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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
191 kB
Erstellt
04.03.13, 18:32
Aktualisiert
11.04.13, 17:49

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 19.02.2013 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzende: Stellv. Bürgermeisterin Meier, Helga Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Badur, Krister 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar 4. Böcking, Paul ab TOP 9.4 5. Braks, Egbert 6. Breuer, Adolf 7. Bühl, Bert 8. Eßer, Ingo 9. Gerards, Elmar 10. Gunkel, Dirk 11. Hohn, Astrid 12. Iven, Axel 13. Kammer, Jürgen 14. Kaptain, Johannes 15. Kilian, Manfred 16. Lüttgen, Wolfgang 17. Macherey, Peter 18. Meier, Helga 19. Prof. Dr. Meurer, Erik 20. Pütz, Elisabeth 21. Schmitz, Hermann-Josef 22. Schnitzler, Josef 23. Schröder, Josef 24. Schroif, Thea 25. Servatius, Stephan 26. Stoffels, Manfred 27. Strohpagel, Birgit 28. Dr. Süreth, Harald 29. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. GOAR Steg 4. GAR Stirnberg 5. VfW Drewes-Janssen Es fehlen entschuldigt: 1. Ramm, Walter, Bürgermeister 2. Burmester, Wolfgang 3. Heidbüchel, Rolf 4. Poensgen, Helmut 5. Seel, Rolf, MdL 6. Tesch, Michael Kreuzau, den 19.02.2013 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:00 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellv. Bürgermeisterin Meier fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Sie teilt mit, dass Bürgermeister Ramm wegen Erkrankung nicht an der Sitzung teilnehmen kann. Sie fragt an, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013 Vorlage: 14/2013 4. Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014 Vorlage: 46/2012 5. Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses und ihrer Stellvertreter zur Durchführung der Kommunalwahl 2014 Vorlage: 10/2013 6. Antrag des fraktionslosen Ratsmitgliedes Dr. Harald Süreth auf Aufnahme in den Hauptausschuss der Gemeinde Kreuzau als beratendes Mitglied Vorlage: 15/2013 7. Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 5/2013 8. Bestellung eines Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters im Amt Vorlage: 16/2013 9. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses vom 05.02..2013, und zwar: 9.1 Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 17.06.2013 Vorlage: 8/2013 9.2 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens am 21.04.2013, des Fischmarktes am 30.06.2013, des Ortsfestes am 01.09.2013 und des Adventsmarktes am 01.12.2013 Vorlage: 9/2013 9.3 Gewährung von Zuwendungen an ein fraktionsloses Ratsmitglied; hier Dr. Harald Süreth Vorlage: 12/2013 9.4 Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2013 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten; hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen Vorlage: 76/2012 -39.5 Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen Vorlage: 3/2013 9.6 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB) Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB Vorlage: 39/2011 2. Ergänzung 9.7 Sportlerehrung 2012 Vorlage: 1/2013 9.8 Verwendung der Sportpauschale 2013 Vorlage: 2/2013 9.9 Grundschulsituation in der Gemeinde Kreuzau; hier: Verbund der Grundschulen Kreuzau und Drove Vorlage: 6/2013 10. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 11. Mitteilungen 12. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 12.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 13. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. a) b) Mitteilungen Herr Stolz führt aus, dass im aktuellen Bundesgesetzblatt der Termin der diesjährigen Bundestagswahl auf den 22.09.2013 festgesetzt worden sei und bittet die Anwesenden, diesen Termin vorzumerken. Zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/14 für die Sekundarschule Kreuzau-Nideggen teilt er mit, dass die vorliegenden Zahlen erfreulich seien. Herr Steg erläutert, dass bisher 148 Anmeldungen für beide Standorte eingegangen sind, davon 108 für Kreuzau und 40 für Nideggen, so dass die Sekundarschule auch im kommenden Schuljahr wieder 6-zügig geführt werden könne (4 Züge in Kreuzau, 2 Züge in Nideggen). Er weist noch darauf hin, dass sich die Zahlen noch nach oben verändern können. 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 3. Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2013 Vorlage: 14/2013 Die stellv. Bürgermeisterin Frau Meier bittet Herrn Stolz, für den erkrankten BM Ramm die Haushaltsrede vorzutragen. Herr Stolz verliest die von Bürgermeister Walter Ramm verfasste Haushaltsrede im Wortlaut. Diese ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. Der vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 wird vorgelegt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 weist im Ergebnisplan Erträge von sowie Aufwendungen von Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von 27.758.794 € 33.791.549 € 6.032.755 € Im Finanzplan werden ausgewiesen An Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit An Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit An Einzahlungen aus Investitions- u. Finanzierungstätigkeit An Auszahlungen aus Investitions- u. Finanzierungstätigkeit 23.690.031 € 29.925.360 € 2.606.687 € 2.997.284 € Kredite zur Finanzierung von Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt und ist im Vergleich zum Vorjahr eben so unverändert wie die Hebesätze für die Gemeindesteuern, die für die Grundsteuer A 241 v.H., für die Grundsteuer B 420 v.H. und die für die Gewerbesteuer 426 v.H. betragen. Der Fehlbetrag des Haushaltsjahres 2013 muss aus der allgemeinen Rücklage abdeckt werden, da die Ausgleichsrücklage aufgezehrt ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 425 des Haushaltsplanes dargestellt. Die Gemeinde ist nach wie vor zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet. Dieses Konzept ist für den Zeitraum 2013 bis 2023 auf den Seiten H1 bis H62 des Vorberichtes aufgeführt. Durch öffentliche Bekanntmachung vom 22.02.2013 wird darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf bis einschließlich 09.04.2013 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt. Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem 25.02.2013 Einwändungen erheben. Über -5diese Einwändungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Link zum Entwurf des Haushaltsplanes als PDF-Dokument, Dateigröße ca. 60 MB. http://www.kreuzau.de/bs/satzungen/downloads/hhplan-hhsatzung2013.pdf Beschluss: Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014 Vorlage: 46/2012 RM Eßer trägt vor, dass die Verwaltung mit ihrer Vorlage Vorschläge zur zukünftigen Anzahl der Ratsvertreter gemacht habe. Dieser Vorschlag traf bereits interfraktionell auf Zustimmung. Die CDU stimme insoweit dem Verwaltungsvorschlag zu. Für die SPD-Fraktion führt RM Iven aus, dass diese ebenfalls zustimmen werde, die Einrichtung von 17 Wahlbezirken habe sich bewährt. Beschluss: Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a KWahlG NRW zu wählenden Vertreter wird um 4 verringert und beträgt mithin 34. Die Zahl der Wahlbezirke wird somit um 2 auf 17 verringert. Der beiliegende Satzungsentwurf wird beschlossen. Beratungsergebnis: 5. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses und ihrer Stellvertreter zur Durchführung der Kommunalwahl 2014 Vorlage: 10/2013 Beschluss: „Es wird ein Wahlausschuss gebildet. In diesen Wahlausschuss werden 10 Beisitzer und 10 persönliche Stellvertreter gewählt. Im einzelnen werden benannt: Ordentliche Mitglieder: 1. Ingo Eßer 2. Johannes Kaptain 3. Rolf Seel, MdL 4. Heinrich Winter 5. Helga Meier 6. Rolf Heidbüchel 7. Axel Iven 8. Paul Böcking 9. Krister Badur 10. Egbert Braks Beratungsergebnis: Persönliche Stellvertreter: 1. Stephan Servatius 2. Adolf Breuer 3. Birgit Strohpagel 4. Josef Schröder 5. Thea Schroif 6. Manfred Stoffels 7. Hermann-Josef Schmitz 8. Jürgen Kammer 9. Astrid Hohn 10. Prof. Dr. Erik Meurer Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -66. Antrag des fraktionslosen Ratsmitgliedes Dr. Harald Süreth auf Aufnahme in den Hauptausschuss der Gemeinde Kreuzau als beratendes Mitglied Vorlage: 15/2013 Im Hinblick auf die Aussagen in der Verwaltungsvorlage wird durch RM Eßer vorgetragen, dass die CDU-Fraktion der zweiten Alternative des Beschlussvorschlages zustimmen werde. Dieser Auffassung schließen sich die RM Iven für die SPD-Fraktion und Braks für die FDP-Fraktion an. RM Dr. Süreth führt aus, dass er durch seinen Antrag weitere Kompetenz erhalten wolle. Da nunmehr absehbar sei, dass sein Antrag abgelehnt werde, werde er seine Meinung schriftlich den Fraktionen bedarfsweise für Themen im Hauptausschuss übermitteln. Desweiteren behalte er sich vor, auf seine ordentlichen Ausschusssitze im Umwelt- und Sozialausschuss zu verzichten, um beratendes Mitglied im Hauptausschuss zu werden. Hierüber werde er zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. RM Eßer erwidert, der Minderheitenschutz sage nur aus, dass ein Ratsmitglied in einem Ausschuss mit beratender Stimme ein Mandat erhalten könne, dies müsse nicht unbedingt der Hauptausschuss sein. Abschließend beantragt RM Eßer über den alternativen Beschlussvorschlag abzustimmen. Hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden. Beschluss: Dem Antrag des fraktionslosem Ratsmitgliedes Dr. Harald Süreth auf Aufnahme in den Hauptausschuss der Gemeinde Kreuzau als beratendes Mitglied wird nicht entsprochen, da er bereits stimmberechtigtes Mitglied in zwei Ausschüssen ist und die Minderheitenschutzregelungen des § 58 Abs. 1 Satz 7 – 12 GO NRW nicht anwendbar sind. Beratungsergebnis: 7. 24 Stimmen dafür, 1 dagegen, 3 Enthaltungen Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 5/2013 Beschluss: Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird folgende Neu- bzw. Umbesetzung im Schulausschuss vorgenommen: Schulausschuss Bisheriges Mitglied, stellv. sachkundiger Bürger Michael Suhr Beratungsergebnis: 8. Neues Mitglied, stellv. sachkundige Bürgerin Claudia Gerards Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Bestellung eines Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters im Amt Vorlage: 16/2013 Durch RM Iven wird mitgeteilt, dass die SPD-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen werde, weil die Wahl von Herrn Schmühl zum neuen Allgemeinen Vertreter eine richtige und gute Wahl darstelle. RM Eßer führt aus, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag ebenfalls folgen werde, mit dieser Entscheidung sei zudem eine zusätzliche Einsparung des Personals zu erreichen. Auf die Einrichtung einer möglichen Beigeordnetenstelle werde aus finanziellen Gründen verzichtet. RM Braks teilt mit, dass auch die FDP-Fraktion für den Beschlussvorschlag stimmen werde. RM Prof. Meurer resümiert, dass aus seiner Sicht bisher Herr Stolz der „Justitiar“ der Gemeinde -7gewesen sei und fragt an, wer diese Aufgaben in Zukunft übernehme. Herr Stolz teilt mit, dass für den Bereich der Rats- und Ausschussarbeit die Abteilung 1.1 zuständig sei und insoweit diese Aufgaben durch den Dezernenten Herrn Steg und den Abteilungsleiter Herrn Drewes-Janssen übernommen werden. Letztlich bleibe die Entwicklung abzuwarten, auch müsse sich der neue Allgemeine Vertreter mit der Zeit in seinem neuen Amt positionieren. Er sei jedoch zuversichtlich, dass auch in Zukunft die Aufgaben korrekt und gesetzesgemäß durchgeführt werden. Beschluss: Nach Ausscheiden des bisherigen Allgemeinen Vertreters, GVD Stolz, zum 31. Juli 2013 wird mit Wirkung vom 01. August 2013 Herr Gemeindeoberverwaltungsrat Siegfried Schmühl gemäß § 68 Absatz 1 der Gemeindeordnung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Für die Zeit vom 04. Mai bis zum 31. Juli 2013 wird er vertretungsweise mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Allgemeinen Vertreters mit allen Rechten und Pflichten betraut. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Nach erfolgter Wahl bedankt sich Herr Schmühl bei den Ratsmitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und sichert zu, weiterhin zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kreuzau wirken zu wollen. 9. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 20. Sitzung des Hauptausschusses vom 05.02..2013, und zwar: 9.1 Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 17.06.2013 Vorlage: 8/2013 Beschluss: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Kreuzau aufgrund des Beitragsmittelwerts für die nächste fünfjährige Amtszeit der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur keinen direkten Delegierten entsenden kann. 2. Für den Fall, dass es in den anstehenden Gesprächen gelingt, einen Delegierten aufgrund der Beitragsteileinheiten zu entsenden, wird die Verwaltung ermächtigt, erneut Herrn Josef Schnitzler zu benennen. Beratungsergebnis: 9.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens am 21.04.2013, des Fischmarktes am 30.06.2013, des Ortsfestes am 01.09.2013 und des Adventsmarktes am 01.12.2013 Vorlage: 9/2013 -8Beschluss: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) Radrennens „Rund um Düren“ 2) Fischmarktes mit Marktschreiertagen 3) Ortsfestes 4) Adventsmarktes am 21.04.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, am 30.06.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, am 01.09.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, am 01.12.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnungen ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: 9.3 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Gewährung von Zuwendungen an ein fraktionsloses Ratsmitglied; hier Dr. Harald Süreth Vorlage: 12/2013 RM Dr. Süreth erklärt sich gemäß § 31 GO für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. RM Kilian teilt mit, dass er gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde, da RM Dr. Süreth immer zunächst auf ein umfassendes Sparen gepocht habe. Jetzt könne er hierzu auch Farbe bekennen. Beschluss: Dem Antrag des fraktionslosen Ratsmitglieds Dr. Harald Süreth vom 16.01.2013 auf Gewährung von finanziellen Zuwendungen zur Durchführung der Ratsarbeit wird stattgegeben. Ab 01.01.2013 wird in analoger Anwendung der Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen ein Pauschalbetrag von je 12 €/Monat gezahlt. Beratungsergebnis: 9.4 24 Stimmen dafür, 1 dagegen, 3 Enthaltungen Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2013 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten; hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen Vorlage: 76/2012 Bezüglich der Kosten der Dacherneuerung und Lüftungsanlage an der Dreifach-Sporthalle in Kreuzau wird durch RM Prof. Meurer die Aussage von Herrn Schmühl bezüglich der Finanzierung dieser Kosten aus der letzten Hauptausschusssitzung in Erinnerung gerufen. Gemäß den Vorgaben des § 17 Gemeindefinanzierungsgesetzes könnten nämlich auch Instandsetzungen aus der Sportpauschale finanziert werden. In den insgesamt vorgesehenen Maßnahmen seien auch Erhaltungsmaßnahmen erfasst. Von daher könnten die Reparaturarbeiten, die laufend am Turnhallendach anfallen, ebenfalls aus der Pauschale (ohne Gemeindemittel) finanziert werden. Möglicherweise könnten die finanziellen Mittel auch für andere Maßnahmen verwandt werden. Herr Schmühl führt aus, dass er die Thematik insgesamt aufbereiten und dem Rat zur Kenntnis geben werde. Zur Lüftungsanlage stellt er fest, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. RM Eßer bittet, die Aussage von Prof. Meurer zu klären und führt weiterhin aus, dass die Energiekosteneinsparungen bei der vorgesehenen Maßnahme zu beachten seien und plädiert -9insofern, dem Beschlussvorschlag so zu folgen. Aus Sicht des RM Braks bestanden im Vorfeld Irritationen zur Vorlage. Er sagt aus, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlagen nicht nur abnicken wolle, sondern auch Alternativen aufzeige. Letztlich werden die FDP-Fraktion aber der Vorlage zustimmen. Beschluss: Der Durchführung der nachstehend aufgeführten baulichen Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2013 wird zugestimmt: GS Kreuzau: GS Stockheim: GS Winden: Dreifach-Sporthalle Kreuzau: Hauptschule: Sekundarschule: Schulverwaltung: KiTa Thum: 8 Innentüren und neue Schließanlage: Fenstererneuerung Altbau: Erneuerung Bodenbelag Aula: Montage von Waschbecken Dacherneuerung: Lüftungsanlage: Erneuerung Haupteingangstür: Renovierungsarbeiten 1. OG: Umsetzung Medienkonzept: Erneuerung von Dachkehlen: 30.000,00 € Herbst 90.000,00 € 7.000,00 € 6.000,00 € 330.000,00 € 420.000,00 € 10.000,00 € 25.000,00 € 60.000,00 € 8.000,00 € sofort Herbst sofort sofort Herbst sofort sofort Herbst Die Maßnahme an der TH Obermaubach wird im Jahre 2014 durchgeführt. Die Ausschreibungsergebnisse der Sofortmaßnahmen sind nach Durchführung der Ausschreibung zeitnah dem Fachausschuss mitzuteilen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2013 bereitgestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, unverzüglich die erforderlichen Ausschreibungen durchzuführen. Beratungsergebnis: 9.5 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen Vorlage: 3/2013 RM Badur ruft in Erinnerung, dass seine Fraktion in der letzten Sitzung des Hauptausschusses gegen die Maßnahme gestimmt habe. Er führt aus, dass die vorgesehenen Maßnahmen ohne Zweifel sinnvoll und wünschenswert seien. Seit Jahren werde in den politischen Gremien vom Sparen gesprochen. Jeder verantwortungsvolle Privatmann würde keinen weiteren Kredit aufnehmen, wenn er schon bis zum Hals im Schuldensumpf sitze. Natürlich könne argumentiert werden, dass die nicht ausgegebenen 50.000 € an der desolaten finanziellen Situation nichts ändern. Allerdings seien 50.000 € schon mehr als 6 % der Summe, die die Gemeinde Kreuzau voraussichtlich im nächsten Jahr an den Kreis zusätzlich zu bezahlen hätte. Ferner sind die avisierten 40.000 € aus einem möglichen Verkauf des Hauses Welk ebenfalls noch nicht realisiert. Er fragt an, was dagegen spreche, diese Maßnahme insgesamt in das nächste Jahr zu verschieben und die Finanzmittel aus dem dann hoffentlich wieder aufgelegten Instandsetzungsprogramm Gemeindestraßen zu nehmen. Nur das sei aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der aktuellen finanziellen Situation halbwegs vertretbar. Er stellt ferner fest, dass es sich bei den geplanten Absenkungen nur um die Wichtigsten in allen Ortsteilen der Gemeinde handele. Dies bedeute auch, dass gehbehinderte Personen, die nicht an einer Hauptstraße wohnen, trotz der Ausgaben weiterhin in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt seien. Um mit den vorhandenen finanziellen Mitteln möglichst viele Absenkungen vornehmen zu können, wird ferner vorgeschlagen, dass im Vorfeld geprüft werde, bei welchen Absenkungen aufgrund von Kanälen und Leitungen mit höheren Kosten zu rechnen sei. Diese Maßnahmen sollten dann zurückgestellt werden. RM Dr. Süreth stimmt seinem Vorredner zu und begründet - 10 seine Auffassung ausführlich. Aus seiner Sicht müssten andere Lösungen gefunden werden. RM Eßer vertritt die Auffassung, dass dem Beschlussvorschlag des Hauptausschusses gefolgt werden sollte. Die im genehmigungsfähigen HSK vorhandenen kleinen Spielräume sollten genutzt werden, die Maßnahme insgesamt umzusetzen, dies auch unter dem Aspekt der ständig älter werdenden Gesellschaft. Die Gemeinde sollte hierauf reagieren und die entsprechenden Maßnahmen durchführen. Es sei natürlich wichtig, die Einnahmen aus dem Verkauf des Hauses Welk zu generieren, dies sollte bindend für die Verwaltung sein. Die Vertreter der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion teilen mit, dass sie dem Verwaltungsvorschlag folgen werden. Beschluss: Der behindertengerechten Absenkung von Bordsteinen in den Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau wird entsprechend den von den Ortsvorstehern eingereichten Vorschlägen zugestimmt. Beratungsergebnis: 9.6 26 Stimmen dafür, 3 dagegen, 0 Enthaltungen 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 (1) BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB) Beschluss zur Durchführung Offenlage der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB Vorlage: 39/2011 2. Ergänzung Beschluss: 1. Die in der der Sitzungsvorlage Nr. 39/2011, 2. Ergänzung, beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 9.7 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Sportlerehrung 2012 Vorlage: 1/2013 Beschluss: Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Funktionäre durch die Gemeinde Kreuzau entsprechend der als Anlage beigefügten Aufstellung wird zugestimmt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen - 11 9.8 Verwendung der Sportpauschale 2013 Vorlage: 2/2013 RM Prof. Meurer teilt mit, dass er bereits mehrfach dafür plädiert habe, ein Nutzungsentgeld für die Sporthalle in Kreuzau einzuführen, damit die Bürger sehen, was die Gemeinde in diesem Bereich investiere. Er fragt an, ob er aus der Haushaltsrede richtig entnommen habe, dass Hallenbenutzungsgebühren eingeführt werden sollen. Herr Stolz teilt mit, dass in der Haushaltsrede des Bürgermeisters die Erhöhung der Turnhallenmieten angesprochen worden seien. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eingeplant ist, ab dem Haushaltsjahr 2017 Hallenbenutzungsgebühren einzuführen. RM Iven teilt mit, er lege Wert darauf, dass bis zum Ende des Haushaltsjahres 2013 der im Hauptausschuss festgelegte Sockelbetrag von 10.000 € in der Sportpauschale verbleibe. Beschluss: Die Mittel aus der Rücklage der Sportpauschale in Höhe von 46.321 Euro sowie die für das Jahr 2013 zur Verfügung stehenden Mittel aus der Sportpauschale in Höhe von 48.222 Euro, also insgesamt 94.543 Euro, werden zur dringend erforderlichen Erneuerung der Lüftung und des Daches der Dreifachsporthalle am Schulzentrum Kreuzau verwendet. Beratungsergebnis: 9.9 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Grundschulsituation in der Gemeinde Kreuzau; hier: Verbund der Grundschulen Kreuzau und Drove Vorlage: 6/2013 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt der Gründung eines Grundschulverbundes Kreuzau/Drove zum Erhalt der beiden Grundschulstandorte grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Formalitäten zu klären und die notwendigen Schritte einzuleiten. Anschließend ist die Angelegenheit zur abschließenden Entscheidung dem Rat wieder vorzulegen. Beratungsergebnis: 10. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen a) RM Macherey fragt an, ob die Fußgängerampel an der ARAL-Tankstelle an der Dürener Straße in Kreuzau überprüft werden könne. Aus seiner Sicht sei die Grün-Phase für die Fußgänger zu kurz und die Rot-Phase für die Autofahrer zu lang. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu. b) RM Servatius fragt an, wie der aktuelle Sachstand zur Sanierung der Dürener Straße sich darstelle. Herr Schmühl antwortet, dass es keinen neuen Sachstand gebe. Der Landesbetrieb Straßenbau habe die Maßnahme auf nicht absehbarer Zeit verschoben, so dass davon ausgegangen werden könne, dass im laufenden Jahr keine Bautätigkeiten durchgeführt werden. c) RM Hohn fragt an, was hinsichtlich des Bebauungsplanes E28 unternommen worden sei. Herr Schmühl teilt mit, dass er die 4 Fragen des RM Heidbüchel aus der letzten Sitzung des Hauptausschusses schriftlich zur nächsten Sitzung des Bauausschusses beantworten werde. Er führt ferner aus, dass auch der städtebauliche Vertrag Bestandteil des Ratsbeschlusses - 12 sei. Die Kosten eines neuen Bebauungsplanes würden sich für das Haushaltsjahr 2013 auf 50.000 € und 2014 auf 20.000 € belaufen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung in der Verwaltung habe der Bürgermeister diese Haushaltsmittel herausgenommen, weil sich zwischenzeitlich abzeichnete, dass die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag schon weit gediehen sind. Dieser städtebauliche Vertrag beinhalte mehr Regelungen als im Bebauungsplan geregelt werden könne. Sobald eine abschließende Rückäußerung der Firma Niederauer Mühle vorliege, werde der Rat informiert. Ferner plane er, dass das beauftragte Rechtsanwaltsbüro ein Informationsgespräch für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen soll. Die Gutachten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind aus diesem Grunde noch nicht in Auftrag gegeben worden, weil der Ausgang des Verfahrens vom städtebaulichen Vertrag abgewartet werden sollte. RM Hohn ist entsetzt, wie sich die Verwaltung über einen bestehenden Ratsbeschluss hinwegsetze. RM Iven ergänzt, dass die Haushaltsmittel dann entgegen des bestehenden Ratsbeschlusses aus dem Haushaltsentwurf 2013 genommen worden seien, dies sei auch für ihn vollkommen unverständlich und eine Beleidigung des Rates. RM Kammer sagt aus, dass nach seiner Meinung die Belastungen für die Bürger zugenommen haben, insbesondere der Lärm in der Nacht und mehr Rauchentwicklung. Auch er äußert sich negativ über die Verfahrensweise der Verwaltung. Er fragt ferner an, ob der Produktionsbetrieb der Firma in Niederau geschlossen und die Produktion nach Kreuzau verlagert worden sei. GOVR Schmühl bittet die anwesenden Ratsmitglieder die Bauausschusssitzung am 05.03.2013 abzuwarten. Er habe ebenfalls aus der Presse entnommen, dass die Produktion zum 31.12.2012 eingestellt worden sei. Er könne aber definitiv sagen, dass die Produktion in Kreuzau nicht über die genehmigte Menge erweitert worden sei. Bezüglich der Lärm- und Rauchmessungen wird darum gebeten, die schriftliche Stellungnahme der Bezirksregierung Köln abzuwarten, die Immissionsmessungen stehen nach seiner Kenntnis noch aus. RM Stoffels sagt aus, dass der Firmeninhaber niemals etwas unterschreiben werde, was er möglicherweise im Bebauungsplan besser haben könnte. Auch RM Prof. Meurer ist verwundert über die Vorgehensweise der Verwaltung, zumal der Ratsbeschluss nicht aufgehoben worden sei, entscheidend sei aber, was hinterher für die Gemeinde und insbesondere die Bürgerinnen und Bürger raus komme. Formal sei sicherlich der bestehende Ratsbeschluss zu sehen, die vorgestellte Alternative des städtebaulichen Vertrages und die Möglichkeiten hieraus sollten jedoch abgewartet werden. Herr Schmühl erläutert, dass der Beschlussvorschlag sich in 4 Teile gliedert, die Verwaltung habe sich verstärkt um die Lösung über einen städtebaulichen Vertrag gekümmert, aus seiner Sicht sei die Vertragsgestaltung vorteilhafter als der Bebauungsplan sowohl für die Gemeinde als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Der beauftragte Rechtsanwalt werde hierzu ausführlich berichten. d) RM Böcking fragt an, was passiere, wenn jemand gegen den bestehenden Bebauungsplan klage. Herr Schmühl erwidert hierauf, dass erfahrungsgemäß frühestens in 3-4 Jahren ein entsprechender Termin vor dem OVG in Münster anberaumt würde. Auch sei die jetzige bestehende Veränderungssperre zu beachten. Wenn die Lösung letztlich über den öffentlichrechtlichen Vertrag laufen solle, werde selbstverständlich der Rat um Entscheidung gebeten, ob auf den Bebauungsplan verzichtet werden könne. RM Hohn gibt zu bedenken, dass die erlassene Veränderungssperre nicht endlos verlängert werden könne. Sie habe Bedenken hinsichtlich der bestehenden Fristen. Herr Schmühl teilt mit, dass die derzeit bestehende Veränderungssperre im September 2012 erlassen worden sei und bis September 2014 gelte, danach könne diese nochmals um 2 Jahre verlängert werden. Im Laufe des kommenden Monats müssten die Weichen, in welche Richtung auch immer, gestellt und eine Entscheidung vor der Sommerpause gefällt werden. e) RM Pütz fragt an, wann mit einer Aussage des Kreisjugendamtes zur Kindergartensituation in der Gemeinde zu rechnen sei. Herr Steg erläutert, dass der Rechtsanspruch durch das Kreisjugendamt sehr ernst genommen werde, die Zahlen des Kreises aber noch nicht bekannt seien. Es bestehe eine Tendenz, die Kinder ab 2 Jahren umfassend aufzunehmen und die Kinder von 1 – 2 Jahren vermehrt bei Tagespflegepersonen betreuen zu lassen. Er hoffe bis - 13 Ende Februar 2013 auf konkrete Informationen seitens des Kreisjugendamtes. B. Nichtöffentliche Sitzung