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Beschlusstext (Kürzung von Haushaltsmitteln zur Erlangung der Genehmigung für die Aufnahme von Krediten hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
05.11.10, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Kürzung von Haushaltsmitteln zur Erlangung der Genehmigung für die Aufnahme von Krediten
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

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BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 26.10.2010 TOP Betreff 3.1 Kürzung von Haushaltsmitteln zur Erlangung der Genehmigung für die Aufnahme von Krediten hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW Vorlage: 58/2010 Beschluss: Die am 09.08.2010 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW gefasste Dringlichkeitsentscheidung, die nachstehend im Wortlaut wiedergegeben ist, wird hiermit gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt: Die Haushaltsmittel bei der Investitionskostenstelle I 126004 – Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen (Ersatz TSF Thum) – werden um 156.000 € gekürzt. In dieser Höhe erfolgt eine Neuveranschlagung im Haushaltsplan 2011. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen