Daten
Kommune
Bedburg
Größe
67 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8255/2012 1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
27.11.2012
Rat der Stadt Bedburg
11.12.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Gebührenbedarfsberechnung über die Erhebung der
Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses, die vorgelegte Kalkulationsvariante 3 über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren und die Kalkulationsvariante 4 über die Erhebung von
Winterdienstgebühren für das Haushaltsjahr 2013.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung
oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient,
sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren
erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen
Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der
Regel decken.
Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten.
Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage
(Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich
nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in
einem offensichtlichen Mißverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf.
Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom
Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus
verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen
Gebühr und Gegenleistung fordert.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes
innerhalb
der
nächsten
4
Jahre
auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.
Zwischen einer Gebührenkalkulation und einem nach NKF-Grundsätzen erstellten Teilplan
bzw. einer Teilrechnung gibt es grundlegende Unterschiede. Erträge gibt es beispielsweise
in der Gebührenkalkulation nicht, sondern lediglich Kostenminderungen. Ebenso stellen
die bilanziellen Abschreibungen keine Kosten dar. Um den Werteverzehr des Vermögens
in der Kostenrechnung abzubilden, sind kalkulatorische Abschreibungen zu erheben.
Die kalkulatorischen Abschreibungen werden in Bedburg auf der Grundlage der
Wiederbeschaffungszeitwerte ermittelt. Hierdurch wird der in der Rechtsprechung
anerkannte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertete reale Werteverzehr
zugrunde gelegt.
Die Passivseite der NKF-Bilanz enthält die Zuweisungen und Beiträge als Sonderposten,
die im Haushalt über die Nutzungsdauer der damit finanzierten Wirtschaftsgüter
ertragswirksam aufgelöst werden.
In der Kostenrechnung sind kalkulatorische Zinsen für das für die entsprechende Aufgabe
gebundene Kapital anzusetzen. Hierbei bleibt das durch Dritte aufgebrachte Kapital
(Zuweisungen, Beiträge) außer Betracht. Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der
Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 6% berechnet.
Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen
Kosten ist auch die Umlage von Kosten beteiligter Verwaltungseinheiten nach § 6 KAG
ansatzfähig. In den Umlagen sind die anteiligen Kosten der Geschäftsbereiche 1 und 2
sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 8 enthalten.
Die Umlagen erfolgten nach verschiedenen Verteilungskriterien (s. Anlage zur
Gebührenkalkulation Abwasser).
Die Fehlbeträge aus dem Jahr 2010 müssen bis spätestens 2014 und aus dem Jahr 2011
bis spätestens 2015 berücksichtigt werden.
Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Die ansatzfähigen Kosten der Fahrbahnreinigung und des Winterdienstes stellen sich für
das Jahr 2013 wie folgt dar:
Kostenstellen
Kostenarten
Straßenreinigung
Winterdienst
Allgemeines
Personalkosten
Unterhaltungs- und Betriebskosten
18.000 €
52.450 €
29.900 €
kalkulatorische Abschreibung
11.140 €
kalkulatorische Zinsen
interne Verrechnung
Zwischensumme
Umlage der allgemeinen Kosten (nach
veranlagten Frontmetern)
SUMME KOSTEN
Vergleichzahl aus der Kalkulation 2012
2.030 €
7.300 €
95.700 €
12.200 €
59.750 €
138.770 €
30.200 €
7.700 €
22.500 € -
67.450 €
30.200 €
161.270 €
65.529 €
- €
190.827 €
0,00
A. Fahrbahnreinigung
Die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2013 betragen 67.450 €.
Aus dem Jahr 2010 betrug die Unterdeckung insgesamt 10.567 €. Hiervon wurden bereits
40% (4.055 €) in der Gebührenkalkulation 2012 berücksichtigt. Somit wären aus dieser
Abrechnung noch rd. 60% (6.512 €) des Fehlbetrages auszugleichen. Im Jahr 2011
entstand ebenfalls eine Unterdeckung in Höhe von 4.713 €.
Nachstehend wurden drei verschiedene Varianten berechnet:
Fahrbahnreinigung
Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung
Variante 1
Berücksichtigung
von 28% des
Fehlbetrages aus
2010
Variante 2
Berücksichtigung
des restlichen
Fehlbetrages aus
2010
Variante 3
Berücksichtigung des
restlichen
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STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
Fehlbetrages aus
2010 und des
Fehlbetrages aus
2011
Gesamtkosten
Anteil für das allgemeine öffentliche Interesse
(25%)
67.450 €
67.450 €
67.450 €
-16.863 €
-16.863 €
-16.863 €
0€
0€
4.713 €
2.990 €
6.512 €
6.512 €
Umlagefähige Kosten
53.577 €
57.099 €
61.812 €
Veranlagungsmeter
38.016 €
38.016 €
38.016 €
Gebühr je Veranlagungsmeter und Jahr
Deckungsgrad
Gebührensatz 2012
Differenz
1,40 €
99,34%
1,39 €
0,01 €
1,50 €
99,87%
1,39 €
0,11 €
1,62 €
99,63%
1,39 €
0,23 €
Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je
Gebührenpflichtigen in 2012 *
36,14 €
36,14 €
36,14 €
Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je
Gebührenpflichtigen in 2013 *
36,40 €
39,00 €
42,12 €
Fehlbetrag 2011
Fehlbetrag 2010
*In Bedburg werden rd. 1.440 Haushalte zur Fahrbahnreinigungsgebühr herangezogen. Umgelegt
auf die 38.016 Veranlagungsmeter ergibt dies durchschnittlich 26 Veranlagungsmeter pro
Gebührenpflichtigen.
Entwicklung des Gebührensatzes für die Fahrbahnreinigung
1,80 €
1,60 €
1,40 €
1,20 €
1,00 €
0,80 €
0,60 €
0,40 €
0,20 €
0,00 €
2008
2009
28% des Fehlbetrags aus 2010
2010
Restfehlbetrag aus 2010
2011
2012
2013
Restfehlbetrag von 2010 + Fehlbetrag aus 2011
B. Winterdienst
Die Differenz zur Kalkulation 2012 liegt
Leistungsverrechnung des Bauhofes begründet.
Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung
hauptsächlich
in
der
internen
Seite 5
STADT BEDBURG
Seite: 6
Sitzungsvorlage
Für das Jahr 2013 wird mit dem Mittelwert der letzten 4 Jahre gerechnet.
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
Normalstunden
Überstunden
2009
2010
2011
Rufbereitschaft
2012 (hochgerechnet)
Mittelwert
Aufgrund dessen ergibt sich in der Kalkulation eine planerische Reduzierung der Kosten.
Die Entwicklung der Aufwendungen für Streumittel zeigt, dass in den Jahren 2009 bis
2011 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war. Die der Gebühr zugrunde liegenden
ansatzfähigen Kosten für Streumittel orientieren sich am Mittelwert der letzten Jahre.
45.000 €
40.000 €
35.000 €
30.000 €
25.000 €
20.000 €
15.000 €
10.000 €
5.000 €
0€
Streumittel
2008
2009
2010
2011
2012
Aus dem Jahr 2010 wäre noch ein Restfehlbetrag in Höhe von 104.024 € in den
Kalkulationsjahren 2013 und 2014 zu berücksichtigen. Das Jahr 2011 schloss mit einem
Fehlbetrag in Höhe von 8.438 € ab, der spätestens im Kalkulationsjahr 2015 zu
berücksichtigen ist.
Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Kalkulationsvariante 1
Bei der Kostenstelle Winterdienst wird zusätzlich zu den o.g. ansatzfähigen Kosten des
Jahres 2013 ein Drittel des Fehlbetrags aus 2010 in Höhe von 52.012 € angesetzt. Der
Restbetrag (ein Drittel) wird in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt. Die
Kostenunterdeckung 2011 in Höhe von 8.438 € wird noch nicht mit einkalkuliert.
Die gesamten ansatzfähigen Kosten sind auf vier Straßenarten aufzuteilen:
Anliegerstraß
e
W01
Frontmete
r
innerörtliche
Straße
W02
49.863
Hauptgeschäftsstraße
W03
34.856
überörtliche Straße
W04
6.469
20.261
111.449
Der Abschlag für das allgemeine öffentliche Interesse ist abhängig von der Straßenart:
•
•
•
•
Anliegerstraße
Innerortsstraße
Hauptgeschäftsstraße
Überörtliche Straße
10%
15 %
20%
25%
Die Berechnung der Gebührensätze stellt sich wie folgt dar:
Anliegerstraße
Anteil der
Gesamtkosten
(100%)
Anteil für das
allgemeine
öffentliche Interesse
Fehlbetrag 2011
Fehlbetrag 2010
(1/3)
Umlagefähige
Kosten
Veranlagungsmeter
Gebühr je
Veranlagungsmete
r und Jahr
Vorjahr (2012)
Differenz zum
Vorjahr
Innerortsstraße
Hauptgeschäfts
-straße
Überörtlich
e Straßen
Summe
72.150 €
50.436 €
9.360 €
29.317 €
161.264 €
-7.215 €
-7.565 €
-1.872 €
-7.329 €
-23.982 €
0€
0€
0€
0€
0€
25.739 €
15.701 €
2.619 €
7.952 €
52.012 €
90.675 €
58.572 €
10.107 €
29.940 €
189.294 €
49.863
34.856
6.469
20.261
111.449
1,81 €
1,68 €
1,56 €
1,47 €
1,63 €
2,03 €
1,90 €
1,78 €
1,67 €
1,85 €
-0,22 €
-0,22 €
-0,22 €
-0,20 €
-0,22 €
Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je
Gebührenpflichtigen in 2012*
Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je
Gebührenpflichtigen in 2013*
Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung
44,28 €
39,12 €
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Seite: 8
Sitzungsvorlage
*In Bedburg werden rd. 4.680 Haushalte zur Winterdienstgebühr herangezogen. Umgelegt auf die
111.449 Veranlagungsmeter ergibt dies durchschnittlich 24 Veranlagungsmeter pro
Gebührenpflichtigen.
Die Senkung der Gebührensätze beträgt durchschnittlich 0,22 €.
Der kalkulierte Deckungsgrad beim Winterdienst liegt durchschnittlich bei 99,7%.
Kalkulationsvariante 2
Bei der Kostenstelle Winterdienst wird zusätzlich zu den o.g. ansatzfähigen Kosten des
Jahres 2013 ein Anteil des Fehlbetrags aus 2010 in Höhe rd. 47% (72.817 €). Hierdurch
werden die Gebührensätze des Vorjahres in etwa konstant bleiben.
Winterdienst
Anliegerstraße Innerortsstraße
Anteil der Gesamtkosten
(100%)
Anteil für das allgemeine
öffentliche Interesse
Fehlbetrag 2011
Hauptgeschäftsstraße
Überörtliche
Straßen
Summe
72.153 €
50.438 €
9.361 €
29.318 €
161.270 €
-7.215 €
-7.566 €
-1.872 €
-7.330 €
-23.983 €
0€
0€
0€
0€
0€
36.035 €
21.982 €
3.666 €
11.133 €
72.817 €
100.973 €
64.854 €
11.155 €
33.122 €
210.104 €
Veranlagungsmeter
Gebühr je
Veranlagungsmeter und
Jahr
49.863
34.856
6.469
20.261
111.449
2,02 €
1,86 €
1,72 €
1,63 €
1,81 €
Vorjahr (2012)
2,03 €
1,90 €
1,78 €
1,67 €
1,85 €
-0,01 €
-0,04 €
-0,06 €
-0,04 €
Fehlbetrag 2010 (rd. 47 %)
Umlagefähige Kosten
Differenz zum Vorjahr
Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je
Gebührenpflichtigen in 2012
44,28 €
Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je
Gebührenpflichtigen in 2013
43,38 €
Kalkulationsvariante 3
Bei der Kostenstelle Winterdienst wird zusätzlich zu den o.g. ansatzfähigen Kosten des
Jahres 2013 der Restbetrag des Fehlbetrags aus 2010 in Höhe von 104.024 € angesetzt.
Die Kostenunterdeckung 2011 in Höhe von 8.438 € wird noch nicht mit einkalkuliert.
Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung
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Seite: 9
Sitzungsvorlage
Winterdienst
Anliegerstraße Innerortsstraße
Anteil der Gesamtkosten
(100%)
Anteil für das allgemeine
öffentliche Interesse
Fehlbetrag 2011
Fehlbetrag 2010
Hauptgeschäftsstraße
Überörtliche
Straßen
Summe
72.153 €
50.438 €
9.361 €
29.318 €
161.270 €
-7.215 €
-7.566 €
-1.872 €
-7.330 €
-23.983 €
0€
51.479 €
0€
31.403 €
0€
5.238 €
0€
15.905 €
0€
104.024 €
Umlagefähige Kosten
116.417 €
74.275 €
12.726 €
37.893 €
241.311 €
Veranlagungsmeter
Gebühr je
Veranlagungsmeter
Vorjahr (2012)
Differenz zum Vorjahr
49.863
34.856
6.469
20.261
111.449
2,33 €
2,13 €
1,96 €
1,87 €
2,07 €
2,03 €
0,30 €
1,90 €
0,23 €
1,78 €
0,18 €
1,67 €
0,20 €
1,85 €
Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je
Gebührenpflichtigen in 2012
44,28 €
Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je
Gebührenpflichtigen in 2013
49,74 €
Kalkulationsvariante 4
Bei der Kostenstelle Winterdienst wird zusätzlich zu den o.g. ansatzfähigen Kosten des
Jahres 2013 der Restbetrag des Fehlbetrags aus 2010 in Höhe von 104.024 € und der
Fehlbetrag aus 2011 in Höhe 8.438 € von angesetzt.
Winterdienst
Anliegerstraße Innerortsstraße
Anteil der Gesamtkosten
(100%)
Anteil für das allgemeine
öffentliche Interesse
Fehlbetrag 2011
Fehlbetrag 2010
Umlagefähige Kosten
Veranlagungsmeter
Gebühr je
Veranlagungsmeter und
Jahr
Vorjahr (2012)
Differenz zum Vorjahr
Hauptgeschäftsstraße
Überörtliche
Straßen
Summe
72.153 €
50.438 €
9.361 €
29.318 €
161.270 €
-7.215 €
-7.566 €
-1.872 €
-7.330 €
-23.983 €
8.836 €
51.479 €
125.253 €
2.096 €
31.403 €
76.371 €
-191 €
5.238 €
12.535 €
-2.302 €
15.905 €
35.591 €
8.438 €
104.024 €
249.749 €
49.863
34.856
6.469
20.261
111.449
2,51 €
2,19 €
1,93 €
1,75 €
2,15 €
2,03 €
0,48 €
1,90 €
0,29 €
1,78 €
0,15 €
1,67 €
0,08 €
1,85 €
Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je
Gebührenpflichtigen in 2012
Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung
44,28 €
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Sitzungsvorlage
Durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung je
Gebührenpflichtigen in 2013
51,54 €
Entwicklung des durchschnittlichen Gebührensatzes für den Winterdienst
2,50 €
2,00 €
1,50 €
1,00 €
0,50 €
0,00 €
2007
2008
2009
2010
2011
2012
1/3 des Fehlbetrags aus 2010
rd. 47% des Fehlbetrags aus 2010
Restfehlbetrag aus 2010
Restfehlbetrag von 2010 + Fehlbetrag aus 2011
2013
Als Konsolidierungsvorschlag sind u.a. auch Personaleinsparungen (durch
Stellenwiederbesetzungssperren) im Bauhof vorgesehen. Dies wird nur realisiert
werden können, wenn auch Standards abgebaut werden. Zu prüfen ist in diesem
Zusammenhang auch, inwieweit die Streupflicht in Anliegerstraßen auf die
Anwohner übertragen werden kann. Wird diese Maßnahme umgesetzt, wäre der
Anteil der noch nicht berücksichtigten Fehlbeträge aus Vorjahren bei den
kommenden Gebührenkalkulationen unberücksichtigt zu lassen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, 30.11.2012
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-255/2012 1. Ergänzung
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