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Beschlussvorlage GB (K 24, Euskirchen bis L 210 hier: Zustimmung zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
12.03.10, 04:16
Aktualisiert
12.03.10, 04:16
Beschlussvorlage GB (K 24, Euskirchen bis L 210
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 56/2010 17.02.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 10.03.2010 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 18.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 K 24, Euskirchen bis L 210 hier: Zustimmung zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: I. A. gez. Jasper Kreiskämmerer Mittel sind beim Produkt 542 01, Zeile 25, des Teilfinanzplanes im Haushaltsjahr 2010 eingeplant Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 für den 1. Bauabschnitt zwischen der L 210 bis zur Einmündung der Kreisstraße 1 zu. Die abschließende Planung zum 2. Bauabschnitt ist nach erfolgter Abstimmung mit der Stadt Euskirchen zur Beschlussfassung vorzulegen. -2Begründung: An der außerorts gelegenen K 24 zwischen dem Knoten Felix-Wankel-Straße/Karl-Benz-Straße in Euskirchen und dem Kreisverkehrsplatz an der L 210, wurden bei den regelmäßigen Mängelbestandsaufnahmen in der Vergangenheit vermehrt Schäden registriert, welche eine Sanierung der Straße erforderlich machen. Aufgrund dessen wurden ursprünglich Instandsetzungsmaßnahmen mit in das Unterhaltungsprogramm 2009 aufgenommen. Die Ursachenerforschung zeigte, dass bei der Bemessung des Straßenaufbaus nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus aufgrund der erheblichen Verkehrsbelastungen der Straße eine Verstärkung des Straßenaufbaus um 2 Bauklassen nach Bauklasse II erforderlich ist. Zudem sind kürzere Teilabschnitte der Straße nur durch einen Austausch der mineralischen Tragschicht dauerhaft zu sanieren. Diese Maßnahmen gehen über den Rahmen der Straßenunterhaltung hinaus. Seitens des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurden mit Erlass vom 24.06.2009 die Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (Förikom-Stra) eingeführt. Eine wesentliche Änderung gegenüber den bisherigen Regelungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgetzes ist die Erweiterung des Förderspektrums auf Grunderneuerungmaßnahmen und Ausbau von verkehrswichtigen Straßen im Außerortsbereich. Maßnahmen der Instandsetzung wurden jedoch weiterhin von der Förderung ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund der neuen Förderrichtlinien signalisierte der Fördergeber im Einplanungsgespräch die grundsätzliche Förderbereitschaft für die hier dargestellten Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 und stellte das Jahr 2010 als vorläufiges Einplanungsjahr in Aussicht. Inzwischen wurden weitergehende Planungen seitens der Fachabteilung durchgeführt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass sich der gesamte Straßenabschnitt in zwei Unterabschnitte gliedert. Bauabschnitt 1 Ab der L 210 bis zur Einmündung der Kreisstraße 1 auf Höhe von Kuchenheim ist auf einer Länge von ca. 1.200 m eine reine Verstärkung der vorhandenen Tragschichten vorzunehmen. Änderungen im Lage- und Höhenplan sind dort nicht erforderlich. Bauabschnitt 2 Im Straßenabschnitt von der Einmündung K 1 bis zum Kreisverkehrsplatz K 24/Felix-WankelStraße/Karl-Benz-Straße sind gemäß vorhandener Erkenntnisse Optimierungen der Verkehrsabläufe durch bauliche Anpassungen erforderlich. Somit sind dort noch planerische Vorleistungen auszuführen. Die Länge dieses Bauabschnitt beträgt ca. 1.100m. Für den o.g. Bauabschnitt 1 wurde inzwischen vorsorglich ein Finanzierungsantrag bei der Finanzierungsbehörde vorgelegt, so dass hierfür eine Bewilligung in 2010 erfolgen kann. Für Bauabschnitt 2 sind aufgrund der erforderlichen Beteiligung Dritter noch umfangreichere Planungen und insbesondere Abstimmungen mit der Stadt Euskirchen durchzuführen. Um eine weitere Verschlechterung des Straßenzustands in Bauabschnitt 1 zu vermeiden, wird seitens der Fachabteilung daher eine getrennte Baudurchführung vorgeschlagen. Insofern werden im Folgenden die Erneuerungsmaßnahmen für Bauabschnitt 1 erläutert: Ist-Zustand -3- Die Fahrbahn zeigt in ihrem Schadensbild zahlreiche Längs- und Querrisse. Der in der Örtlichkeit vorhandene Aufbau der Fahrbahn erfüllt nicht die Anforderungen der Bauklasse III nach RStO ´01. Dies steht im Missverhältnis zur verkehrlichen Belastung der K 24 mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von derzeit ca. 14.000 Kfz/Tag und einem Schwerverkehrsanteil von ca. 6%. Diese Verkehrszahlen zeigen nach RStO ´01 die Notwendigkeit eines Aufbaus der Bauklasse II. Darüber hinaus ergab die Baugrunduntersuchung auf zwei zusammenhängenden Abschnitten mit einer Gesamtlänge von ca. 400 m, dass die dort vorgefundenen Schäden durch den fehlenden Stützkornanteil im mineralischen Unterbau begründet liegen. vorhandener Fahrbahnaufbau Asphaltfeinbeton Asphaltbinder Bit. Tragschicht Frostschutzschicht aus Kies 4 cm 4 cm 10-12 cm 50 cm künftiger Zustand Die Schwarzdeckenbefestigung im Bauabschnitt 1 soll verstärkt und somit gleichzeitig die Deckenerneuerung durchgeführt werden, damit zukünftig die Vorraussetzung an eine Bauklasse II erfüllt sind, die Risse im bituminösen Oberbau beseitigt werden und die Straße den Verkehrsbelastungen dauerhaft standhält. Da die vorhandenen Fahrbahnbreiten den aktuellen Regelwerken entsprechen, sind hier keine Anpassungen erforderlich. Folgender Aufbau ist geplant: Splittmastixasphalt Asphaltbinder 4 cm 8 cm In Abschnitten mit Tragfähigkeitsproblemen im Unterbau ist ein Neuaufbau des Oberbaus erforderlich: Splittmastixasphalt Asphaltbinder Bit. Tragschicht Schottertragschicht Frostschutzschicht aus gebrochenem Mineral 4 cm 8 cm 10 cm 15 cm 33 cm Die Abschnittsunterteilung und die geplanten Regelquerschnitte sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. Seitens der Verwaltung wurden die Ausführungsunterlagen soweit vorbereitet, so dass bei Vorliegen des Finanzierungsbescheides die Umsetzung des Bauabschnitts 1 im Sommer 2010 erfolgen kann. Kosten und Finanzierung -4Die Kostenberechnung für den Bauabschnitt 1 beläuft sich auf ca. 983.000,- €. Gemäß der aktuellen Fördersätze ist bei Grunderneuerungen mit einer Förderung von 50 % zu rechnen. Hauhaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2010 angemeldet. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 für den 1. Bauabschnitt zwischen der L 210 bis zur Einmündung der Kreisstraße 1 zuzustimmen. Die abschließende Planung zum 2. Bauabschnitt wird seitens der Verwaltung nach erfolgter Abstimmung mit der Stadt Euskirchen zur Beschlussfassung vorgelegt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)