Daten
Kommune
Wesseling
Größe
2,2 MB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
5/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 6 „Sport und Freizeit“
Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V vom 25.11.2005
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
04.01.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 5/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Olligschläger
04.01.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 6 „Sport und Freizeit“
Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V vom 25.11.2005
Beschlussentwurf:
Den Sportschützen Wesseling e. V. wird unter der Vorausetzung, dass im Haushalt 2006 Mittel bereitgestellt werden, für die Neuanschaffung von verschiedenen Sportgeräten ein Zuschuss in Höhe
von 2.316,00 € (1/3 der kompletten Kosten) aus Mitteln der Budgetaufstockung für den Produktbereich „Sport“ gewährt.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Sportschützen Wesseling e. V. haben den beigefügten Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
für die Neuanschaffung von verschiedenen Sportgeräten in Höhe von 2.316,00 € (1/3 der kompletten
Kosten) gestellt.
2. Lösung
Gemäß den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling vom 22.11.2001 kann zur Beschaffung langlebiger, vereinseigener Sondersportgeräte, deren Anschaffungswert im Einzelfall
(Stückpreis) mindestens 100 EUR beträgt, ein Zuschuss gewährt werden. Voraussetzung ist, dass
das entsprechende Sondersportgerät nicht oder nicht ausreichend in städtischen Sportstätten zur
Verfügung steht, und der Verein die Restfinanzierung selber trägt. Im Falle einer Vereinsauflösung
sind auf diese Weise beschaffte Sondersportgeräte der Stadt Wesseling zur weiteren sportlichen
Verwendung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Der Stadtsportverband Wesseling e.V. wurde zu diesem Antrag um Stellungnahme gebeten. Eine
Antwort steht noch aus.
Die Verwaltung schlägt vor, den Sportschützen Wesseling e. V. für die Neuanschaffung von verschiedenen Sportgeräten einen Zuschuss in Höhe von 2.316,00 € (1/3 der kompletten Kosten) aus
Mitteln der Budgetaufstockung für den Produktbereich „Sport“ zu gewähren.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Zuschuss kann nur dann zur Auszahlung kommen, wenn im Haushalt 2006 bei der Budgetaufstockung für den Produktbereich „Sport“ entsprechende Mittel bereitgestellt werden.
Der Entwurf für die Haushaltswirtschaft 2006 sieht hierfür Mittel in Höhe von 16.200 EUR vor.
TUIV 08/1998
TUIV 08/1998
TUIV 08/1998