Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Stichworte
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Drucksache: WP8251/2012 1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
27.11.2012
Rat der Stadt Bedburg
11.12.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von
Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von
Obdachlosenunterkünften.
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Bedburg-Kaster, Kurt-SchumacherStraße 1 genutzt.
Für die Unterbringung von Wohnungslosen stehen in dem o.g. Objekt insgesamt 568
Quadratmeter zur Verfügung.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses
Zeitraums ausgeglichen werden.
Der eventuell zu berücksichtigende Fehlbetrag resultiert nahezu ausschließlich aus den in 2011
bestehenden Leerständen (17.512,46 €), die wiederum nicht von den Nutzern zu vertreten sind.
Daher wäre eine Berücksichtigung dieses Fehlbetrages nicht gerechtfertigt.
Die Auslastung der Unterkunft ist seit 2012 durch die Unterbringung einer Großfamilie deutlich
verbessert, so dass sich dies positiv auf das Ergebnis 2012 auswirken wird.
Zwei Wohnungen mit rd. 20% der Gesamtfläche dienen als Sammelunterkünfte.
Somit verteilen sich rd. 80% der Fläche (473 m²) auf 9 Wohnungen, von denen zur Zeit vier
Wohnungen von Familien genutzt werden.
Die gemäß § 6 Abs. 2 KAG ansatzfähigen Kosten sind:
2013
2012
Personalkosten
4.600 €
Unterhaltungskosten
6.400 €
4.000 €
5.600 €
Gebäudekosten
32.500 €
Umlagen
7.492 €
31.960 €
7.220 €
Summe
50.992 €
48.780 €
1 )Sammelunterkünfte
Gebäudekosten Sammelunterkünfte (20%)
Übrige Kosten Sammelunterkünfte (60%)
Durchschnittliche Belegungszahl der Sammelunterkünfte
Jahresbetrag pro Person
Betrag pro Person und Monat
6.500 €
11.090 €
6 Personen
2.928 €
244 €
Die Erhöhung der monatlichen Gebühr beträgt 19 € (= 8,45%)
2) Wohnungen
Beschlussvorlage WP8-251/2012 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Gebäudekosten Wohnungen (80%)
Übrige Kosten Wohnungen (40%)
26.000 €
7.400 €
Fläche der Wohnungen
473 m²
Monatsbetrag pro m²
6 €
Die monatliche Gebühr für die Wohnungen bleibt somit gegenüber der Gebühr 2012 konstant.
Als Vergleichswert für die mietähnliche Gebühr kann der Mietspiegel für vergleichbare Objekte
dienen, der einen Wert zwischen 4,20 € und 5,30 € ausweist. Da mit der Zuweisung in eine
Obdachlosenunterkunft über das reine „Mietverhältnis“ hinausgehende Leistungen verbunden
sind, erscheint dieser Gebührensatz durchaus angebracht zu sein.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 29.11.2012
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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