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Beschlussvorlage (Errichtung eines Großtagespflegeverbundes in den Räumlichkeiten der Grundschule Kirdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Beschlussvorlage (Errichtung eines Großtagespflegeverbundes in den Räumlichkeiten der Grundschule Kirdorf) Beschlussvorlage (Errichtung eines Großtagespflegeverbundes in den Räumlichkeiten der Grundschule Kirdorf) Beschlussvorlage (Errichtung eines Großtagespflegeverbundes in den Räumlichkeiten der Grundschule Kirdorf)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-34/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.03.2013 Betreff: Errichtung eines Großtagespflegeverbundes in den Räumlichkeiten der Grundschule Kirdorf Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beschließt, zwei Räume der Grundschule Kirdorf soweit auszubauen und auszustatten, damit diese ab dem 01.08.2013 als Großtagespflegeverbund (zwei Großtagespflegestellen) genutzt werden können. Für Ausbau, Umbau und Ausstattung werden maximal 40.000,- € eingesetzt. Die Mittel dafür stammen aus dem Budget des Belastungsausgleichsgesetzes STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Neben den Bestrebungen zum Ausbau der U3 - Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen müssen auch im Rahmen der Tagespflege weiterhin Plätze akquiriert und geschaffen werden. Eine Möglichkeit der Betreuung in der Tagespflege ist die Großtagespflege; hierüber hatte die Verwaltung bereits in der letzten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ausgeführt. In dieser Form werden maximal neun Kinder von mindestens zwei Tagespflegepersonen betreut. Sind die räumlichen Vorraussetzungen gegeben, kann auch ein Großtagespflegeverbund geschaffen werden; dieser besteht aus zwei Großtagespflegegruppen und kann somit maximal 18 Kindern einen Betreuungsplatz bieten. Als geeignete Räumlichkeit zur Installierung eines Großtagespflegeverbundes hat sich der ehemalige Vorschulkindergarten - mit einem Nebenraum - in der Grundschule Kirdorf erwiesen. Die angestrebten Räume befinden sich im Souterrain des Gebäudes und sind, da sie noch regelmäßig genutzt werden, in einem akzeptablen Zustand. Für den Zweck der derzeitigen Nutzung können in Absprache mit dem Schulleiter alternative Räume gefunden werden. Um die beiden Räume für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu qualifizieren bedarf es dennoch einiger Investitionen in Umbau und Ausstattung. Mit dem Architekten der Stadt Bedburg wurden die Räume begutachtet und diverse Umbaumaßnahmen angedacht. Dazu zählen neben der Schaffung von geeigneten Sanitäranlagen und der Bereitstellung von entsprechenden Anschlüssen im Küchenbereich, vor allen Dingen Verschönerungs- und Akustikmaßnahmen, damit die Räume kindgerecht(er) werden. Unter Berücksichtigung aller Unwägbarkeiten muss für die baulichen Maßnahmen ausweislich der Fachverwaltung ein Invest von rd. 20.000,- € eingeplant werden. Dieselbe Summe sollte kalkuliert werden für die Anschaffung einer adäquaten Ausstattung, so dass insgesamt ein Maximalinvest von 40.000,- € angedacht ist. Für diese vergleichsweise geringe Summe können die Räumlichkeiten langfristig für die Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren qualifiziert werden. Für die personelle Besetzung wird eine Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt in Bergheim angestrebt. Rein faktisch stellt die AWO die Betreuung sicher und die Stadt Bedburg zahlt analog zu den Stundensätzen in der regulären Tagespflege - einen monatlichen Beitrag an den Träger. Für Ausfall- oder Vertretungsfälle muss die AWO entsprechend Ersatzpersonal zur Verfügung stellen. Die Fachverwaltung schlägt daher dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg vor, die angesprochene Summe in den Umbau und die Ausstattung der Räume in der Grundschule in Bedburg-Kirdorf zu investieren, um dort Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren schaffen zu können. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja ⌧ Die geplanten Investitionen können aus den Mitteln des Belastungsausgleichsgesetzes getragen werden. Weitere städtische Mittel sind für Aus- und Umbau nicht notwendig. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Beschlussvorlage WP8-34/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-34/2013 Seite 3