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Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,8 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
14.02.13, 18:42
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 05.02.2013 TOP Betreff 5. Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 Vorlage: 13/2013 Beschluss: Die Gemeinde Kreuzau ist mit der geplanten Nachtragssatzung des Kreises Düren zum Doppelhaushalt 2012 und 2013 nicht einverstanden. Das geforderte Benehmen nach § 55 Abs. 1 der Kreisordnung NRW wird nicht hergestellt. Zur Begründung wird auf die ausführliche Stellungnahme des Bürgermeisters, die als Anlage beigefügt ist, verwiesen. Beratungsergebnis: Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt