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Beschlussvorlage (Verwendung bereits bewilligter Mittel für den Abenteuerspielplatz)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
16 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Verwendung bereits bewilligter Mittel für den Abenteuerspielplatz) Beschlussvorlage (Verwendung bereits bewilligter Mittel für den Abenteuerspielplatz) Beschlussvorlage (Verwendung bereits bewilligter Mittel für den Abenteuerspielplatz) Beschlussvorlage (Verwendung bereits bewilligter Mittel für den Abenteuerspielplatz)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 15/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Verwendung bereits bewilligter Mittel für den Abenteuerspielplatz Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 16.01.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 15/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 16.01.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Verwendung bereits bewilligter Mittel für den Abenteuerspielplatz Beschlussentwurf: Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2004 wird anerkannt. Die im Jahre 2004 nicht verausgabten Mittel können – wegen der Besonderheiten in der Aufbauphase des Abenteuerspielplatzes – entsprechend der geschlossenen Kooperationsvereinbarung im Jahre 2005 eingesetzt und mit dem Verwendungsnachweis für 2005 abgerechnet werden. Dabei wird auf eine Trennung der Mittel für Herrichtungskosten und Betriebskosten verzichtet, sodass der verbliebene Betriebskostenzuschuss aus dem Jahre 2004 für die erhöhten Aufbaukosten im Jahre 2005 verwendet und abgerechnet werden kann. Insgesamt wird dabei der Finanzrahmen für den Abenteuerspielplatz in den Jahren 2004 bis 2005 nicht ausgeweitet. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Für die Zuschüsse 2004 in Höhe von insgesamt 45.000 € hat der Stadtjugendring Wesseling im Juni 2005 einen Verwendungsnachweis vorgelegt. Dieser Nachweis belegt Ausgaben in Höhe von insgesamt 19.217,82 €. Nach einer vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommenen Aufteilung wurden für Herrichtungskosten 17.187,65 € und für Betriebskosten 2.030,17 € verausgabt. Somit verblieben bei den Herrichtungskosten und bei den Betriebskosten als Rest. 12.812,35 € 12.969,83 € Nach der zwischen der Stadt Wesseling und dem Stadtjugendring Wesseling geschlossenen Kooperationsvereinbarung durften – wegen der Besonderheit in der Aufbauphase des Abenteuerspielplatzes – die Restmittel noch im Jahr 2005 verwandt werden. Die Kooperationsvereinbarung konnte unter Berücksichtigung aller organisatorischen Rahmenbedingungen erst am 09.11.2004 geschlossen werden und hat dem Geiste der Beschlüsse durch Rat und Jugendhilfeausschuss folgend und in Kenntnis der bis dahin erforderlich gewordenen Bedingungen durch die Untere Landschaftsbehörde und die Kreisgesundheitsbehörde (Stromanschluss für sanitäre Einrichtung und Warmwasserzubereitung) diese Regelung getroffen. Nach Ansicht des Rechnungsprüfungsamtes sei dies jedoch durch den Ratsbeschluss vom 13.07.2004 zur Förderung des Abenteuerspielplatzes nicht gedeckt, da dieser Beschluss eine Unterscheidung zwischen Aufbau- und Betriebskosten im Jahre 2004 vorsehe. 2. Lösung Die Aufteilung zwischen den reinen Herrichtungskosten und den Betriebskosten in der Anfangsphase wird aufgehoben, sodass der Einsatz der aus dem Jahr 2004 verbliebenen Mittel für die erforderliche Herrichtung des Abenteuerspielplatzes möglich ist. Begünstigt wird dieses Vorgehen durch den umsichtigen und sparsamen Mitteleinsatz des Stadtjugendrings für die laufenden Kosten in der gleichen Zeit, sodass durch diese abrechnungstechnische Regelung der Gesamtzuschuss nicht erhöht werden muss. 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen. Wenn dem Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt würde, wäre der Stadtjugendring gezwungen, einen zusätzlichen Förderantrag zu stellen, da er ansonsten die erforderlich gewordenen Aufwendungen für die Sanitär- und Stromanschlüsse nicht tragen könnte. 4. Finanzielle Auswirkungen Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel reichen aus. TUIV 08/1998 TUIV 08/1998