Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
12.03.10, 04:16
Aktualisiert
12.03.10, 04:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 56/2010
17.02.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
10.03.2010
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
18.03.2010
Kreisausschuss
24.03.2010
K 24, Euskirchen bis L 210
hier: Zustimmung zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
I. A.
gez.
Jasper
Kreiskämmerer
Mittel sind beim Produkt 542 01, Zeile 25, des Teilfinanzplanes im
Haushaltsjahr 2010 eingeplant
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 für den 1. Bauabschnitt
zwischen der L 210 bis zur Einmündung der Kreisstraße 1 zu.
Die abschließende Planung zum 2. Bauabschnitt ist nach erfolgter Abstimmung mit der Stadt
Euskirchen zur Beschlussfassung vorzulegen.
-2Begründung:
An der außerorts gelegenen K 24 zwischen dem Knoten Felix-Wankel-Straße/Karl-Benz-Straße in
Euskirchen und dem Kreisverkehrsplatz an der L 210, wurden bei den regelmäßigen
Mängelbestandsaufnahmen in der Vergangenheit vermehrt Schäden registriert, welche eine
Sanierung der Straße erforderlich machen. Aufgrund dessen wurden ursprünglich
Instandsetzungsmaßnahmen mit in das Unterhaltungsprogramm 2009 aufgenommen.
Die Ursachenerforschung zeigte, dass bei der Bemessung des Straßenaufbaus nach den Richtlinien
für die Standardisierung des Oberbaus aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastungen der Straße
eine Verstärkung des Straßenaufbaus um 2 Bauklassen nach Bauklasse II erforderlich ist. Zudem
sind kürzere Teilabschnitte der Straße nur durch einen Austausch der mineralischen Tragschicht
dauerhaft zu sanieren. Diese Maßnahmen gehen über den Rahmen der Straßenunterhaltung hinaus.
Seitens des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurden mit Erlass
vom 24.06.2009 die Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (Förikom-Stra) eingeführt. Eine wesentliche Änderung gegenüber den bisherigen Regelungen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgetzes
ist
die
Erweiterung
des
Förderspektrums
auf
Grunderneuerungmaßnahmen und Ausbau von verkehrswichtigen Straßen im Außerortsbereich.
Maßnahmen der Instandsetzung wurden jedoch weiterhin von der Förderung ausgeschlossen.
Vor dem Hintergrund der neuen Förderrichtlinien signalisierte der Fördergeber im
Einplanungsgespräch die grundsätzliche Förderbereitschaft für die hier dargestellten
Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 und stellte das Jahr 2010 als vorläufiges Einplanungsjahr in
Aussicht.
Inzwischen wurden weitergehende Planungen seitens der Fachabteilung durchgeführt. Im Ergebnis
stellte sich heraus, dass sich der gesamte Straßenabschnitt in zwei Unterabschnitte gliedert.
Bauabschnitt 1
Ab der L 210 bis zur Einmündung der Kreisstraße 1 auf Höhe von Kuchenheim ist auf einer Länge
von ca. 1.200 m eine reine Verstärkung der vorhandenen Tragschichten vorzunehmen. Änderungen
im Lage- und Höhenplan sind dort nicht erforderlich.
Bauabschnitt 2
Im Straßenabschnitt von der Einmündung K 1 bis zum Kreisverkehrsplatz K 24/Felix-WankelStraße/Karl-Benz-Straße sind gemäß vorhandener Erkenntnisse Optimierungen der Verkehrsabläufe
durch bauliche Anpassungen erforderlich. Somit sind dort noch planerische Vorleistungen
auszuführen. Die Länge dieses Bauabschnitt beträgt ca. 1.100m.
Für den o.g. Bauabschnitt 1 wurde inzwischen vorsorglich ein Finanzierungsantrag bei der
Finanzierungsbehörde vorgelegt, so dass hierfür eine Bewilligung in 2010 erfolgen kann. Für
Bauabschnitt 2 sind aufgrund der erforderlichen Beteiligung Dritter noch umfangreichere Planungen
und insbesondere Abstimmungen mit der Stadt Euskirchen durchzuführen.
Um eine weitere Verschlechterung des Straßenzustands in Bauabschnitt 1 zu vermeiden, wird
seitens der Fachabteilung daher eine getrennte Baudurchführung vorgeschlagen. Insofern werden im
Folgenden die Erneuerungsmaßnahmen für Bauabschnitt 1 erläutert:
Ist-Zustand
-3-
Die Fahrbahn zeigt in ihrem Schadensbild zahlreiche Längs- und Querrisse.
Der in der Örtlichkeit vorhandene Aufbau der Fahrbahn erfüllt nicht die Anforderungen der Bauklasse
III nach RStO ´01. Dies steht im Missverhältnis zur verkehrlichen Belastung der K 24 mit einer
durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von derzeit ca. 14.000 Kfz/Tag und einem
Schwerverkehrsanteil von ca. 6%. Diese Verkehrszahlen zeigen nach RStO ´01 die Notwendigkeit
eines Aufbaus der Bauklasse II.
Darüber hinaus ergab die Baugrunduntersuchung auf zwei zusammenhängenden Abschnitten mit
einer Gesamtlänge von ca. 400 m, dass die dort vorgefundenen Schäden durch den fehlenden
Stützkornanteil im mineralischen Unterbau begründet liegen.
vorhandener Fahrbahnaufbau
Asphaltfeinbeton
Asphaltbinder
Bit. Tragschicht
Frostschutzschicht aus Kies
4 cm
4 cm
10-12 cm
50 cm
künftiger Zustand
Die Schwarzdeckenbefestigung im Bauabschnitt 1 soll verstärkt und somit gleichzeitig die
Deckenerneuerung durchgeführt werden, damit zukünftig die Vorraussetzung an eine Bauklasse II
erfüllt sind, die Risse im bituminösen Oberbau beseitigt werden und die Straße den
Verkehrsbelastungen dauerhaft standhält. Da die vorhandenen Fahrbahnbreiten den aktuellen
Regelwerken entsprechen, sind hier keine Anpassungen erforderlich.
Folgender Aufbau ist geplant:
Splittmastixasphalt
Asphaltbinder
4 cm
8 cm
In Abschnitten mit Tragfähigkeitsproblemen im Unterbau ist ein Neuaufbau des Oberbaus
erforderlich:
Splittmastixasphalt
Asphaltbinder
Bit. Tragschicht
Schottertragschicht
Frostschutzschicht aus gebrochenem Mineral
4 cm
8 cm
10 cm
15 cm
33 cm
Die Abschnittsunterteilung und die geplanten Regelquerschnitte sind als Anlage 1 und 2 beigefügt.
Seitens der Verwaltung wurden die Ausführungsunterlagen soweit vorbereitet, so dass bei Vorliegen
des Finanzierungsbescheides die Umsetzung des Bauabschnitts 1 im Sommer 2010 erfolgen kann.
Kosten und Finanzierung
-4Die Kostenberechnung für den Bauabschnitt 1 beläuft sich auf ca. 983.000,- €. Gemäß der aktuellen
Fördersätze ist bei Grunderneuerungen mit einer Förderung von 50 % zu rechnen.
Hauhaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2010 angemeldet.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 für den 1.
Bauabschnitt zwischen der L 210 bis zur Einmündung der Kreisstraße 1 zuzustimmen.
Die abschließende Planung zum 2. Bauabschnitt wird seitens der Verwaltung nach erfolgter
Abstimmung mit der Stadt Euskirchen zur Beschlussfassung vorgelegt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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