Daten
Kommune
Bedburg
Größe
43 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
12.12.12, 18:00
Aktualisiert
13.12.12, 18:00
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8272/2012
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
18.12.2012
Betreff:
Personelle Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen
hier: Abschluss einer Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die seitens des Personals erbrachten
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in der Form einer Dienstvereinbarung zur
gleitenden Arbeitszeit zur Kenntnis.
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Begründung:
Auf Grund diverser Änderungen sowohl bezüglich der tarifrechtlich und beamtenrechtlich
geltenden Arbeitszeiten als auch im Bereich der Handhabung des Zeiterfassung durch die
Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße, dort werden die Anwesenheitszeiten handschriftlich erfasst,
ist eine Neufassung der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit dringend erforderlich.
Bezüglich einzelner Regelungen, hier sind insbesondere
•
•
•
die Verteilung der Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten und
die Neuregelung der Gleitzeitmöglichkeiten
der Reduzierung von Gleitzeitguthaben/Überstunden
zu nennen, wurde die Notwendigkeit zur Anpassung der bisherigen Regelungen an die
Erfordernisse einer effektiven Dienstleistungsverwaltung gesehen.
Gemeinsam mit dem Personalrat und dem Geschäftsbereich 1 ist der Entwurf einer
Dienstanweisung erarbeitet worden, der die o.a. Punkte mit berücksichtigt. Gemeinsam mit dem
Personalratsvorsitzenden, den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes und dem Leiter des
Fachbereiches I sowie seiner Stellvertreterin wurde dieser Entwurf am 06.12.2012 erörtert.
Das als Anlage beigefügte Ergebnis bietet sowohl den Bediensteten ausreichende Möglichkeiten
zum eigenverantwortlichen Umgang mit den Gleitzeitmöglichkeiten als auch der Stadt Bedburg zur
Haushaltskonsolidierung.
Im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit kann die Arbeit ab dem 01.01.2013 in folgendem Rahmen
(Rahmenarbeitszeit) erbracht werden:
montags,
mittwochs
donnerstags
dienstags
freitags
und
7.30 Uhr bis 18:00 Uhr
7.30 Uhr bis 20.00 Uhr
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Kernarbeitszeit und Öffnungszeit
Die Kernarbeitszeit umfasst die Zeit zwischen spätestem Arbeitsbeginn und frühestem
Arbeitsende und orientiert sich an den Öffnungszeiten der beiden Rathäuser sowie der
Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße.
montags, donnerstags
von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags
von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
mittwochs, freitags
von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Die Vorgesetzten haben dafür Sorge zu tragen, dass mittwochs die Erreichbarkeit und
Funktionsfähigkeit ihrer Organisationseinheit bis mindestens 16.00 Uhr gewährleistet ist.
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Die Erreichbarkeit der Zentralen Informationsstelle (ZIS) muss mit Ausnahme der Zeit zwischen
12:30 Uhr und 14:00 Uhr zu folgenden Zeiten gewährleistet sein:
montags, mittwochs, donnerstags
von 8.15 Uhr bis 16.15 Uhr
dienstags
von 8.15 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags
von 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr
Zeitguthaben, Zeitschuld, Ausgleich
Abweichungen zwischen der für den jeweiligen Monat bestehenden Soll- und der tatsächlichen
Arbeitszeit werden auf einem persönlichen Arbeitzeitkonto verrechnet. Nach Abschluss jeden
Monats erhalten die Vorgesetzten und die Mitarbeiter eine Übersicht über die aktuellen Zeitkonten.
Das Zeitkonto wird in drei Phasen unterteilt:
¾ Grünphase
¾ Gelbphase
¾ Rotphase
max. 20 Minusstunden
max. Plusstunden in Höhe der jeweiligen individuellen
Wochenarbeitszeit
zwischen 20 und 30 Minusstunden
max. Plusstunden in Höhe der doppelten jeweiligen individuellen
Wochenarbeitszeit
mehr als 30 Minusstunden
mehr als die Höhe der doppelten jeweiligen individuellen
Wochenarbeitszeit
Es gelten folgende Verhaltensregeln innerhalb der Phasen:
Grünphase
Innerhalb der Grünphase kann der Bedienstete grundsätzlich eigenverantwortlich unter Beachtung
der dienstlichen Belange in der Organisationseinheit disponieren.
Gelbphase
Innerhalb der Gelbphase ist zwischen dem Bediensteten und dem Vorgesetzten Sorge zu tragen,
dass grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten die Grünphase wieder erreicht ist.
Rotphase
Die Rotphase ist innerhalb eines Monats umgehend zu verlassen. Sollte die dienstliche
Notwendigkeit bestehen, die Rotphase innerhalb eines Monats nicht verlassen zu können, ist der
Vorgesetzte gehalten, die Ursachen zu untersuchen und nach Lösungen zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses von Arbeitsmenge und Arbeitszeit zu suchen. Der
Geschäftsbereich 1 ist zu beteiligen.
Gleitzeitguthaben wird nicht vergütet. Angeordnete Überstunden können in Absprache mit dem
Verwaltungsvorstand und/oder dem Bürgermeister vergütet werden, sofern keine Möglichkeit
besteht, diese Stunden im Rahmen der Möglichkeiten dieser Gleitzeitregelung abzubauen.
Der/die jeweilige Leiter/in der Organisationseinheit hat die Notwendigkeit der Auszahlung in
einem formlosen Antrag zu begründen und dem Verwaltungsvorstand/dem Bürgermeister zur
Entscheidung vorzulegen.
Am 31.12. eines jeden Jahres dürfen sich alle Beschäftigten sowie alle Beamtinnen und
Beamten, die der Gleitzeit unterliegen, maximal in der Gelbphase befinden. Alle Zeitanteile, die
den Wert der Gelbphase überschreiten und als nicht angeordnete Überstunden gelten, werden
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grundsätzlich ersatzlos gestrichen. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der
Genehmigung durch den Bürgermeister, in dessen Vertretungsfall durch ein Mitglied des
Verwaltungsvorstandes und sind durch den/die jeweilige/n Leiter/in zu begründen.
Diese Regelungen führen zu folgenden Konsequenzen:
1. Die tägliche Öffnungszeit wird um eine halbe Stunde verlängert (bisher bis 12.00 Uhr
geöffnet, ab Inkrafttreten bis 12.30 Uhr geöffnet)
2. Der lange Donnerstag wird durch den langen Dienstag ersetzt. Dies führt zu einer
Reduzierung der Präsenzzeiten, die durch die Sitzungen der städtischen Gremien auf
Grund der bisherigen Regelungen erforderlich wurden.
3. Das Gleitzeitguthaben wird reduziert. Dies führt zu einem erheblichen Rückgang von
Rückstellungen im städtischen Haushalt und trägt maßgeblich zur Konsolidierung bei. Zum
31.12.2011 musste eine Rückstellung für Gleitzeitguthaben in Höhe von 218.400 € gebildet
werden. Wäre zu diesem Zeitpunkt bereits der Entwurf der Dienstvereinbarung zur
gleitenden Arbeitszeit in Kraft getreten, hätte die Rückstellung mindestens 63.200 € bis
zu max. 100.000 € weniger betragen. Dieser Effekt wird erstmals für die Rückstellung
zum 31.12.2013 zu erwarten sein.
4. Insgesamt stehen den Beschäftigten 50 Stunden zur Ableistung ihres Dienstes zur
Verfügung (Rahmenarbeitszeit). Am Mittwoch Nachmittag besteht für alle Bediensteten die
Möglichkeit, ihren Dienst ab 12.30 Uhr zu beenden. Der Freitag Nachmittag eröffnet
darüber hinaus weitere Möglichkeiten im Rahmen der Gleitzeit.
5. Der um eine halbe Stunde auf 7.30 Uhr verschobene frühestmögliche Arbeitsbeginn
führt zu einer Reduzierung der Energiekosten. Zur Zeit kann jedoch seitens des
beteiligten Fachbereiches IV keine Aussage zu diesen Einspareffekten gemacht werden.
6. Darüber hinaus kann der zeitliche Arbeitsumfang an der Zentralen Informationsstelle
verringert werden sowie der frühe Arbeitsbeginn der (Rat)hausmeister auch im Hinblick
auf die häufigen späten Einsatztermine am Abend vorher und den damit verbundenen
gesundheitlichen Auswirkungen im Sinne des Arbeitsschutzes verschoben werden.
7. Durch die neuen Gleitzeitmöglichkeiten ergeben sich mehr Zeiten des Miteinanders, vor
allem in den Vormittagsstunden. Ein gemeinsames Arbeiten wird dadurch gefördert.
Weitere Änderungen betreffen die Handhabung der Zeiterfassung sowie eine Regelung für den
Krankheitsfall (Ziffer 6).
Über den Entwurf der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit hinaus wurde der
Personalrat hinsichtlich einer möglichen Einführung von Brückentagen im Rahmen des
gesetzlichen Beteiligungsverfahrens beteiligt. Der Personalrat hat einer möglichen Einführung von
Brückentagen ab 2013 zugestimmt. Diese Maßnahme führt über die o.a. Effekte hinaus zu einem
erheblichen Abbau von Urlaubstagen. Hier sind Einsparpotentiale von bis zu 72.850 € möglich.
Die Beschäftigten tragen damit in einem nicht unmaßgeblichen Teil zur Haushaltskonsolidierung
bei, wenn der Personalrat auch dieser Dienstvereinbarung im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens
zustimmen sollte. Das Ergebnis seiner Beratungen wird voraussichtlich zum Sitzungstermin
vorliegen.
Darüber hinaus hat der Personalrat in seinem Schreiben vom 23.11.2012 (siehe Anlage) auf seine
grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an der Haushaltskonsolidierung hingewiesen. Trotz der
angespannten Haushaltssituation weist der Personalrat darauf hin, dass
• eine Nachbesetzung von Stellen ausscheidender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch
nicht grundsätzlich unterbleiben sollte, sofern die entsprechenden Aufgaben nicht gänzlich
wegfallen. Eine entsprechende Nachbesetzung sollte im Einzelfall auf deren Notwendigkeit
in Zusammenarbeit mit dem Personalrat geprüft werden. Zudem weist der Personalrat
darauf hin, dass bei der Personalplanung der Schutz und die Gesundheit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Belastungsgrenze) mit im Vordergrund stehen müssen.
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der Personalrat trotz derzeit umfangreicher und erforderlicher Sparmaßnahmen auf die
derzeitigen Arbeitsbedingungen in den einzelnen Verwaltungsstellen, insbesondere in den
Rathäusern in Bedburg und Kaster, hinweist. Die Abmessungen der Räumlichkeiten sowie
das Fehlen jeglicher Pausen- und Sozialräume stehen zum großen Teil konträr zu den
Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes. Die Information, dass das Jobcenter Bedburg
sogar unter Zeitdruck einen Neubau fordert, um diverse Missstände hinsichtlich der
Arbeitsbedingungen zu beseitigen, führt beim Personalrat der Stadt Bedburg zur
Verwunderung und unterstreicht den Hinweis auf die die Stadtverwaltung Bedburg
betreffenden Missstände um so mehr.
der Personalrat deshalb von der Stadt Bedburg als Arbeitgeberin nach den jetzt schon seit
Jahren anhaltenden und andauernden Diskussionen in den städtischen Gremien nunmehr
allerdings auch ganz eindeutig eine Lösung dieser allseits bekannten Missstände erwartet.
•
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Stolz
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Stellv. Fachbereichsleiterin
Fachbereichsleiter(in)
Kämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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