenanteils in den Förderrichtlinien zu den vorstehenden Förderbereichen vor.“ Investitionen des Kreises Euskirchen sind von dieser Neuregelung derzeit nicht erfasst. Zu Frage 3: Angesichts der Formulierung „Die Regelungen nach den Sätzen 1 und 2 gelten ausschließlich für Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen)…“ wird davon ausgegangen, dass sich die Regelung nicht nur auf Städte und Gemeinden, sondern auf sämtliche Kommunen bezieht. gez. I. V. Poth