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Mitteilungsvorlage (Windpark Königshovener Höhe - Sachstandsmitteilung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8198/2012 3. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Stadtentwicklungsausschuss 16.04.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Windpark Königshovener Höhe - Sachstandsmitteilung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Sachstandsmitteilung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Sitzung am 29.01.2013: Am 13.11.2012 wurde - wie in der Sitzung am 20.11.2012 berichtet - das Scoping-Verfahren zur Genehmigung der Windenergieanlagen nach BImschG (Bundesimmisionsschutzgesetz) durchgeführt, in dem der erforderliche Untersuchungsumfang der verschiedenen Fachplanungen (Lärm, Schattenwurf, Landschaftsbild, Erschließung, Artenschutz, etc) mit den betroffenen Behörden erörtert wurde. Derzeit wird auf dieser Grundlage der Genehmigungsantrag erarbeitet. Nach Einreichen der Unterlagen bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises folgt nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit die förmliche Beteiligung nach § 10 Abs. 3 BImschG. Diese wird voraussichtlich im Frühjahr stattfinden. Auf die Beteiligungsfrist folgt ein Erörterungstermin und schließlich die Erarbeitung der Genehmigung. Das BImschG sieht für das Genehmigungsverfahren einen Zeitraum von sieben Monaten ab Antragseingang vor. Ergänzung zur Sitzung am 16.04.2013: Der Antrag zur Genehmigung nach BImschG wurde bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises eingereicht. Die gesetzliche Beteiligungsfrist nach § 10 Abs. 3 BImschG läuft vom 16.04.2013 bis zum 15.05.2013. Der darauf folgende Erörterungstermin ist für den 26.06.2013 vorgesehen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - Keine - Finanzielle Auswirkungen: Nein : Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 03.04.2013 Kenntnis genommen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-198/2012 3. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Mitteilungsvorlage WP8-198/2012 3. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3