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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
67 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8255/2012 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 27.11.2012 Rat der Stadt Bedburg 11.12.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2013 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die vorgelegte Kalkulationsvariante 3 über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren und die Kalkulationsvariante 4 über die Erhebung von Winterdienstgebühren für das Haushaltsjahr 2013. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Zwischen einer Gebührenkalkulation und einem nach NKF-Grundsätzen erstellten Teilplan bzw. einer Teilrechnung gibt es grundlegende Unterschiede. Erträge gibt es beispielsweise in der Gebührenkalkulation nicht, sondern lediglich Kostenminderungen. Ebenso stellen die bilanziellen Abschreibungen keine Kosten dar. Um den Werteverzehr des Vermögens in der Kostenrechnung abzubilden, sind kalkulatorische Abschreibungen zu erheben. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden in Bedburg auf der Grundlage der Wiederbeschaffungszeitwerte ermittelt. Hierdurch wird der in der Rechtsprechung anerkannte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertete reale Werteverzehr zugrunde gelegt. Die Passivseite der NKF-Bilanz enthält die Zuweisungen und Beiträge als Sonderposten, die im Haushalt über die Nutzungsdauer der damit finanzierten Wirtschaftsgüter ertragswirksam aufgelöst werden. In der Kostenrechnung sind kalkulatorische Zinsen für das für die entsprechende Aufgabe gebundene Kapital anzusetzen. Hierbei bleibt das durch Dritte aufgebrachte Kapital (Zuweisungen, Beiträge) außer Betracht. Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 6% berechnet. Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten ist auch die Umlage von Kosten beteiligter Verwaltungseinheiten nach § 6 KAG ansatzfähig. In den Umlagen sind die anteiligen Kosten der Geschäftsbereiche 1 und 2 sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 8 enthalten. Die Umlagen erfolgten nach verschiedenen Verteilungskriterien (s. Anlage zur Gebührenkalkulation Abwasser). Die Fehlbeträge aus dem Jahr 2010 müssen bis spätestens 2014 und aus dem Jahr 2011 bis spätestens 2015 berücksichtigt werden. Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Die ansatzfähigen Kosten der Fahrbahnreinigung und des Winterdienstes stellen sich für das Jahr 2013 wie folgt dar: Kostenstellen Kostenarten Straßenreinigung Winterdienst Allgemeines Personalkosten Unterhaltungs- und Betriebskosten 18.000 € 52.450 € 29.900 € kalkulatorische Abschreibung 11.140 € kalkulatorische Zinsen interne Verrechnung Zwischensumme Umlage der allgemeinen Kosten (nach veranlagten Frontmetern) SUMME KOSTEN Vergleichzahl aus der Kalkulation 2012 2.030 € 7.300 € 95.700 € 12.200 € 59.750 € 138.770 € 30.200 € 7.700 € 22.500 € - 67.450 € 30.200 € 161.270 € 65.529 € - € 190.827 € 0,00 A. Fahrbahnreinigung Die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2013 betragen 67.450 €. Aus dem Jahr 2010 betrug die Unterdeckung insgesamt 10.567 €. Hiervon wurden bereits 40% (4.055 €) in der Gebührenkalkulation 2012 berücksichtigt. Somit wären aus dieser Abrechnung noch rd. 60% (6.512 €) des Fehlbetrages auszugleichen. Im Jahr 2011 entstand ebenfalls eine Unterdeckung in Höhe von 4.713 €. Nachstehend wurden drei verschiedene Varianten berechnet: Fahrbahnreinigung Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung Variante 1 Berücksichtigung von 28% des Fehlbetrages aus 2010 Variante 2 Berücksichtigung des restlichen Fehlbetrages aus 2010 Variante 3 Berücksichtigung des restlichen Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Fehlbetrages aus 2010 und des Fehlbetrages aus 2011 Gesamtkosten Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse (25%) 67.450 € 67.450 € 67.450 € -16.863 € -16.863 € -16.863 € 0€ 0€ 4.713 € 2.990 € 6.512 € 6.512 € Umlagefähige Kosten 53.577 € 57.099 € 61.812 € Veranlagungsmeter 38.016 € 38.016 € 38.016 € Gebühr je Veranlagungsmeter und Jahr Deckungsgrad Gebührensatz 2012 Differenz 1,40 € 99,34% 1,39 € 0,01 € 1,50 € 99,87% 1,39 € 0,11 € 1,62 € 99,63% 1,39 € 0,23 € Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2012 * 36,14 € 36,14 € 36,14 € Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2013 * 36,40 € 39,00 € 42,12 € Fehlbetrag 2011 Fehlbetrag 2010 *In Bedburg werden rd. 1.440 Haushalte zur Fahrbahnreinigungsgebühr herangezogen. Umgelegt auf die 38.016 Veranlagungsmeter ergibt dies durchschnittlich 26 Veranlagungsmeter pro Gebührenpflichtigen. Entwicklung des Gebührensatzes für die Fahrbahnreinigung 1,80 € 1,60 € 1,40 € 1,20 € 1,00 € 0,80 € 0,60 € 0,40 € 0,20 € 0,00 € 2008 2009 28% des Fehlbetrags aus 2010 2010 Restfehlbetrag aus 2010 2011 2012 2013 Restfehlbetrag von 2010 + Fehlbetrag aus 2011 B. Winterdienst Die Differenz zur Kalkulation 2012 liegt Leistungsverrechnung des Bauhofes begründet. Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung hauptsächlich in der internen Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Für das Jahr 2013 wird mit dem Mittelwert der letzten 4 Jahre gerechnet. 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Normalstunden Überstunden 2009 2010 2011 Rufbereitschaft 2012 (hochgerechnet) Mittelwert Aufgrund dessen ergibt sich in der Kalkulation eine planerische Reduzierung der Kosten. Die Entwicklung der Aufwendungen für Streumittel zeigt, dass in den Jahren 2009 bis 2011 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war. Die der Gebühr zugrunde liegenden ansatzfähigen Kosten für Streumittel orientieren sich am Mittelwert der letzten Jahre. 45.000 € 40.000 € 35.000 € 30.000 € 25.000 € 20.000 € 15.000 € 10.000 € 5.000 € 0€ Streumittel 2008 2009 2010 2011 2012 Aus dem Jahr 2010 wäre noch ein Restfehlbetrag in Höhe von 104.024 € in den Kalkulationsjahren 2013 und 2014 zu berücksichtigen. Das Jahr 2011 schloss mit einem Fehlbetrag in Höhe von 8.438 € ab, der spätestens im Kalkulationsjahr 2015 zu berücksichtigen ist. Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung Seite 6 STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Kalkulationsvariante 1 Bei der Kostenstelle Winterdienst wird zusätzlich zu den o.g. ansatzfähigen Kosten des Jahres 2013 ein Drittel des Fehlbetrags aus 2010 in Höhe von 52.012 € angesetzt. Der Restbetrag (ein Drittel) wird in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt. Die Kostenunterdeckung 2011 in Höhe von 8.438 € wird noch nicht mit einkalkuliert. Die gesamten ansatzfähigen Kosten sind auf vier Straßenarten aufzuteilen: Anliegerstraß e W01 Frontmete r innerörtliche Straße W02 49.863 Hauptgeschäftsstraße W03 34.856 überörtliche Straße W04 6.469 20.261 111.449 Der Abschlag für das allgemeine öffentliche Interesse ist abhängig von der Straßenart: • • • • Anliegerstraße Innerortsstraße Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straße 10% 15 % 20% 25% Die Berechnung der Gebührensätze stellt sich wie folgt dar: Anliegerstraße Anteil der Gesamtkosten (100%) Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse Fehlbetrag 2011 Fehlbetrag 2010 (1/3) Umlagefähige Kosten Veranlagungsmeter Gebühr je Veranlagungsmete r und Jahr Vorjahr (2012) Differenz zum Vorjahr Innerortsstraße Hauptgeschäfts -straße Überörtlich e Straßen Summe 72.150 € 50.436 € 9.360 € 29.317 € 161.264 € -7.215 € -7.565 € -1.872 € -7.329 € -23.982 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 25.739 € 15.701 € 2.619 € 7.952 € 52.012 € 90.675 € 58.572 € 10.107 € 29.940 € 189.294 € 49.863 34.856 6.469 20.261 111.449 1,81 € 1,68 € 1,56 € 1,47 € 1,63 € 2,03 € 1,90 € 1,78 € 1,67 € 1,85 € -0,22 € -0,22 € -0,22 € -0,20 € -0,22 € Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2012* Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2013* Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung 44,28 € 39,12 € Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage *In Bedburg werden rd. 4.680 Haushalte zur Winterdienstgebühr herangezogen. Umgelegt auf die 111.449 Veranlagungsmeter ergibt dies durchschnittlich 24 Veranlagungsmeter pro Gebührenpflichtigen. Die Senkung der Gebührensätze beträgt durchschnittlich 0,22 €. Der kalkulierte Deckungsgrad beim Winterdienst liegt durchschnittlich bei 99,7%. Kalkulationsvariante 2 Bei der Kostenstelle Winterdienst wird zusätzlich zu den o.g. ansatzfähigen Kosten des Jahres 2013 ein Anteil des Fehlbetrags aus 2010 in Höhe rd. 47% (72.817 €). Hierdurch werden die Gebührensätze des Vorjahres in etwa konstant bleiben. Winterdienst Anliegerstraße Innerortsstraße Anteil der Gesamtkosten (100%) Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse Fehlbetrag 2011 Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straßen Summe 72.153 € 50.438 € 9.361 € 29.318 € 161.270 € -7.215 € -7.566 € -1.872 € -7.330 € -23.983 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 36.035 € 21.982 € 3.666 € 11.133 € 72.817 € 100.973 € 64.854 € 11.155 € 33.122 € 210.104 € Veranlagungsmeter Gebühr je Veranlagungsmeter und Jahr 49.863 34.856 6.469 20.261 111.449 2,02 € 1,86 € 1,72 € 1,63 € 1,81 € Vorjahr (2012) 2,03 € 1,90 € 1,78 € 1,67 € 1,85 € -0,01 € -0,04 € -0,06 € -0,04 € Fehlbetrag 2010 (rd. 47 %) Umlagefähige Kosten Differenz zum Vorjahr Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2012 44,28 € Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2013 43,38 € Kalkulationsvariante 3 Bei der Kostenstelle Winterdienst wird zusätzlich zu den o.g. ansatzfähigen Kosten des Jahres 2013 der Restbetrag des Fehlbetrags aus 2010 in Höhe von 104.024 € angesetzt. Die Kostenunterdeckung 2011 in Höhe von 8.438 € wird noch nicht mit einkalkuliert. Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung Seite 8 STADT BEDBURG Seite: 9 Sitzungsvorlage Winterdienst Anliegerstraße Innerortsstraße Anteil der Gesamtkosten (100%) Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse Fehlbetrag 2011 Fehlbetrag 2010 Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straßen Summe 72.153 € 50.438 € 9.361 € 29.318 € 161.270 € -7.215 € -7.566 € -1.872 € -7.330 € -23.983 € 0€ 51.479 € 0€ 31.403 € 0€ 5.238 € 0€ 15.905 € 0€ 104.024 € Umlagefähige Kosten 116.417 € 74.275 € 12.726 € 37.893 € 241.311 € Veranlagungsmeter Gebühr je Veranlagungsmeter Vorjahr (2012) Differenz zum Vorjahr 49.863 34.856 6.469 20.261 111.449 2,33 € 2,13 € 1,96 € 1,87 € 2,07 € 2,03 € 0,30 € 1,90 € 0,23 € 1,78 € 0,18 € 1,67 € 0,20 € 1,85 € Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2012 44,28 € Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2013 49,74 € Kalkulationsvariante 4 Bei der Kostenstelle Winterdienst wird zusätzlich zu den o.g. ansatzfähigen Kosten des Jahres 2013 der Restbetrag des Fehlbetrags aus 2010 in Höhe von 104.024 € und der Fehlbetrag aus 2011 in Höhe 8.438 € von angesetzt. Winterdienst Anliegerstraße Innerortsstraße Anteil der Gesamtkosten (100%) Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse Fehlbetrag 2011 Fehlbetrag 2010 Umlagefähige Kosten Veranlagungsmeter Gebühr je Veranlagungsmeter und Jahr Vorjahr (2012) Differenz zum Vorjahr Hauptgeschäftsstraße Überörtliche Straßen Summe 72.153 € 50.438 € 9.361 € 29.318 € 161.270 € -7.215 € -7.566 € -1.872 € -7.330 € -23.983 € 8.836 € 51.479 € 125.253 € 2.096 € 31.403 € 76.371 € -191 € 5.238 € 12.535 € -2.302 € 15.905 € 35.591 € 8.438 € 104.024 € 249.749 € 49.863 34.856 6.469 20.261 111.449 2,51 € 2,19 € 1,93 € 1,75 € 2,15 € 2,03 € 0,48 € 1,90 € 0,29 € 1,78 € 0,15 € 1,67 € 0,08 € 1,85 € Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2012 Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung 44,28 € Seite 9 STADT BEDBURG Seite: 10 Sitzungsvorlage Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je Gebührenpflichtigen in 2013 51,54 € Entwicklung des durchschnittlichen Gebührensatzes für den Winterdienst 2,50 € 2,00 € 1,50 € 1,00 € 0,50 € 0,00 € 2007 2008 2009 2010 2011 2012 1/3 des Fehlbetrags aus 2010 rd. 47% des Fehlbetrags aus 2010 Restfehlbetrag aus 2010 Restfehlbetrag von 2010 + Fehlbetrag aus 2011 2013 Als Konsolidierungsvorschlag sind u.a. auch Personaleinsparungen (durch Stellenwiederbesetzungssperren) im Bauhof vorgesehen. Dies wird nur realisiert werden können, wenn auch Standards abgebaut werden. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang auch, inwieweit die Streupflicht in Anliegerstraßen auf die Anwohner übertragen werden kann. Wird diese Maßnahme umgesetzt, wäre der Anteil der noch nicht berücksichtigten Fehlbeträge aus Vorjahren bei den kommenden Gebührenkalkulationen unberücksichtigt zu lassen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung Seite 10 STADT BEDBURG Seite: 11 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, 30.11.2012 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung Seite 11