Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
08.04.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 05.04.2011
TOP
Betreff
5.4
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher
Ortsrand";
hier:
a)
Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen
im Rahmen der Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (vorgezogene
Behördenbeteiligung) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit)
b)
Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 38/2010 1. Ergänzung
Beschluss:
1.
Den Forderungen des WVER und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren, das
Niederschlagswasser des Plangebietes nur gedrosselt in den Drover Bach einzuleiten,
wird entsprochen; ein entsprechendes Rückhaltebecken mit einem Volumen von rund
2.200 m³ wird vor der Einleitung in den Drover Bach errichtet.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 1 Enthaltungen