Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,7 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
05.11.10, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 6. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 26.10.2010
TOP
Betreff
6.8
Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete
Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle"
Vorlage: 35/2010 1. Ergänzung
Beschluss:
Die bisher dem öffentlichen Verkehr gewidmete Gemeindestraße, Untergruppe
„Anliegerstraße“, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 14, Parzelle 452, wird mit sofortiger
Wirkung gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der zurzeit
geltenden Fassung eingezogen.
Zeitgleich ist der auf dem Privatgrundstück der Niederauer Mühle (Flur 14 Nr. 446) neu
angelegte Fuß-/Radweg mittels Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch dauerhaft
zu sichern.
Beratungsergebnis:
20 Stimmen dafür, 13 dagegen, 0 Enthaltungen