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Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 6 "Sport und Freizeit" Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V vom 25.11.2005)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
2,2 MB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 6 "Sport und Freizeit"

Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V vom 25.11.2005) Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 6 "Sport und Freizeit"

Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V vom 25.11.2005) Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 6 "Sport und Freizeit"

Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V vom 25.11.2005) Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 6 "Sport und Freizeit"

Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V vom 25.11.2005) Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 6 "Sport und Freizeit"

Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V vom 25.11.2005)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 5/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 6 „Sport und Freizeit“ Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V vom 25.11.2005 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 04.01.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 5/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Olligschläger 04.01.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 6 „Sport und Freizeit“ Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V vom 25.11.2005 Beschlussentwurf: Den Sportschützen Wesseling e. V. wird unter der Vorausetzung, dass im Haushalt 2006 Mittel bereitgestellt werden, für die Neuanschaffung von verschiedenen Sportgeräten ein Zuschuss in Höhe von 2.316,00 € (1/3 der kompletten Kosten) aus Mitteln der Budgetaufstockung für den Produktbereich „Sport“ gewährt. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Sportschützen Wesseling e. V. haben den beigefügten Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Neuanschaffung von verschiedenen Sportgeräten in Höhe von 2.316,00 € (1/3 der kompletten Kosten) gestellt. 2. Lösung Gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling vom 22.11.2001 kann zur Beschaffung langlebiger, vereinseigener Sondersportgeräte, deren Anschaffungswert im Einzelfall (Stückpreis) mindestens 100 EUR beträgt, ein Zuschuss gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Sondersportgerät nicht oder nicht ausreichend in städtischen Sportstätten zur Verfügung steht, und der Verein die Restfinanzierung selber trägt. Im Falle einer Vereinsauflösung sind auf diese Weise beschaffte Sondersportgeräte der Stadt Wesseling zur weiteren sportlichen Verwendung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Stadtsportverband Wesseling e.V. wurde zu diesem Antrag um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort steht noch aus. Die Verwaltung schlägt vor, den Sportschützen Wesseling e. V. für die Neuanschaffung von verschiedenen Sportgeräten einen Zuschuss in Höhe von 2.316,00 € (1/3 der kompletten Kosten) aus Mitteln der Budgetaufstockung für den Produktbereich „Sport“ zu gewähren. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der Zuschuss kann nur dann zur Auszahlung kommen, wenn im Haushalt 2006 bei der Budgetaufstockung für den Produktbereich „Sport“ entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Der Entwurf für die Haushaltswirtschaft 2006 sieht hierfür Mittel in Höhe von 16.200 EUR vor. TUIV 08/1998 TUIV 08/1998 TUIV 08/1998