Daten
Kommune
Bedburg
Größe
70 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
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Drucksache: WP8246/2012 1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
27.11.2012
Rat der Stadt Bedburg
11.12.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation über die Erhebung von Abfallgebühren für
das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Erhebung von Abfallgebühren.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage
überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein
privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das
veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage
nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken.
Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage
(Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht
vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem
offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf.
Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom
Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus
verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr
und Gegenleistung fordert.
Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen sieht vor, dass
Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre
(bisheriger Zeitraum waren 3 Jahre) auszugleichen sind; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb
dieses Zeitraums ausgeglichen werden.
Für die Durchführung der Abfallbeseitigung bedient sich die Stadt Bedburg Dritter.
Die Kosten, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, werden insbesondere durch die
Abfallmenge und die vertraglich vereinbarten Preise (Unternehmerentschädigung) sowie die vom
Rhein-Erft-Kreis festgesetzten Gebühren für die Entsorgung/Verbrennung bestimmt.
Da die Abfallmenge ein wesentlicher Faktor der Abfallbeseitigungsgebühren ist, wird die
Entwicklung der Abfallfraktionen nachstehend dargestellt.
Entwicklung der Abfallmengen
in Tonnen
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
Restabfall
Sperrgut
Bioabfall
2008
2009
Grünabfall
2010
Papier
(kommunaler
Anteil)
2011
Schadstoffe
Wilder Müll
Groß geräte
2012 hochgerechnet
Bei der Restabfall- und der Grünabfallmenge sind Abwärtstrends (2008 bis 2012) erkennbar. Für
die Kalkulation 2013 wurde mit einem Aufkommen beim Restabfall von 3.500 t kalkuliert (zum
Vergleich: Durchschnitt der letzten 5 Jahre = 3.587 t).
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Sitzungsvorlage
Der Durchschnittswert der letzten 5 Jahre bei der Grünabfuhr beträgt 550 Tonnen. Für die
Kalkulation wird der hochgerechnete Wert des Jahres 2012 (460 t) angesetzt.
Die Bioabfallmenge schwankt. Daher wird für das Jahr 2013 mit der Durchschnittsmenge der
letzten 5 Jahre in Höhe von 4.040 Tonnen kalkuliert. Der hochgerechnete Wert 2012 beträgt 4.100
Tonnen.
Der Anschlussgrad liegt im Jahr 2012 bei rd. 74 % (2009 = 72%, 2010 = 73 %, 2011=74%), von
dem auch bei der Kalkulation 2013 ausgegangen wird.
Die Sperrgutmenge steigt seit 2010 kontinuierlich. Daher wird hier mit der hochgerechneten
Menge des Jahres 2012 (1.100 Tonnen) kalkuliert.
Auch beim Papierabfall wurde die durchschnittliche Tonnage der letzten 5 Jahre als
Kalkulationswert
angesetzt
(1800
t).
Das
eingesammelte
Altpapier
steht
dem
Entsorgungsunternehmer zur Vermarktung zur Verfügung. Der tatsächlich vom Auftragnehmer
erzielte Vermarktungserlös steht diesem selbst zu.
Die Stadt Bedburg erhält jedoch monatlich eine auf der Basis der erfassten Tonnage
abzurechnende Vergütung auf der Grundlage eines bestimmten Marktpreises des
Altpapierpreisspiegels des Europäischen Wirtschaftsdienstes GmbH (EUWID).
In der Kalkulation 2013 wurde ein Vermarktungserlös in Höhe von 71.010 € berücksichtigt. Der
Vermarktungserlös ist im Jahr 2012 geringer ausgefallen als in den Vorjahren, kalkuliert wird mit
dem durchschnittlichen Erlös des Jahres 2012 (46,50 €/t).
Die Menge der schadstoffhaltigen Abfälle sank in 2010 auf 23 Tonnen. In 2011 klettert die Menge
allerdings wieder auf das Niveau der Vorjahre. In 2012 steigt die Menge der einzelnen
Schadstofffraktionen weiter an. Daher wird mit dem hochgerechneten Wert aus 2012 kalkuliert (32
Tonnen).
Die Menge des „Wilden Mülls“ ging leicht zurück. Dennoch wird auch hier mit dem
Durchschnittswert der letzten 5 Jahre gerechnet, dies sind rd. 153 Tonnen. In dieser Menge ist
auch die regelmäßige Entleerung der städtischen Abfallkörbe durch Mitarbeiter/innen des
Bauhofes enthalten.
Folgende Gebühren sind lt. Mitteilung des Rhein-Erft-Kreis für die Entsorgung der Abfälle je
Tonne für das Jahr 2013 zu zahlenden:
Entsorgung der Restabfälle und von Sperrgut 158,70 €
Entsorgung der Grünabfälle 26,76 €
Entsorgung der Bioabfälle 50,60 €
(155,00 € in 2012)
(26,69 € in 2012)
(50,53 € in 2012)
Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation
949.880 € und liegt geringfügig höher als die der Kalkulation des Vorjahres (= 947.850 €).
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Sitzungsvorlage
Entwicklung der an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Gebühren
700.000 €
600.000 €
500.000 €
400.000 €
300.000 €
200.000 €
100.000 €
0€
Restabfall und Wilder Müll
Sperrgut
2008
2009
Grünabfall
2010
2011
2012
Bioabfall
2013 Kalkulation
Im Jahr 2013 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für das Sammeln und Abfahren
der Abfälle in Höhe von 380.000 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 beinhaltete
Unternehmerentschädigungen i. H. v. 370.000 €.
Die Preise für das Einsammeln und Abfahren der Abfallfraktionen sind 2013 wie in 2012:
Restabfall
Sperrmüll
Bioabfall
Grünabfall
Papierabfall
Großgeräte
33,52 €/t
45,72 €/t
29,58 €/t
52,37 €/t
12,50 €/t
5,64 €/Stück
Die Preise für das Einsammeln von Schadstoffen haben sich unwesentlich verändert:
Sonderabfall
- Schadstoffe
- Farben etc.
- Arzneimittel
- Batterien und Akkumulatoren
- Batterien und Akkumulatoren (Entschädigung)
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1,33 €/kg
0,23 €/kg
0,23 €/kg
0,31 €/kg
- 0,18 €/kg
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Sitzungsvorlage
Entwicklung der Unternehmerentschädigungen
300.000 €
250.000 €
200.000 €
150.000 €
100.000 €
50.000 €
0€
Restabfall
Sperrgut
2008
2009
Grünabfall
2010
2011
2012
Bioabfall
2013 Kalkulation
Ermittlung der Entleerungshäufigkeit sowie des Jahresliteraufkommens
Restmüllgefäßgröße in €
80
120
240
770
1.100
70
Behälterbestand
Mietgefäße
5.521
3.071
637
26
51
736
Entleerungen je
Gefäßart
81.792
50.438
12.126
561
1.674
736
15
16
19
22
33
6.543.360
6.052.560
2.910.240
431.970
1.841.400
Durchschnitt
Jahresliteraufkomme
n
51.492
17.831.022
Kalkulation 2012: 18.496.747
Pflichtentleerungen
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Kalkulation der Kosten
Bezogen auf die Gesamtliterzahl von 17.831.022 und ansatzfähige Gesamtkosten von
1.558.644 € ergibt sich ein Betrag je Volumenliter in Höhe von 0,08891045 €.
15,16%
Die Entwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
0,05
2,82%
4,99%
0,08891045
0,0772073
0,07843789
0,09346156
0,1
0,09090011
0,15
0,09340684
0,2
-2,68%
-1,57%
0
-0,05
-16,07%
-0,1
-0,15
-0,2
in EUR je Volumenliter
2008
Veränderung in % zum Vorjahr
2009
2010
2011
2012
2013
Aufgrund des errechneten Kostenaufwands je Volumenliter sowie aufgrund der durchschnittlichen
Entleerungen, die als Vorausleistungen in 2013 zu zahlen sind, ergeben sich folgende
Gebührensätze:
Restabfallgefäßgröße in €
80
Gebühr je Entleerung
120
240
770
1100
70
7,11 €
10,67 €
21,34 €
68,46 €
97,80 €
85,32 €
128,04 €
256,08 €
821,52 €
1.173,60 €
15
16
19
22
33
106,65 €
170,72 €
405,46 € 1.506,12 €
3.227,40 €
6,22 €
Gebühr je Entleerung 2012
6,18 €
9,26 €
18,53 €
59,45 €
84,93 €
5,40 €
Gebühr bei Pflichtleerungen
2012
74,16 €
111,12 €
222,36 €
713,40 €
1.019,16 €
20
24
34
370,60 € 1.426,80 €
2.887,62 €
Gebühr bei Pflichtleerungen
Durchschnittliche
Entleerungshäufigkeit
Vorausleistungen
(durchschnittliche
Entleerungshäufigkeit)
Durchschnittliche
Entleerungshäufigkeit 2012
Vorausleistungen
(durchschnittliche
Entleerungshäufigkeit) 2012
15
17
92,70 €
157,42 €
Differenz Vorausleistungen
2013 zu 2012
13,95 €
13,30 €
34,86 €
79,32 €
588.815 €
524.281 €
258.278 €
39.159 €
Gebührenaufkommen
(Vorausleistungen)
Kostendeckungsgrad
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6,22 €
5,40 €
339,78 €
164.597 € 4.575 €
1.579.706 €
99,64%
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Der Anstieg der Gebührensätze hat im Wesentlichen zwei Ursachen. Einerseits sinkt das
Litervolumen um rd. 670.000 Liter. Andererseits konnte in der Kalkulation 2012 noch ein
Überschuss in Höhe von rd. 80 T€ aus 2010 berücksichtigt werden, während in der Kalkulation
2013 ein Fehlbetrag aus 2011 in Höhe von rd. 30 T€ berücksichtigt ist. Dieser Fehlbetrag erklärt
sich
hauptsächlich
durch
die
tatsächlich
angefallene
Müllmenge.
Bei
der
Unternehmerentschädigung und den Zahlungen an den Rhein-Erft-Kreis entstand so bereits eine
Differenz von 46.600 €. Gleiches gilt für den Posten „Vermarktungserlös Papier“. Die Marktpreise
im EUWID unterliegen starken Schwankungen, was die Bestimmung des jährlichen
Vergütungspreises schwierig macht.
Für die Gestellung einer zusätzlichen Biotonne sind ab dem 01.01.2013 nunmehr 48,50 € zu
zahlen. Für den Verzicht auf eine Biotonne werden dem Gebührenzahler folgende
Jahresabschläge gewährt:
80-l-Gefäß
120-l-Gefäß
240-l-Gefäß
770-l-Gefäß
1100-l-Gefäß
6,00 € (Vorjahr: 6,00 €)
9,00 € (Vorjahr: 9,00 €)
19,00 € (Vorjahr: 18,00 €)
60,00 € (Vorjahr: 57,00 €)
86,00 € (Vorjahr: 82,00 €)
Die Gestellungsgebühr bleibt gefäßgrößenübergreifend bei 1,63 € je Restmüllgefäß.
Der Gesamtdeckungsgrad liegt nach dieser Kalkulation für das Haushaltsjahr 2013 bei 99,64
%.
Würde man den Fehlbetrag aus dem Jahre 2011 für das Jahr 2013 unberücksichtigt lassen und
erst in den Jahren 2014 bzw. 2015 einstellen, würden sich die Gebührensätze für die
Restmüllgefäße wie folgt entwickeln.
Restabfallgefäßgröße in €
80
Gebühr je Entleerung
Gebühr bei Pflichtleerungen
Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit
Vorausleistungen (durchschnittliche
Entleerungshäufigkeit)
Gebührenaufkommen (Vorausleistungen)
120
240
770
1100
70
6,98 €
10,47 €
20,94 €
67,19 €
95,98 €
83,76 €
125,64 €
251,28 €
806,28 €
1.151,76 €
15
16
19
22
33
104,70 €
167,52 €
397,86 €
1.478,18 €
3.167,34 €
6,11 €
578.049 €
514.454 €
253.437 €
38.433 €
161.534 €
4.495 €
6,11 €
1.550.401 €
Kostendeckungsgrad
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99,65%
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der demografische Wandel wird sich nicht zwangsläufig auf die Höhe der Gebührensätze
auswirken, da mit abnehmender Einwohnerzahl voraussichtlich auch eine Reduzierung der
Abfallmengen einher gehen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 30.11.2012
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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