Daten
Kommune
Wesseling
Größe
16 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
15/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Verwendung bereits bewilligter Mittel für den Abenteuerspielplatz
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
16.01.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 15/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
16.01.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Verwendung bereits bewilligter Mittel für den Abenteuerspielplatz
Beschlussentwurf:
Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2004 wird anerkannt. Die im Jahre 2004 nicht verausgabten
Mittel können – wegen der Besonderheiten in der Aufbauphase des Abenteuerspielplatzes – entsprechend der geschlossenen Kooperationsvereinbarung im Jahre 2005 eingesetzt und mit dem Verwendungsnachweis für 2005 abgerechnet werden. Dabei wird auf eine Trennung der Mittel für Herrichtungskosten und Betriebskosten verzichtet, sodass der verbliebene Betriebskostenzuschuss aus dem
Jahre 2004 für die erhöhten Aufbaukosten im Jahre 2005 verwendet und abgerechnet werden kann.
Insgesamt wird dabei der Finanzrahmen für den Abenteuerspielplatz in den Jahren 2004 bis 2005
nicht ausgeweitet.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Für die Zuschüsse 2004 in Höhe von insgesamt 45.000 € hat der Stadtjugendring Wesseling im Juni
2005 einen Verwendungsnachweis vorgelegt. Dieser Nachweis belegt Ausgaben in Höhe von insgesamt 19.217,82 €.
Nach einer vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommenen Aufteilung wurden
für Herrichtungskosten 17.187,65 €
und für Betriebskosten 2.030,17 €
verausgabt.
Somit verblieben
bei den Herrichtungskosten
und bei den Betriebskosten
als Rest.
12.812,35 €
12.969,83 €
Nach der zwischen der Stadt Wesseling und dem Stadtjugendring Wesseling geschlossenen Kooperationsvereinbarung durften – wegen der Besonderheit in der Aufbauphase des Abenteuerspielplatzes
– die Restmittel noch im Jahr 2005 verwandt werden.
Die Kooperationsvereinbarung konnte unter Berücksichtigung aller organisatorischen Rahmenbedingungen erst am 09.11.2004 geschlossen werden und hat dem Geiste der Beschlüsse durch Rat und
Jugendhilfeausschuss folgend und in Kenntnis der bis dahin erforderlich gewordenen Bedingungen
durch die Untere Landschaftsbehörde und die Kreisgesundheitsbehörde (Stromanschluss für sanitäre
Einrichtung und Warmwasserzubereitung) diese Regelung getroffen.
Nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes sei dies jedoch durch den Ratsbeschluss vom
13.07.2004 zur Förderung des Abenteuerspielplatzes nicht gedeckt, da dieser Beschluss eine Unterscheidung zwischen Aufbau- und Betriebskosten im Jahre 2004 vorsehe.
2. Lösung
Die Aufteilung zwischen den reinen Herrichtungskosten und den Betriebskosten in der Anfangsphase
wird aufgehoben, sodass der Einsatz der aus dem Jahr 2004 verbliebenen Mittel für die erforderliche
Herrichtung des Abenteuerspielplatzes möglich ist.
Begünstigt wird dieses Vorgehen durch den umsichtigen und sparsamen Mitteleinsatz des Stadtjugendrings für die laufenden Kosten in der gleichen Zeit, sodass durch diese abrechnungstechnische
Regelung der Gesamtzuschuss nicht erhöht werden muss.
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen.
Wenn dem Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt würde, wäre der Stadtjugendring gezwungen, einen zusätzlichen Förderantrag zu stellen, da er ansonsten die erforderlich gewordenen Aufwendungen für die Sanitär- und Stromanschlüsse nicht tragen könnte.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel reichen aus.
TUIV 08/1998
TUIV 08/1998