Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 kB
Erstellt
04.03.13, 18:32
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 19.02.2013
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Betreff
4.
Erlass einer Satzung über die Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter
der Gemeinde Kreuzau für die Kommunalwahl 2014
Vorlage: 46/2012
Beschluss:
Die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a KWahlG NRW zu wählenden Vertreter wird um 4
verringert und beträgt mithin 34. Die Zahl der Wahlbezirke wird somit um 2 auf 17 verringert.
Der beiliegende Satzungsentwurf wird beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen