Daten
Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Stichworte
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Drucksache: WP8208/2011 5. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Stadtentwicklungsausschuss
15.03.2011
Rat der Stadt Bedburg
20.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss
22.11.2011
Stadtentwicklungsausschuss
24.04.2012
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2012
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2012
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Rahmenplan Kaster – Gebiet des Bebauungsplans Nr 15./Kaster, 12. Änderung, Stadtteilzentrum Kaster – hier: Bericht und Beschluss über die Bürgerwerkstatt /
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zum Ergebnis der
Bürgerwerkstatt zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung gemeinsam eine
Umsetzung der Planung mit dem Rhein-Erft-Kreis anzustreben.
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Begründung:
Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung des Rahmenplans Kaster (BP 15 /
Kaster, 12. Änderung). Über den aktuellen Sachstand des Verfahrens wurde in der letzten Sitzung
des Ausschusses am 22.11.2011 berichtet. Auf die Vorlagen WP8-44/2011, WP8-121/2011 sowie
WP8-208/2011 sowie deren Ergänzungen wird verwiesen.
Entwässerung der Neubauflächen:
Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenplans und der Neubebauung im Bereich der Parkplatzes
vor der Tennishalle sowie im Bereich der Tennisplätze ist auch die Frage der Entwässerung zu
klären. Nach § 51a Landeswassergesetz sind Flächen, die erstmals bebaut, befestigt oder an die
öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, in der Regel getrennt nach Niederschlagswasser
und Schmutzwasser zu entwässern. Im Hinblick auf das bereits stark belastete Kanalnetz in Kaster
ist es daher angezeigt, möglichst eine kostengünstige Trennentwässerung unter Berücksichtigung
der dazu erforderlichen Flächen herzustellen. Eine entsprechende Untersuchung erfolgt bereits im
Bebauungsplanverfahren, um die benötigten Flächen hierzu entsprechend im Bebauungsplan
festsetzen zu können.
Zu diesem Zweck wurde durch das Büro Fischer, Erftstadt eine Entwässerungsstudie mit
Variantenplanung erstellt. Dabei zeigt sich, dass vor dem Hintergrund einer zu favorisierenden
Trennentwässerung die Anlage eines Mulden-Rigolen-Systems die wirtschaftlichste Variante ist.
Eine kurze Zusammenfassung der Studie kann, falls gewünscht, in der Sitzung durch die
Verwaltung gegeben werden.
Da dieses zunehmend angewandte System in Bedburg bisher nicht hergestellt worden ist, wird die
Entwässerung der Neubebauung in Absprache mit dem FB IV in der nächsten
Bauausschusssitzung ebenfalls thematisiert. Da das Bebauungsplanverfahren erst nach
Abschluss der Bürgerwerkstatt zu Umgestaltung der St.-Rochus-Straße in die Offenlage gehen
kann, entsteht hierzu keine Zeitverzögerung im Verfahren.
Ergänzung zur Sitzung am 29.01.2013:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 beschlossen, die Überplanung der
Tennisplätze zunächst zurückzustellen. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2012
grundsätzlich der Entwässerung als Mulden-Rigolen-System befürwortet, jedoch mit der
Einschränkung, dass bei einer zunächst teilweisen Bebauung (z.B. nur Schützenplatz) eine andere
Entwässerungsart überprüft wird. Nach Abstimmung zwischen dem FB III und FB IV soll bei einer
Bebauung des Schützenplatzes aufgrund des schon bestehenden Kanalsystems in diesem
Bereich die Entwässerung nach Möglichkeit analog zum Bestand im Mischsystem erfolgen. Es
handelt sich dabei zum einen nicht um eine erstmalige Bebauung, für die eine Versickerung nach
Landeswassergesetz vorrangig gewählt werden müsste, und zum anderen würde eine
Teilentsiegelung des Platzes bei einer Bebauung ebenfalls zur Reduzierung der an das
Kanalsystem angeschlossenen Fläche und damit zu einer Entlastung des bestehenden Kanals
führen.
Umgestaltung St.-Rochus-Straße
Sitzung am 24.04.2012:
„Zur Umgestaltung der St-Rochus-Straße wurde das Büro Stadt- und Verkehrsplanung Kaulen mit
der Durchführung einer Bürgerwerkstatt und anschließender Entwurfsplanung für die
Neugestaltung nach Rechtskraft der Haushaltssatzung 2012 beauftragt. Die Bürgerwerkstatt wird
derzeit vorbereitet.
Weitere vorbereitende Arbeiten werden bereits durchgeführt (u.a. Realnutzungskartierungen,
Vermessungen, Stellplatzanalysen, etc). Da im Vorfeld der Bürgerwerkstatt vier
Variantenplanungen erstellt werden sollen, und die Nachbereitung der Bürgerwerkstatt nicht in die
Sommerferien fallen sollte, wird die Bürgerwerkstatt kurz nach der Sommerpause durchgeführt.
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Daran schließt sich unmittelbar die Erarbeitung der Entwurfslösung an, so dass das Vorliegen der
Entwurfsplanung für den Herbst erwartet wird.“
Ergänzung zur Sitzung am 26.06.2012:
Die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Arbeiten zur Variantenerarbeitung laufen. In Kürze
werden die Experteninterviews von Schlüsselakteuren durch das Büro Kaulen durchgeführt.
Ergänzung zur Sitzung am 25.09.2012:
Die Experteninterviews wurden durchgeführt, ebenso die Parkraumuntersuchungen und
-analysen. Zur Vorabstimmung der Bürgerwerkstatt soll am 04.10.2012 ein Arbeitstermin aus
Vertretern der Politik, Verwaltung und externen Fachstellen stattfinden. Die Durchführung der
Bürgerwerkstatt ist für die Zeit vom 12.11.2012 bis 16.11.2012 geplant, sodass beabsichtigt ist, die
Ergebnisse in der Ratssitzung am 11. Dezember vorzustellen.
Ergänzung zur Sitzung am 20.11.2012:
Die Bürgerwerkstatt findet wie geplant vom 12.11.2012 bis zum 16.11.2012 in der Multihalle Kaster
statt. Die Abschlusspräsentation findet am 03.12.2012 abends in der Multihalle Kaster statt.
Ergänzung zur Sitzung am 29.01.2013:
Nach Abschluss der Bürgerwerkstatt wird in der laufenden Sitzung das Ergebnis dem Ausschuss
durch das Büro Kaulen vorgestellt. Im Anschluss soll gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis die
Umsetzung der Planung angestrebt werden. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Beschlüsse der
politischen Gremien des Kreises erforderlich, die gemeinsam mit der dortigen Verwaltung
herbeigeführt werden sollen.
Bebauungsplanverfahren
Sitzung am 24.04.2012:
„Gespräche mit dem Straßenbauamt des Rhein-Erft-Kreises und Referenzentwürfe für
Regelquerschnitte der St.-Rochus-Straße haben gezeigt, dass Aussagen zu einer Mindest- oder
Höchstbreite der St-Rochus-Straße inklusive der Randnutzungen nicht hinreichend genau
getroffen werden können. Da jedoch die kubischen Baukörper, welche im Bereich der St-RochusStraße festgesetzt werden sollen, zu großen Teilen auf Flurstücken des Rhein-Erft-Kreises stehen,
hat das Straßenbauamt des Rhein-Erft-Kreises Bedenken, einer Festsetzung der genauen Lage
und Größe der Baukörper zuzustimmen, sofern noch keine Entwurfsplanung vorliegt. Da jedoch im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom Werbekreis Kaster e.V. angeregt wurde, die Kuben zur
besseren Ausnutzung der Erdgeschosse möglichst zu vergrößern und geringfügig zu verschieben,
ist eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens vor Beendigung der o. g. Bürgerwerkstatt nicht
angezeigt.
Ergänzung zur Sitzung am 29.01.2013:
Sofern der Ausschuss das Ergebnis der Bürgerwerkstatt zur Grundlage der weiteren Planung
macht, kann dieses entsprechend im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Zudem wird analog
der beschlossenen Zurückstellung der Überplanung der Tennisplätze dieser Bereich zunächst
unverändert als Bestand im Bebauungsplan festgesetzt. Nach Überarbeitung der Unterlagen soll in
einer der nächsten Sitzungen sodann der entsprechende Offenlagebeschluss gefasst werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Kaster trägt zu einer langfristigen Sicherung der
Versorgungs- und Angebotsstruktur im Einzelhandel in Bedburg-Kaster bei. Hierdurch wird eine
wohnortnahe Versorgung sichergestellt, wodurch Kaster als Wohnstandort attraktiv bleibt.
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Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18. Januar 2013
gesehen
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-208/2011 5. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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