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Beschlusstext (Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
13.12.11, 13:56
Aktualisiert
13.12.11, 23:17
Beschlusstext (Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.12.2011 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 14. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 08.12.2011, 18:20 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 6. Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 und Feststellung der Unabweisbarkeit der beabsichtigten Investitionen nach § 82 GO NRW (V-75/2011) Zum Tagesordnungspunkt wurde eine Aktualisierung der Liste gereicht. Die Reihenfolge der Maßnahmen ist hier verändert worden, um eine Priorisierung zu verdeutlichen. Wie von den Ausschüssen empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig wie folgt: 1. Im Teil A – Dringlichkeitsliste 2012 – rentierliche Maßnahmen/ kostenrechnende Einrichtungen – unter lfd. Nr. 1 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 2. Die im Teil B – Dringlichkeitsliste 2012 – unter lfd. Nr.1 – 31 beschriebenen Maßnahmen sind unabweisbar und können nicht verschoben werden. 3. Alle Maßnahmen werden in die Dringlichkeitsliste 2012 der Gemeinde Vettweiß aufgenommen (Anlage 2) und der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.