Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,8 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
14.02.13, 18:42
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 05.02.2013
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Betreff
5.
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW zur
Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage: 13/2013
Beschluss:
Die Gemeinde Kreuzau ist mit der geplanten Nachtragssatzung des Kreises Düren zum
Doppelhaushalt 2012 und 2013 nicht einverstanden. Das geforderte Benehmen nach § 55 Abs.
1 der Kreisordnung NRW wird nicht hergestellt.
Zur Begründung wird auf die ausführliche Stellungnahme des Bürgermeisters, die als Anlage
beigefügt ist, verwiesen.
Beratungsergebnis:
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt