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Kommune
Kreuzau
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04.03.13, 18:32
Aktualisiert
11.04.13, 17:49
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NIEDERSCHRIFT
über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 19.02.2013
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzende:
Stellv. Bürgermeisterin Meier, Helga
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Badur, Krister
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar
4. Böcking, Paul ab TOP 9.4
5. Braks, Egbert
6. Breuer, Adolf
7. Bühl, Bert
8. Eßer, Ingo
9. Gerards, Elmar
10. Gunkel, Dirk
11. Hohn, Astrid
12. Iven, Axel
13. Kammer, Jürgen
14. Kaptain, Johannes
15. Kilian, Manfred
16. Lüttgen, Wolfgang
17. Macherey, Peter
18. Meier, Helga
19. Prof. Dr. Meurer, Erik
20. Pütz, Elisabeth
21. Schmitz, Hermann-Josef
22. Schnitzler, Josef
23. Schröder, Josef
24. Schroif, Thea
25. Servatius, Stephan
26. Stoffels, Manfred
27. Strohpagel, Birgit
28. Dr. Süreth, Harald
29. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. GOAR Steg
4. GAR Stirnberg
5. VfW Drewes-Janssen
Es fehlen entschuldigt:
1. Ramm, Walter, Bürgermeister
2. Burmester, Wolfgang
3. Heidbüchel, Rolf
4. Poensgen, Helmut
5. Seel, Rolf, MdL
6. Tesch, Michael
Kreuzau, den 19.02.2013
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:00 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die
stellv. Bürgermeisterin Meier fest, dass zur
heutigen Sitzung form- und fristgerecht
eingeladen ist. Sie teilt mit, dass
Bürgermeister Ramm wegen Erkrankung
nicht an der Sitzung teilnehmen kann. Sie
fragt
an,
ob
Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage: 14/2013
4.
Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der
Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014
Vorlage: 46/2012
5.
Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses und ihrer Stellvertreter zur Durchführung der
Kommunalwahl 2014
Vorlage: 10/2013
6.
Antrag des fraktionslosen Ratsmitgliedes Dr. Harald Süreth auf Aufnahme in den
Hauptausschuss der Gemeinde Kreuzau als beratendes Mitglied
Vorlage: 15/2013
7.
Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 5/2013
8.
Bestellung eines Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters im Amt
Vorlage: 16/2013
9.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der
20. Sitzung des Hauptausschusses vom 05.02..2013, und zwar:
9.1
Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes
Eifel-Rur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 17.06.2013
Vorlage: 8/2013
9.2
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens am 21.04.2013, des
Fischmarktes am 30.06.2013, des Ortsfestes am 01.09.2013 und des Adventsmarktes
am 01.12.2013
Vorlage: 9/2013
9.3
Gewährung von Zuwendungen an ein fraktionsloses Ratsmitglied;
hier Dr. Harald Süreth
Vorlage: 12/2013
9.4
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2013 im Bereich der gemeindeeigenen
Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten;
hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
Vorlage: 76/2012
-39.5
Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen
Vorlage: 3/2013
9.6
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1)
BauGB)
Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage: 39/2011 2. Ergänzung
9.7
Sportlerehrung 2012
Vorlage: 1/2013
9.8
Verwendung der Sportpauschale 2013
Vorlage: 2/2013
9.9
Grundschulsituation in der Gemeinde Kreuzau;
hier: Verbund der Grundschulen Kreuzau und Drove
Vorlage: 6/2013
10.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
11.
Mitteilungen
12.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
12.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
13.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
a)
b)
Mitteilungen
Herr Stolz führt aus, dass im aktuellen Bundesgesetzblatt der Termin der diesjährigen
Bundestagswahl auf den 22.09.2013 festgesetzt worden sei und bittet die Anwesenden,
diesen Termin vorzumerken.
Zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/14 für die Sekundarschule Kreuzau-Nideggen
teilt er mit, dass die vorliegenden Zahlen erfreulich seien. Herr Steg erläutert, dass bisher 148
Anmeldungen für beide Standorte eingegangen sind, davon 108 für Kreuzau und 40 für
Nideggen, so dass die Sekundarschule auch im kommenden Schuljahr wieder 6-zügig geführt
werden könne (4 Züge in Kreuzau, 2 Züge in Nideggen). Er weist noch darauf hin, dass sich
die Zahlen noch nach oben verändern können.
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen.
3.
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage: 14/2013
Die stellv. Bürgermeisterin Frau Meier bittet Herrn Stolz, für den erkrankten BM Ramm die
Haushaltsrede vorzutragen. Herr Stolz verliest die von Bürgermeister Walter Ramm verfasste
Haushaltsrede im Wortlaut. Diese ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Der vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 wird vorgelegt. Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2013 weist im Ergebnisplan Erträge von
sowie Aufwendungen von
Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von
27.758.794 €
33.791.549 €
6.032.755 €
Im Finanzplan werden ausgewiesen
An Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
An Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
An Einzahlungen aus Investitions- u. Finanzierungstätigkeit
An Auszahlungen aus Investitions- u. Finanzierungstätigkeit
23.690.031 €
29.925.360 €
2.606.687 €
2.997.284 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherungen in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt und ist im Vergleich zum Vorjahr eben so unverändert
wie die Hebesätze für die Gemeindesteuern, die für die Grundsteuer A 241 v.H., für die
Grundsteuer B 420 v.H. und die für die Gewerbesteuer 426 v.H. betragen. Der Fehlbetrag des
Haushaltsjahres 2013 muss aus der allgemeinen Rücklage abdeckt werden, da die
Ausgleichsrücklage aufgezehrt ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 425 des
Haushaltsplanes dargestellt. Die Gemeinde ist nach wie vor zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet. Dieses Konzept ist für den Zeitraum 2013 bis 2023 auf
den Seiten H1 bis H62 des Vorberichtes aufgeführt. Durch öffentliche Bekanntmachung vom
22.02.2013 wird darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf bis einschließlich 09.04.2013 während
der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt. Einwohner und Abgabepflichtige
können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 25.02.2013 Einwändungen erheben. Über
-5diese Einwändungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
Link zum Entwurf des Haushaltsplanes als PDF-Dokument, Dateigröße ca. 60 MB.
http://www.kreuzau.de/bs/satzungen/downloads/hhplan-hhsatzung2013.pdf
Beschluss:
Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der
Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014
Vorlage: 46/2012
RM Eßer trägt vor, dass die Verwaltung mit ihrer Vorlage Vorschläge zur zukünftigen Anzahl der
Ratsvertreter gemacht habe. Dieser Vorschlag traf bereits interfraktionell auf Zustimmung. Die
CDU stimme insoweit dem Verwaltungsvorschlag zu. Für die SPD-Fraktion führt RM Iven aus,
dass diese ebenfalls zustimmen werde, die Einrichtung von 17 Wahlbezirken habe sich bewährt.
Beschluss:
Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a KWahlG NRW zu wählenden Vertreter wird um 4
verringert und beträgt mithin 34. Die Zahl der Wahlbezirke wird somit um 2 auf 17 verringert. Der
beiliegende Satzungsentwurf wird beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses und ihrer Stellvertreter zur
Durchführung der
Kommunalwahl 2014
Vorlage: 10/2013
Beschluss:
„Es wird ein Wahlausschuss gebildet. In diesen Wahlausschuss werden 10 Beisitzer und 10
persönliche Stellvertreter gewählt. Im einzelnen werden benannt:
Ordentliche Mitglieder:
1. Ingo Eßer
2. Johannes Kaptain
3. Rolf Seel, MdL
4. Heinrich Winter
5. Helga Meier
6. Rolf Heidbüchel
7. Axel Iven
8. Paul Böcking
9. Krister Badur
10. Egbert Braks
Beratungsergebnis:
Persönliche Stellvertreter:
1. Stephan Servatius
2. Adolf Breuer
3. Birgit Strohpagel
4. Josef Schröder
5. Thea Schroif
6. Manfred Stoffels
7. Hermann-Josef Schmitz
8. Jürgen Kammer
9. Astrid Hohn
10. Prof. Dr. Erik Meurer
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-66.
Antrag des fraktionslosen Ratsmitgliedes Dr. Harald Süreth auf Aufnahme in den
Hauptausschuss der Gemeinde Kreuzau als beratendes Mitglied
Vorlage: 15/2013
Im Hinblick auf die Aussagen in der Verwaltungsvorlage wird durch RM Eßer vorgetragen, dass
die CDU-Fraktion der zweiten Alternative des Beschlussvorschlages zustimmen werde. Dieser
Auffassung schließen sich die RM Iven für die SPD-Fraktion und Braks für die FDP-Fraktion an.
RM Dr. Süreth führt aus, dass er durch seinen Antrag weitere Kompetenz erhalten wolle. Da
nunmehr absehbar sei, dass sein Antrag abgelehnt werde, werde er seine Meinung schriftlich den
Fraktionen bedarfsweise für Themen im Hauptausschuss übermitteln. Desweiteren behalte er sich
vor, auf seine ordentlichen Ausschusssitze im Umwelt- und Sozialausschuss zu verzichten, um
beratendes Mitglied im Hauptausschuss zu werden. Hierüber werde er zu einem späteren
Zeitpunkt entscheiden.
RM Eßer erwidert, der Minderheitenschutz sage nur aus, dass ein Ratsmitglied in einem
Ausschuss mit beratender Stimme ein Mandat erhalten könne, dies müsse nicht unbedingt der
Hauptausschuss sein. Abschließend beantragt RM Eßer über den alternativen Beschlussvorschlag
abzustimmen. Hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden.
Beschluss:
Dem Antrag des fraktionslosem Ratsmitgliedes Dr. Harald Süreth auf Aufnahme in den
Hauptausschuss der Gemeinde Kreuzau als beratendes Mitglied wird nicht entsprochen, da er
bereits stimmberechtigtes Mitglied in zwei Ausschüssen ist und die Minderheitenschutzregelungen
des § 58 Abs. 1 Satz 7 – 12 GO NRW nicht anwendbar sind.
Beratungsergebnis:
7.
24 Stimmen dafür, 1 dagegen, 3 Enthaltungen
Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 5/2013
Beschluss:
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird folgende Neu- bzw. Umbesetzung im
Schulausschuss vorgenommen:
Schulausschuss
Bisheriges Mitglied, stellv. sachkundiger Bürger
Michael Suhr
Beratungsergebnis:
8.
Neues Mitglied, stellv. sachkundige Bürgerin
Claudia Gerards
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Bestellung eines Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters im Amt
Vorlage: 16/2013
Durch RM Iven wird mitgeteilt, dass die SPD-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen werde,
weil die Wahl von Herrn Schmühl zum neuen Allgemeinen Vertreter eine richtige und gute Wahl
darstelle. RM Eßer führt aus, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag ebenfalls folgen
werde, mit dieser Entscheidung sei zudem eine zusätzliche Einsparung des Personals zu
erreichen. Auf die Einrichtung einer möglichen Beigeordnetenstelle werde aus finanziellen
Gründen verzichtet.
RM Braks teilt mit, dass auch die FDP-Fraktion für den Beschlussvorschlag stimmen werde.
RM Prof. Meurer resümiert, dass aus seiner Sicht bisher Herr Stolz der „Justitiar“ der Gemeinde
-7gewesen sei und fragt an, wer diese Aufgaben in Zukunft übernehme. Herr Stolz teilt mit, dass für
den Bereich der Rats- und Ausschussarbeit die Abteilung 1.1 zuständig sei und insoweit diese
Aufgaben durch den Dezernenten Herrn Steg und den Abteilungsleiter Herrn Drewes-Janssen
übernommen werden. Letztlich bleibe die Entwicklung abzuwarten, auch müsse sich der neue
Allgemeine Vertreter mit der Zeit in seinem neuen Amt positionieren. Er sei jedoch zuversichtlich,
dass auch in Zukunft die Aufgaben korrekt und gesetzesgemäß durchgeführt werden.
Beschluss:
Nach Ausscheiden des bisherigen Allgemeinen Vertreters, GVD Stolz, zum 31. Juli 2013 wird mit
Wirkung vom 01. August 2013 Herr Gemeindeoberverwaltungsrat Siegfried Schmühl gemäß § 68
Absatz 1 der Gemeindeordnung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt.
Für die Zeit vom 04. Mai bis zum 31. Juli 2013 wird er vertretungsweise mit der Wahrnehmung der
Geschäfte des Allgemeinen Vertreters mit allen Rechten und Pflichten betraut.
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Nach erfolgter Wahl bedankt sich Herr Schmühl bei den Ratsmitgliedern für das
entgegengebrachte Vertrauen und sichert zu, weiterhin zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Kreuzau wirken zu wollen.
9.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen
aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses vom 05.02..2013, und zwar:
9.1
Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 17.06.2013
Vorlage: 8/2013
Beschluss:
1.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Kreuzau aufgrund des Beitragsmittelwerts
für die nächste fünfjährige Amtszeit der Verbandsversammlung des Wasserverbandes
Eifel-Rur keinen direkten Delegierten entsenden kann.
2.
Für den Fall, dass es in den anstehenden Gesprächen gelingt, einen Delegierten aufgrund
der Beitragsteileinheiten zu entsenden, wird die Verwaltung ermächtigt, erneut Herrn Josef
Schnitzler zu benennen.
Beratungsergebnis:
9.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens am 21.04.2013,
des Fischmarktes am 30.06.2013, des Ortsfestes am 01.09.2013 und des
Adventsmarktes am 01.12.2013
Vorlage: 9/2013
-8Beschluss:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten wird der Erlass einer
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des
1) Radrennens „Rund um Düren“
2) Fischmarktes mit Marktschreiertagen
3) Ortsfestes
4) Adventsmarktes
am 21.04.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
am 30.06.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
am 01.09.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
am 01.12.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnungen ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Beratungsergebnis:
9.3
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Gewährung von Zuwendungen an ein fraktionsloses Ratsmitglied;
hier Dr. Harald Süreth
Vorlage: 12/2013
RM Dr. Süreth erklärt sich gemäß § 31 GO für befangen und nimmt an der Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
RM Kilian teilt mit, dass er gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde, da RM Dr. Süreth
immer zunächst auf ein umfassendes Sparen gepocht habe. Jetzt könne er hierzu auch Farbe
bekennen.
Beschluss:
Dem Antrag des fraktionslosen Ratsmitglieds Dr. Harald Süreth vom 16.01.2013 auf Gewährung
von finanziellen Zuwendungen zur Durchführung der Ratsarbeit wird stattgegeben. Ab 01.01.2013
wird in analoger Anwendung der Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen ein
Pauschalbetrag von je 12 €/Monat gezahlt.
Beratungsergebnis:
9.4
24 Stimmen dafür, 1 dagegen, 3 Enthaltungen
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2013 im Bereich der
gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten;
hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
Vorlage: 76/2012
Bezüglich der Kosten der Dacherneuerung und Lüftungsanlage an der Dreifach-Sporthalle in
Kreuzau wird durch RM Prof. Meurer die Aussage von Herrn Schmühl bezüglich der Finanzierung
dieser Kosten aus der letzten Hauptausschusssitzung in Erinnerung gerufen. Gemäß den
Vorgaben des § 17 Gemeindefinanzierungsgesetzes könnten nämlich auch Instandsetzungen aus
der Sportpauschale finanziert werden. In den insgesamt vorgesehenen Maßnahmen seien auch
Erhaltungsmaßnahmen erfasst. Von daher könnten die Reparaturarbeiten, die laufend am
Turnhallendach anfallen, ebenfalls aus der Pauschale (ohne Gemeindemittel) finanziert werden.
Möglicherweise könnten die finanziellen Mittel auch für andere Maßnahmen verwandt werden.
Herr Schmühl führt aus, dass er die Thematik insgesamt aufbereiten und dem Rat zur Kenntnis
geben werde. Zur Lüftungsanlage stellt er fest, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
RM Eßer bittet, die Aussage von Prof. Meurer zu klären und führt weiterhin aus, dass die
Energiekosteneinsparungen bei der vorgesehenen Maßnahme zu beachten seien und plädiert
-9insofern, dem Beschlussvorschlag so zu folgen.
Aus Sicht des RM Braks bestanden im Vorfeld Irritationen zur Vorlage. Er sagt aus, dass seine
Fraktion die Verwaltungsvorlagen nicht nur abnicken wolle, sondern auch Alternativen aufzeige.
Letztlich werden die FDP-Fraktion aber der Vorlage zustimmen.
Beschluss:
Der Durchführung der nachstehend aufgeführten baulichen Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre
2013 wird zugestimmt:
GS Kreuzau:
GS Stockheim:
GS Winden:
Dreifach-Sporthalle Kreuzau:
Hauptschule:
Sekundarschule:
Schulverwaltung:
KiTa Thum:
8 Innentüren und
neue Schließanlage:
Fenstererneuerung Altbau:
Erneuerung Bodenbelag Aula:
Montage von Waschbecken
Dacherneuerung:
Lüftungsanlage:
Erneuerung Haupteingangstür:
Renovierungsarbeiten 1. OG:
Umsetzung Medienkonzept:
Erneuerung von Dachkehlen:
30.000,00 € Herbst
90.000,00 €
7.000,00 €
6.000,00 €
330.000,00 €
420.000,00 €
10.000,00 €
25.000,00 €
60.000,00 €
8.000,00 €
sofort
Herbst
sofort
sofort
Herbst
sofort
sofort
Herbst
Die Maßnahme an der TH Obermaubach wird im Jahre 2014 durchgeführt.
Die Ausschreibungsergebnisse der Sofortmaßnahmen sind nach Durchführung der Ausschreibung
zeitnah dem Fachausschuss mitzuteilen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2013 bereitgestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, unverzüglich die erforderlichen Ausschreibungen durchzuführen.
Beratungsergebnis:
9.5
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen
Vorlage: 3/2013
RM Badur ruft in Erinnerung, dass seine Fraktion in der letzten Sitzung des Hauptausschusses
gegen die Maßnahme gestimmt habe. Er führt aus, dass die vorgesehenen Maßnahmen ohne
Zweifel sinnvoll und wünschenswert seien. Seit Jahren werde in den politischen Gremien vom
Sparen gesprochen. Jeder verantwortungsvolle Privatmann würde keinen weiteren Kredit
aufnehmen, wenn er schon bis zum Hals im Schuldensumpf sitze. Natürlich könne argumentiert
werden, dass die nicht ausgegebenen 50.000 € an der desolaten finanziellen Situation nichts
ändern. Allerdings seien 50.000 € schon mehr als 6 % der Summe, die die Gemeinde Kreuzau
voraussichtlich im nächsten Jahr an den Kreis zusätzlich zu bezahlen hätte. Ferner sind die
avisierten 40.000 € aus einem möglichen Verkauf des Hauses Welk ebenfalls noch nicht realisiert.
Er fragt an, was dagegen spreche, diese Maßnahme insgesamt in das nächste Jahr zu
verschieben und die Finanzmittel aus dem dann hoffentlich wieder aufgelegten
Instandsetzungsprogramm Gemeindestraßen zu nehmen. Nur das sei aus Sicht der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen bei der aktuellen finanziellen Situation halbwegs vertretbar.
Er stellt ferner fest, dass es sich bei den geplanten Absenkungen nur um die Wichtigsten in allen
Ortsteilen der Gemeinde handele. Dies bedeute auch, dass gehbehinderte Personen, die nicht an
einer Hauptstraße wohnen, trotz der Ausgaben weiterhin in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt
seien. Um mit den vorhandenen finanziellen Mitteln möglichst viele Absenkungen vornehmen zu
können, wird ferner vorgeschlagen, dass im Vorfeld geprüft werde, bei welchen Absenkungen
aufgrund von Kanälen und Leitungen mit höheren Kosten zu rechnen sei. Diese Maßnahmen
sollten dann zurückgestellt werden. RM Dr. Süreth stimmt seinem Vorredner zu und begründet
- 10 seine Auffassung ausführlich. Aus seiner Sicht müssten andere Lösungen gefunden werden.
RM Eßer vertritt die Auffassung, dass dem Beschlussvorschlag des Hauptausschusses gefolgt
werden sollte. Die im genehmigungsfähigen HSK vorhandenen kleinen Spielräume sollten genutzt
werden, die Maßnahme insgesamt umzusetzen, dies auch unter dem Aspekt der ständig älter
werdenden Gesellschaft. Die Gemeinde sollte hierauf reagieren und die entsprechenden
Maßnahmen durchführen. Es sei natürlich wichtig, die Einnahmen aus dem Verkauf des Hauses
Welk zu generieren, dies sollte bindend für die Verwaltung sein. Die Vertreter der SPD-Fraktion
und der FDP-Fraktion teilen mit, dass sie dem Verwaltungsvorschlag folgen werden.
Beschluss:
Der behindertengerechten Absenkung von Bordsteinen in den Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau
wird entsprechend den von den Ortsvorstehern eingereichten Vorschlägen zugestimmt.
Beratungsergebnis:
9.6
26 Stimmen dafür, 3 dagegen, 0 Enthaltungen
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB)
und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 (1) BauGB)
Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage: 39/2011 2. Ergänzung
Beschluss:
1. Die in der der Sitzungsvorlage Nr. 39/2011, 2. Ergänzung, beigefügten Anlage 1 aufgeführten
Beschlussvorschläge zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren
nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
9.7
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Sportlerehrung 2012
Vorlage: 1/2013
Beschluss:
Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Funktionäre durch die Gemeinde Kreuzau
entsprechend der als Anlage beigefügten Aufstellung wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
- 11 9.8
Verwendung der Sportpauschale 2013
Vorlage: 2/2013
RM Prof. Meurer teilt mit, dass er bereits mehrfach dafür plädiert habe, ein Nutzungsentgeld für
die Sporthalle in Kreuzau einzuführen, damit die Bürger sehen, was die Gemeinde in diesem
Bereich investiere. Er fragt an, ob er aus der Haushaltsrede richtig entnommen habe, dass
Hallenbenutzungsgebühren eingeführt werden sollen. Herr Stolz teilt mit, dass in der
Haushaltsrede des Bürgermeisters die Erhöhung der Turnhallenmieten angesprochen worden
seien. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eingeplant ist,
ab dem Haushaltsjahr 2017 Hallenbenutzungsgebühren einzuführen.
RM Iven teilt mit, er lege Wert darauf, dass bis zum Ende des Haushaltsjahres 2013 der im
Hauptausschuss festgelegte Sockelbetrag von 10.000 € in der Sportpauschale verbleibe.
Beschluss:
Die Mittel aus der Rücklage der Sportpauschale in Höhe von 46.321 Euro sowie die für das Jahr
2013 zur Verfügung stehenden Mittel aus der Sportpauschale in Höhe von 48.222 Euro, also
insgesamt 94.543 Euro, werden zur dringend erforderlichen Erneuerung der Lüftung und des
Daches der Dreifachsporthalle am Schulzentrum Kreuzau verwendet.
Beratungsergebnis:
9.9
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Grundschulsituation in der Gemeinde Kreuzau;
hier: Verbund der Grundschulen Kreuzau und Drove
Vorlage: 6/2013
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt der Gründung eines Grundschulverbundes Kreuzau/Drove
zum Erhalt der beiden Grundschulstandorte grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Formalitäten zu klären und die notwendigen
Schritte einzuleiten. Anschließend ist die Angelegenheit zur abschließenden Entscheidung dem
Rat wieder vorzulegen.
Beratungsergebnis:
10.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
a)
RM Macherey fragt an, ob die Fußgängerampel an der ARAL-Tankstelle an der Dürener
Straße in Kreuzau überprüft werden könne. Aus seiner Sicht sei die Grün-Phase für die
Fußgänger zu kurz und die Rot-Phase für die Autofahrer zu lang. Die Verwaltung sagt eine
Überprüfung zu.
b)
RM Servatius fragt an, wie der aktuelle Sachstand zur Sanierung der Dürener Straße sich
darstelle. Herr Schmühl antwortet, dass es keinen neuen Sachstand gebe. Der Landesbetrieb
Straßenbau habe die Maßnahme auf nicht absehbarer Zeit verschoben, so dass davon
ausgegangen werden könne, dass im laufenden Jahr keine Bautätigkeiten durchgeführt
werden.
c)
RM Hohn fragt an, was hinsichtlich des Bebauungsplanes E28 unternommen worden sei. Herr
Schmühl teilt mit, dass er die 4 Fragen des RM Heidbüchel aus der letzten Sitzung des
Hauptausschusses schriftlich zur nächsten Sitzung des Bauausschusses beantworten werde.
Er führt ferner aus, dass auch der städtebauliche Vertrag Bestandteil des Ratsbeschlusses
- 12 sei. Die Kosten eines neuen Bebauungsplanes würden sich für das Haushaltsjahr 2013 auf
50.000 € und 2014 auf 20.000 € belaufen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung in der
Verwaltung habe der Bürgermeister diese Haushaltsmittel herausgenommen, weil sich
zwischenzeitlich abzeichnete, dass die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag schon
weit gediehen sind. Dieser städtebauliche Vertrag beinhalte mehr Regelungen als im
Bebauungsplan geregelt werden könne. Sobald eine abschließende Rückäußerung der Firma
Niederauer Mühle vorliege, werde der Rat informiert. Ferner plane er, dass das beauftragte
Rechtsanwaltsbüro ein Informationsgespräch für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger
ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen soll. Die Gutachten für die Aufstellung des
Bebauungsplanes sind aus diesem Grunde noch nicht in Auftrag gegeben worden, weil der
Ausgang des Verfahrens vom städtebaulichen Vertrag abgewartet werden sollte.
RM Hohn ist entsetzt, wie sich die Verwaltung über einen bestehenden Ratsbeschluss
hinwegsetze. RM Iven ergänzt, dass die Haushaltsmittel dann entgegen des bestehenden
Ratsbeschlusses aus dem Haushaltsentwurf 2013 genommen worden seien, dies sei auch für
ihn vollkommen unverständlich und eine Beleidigung des Rates.
RM Kammer sagt aus, dass nach seiner Meinung die Belastungen für die Bürger
zugenommen haben, insbesondere der Lärm in der Nacht und mehr Rauchentwicklung. Auch
er äußert sich negativ über die Verfahrensweise der Verwaltung. Er fragt ferner an, ob der
Produktionsbetrieb der Firma in Niederau geschlossen und die Produktion nach Kreuzau
verlagert worden sei. GOVR Schmühl bittet die anwesenden Ratsmitglieder die
Bauausschusssitzung am 05.03.2013 abzuwarten. Er habe ebenfalls aus der Presse
entnommen, dass die Produktion zum 31.12.2012 eingestellt worden sei. Er könne aber
definitiv sagen, dass die Produktion in Kreuzau nicht über die genehmigte Menge erweitert
worden sei. Bezüglich der Lärm- und Rauchmessungen wird darum gebeten, die schriftliche
Stellungnahme der Bezirksregierung Köln abzuwarten, die Immissionsmessungen stehen
nach seiner Kenntnis noch aus.
RM Stoffels sagt aus, dass der Firmeninhaber niemals etwas unterschreiben werde, was er
möglicherweise im Bebauungsplan besser haben könnte.
Auch RM Prof. Meurer ist verwundert über die Vorgehensweise der Verwaltung, zumal der
Ratsbeschluss nicht aufgehoben worden sei, entscheidend sei aber, was hinterher für die
Gemeinde und insbesondere die Bürgerinnen und Bürger raus komme. Formal sei sicherlich
der bestehende Ratsbeschluss zu sehen, die vorgestellte Alternative des städtebaulichen
Vertrages und die Möglichkeiten hieraus sollten jedoch abgewartet werden.
Herr Schmühl erläutert, dass der Beschlussvorschlag sich in 4 Teile gliedert, die Verwaltung
habe sich verstärkt um die Lösung über einen städtebaulichen Vertrag gekümmert, aus seiner
Sicht sei die Vertragsgestaltung vorteilhafter als der Bebauungsplan sowohl für die Gemeinde
als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Der beauftragte Rechtsanwalt werde hierzu
ausführlich berichten.
d)
RM Böcking fragt an, was passiere, wenn jemand gegen den bestehenden Bebauungsplan
klage. Herr Schmühl erwidert hierauf, dass erfahrungsgemäß frühestens in 3-4 Jahren ein
entsprechender Termin vor dem OVG in Münster anberaumt würde. Auch sei die jetzige
bestehende Veränderungssperre zu beachten. Wenn die Lösung letztlich über den öffentlichrechtlichen Vertrag laufen solle, werde selbstverständlich der Rat um Entscheidung gebeten,
ob auf den Bebauungsplan verzichtet werden könne. RM Hohn gibt zu bedenken, dass die
erlassene Veränderungssperre nicht endlos verlängert werden könne. Sie habe Bedenken
hinsichtlich der bestehenden Fristen. Herr Schmühl teilt mit, dass die derzeit bestehende
Veränderungssperre im September 2012 erlassen worden sei und bis September 2014 gelte,
danach könne diese nochmals um 2 Jahre verlängert werden. Im Laufe des kommenden
Monats müssten die Weichen, in welche Richtung auch immer, gestellt und eine
Entscheidung vor der Sommerpause gefällt werden.
e)
RM Pütz fragt an, wann mit einer Aussage des Kreisjugendamtes zur Kindergartensituation in
der Gemeinde zu rechnen sei. Herr Steg erläutert, dass der Rechtsanspruch durch das
Kreisjugendamt sehr ernst genommen werde, die Zahlen des Kreises aber noch nicht bekannt
seien. Es bestehe eine Tendenz, die Kinder ab 2 Jahren umfassend aufzunehmen und die
Kinder von 1 – 2 Jahren vermehrt bei Tagespflegepersonen betreuen zu lassen. Er hoffe bis
- 13 Ende Februar 2013 auf konkrete Informationen seitens des Kreisjugendamtes.
B. Nichtöffentliche Sitzung