Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
197 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
06.06.13, 13:08
Aktualisiert
06.06.13, 13:08
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NIEDERSCHRIFT
über die 21. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 28.05.2013
Mitgliederzahl:
18
Vorsitzender:
Schnitzler, Josef
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Badur, Krister, vertritt
Burmester, Wolfgang
3. Böcking, Paul
4. Boos, Thorsten
5. Braks, Egbert
6. Breuer, Adolf, vertritt
Servatius, Stephan
7. Eßer, Ingo
8. Heidbüchel, Rolf
9. Körner, Karlheinz, vertritt
Ackers, Heinz Albert
10. Hohn, Astrid
11. Dr. Kranke, Heinrich
12. Macherey, Peter
13. Schnitzler, Josef
14. Schnitzler, Ludwig
15. Schroeteler, Rolf
16. Stoffels, Manfred
17. Weiler, Martin
18. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GOVR Schmühl,
2. VwfW Wolfram,
3. VA Gottstein,
4. VA Meller,
5. GA Linden.
Es fehlen
a) entschuldigt:
Ackers, Heinz Albert
Burmester, Wolfgang
Servatius, Stephan
Kreuzau, den 28.05.2013
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:55 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr
Schnitzler fest, dass zur heutigen Sitzung
form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt
an, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche
zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist
nicht der Fall.
Daraufhin führt der Ausschuss zu TOP 3 (TH
Obermaubach, Kita Obermaubach, GS
Winden) und TOP 4 Ortsbesichtigungen
durch.
Die Sitzung wird danach um 19.15 Uhr im
Sitzungssaal des Rathauses fortgeführt.
Der Übersichtlichkeit halber werden die
Ortsbesichtigungen bei den jeweiligen
Tagesordnungspunkten mit protokolliert.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.
Geplante bauliche Unterhaltungsmaßnahmen in den Jahren 2014 bis 2016 im Bereich
der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten;
hier: Durchführung von Ortsbesichtigungen
Vorlage: 29/2013
4.
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Obermaubach;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
Vorlage: 36/2013
5.
Antrag auf Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung „Üdinger Weg“ im Ortsteil
Kreuzau
Vorlage: 27/2013
6.
Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) in Kreuzau;
hier: Antrag der CDU-Fraktion auf schnellstmögliche Durchführung
Vorlage: 31/2013
7.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
8.
Mitteilungen
8.1
Zulässige Verwendungsmöglichkeiten der Schulpauschale/Bildungspauschale
9.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
9.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
10.
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen für die Dacharbeiten an der Dreifach-Sporthalle in
Kreuzau;
hier: Auftragsvergabe - Gewerk Dacharbeiten
Vorlage: 32/2013
11.
Bauliche Unterhaltungsarbeiten für die Stahlbauarbeiten an der Dreifach-Sporthalle in
Kreuzau;
hier: Auftragsvergabe - Gewerk Dach Stahlbauarbeiten
Vorlage: 34/2013
12.
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen für die Lüftungsanlage an der Dreifach-Sporthalle in
Kreuzau;
hier: Auftragsvergabe - Gewerk Lüftungsanlage
Vorlage: 33/2013
13.
Fenstererneuerung für den Altbau der Katholischen Grundschule Stockheim;
hier: Auftragsvergabe - Fensterbau
Vorlage: 35/2013
14.
Vorstellung Gebäudemanagementprogramm
15.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
Schriftliche Mitteilungen liegen nicht vor.
Herr Schmühl teilt Folgendes mündlich mit:
1.1 RWE „Aktiv vor Ort“
Seitens des RWE liegt eine Auflistung über Zuschüsse für kleinere Maßnahmen aus dem o. a.
Programm vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Gottstein teilt Folgendes mündlich mit:
1.2 Breitbandausbau Rurschiene
Die Fa. „Deutsche Glasfaser GmbH“ bietet derzeit im Kreis Heinsberg einen für die Kommune und
Endkunden kostenlosen Ausbau des Glasfasernetzes bis in die Haushalte (FttH) an.
Grundvoraussetzung für den Ausbau ist, dass innerhalb einer Ortschaft mind. 40 % der Haushalte
einen Vorvertrag, der zu marktüblichen Konditionen angeboten wird, abschließen. Die Deutsche
Glasfaser GmbH plant ihre Aktivitäten nach der Sommerpause auch im Kreis Düren
aufzunehmen. Der Kreis Düren will in diesem Projekt als Mediator fungieren.
Der Anfang des Jahres gestellte Fördermittelantrag der Gemeinde Kreuzau bei der BR Köln kann
derzeit nicht bewilligt werden, da durch das Auftreten der Deutschen Glasfaser ein Akteur
aufgetreten ist, der ohne öffentliche Zuschüsse Ausbauabsichten hegt. Somit ist das für die
Bewilligung von Fördermitteln vorausgesetzte „Marktversagen“ nicht mehr gegeben.
Das Vorgehen der Deutschen Glasfaser ist für Kommunen sehr attraktiv, da die Möglichkeit
besteht, einen hochwertigen Glasfaserausbau zu realisieren, der keinerlei öffentliche Mittel
beansprucht. Denn selbst bei der Bewilligung der Fördermittel der BR Köln, müsste die Gemeinde
immer noch Eigenmittel in Höhe von etwa 188.000 Euro aufbringen. Jedoch muss das Projekt der
Deutschen Glasfaser skeptisch beäugt werden, da die Hürde von mind. 40 % abgeschlossener
Vorverträge je Ortsteil nicht einfach zu erreichen sein wird. Sollte die Deutsche Glasfaser letztlich
nicht in der Gemeinde Kreuzau ausbauen, so entsteht ein zeitlicher Verzug bis zur möglichen
Bewilligung der Fördergelder von der BR Köln.
1.3 Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“
Am 19.06.2013, 18.00 Uhr, findet in der Thumarena die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
statt.
Herr Wolfram teilt Folgendes mündlich mit:
1.4 Verbandsversammlung des WVER
Ratsmitglied Josef Schnitzler ist als Vertreter in die Verbandsversammlung des WVER für 5 Jahre
bzw. je nach Wahlausgang bis zur nächsten Kommunalwahl in 2014 berufen worden.
Die Ausschussmitglieder nehmen die mündlichen Mitteilungen zur Kenntnis.
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
-42.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Badur und ergänzend von Ausschussmitglied Hohn fasst
Herr Schmühl den derzeitigen Sachstand zu Vorlage Nr. 28/2012, 1. Ergänzung (Bebauungsplan
Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, Betriebsgelände Niederauer Mühle) zusammen und teilt mit, das je
nach Fortschritt für die nächste Sitzungsrunde eine Sitzungsvorlage gefertigt werden kann.
Zu Vorlage Nr. 48/2010 (Antrag CDU-Fraktion auf Entfernung der Fahrbahnverengung im Bereich
Seestraße im OT Obermaubach) findet es Ausschussmitglied Heidbüchel für befremdlich, dass
der Kreis Düren bisher immer noch nicht abschließend geantwortet hat und hält es für angezeigt,
den Kreis nochmals zu erinnern und auf eine endgültige Entscheidung zu drängen.
Die Verwaltung wird ein entsprechendes Schreiben mit der Intention auf eine endgültige
Entscheidung, egal ob positiv oder negativ, an den Kreis Düren fertigen.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Sachstandsinformationen anschließend zur Kenntnis.
3.
Geplante bauliche Unterhaltungsmaßnahmen in den Jahren 2014 bis 2016 im
Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und
Kindergärten;
hier: Durchführung von Ortsbesichtigungen
Vorlage: 29/2013
Bei der Ortsbesichtigung in Obermaubach wird von dem Ausschussmitgliedern der Hallenboden
(beispielhaft auch für die Turnhallen Drove, Winden und Stockheim) und die Fensterfront
begutachtet. Außerdem macht sich der Ausschuss noch ein aktuelles Bild von bekannten
Setzrissen in verschiedenen Wänden und von der Blitzschutzanlage des gesamten
Baukomplexes, die überprüft werden muss.
Anschließend erfolgt noch eine Besichtigung der Kita Obermaubach (Wärmedämmputz) und der
Grundschule Winden (Neuanstrich Aula und Anbau).
Ausschussmitglied Heidbüchel schlägt vor, bei den konkreten zukünftigen Festlegungen der
baulichen Unterhaltungsmaßnahmen Prioritäten festzulegen, und zwar in der Reihenfolge:
- energetische Sanierungen,
- die Nutzung betreffende Sanierungen im Innenbereich,
- optische Verschönerungsmaßnahmen.
Es besteht Einvernehmen, entsprechend zu verfahren.
Ausschussmitglied Körner weist darauf hin, dass es im Beschlussvorschlag formal richtig heißen
muss: 2014 bis 2016. Der anschließende Beschluss wird entsprechend gefaßt.
Beschluss:
Die von der Verwaltung vorgesehenen baulichen Unterhaltungsmaßnahmen in den Jahren 2014
bis 2016 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten
werden zur Kenntnis genommen.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Obermaubach;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
Vorlage: 36/2013
Ausschussmitglied Badur schlägt bei der Ortsbesichtigung vor, den Erweiterungsbau weiter in
Richtung der Straße „Hinter den Gärten“ vorzuziehen, um auf dem Schulhof möglichst viel Platz zu
-5behalten, auch wenn dadurch die zusätzliche Anlegung von Parkplätzen im Bereich der
Außenanlage vor dem Erweiterungsbau nicht mehr möglich ist.
Vom bei der Ortsbesichtigung anwesenden Gruppenführer der Löschgruppe Obermaubach, Herrn
Bongenberg, wird darauf hingewiesen, dass der Standort unmittelbar neben der Fahrzeughalle u.
a. wegen einem unmittelbaren Zugang von beiden Umkleideräumen in die Fahrzeughalle gewählt
worden sei. Dieses sei bei einer Verschiebung nicht mehr der Fall.
Ausschussmitglied Badur räumt einer gut funktionierenden Feuerwehr einen hohen Stellenwert
ein, sieht aber die Notwendigkeit zur Überlegung, ob weitere Alternativen mit einer
Kostenreduzierung in Frage kommen.
Ausschussmitglied Heidbüchel erwägt diesbezüglich eine eventuelle
Mannschaftsraumes bzw. eine Nutzung der Schule zum Duschen usw.
Aufstockung
des
Herr Schmühl erläutert hierzu ausführlich die bisherigen Planungsgespräche mit der Feuerwehr
und der Schule, bei denen auch andere Alternativen, wie etwa die Aufstockung, besprochen
wurden. Letztlich handelt es sich dabei allerdings mehr oder weniger um Kompromisslösungen,
die auch im Hinblick auf den Brandschutzbedarfsplan letztlich zu dem jetzt in Rede stehenden
Vorschlag geführt haben.
Die
Ausschussmitglieder
Wienands
und
Weiler
äußern
Bedenken
bezüglich
Kompromisslösungen, wenn dadurch gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden.
Auch Ausschussmitglied Eßer hält es diesbezüglich für angezeigt, auf der Grundlage des im Jahre
2012 verabschiedeten Brandschutzbedarfsplanes gesetzeskonforme Gerätehäuser zu bauen und
kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung demgemäß folgen.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Böcking, ob eine Eigenleistung der Feuerwehr möglich sei,
antwortet Herr Schmühl, dass dieses bei dem Neubau seitens der Feuerwehr nicht vorgesehen ist.
Herr Wolfram erläutert noch ausführlich allgemeine Anforderungen an den Standort eines
Feuerwehrgerätehauses aus der Sicht des Unfall- und Arbeitsschutzes (z.B. Schwarz-weißTrennung), die auch Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes sind. Er kommt abschließend zu
dem Ergebnis, dass diese Gesichtspunkte bei der vorliegenden Planung vorbildlich und optimal
berücksichtigt und gelöst sind.
Nach weiterer Aussprache bittet Ausschussmitglied Heidbüchel darum, den Ausschussmitgliedern
noch weitere Planungsunterlagen zur Verfügung zu stellen und teilt noch mit, dass sich die SPDAusschussmitglieder bei der Abstimmung der Stimme enthalten werden.
Ergänzende Planunterlagen sowie relevante Auszüge aus dem Brandschutzbedarfsplan sind der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1.
Dem vorliegenden Planentwurf zur Errichtung eines
Feuerwehrgerätehaus in Obermaubach wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zu stellen und die notwendigen
Ausschreibungen durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Erweiterungsbaus
11 Stimmen dafür, 0 dagegen, 7 Enthaltungen
für
das
-65.
Antrag auf Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung „Üdinger Weg“ im
Ortsteil Kreuzau
Vorlage: 27/2013
Ausschussmitglied Hohn erkundigt sich nach einem ihr von der Antragstellerin zugestellten
Schreiben vom 15.05.2013, das jedoch nicht als Tischvorlage präsent ist.
Herr Gottstein teilt dazu mit, dass das Schreiben auch der Verwaltung übergeben wurde, jedoch
über das der Sitzungsvorlage beigefügte Schreiben vom 04.03.2013 hinaus keine
entscheidungsrelevanten weiteren planungsrechtlichen Aussagen enthält. Eine Tischvorlage habe
sich von daher erübrigt.
Ergänzend führt Herr Schmühl noch aus, dass es sich in dem Schreiben um den gleichen Inhalt
wie in 2006 bei der damaligen Antragstellung handelt, lediglich erweitert, dass die Familienhäuser
behindertengerecht gebaut werden sollen.
Ausschussmitglied Eßer, dem das Schreiben ebenfalls vorliegt, sieht grundsätzlich auch keine
Unterschiede zu der planungsrechtlichen Beurteilung im Jahre 2006, die seinerzeit ausführlich
beraten und abschließend einstimmig abgelehnt wurde.
Darüber hinaus beständen auch heutzutage noch genügend andere Baulücken und keine zeitnahe
Notwendigkeit, den Innenbereich um zwei Einfamilienhäuser für kinderreiche Familien zu
erweitern. Zudem ergibt sich aufgrund der derzeit in Kraft befindlichen Innenbereichssatzung eine
saubere örtliche Zäsur.
Ausschussmitglied Heidbüchel schließt sich dieser Auffassung an. Auch Ausschussmitglied Hohn
sieht den Vorrang in der Schließung der Baulücken vor der planungsrechtlichen Erweiterung trotz
der kinderreichen Familien.
Ausschussmitglied Stoffels räumt im Hinblick auf die behindertengerechte Absenkung von
Bordsteinen auch in diesem Fall dem vorgesehenen behindertengerechten Ausbau der
Einfamilienhäuser den Vorrang ein und wird gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger
Weg“, wird abgelehnt, da die bisherige Abgrenzung städtebaulich eine sinnvolle, eindeutige
Abgrenzung darstellt.
Beratungsergebnis:
6.
15 Stimmen dafür, 1 dagegen, 2 Enthaltungen
Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) in Kreuzau;
hier: Antrag der CDU-Fraktion auf schnellstmögliche Durchführung
Vorlage: 31/2013
Um dem Ansinnen einer schnellstmöglichen Deckensanierung genügend Nachdruck zu verleihen,
plädiert Ausschussmitglied Eßer für einen möglichst breiten politischen Konsens und fände es
diesbezüglich gut, wenn im Rat ein einstimmiger Beschluss gefasst werden könnte.
Ausschussmitglied Heidbüchel erläutert, dass ihm die Schlaglöcher bisher in der beschriebenen
Form nicht bekannt sind und sieht auch keine Notwendigkeit, Druck beim Landesbetrieb
auszuüben.
Herr Wolfram erwidert, dass die gemeindlichen Gremien bisher seit Jahren zeitnah über den
Zustand der L 249 sowie beabsichtigte Maßnahmen inkl. dem Bau des Entlastungskanals des
WVER seitens der Verwaltung unterrichtet wurden.
-7Der Ausschussvorsitzende weist auf den insgesamt sehr schlechten Zustand der Fahrbahn hin
und hält eine Sanierung für erforderlich.
Ausschussmitglied Eßer verweist auch auf die schon seit längerer Zeit geführten Proteste von
Anwohnern wegen der starken Geräuschentwicklung, wenn Lkw mit Anhänger durch die
Schlaglöcher fahren. Diesbezüglich hätten zudem Untersuchungen der Straße durch den
Landesbetrieb bereits vor längerer Zeit ergeben, dass ein Vollausbau erforderlich ist, um die
Vielzahl der Schäden auch vom Unterbau aus zu beheben.
Auch Ausschussmitglied Wienands plädiert für einen möglichst zügigen Ausbau, da es sich bei
dem Straßenstück der L 249 um die Hauptverkehrsader in Kreuzau handelt.
Ausschussmitglied Heidbüchel schließt neben seinem Hinweis, dass der Lkw-Verkehr eventuell
auch anders geführt werden könnte und Lkw-Probleme auch auf der Maubacher Straße in Winden
bestehen, die Notwendigkeit der Instandsetzung der L 249 zwar nicht grundsätzlich aus, hält den
Antrag der CDU-Fraktion sowie die nunmehr beabsichtigte Vorgehensweise allerdings für einen
„Zwergenaufstand“ und sieht darin auch Wahlwerbung.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Braks, inwieweit die Einbindung der Landtagsabgeordneten
zielführend sei, erläutert Herr Schmühl, dass diese z. B. Einfluss im Regionalrat nehmen können,
der u. a. über Landesstraßenprojekte entscheidet.
Ausschussmitglied Badur hält es zwar für fraglich, ob durch die Schreiben der Verwaltung an den
Landesbetrieb und die Landtagsabgeordneten eine schnellere Instandsetzung erfolgen wird, sieht
sie allerdings auch nicht als in der Sache schädlich an.
Ausschussmitglied Heidbüchel teilt noch mit, dass er sich bei der Abstimmung der Stimme
enthalten wird.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich schriftlich mit Hinweis auf den getroffenen Ratsbeschluss für
eine schnellstmögliche Deckensanierung der Dürener Straße einzusetzen und gleichzeitig die
Landtagsabgeordneten der Region zu bitten, die Gemeinde Kreuzau in der Angelegenheit zu
unterstützen.
Beratungsergebnis:
7.
17 Stimmen dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltungen
Anfragen
1.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Heidbüchel:
Wie ist der Gehwegausbau (wassergebundene Decke) entlang der Tennishalle in Winden
finanziert worden?
Herr Schmühl teilt mit, dass eine Finanzierung seitens der Wasserwerk Concordia GmbH erfolgt
sei.
2.
Anfragen des Ausschussmitgliedes Hohn:
a)
Wer ist für die Instandsetzung L 250 im Einmündungsbereich der L 249, an dem sich die
Straße in sehr schlechtem Zustand befindet, zuständig.
Herr Schmühl führt dazu aus, dass für die Instandsetzung der Landesbetrieb Straßenbau
zuständig sei und der Straßenzustand dort sicherlich aufgrund von Straßenbesichtigungen
durch die Straßenwärter bekannt ist.
-8b) Am Ortseingang Thum wurde eine Rasenfläche mit Narzissen bepflanzt. Diese Fläche
wurde, wie von der Verwaltung zugesagt, von dem von der Gemeinde Kreuzau
beauftragten Unternehmen bisher auch nicht gemäht. Eine Maht sei allerdings nunmehr
erfolgt. Wer hat diese durchgeführt?
Herr Wolfram führt dazu aus, dass die Maht dann nur vom Landesbetrieb Straßenbau im
Rahmen seiner Straßenbaulastträgerschaft erfolgt sein könne.
3.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Böcking:
Hat es bisher Beschwerden bei der Verwaltung über die Brückenbeschilderungen an den Brücken
im Verlauf der K 29 in Friedenau gegeben?
Dieses wird seitens der Verwaltung verneint.
4.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Heidbüchel:
Wie ist der Sachstand bezüglich der eventuellen Sanierung der bei der Anfrage von Frau Hohn
erwähnten L 250, nach der er sich vor Jahren bereits erkundigt hat?
Herr Schmühl antwortet dazu, dass der schlechte Zustand dem Landesbetrieb mit Sicherheit
bekannt ist. Die Entscheidung über den Zeitpunkt einer sicherlich nur in Frage kommenden
Gesamtsanierung liegt auch im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht letztlich ausschließlich
beim Landesbetrieb Straßenbau.
5.
Anfrage des Ausschussmitgliedes Ackers, Elfriede:
Wird der Lärmschutzwall entlang des neuen Baugebietes in Stockheim (Bebauungsplan F 14)
noch bepflanzt?
Herr Schmühl teilt mit, dass eine Bepflanzung noch vorgesehen ist.
B. Nichtöffentliche Sitzung