Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP8-34/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.03.2013
Betreff:
Errichtung eines Großtagespflegeverbundes in den Räumlichkeiten der Grundschule
Kirdorf
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beschließt,
zwei Räume der Grundschule Kirdorf soweit auszubauen und auszustatten, damit diese
ab dem 01.08.2013 als Großtagespflegeverbund (zwei Großtagespflegestellen) genutzt
werden können.
Für Ausbau, Umbau und Ausstattung werden maximal 40.000,- € eingesetzt. Die Mittel
dafür stammen aus dem Budget des Belastungsausgleichsgesetzes
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Neben den Bestrebungen zum Ausbau der U3 - Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen
müssen auch im Rahmen der Tagespflege weiterhin Plätze akquiriert und geschaffen werden.
Eine Möglichkeit der Betreuung in der Tagespflege ist die Großtagespflege; hierüber hatte die
Verwaltung bereits in der letzten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses ausgeführt. In dieser
Form werden maximal neun Kinder von mindestens zwei Tagespflegepersonen betreut. Sind die
räumlichen Vorraussetzungen gegeben, kann auch ein Großtagespflegeverbund geschaffen
werden; dieser besteht aus zwei Großtagespflegegruppen und kann somit maximal 18 Kindern
einen Betreuungsplatz bieten.
Als geeignete Räumlichkeit zur Installierung eines Großtagespflegeverbundes hat sich der
ehemalige Vorschulkindergarten - mit einem Nebenraum - in der Grundschule Kirdorf erwiesen.
Die angestrebten Räume befinden sich im Souterrain des Gebäudes und sind, da sie noch
regelmäßig genutzt werden, in einem akzeptablen Zustand. Für den Zweck der derzeitigen
Nutzung können in Absprache mit dem Schulleiter alternative Räume gefunden werden.
Um die beiden Räume für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu qualifizieren bedarf es
dennoch einiger Investitionen in Umbau und Ausstattung. Mit dem Architekten der Stadt Bedburg
wurden die Räume begutachtet und diverse Umbaumaßnahmen angedacht. Dazu zählen neben
der Schaffung von geeigneten Sanitäranlagen und der Bereitstellung von entsprechenden
Anschlüssen im Küchenbereich, vor allen Dingen Verschönerungs- und Akustikmaßnahmen, damit
die Räume kindgerecht(er) werden. Unter Berücksichtigung aller Unwägbarkeiten muss für die
baulichen Maßnahmen ausweislich der Fachverwaltung ein Invest von rd. 20.000,- € eingeplant
werden. Dieselbe Summe sollte kalkuliert werden für die Anschaffung einer adäquaten
Ausstattung, so dass insgesamt ein Maximalinvest von 40.000,- € angedacht ist. Für diese
vergleichsweise geringe Summe können die Räumlichkeiten langfristig für die Betreuung von
Kindern unter und über drei Jahren qualifiziert werden.
Für die personelle Besetzung wird eine Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt in Bergheim
angestrebt. Rein faktisch stellt die AWO die Betreuung sicher und die Stadt Bedburg zahlt
analog zu den Stundensätzen in der regulären Tagespflege - einen monatlichen Beitrag an den
Träger. Für Ausfall- oder Vertretungsfälle muss die AWO entsprechend Ersatzpersonal zur
Verfügung stellen.
Die Fachverwaltung schlägt daher dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg vor, die
angesprochene Summe in den Umbau und die Ausstattung der Räume in der Grundschule in
Bedburg-Kirdorf zu investieren, um dort Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren schaffen zu
können.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen
Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus
auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg
von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
⌧
Die geplanten Investitionen können aus den Mitteln des Belastungsausgleichsgesetzes getragen werden. Weitere
städtische Mittel sind für Aus- und Umbau nicht notwendig.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Beschlussvorlage WP8-34/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-34/2013
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