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Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 kB
Erstellt
04.03.13, 18:32
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014)

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BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 19.02.2013 TOP Betreff 4. Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014 Vorlage: 46/2012 Beschluss: Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a KWahlG NRW zu wählenden Vertreter wird um 4 verringert und beträgt mithin 34. Die Zahl der Wahlbezirke wird somit um 2 auf 17 verringert. Der beiliegende Satzungsentwurf wird beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen