Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
16.04.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8197/2011 3. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
22.11.2011
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2012
Stadtentwicklungsausschuss
16.04.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung)
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie
§ 34 Abs. 6 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und
hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu
fassen.
b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für die 1.
Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf nebst Begründung und dazugehörigen
Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) zu fassen und die Verwaltung
zu beauftragen, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf vor. Die
Abgrenzungssatzung ist seit dem Jahr 1985 rechtskräftig. Hintergrund des Antrags ist die
Errichtung einen Wohnhauses im Bereich der Millendorfer Straße 138 (siehe Anlage 1). Die
Fläche ist derzeit dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Die Errichtung
eines Wohnhauses ist demnach derzeit an dem vorgesehenen Standort bauplanungsrechtlich
unzulässig. Sie kann nur erfolgen, wenn die Fläche in den Innenbereich miteinbezogen wird. Dazu
ist die Abgrenzungssatzung entsprechend § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu ändern. Dies ist möglich,
sofern die Flächen, die dem Innenbereich zugeschlagen werden sollen, entsprechend von der
baulichen Nutzung der Umgebung geprägt sind.
Da die Fläche etwa in gleicher Entfernung zur vorgelagerten Millendorfer Straße liegt wie die
Nachbarbebauung, kann durch die neue Wohnbebauung eine Arrondierung des bestehenden
Siedlungsrandes von Millendorf erfolgen und sich so in die größeren baulichen Strukturen der
Umgebung, die deutlich von ehemaligen und noch in Betrieb stehenden landwirtschaftlichen
Hofstellen sowie weiterer Wohnbebauung geprägt sind, einfügen. Die Fläche stellt sich derzeit als
eine zur angrenzenden Wohnbebauung zugeordnete Gartenwiese dar.
Da die Fläche zudem im Landschaftsschutzgebiet „Pützer Bachtal“ liegt, das rechtskräftig im
Landschaftsplan Nr. 2 festgesetzt ist, ist eine Änderung der Abgrenzungssatzung nur möglich,
wenn die Fläche entsprechend aus dem Landschaftsplan entlassen wird und ein
naturschutzrechtlicher Ausgleich erfolgt. Die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises
hat dies zunächst in Aussicht gestellt, die endgültige Entscheidung hierüber bleibt den politischen
Gremien des Rhein-Erft-Kreises vorbehalten, was begleitend zum Beteiligungsverfahren der
Abgrenzungssatzung erfolgen soll.
In seiner Sitzung am 22.11.2011 hat der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig den
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf gefasst.
Ergänzung zur Sitzung am 20.11.2012:
In seiner Sitzung am 25.09.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig den
Offenlagebeschluss zur o. g. Planung gefasst. Nach Durchführung der Offenlage soll zum
Abschluss des Verfahrens der Satzungsbeschluss gefasst werden. Bisher sind im Rahmen der
Offenlage die in der Abwägungsliste – Anlage A – aufgeführten Stellungnahmen eingegangen.
Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werden diese rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.
Ergänzung zur Sitzung am 16.04.2013:
Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 20.11.2012 abgesetzt, da die entsprechenden
Gremien des Rhein-Erft-Kreises aufgrund der Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet
noch nicht zugestimmt haben. In seiner Sitzung im März 2013 hat der Landschaftsbeirat des
Rhein-Erft-Kreises der Planung zugestimmt. Nunmehr soll die Zustimmung der weiteren Gremien
im Umweltausschuss am 17.04.2013 und im Kreistag am 08.05.2013 erfolgen. Seitens der
Verwaltung wird nach der Zustimmung im Landschaftsbeirat hier ebenfalls mit einer Zustimmung
gerechnet. Um das Verfahren kurzfristig abschließen zu können, soll die Vorberatung in der
laufenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses stattfinden. So kann das Verfahren nach
Zustimmung im Kreistag durch den Rat in seiner Sitzung am 28.05.2013 abgeschlossen werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-197/2011 3. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 03.04.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-197/2011 3. Ergänzung
Seite 3